Donnerstag, Oktober 23, 2014

Dima24, New Capital Invest und Selfmade Capital: Möglichkeiten der Anleger

Nach den jüngsten Entwicklungen und Insolvenzanträgen rund um die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) fürchten viele Anleger um ihr Geld.


Dubios sei auch die Rolle der Vertriebsplattform dima24, meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn viele Anleger haben eben über dima24 sich an den Fonds von New Capital Invest, Selfmade Capital oder auch Panthera und Euro Grundinvest beteiligt. ,,Was viele Anleger aber offenbar nicht wussten: Die Emissionshäuser und auch dima24 gehörten alle zum Firmenimperium von Malte Hartwieg. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dima24 den Namen häufiger änderte oder kürzlich von Hartwieg verkauft wurde", sagt der Fachanwalt.

Ob eine objektive Anlageberatung, die sich an den Wünschen der Anleger orientiert, unter diesen Umständen möglich war, zweifelt der erfahrene Fachanwalt zumindest an. ,,Es wäre ja nicht verwunderlich, wenn dima24 die Fonds aus dem eigenen Haus, sprich aus dem Hartwieg-Imperium, bevorzugt vermittelt hat. Meiner Meinung nach hätten die Anleger über diese Verstrickung untereinander zwingend aufgeklärt werden müssen", so Cäsar-Preller.

In dem Zusammenhang sei ebenfalls fragwürdig, ob die Anleger korrekt und umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen ausgeklärt wurden, wie es eine ordnungsgemäße Anlageberatung vorschreibt. ,,Ist dies nicht geschehen, haben die Anleger gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diese Ansprüche können sich auch gegen die Vermittler richten.

Schadensersatzansprüche können auch aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sie sollen den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von der Kapitalanlage zu verschaffen. Daher können auch schon irreführende Angaben den Schadensersatzanspruch auslösen. ,,In diesem Fall würde das Geschäft komplett rückabgewickelt", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus könnten auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen weitere Ansatzpunkte liefern. ,,Auch in diesem Fall gilt die Unschuldsvermutung. Aber sollten sich der Betrugsverdacht bestätigen, können Regressansprüche gestellt werden", so der Rechtsanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp


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