Das Insolvenzverfahren über die Infinus-Mutter Future Business KGaA wurde am Amtsgericht Dresden eröffnet. Dabei gab der Insolvenzverwalter Bruno Kübler bekannt, dass der Schaden rund um die Infinus-Gruppe vermutlich viel höher als erwartet ist. Medien berichten von einem Schaden von einer Milliarde Euro und rund 40.000 geschädigten Anlegern, die vermutlich mit Hilfe eines Schneeballsystems um ihr Geld betrogen wurden.
Alleine gegen die Future Business KGaA (FuBus) sollen nach einem Bericht des Handelsblatts rund 30.000 Anleger Forderungen von knapp 700 Millionen Euro haben. ,,Die Anleger sollten jetzt umgehend ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden. Allerdings werden sie wohl mit einem erheblichen finanziellen Schaden rechnen müssen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Daher empfiehlt er den geschädigten Anlegern auch Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen: ,,Diese können auch während des laufenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden." Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. ,,Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Risikoaufklärung. Wurden Risiken verschwiegen, kann das den Schadensersatz auslösen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Darüber hinaus verdichten sich die Anhaltspunkte, dass die Anleger mit falschen Zahlen gelockt wurden. An der mittelfristigen bis langfristigen Rentabilität des Geschäftsmodells äußerte Insolvenzverwalter Kübler laut Handelsblatt ebenso seine Zweifel wie an den Angaben in den Verkaufsprospekten. Selbst die Jahresabschlüsse seit 2009 sollen ,,frisierte" Zahlen enthalten, um die Gewinne zu erhöhen. Cäsar-Preller: ,,Die Anleger sind offensichtlich hinters Licht geführt worden. Daher kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht."
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
- Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V.Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. 04. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp