Freitag, März 01, 2013

S&K Anlagebetrug: So Maximieren Sie Ihre Chancen auf Schadensersatz!

Ist der Kapitalanleger tatsächlich ein Lebewesen dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann? Wenn der Verbraucher in Internet ein Paar Socken kauft, kann er laut Gesetz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen die Socken zurückgeben. Investiert er dagegen ein paar Tausend Euro in eine Kapitalanlage, dann ist nichts mehr mit Rücktritt und gesetzlichem Schutz. Da ist der mündige Bürger für sein Tun und Handeln ganz alleine verantwortlich.


Der BSZ e.V. hat schon mehrmals die Frage gestellt: "Warum können Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren?"

Die Politik scheint beim Anlegerschutz scheinbar nur zu berücksichtigen was die Finanzunternehmen wünschen. Was die Anleger erwarten findet wenig Beachtung! Wie sonst ist zu erklären, dass es keine erkennbaren politischen Bemühungen über die Rückgabe verlorener Gelder  für  geschädigte Anleger gibt. Wie der S&K Anlagebetrug zeigt  können Abzocker und Betrüger  hier scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben. Warum wird diesem Treiben nicht endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben?  Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den Geiern des Kapitalmarkts.

Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information. Immer wieder können es sich Promis (auch Politiker) nicht verkneifen, die Werbetrommel für "seriöse" Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit machen. Dass, man dem "Promi" vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist. Ziel ist dabei nicht nur, durch die Prominenz der betreffenden Personen um Vertrauen bei den Anlegern zu werben, sondern auch Einfluss auf die Politiker bei Entscheidungen über die Qualität des Anlegerschutzes zu gewinnen. Dass dieses Konzept anscheinend funktioniert, lässt sich an dem niedrigen Niveau des Anlegerschutzes in Deutschland eindeutig feststellen. An einem effizienten Anlegerschutz ist da  offensichtlich niemand wirklich interessiert.

Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer eines Anlagebetrugs wurde,  ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt aber nichts, den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit   unter den Teppich  zu kehren. Der betroffene Anleger ist nicht das einzige Opfer und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger belastet er sich selbst mit Vorwürfen und Selbstbeschuldigung.

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei hilft bei den ersten Ermittlungen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss jedoch der zivilrechtlichen Seite  besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft  betroffener Anleger gebildet hat.

Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu aufdringlichem  anwaltlichem Marketingverhalten mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen  können.

Mit Geld kann man viele Helfer kaufen - aber wie erkennt man ob  einer seinen Preis wert ist?

Geschädigte Anleger können sich über fehlende Hilfsangebote nicht beklagen. Noch ehe die Anleger richtig gemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage ein Problem besteht,  werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt. Viele Internetwerbeanzeigen sind als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen und der offensichtliche Versuch, verunsicherte Geschädigte einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen.

Es werden auch wieder Einladungen zu Informationsveranstaltungen für Geschädigte angeboten.  Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer "wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von geschädigten Anlegern , handelt es sich bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten und Mitgliedern nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend vor großem Publikum in einer Abendveranstaltung abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von Betroffenen, wer bei Verhinderung den Termin wahrnehmen könne, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieser "Einladungen": Niemand wird Schaden erleiden, der einer Werbeveranstaltung fernbleibt.

Der BSZ® e.V. dagegen nimmt bei seiner Werbung Bezug auf  seine verschiedenen Internetplattformen, auf denen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz Kapitalanlagerecht einstellen lassen können. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht! Der BSZ® e.V. hält eine solche anwaltliche Internetwerbung für ein durchaus geeignetes Mittel geschädigten Anlegern, die Entscheidung zu erleichtern, wen sie denn schlussendlich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen möchten. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Der Anlegerschutzanwalt welcher  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet kann sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.   

Im Anlegerschutzbereich gibt es immer wieder "Soforthilfe Kampagnen" die mit großem Tamtam angekündigt werden und nach einiger Zeit heimlich still und leise versanden. Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu   eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im Kapitalanlagebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger.

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

  • Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" vier führende deutsche Anlegerschutzkanzleien  zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de    
        
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Logo BSZ e.V.
     
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 01.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern

Donnerstag, Februar 28, 2013

MONTRANUS-Medienfonds: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte beim BGH erfolgreich

Mit Beschluss vom 19.02.2013 hat der BGH in Sachen MONTRANUS-Medienfonds eine Nichtzulassungsbeschwerde der beklagten NORD/LB zurückgewiesen. Der von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertretene Anleger war damit in allen Instanzen vor Gericht erfolgreich.


Minderwertige MONTRANUS-Fonds

Noch immer beklagen die Beteiligten an der MONTRANUS Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (MONTRANUS I), der MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (MONTRANUS II) und der MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & CO. Verwaltungs KG (MONTRANUS III) die Fehlentwicklung ihrer Medienfonds. Neben zu erwartenden Kapitalverlusten stellt auch die nach jahrelangem Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung noch immer nicht geklärte steuerliche Behandlung der HANNOVER LEASING Fonds Nr. 143, 158 und 166 eine große Belastung dar. Trotz vermeintlicher ,,Erfolgsmeldungen" des Emissionshauses HANNOVER LEASING in der Zwischenzeit ist nach wie vor ungewiss, ob und in welcher Höhe die Anleger künftig Steuernachzahlungen sowie Nachzahlungszinsen an ihre Wohnsitzfinanzämter leisten müssen.

MONTRANUS-Medienfonds vor Gericht

Mit Urteil vom 21.03.2012 hatte das OLG Celle in zweiter Instanz einem klagenden Anleger, der sich in den Jahren 2003, 2004 und 2005 an den Medienfonds MONTRANUS I, II und III beteiligt hatte, vollumfänglich Schadensersatz zugesprochen. Da die Revision nicht zugelassen worden war, legte die beklagte NORD/LB Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit Beschluss vom 19.02.2013 hat der BGH diese Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit steht jetzt rechtskräftig fest, dass der Anleger seine drei MONTRANUS-Beteiligungen komplett rückabwickeln kann.

Weitreichender Prozesserfolg

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Steinhübel kommentiert das Prozessergebnis wie folgt: ,,Als Rechtsanwalt freut man sich immer wieder, wenn man nicht nur außergerichtliche Vergleiche schließt, sondern im Ernstfall die Rechte seiner Mandanten vor Gericht in allen Instanzen durchsetzt. Besonders positiv ist für die MONTRANUS-Anleger, dass jetzt keine Beraterbank mehr behaupten kann, die MONTRANUS-Prospekte hätten über Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt. Außerdem müssen betroffene Anleger bei der Rückabwicklung nicht mehr die Verrechnung der anfänglichen Steuervorteile befürchten."

MONTRANUS-Rückabwicklung jetzt noch einfacher

Mittlerweile steht den MONTRANUS-Anlegern eine zusätzliche Möglichkeit zur Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung offen: Der sog. ,,Helaba-Widerruf", also der Widerruf des mit der Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen International (kurz: Helaba) geschlossenen Darlehensvertrags. Der BGH hat die vom OLG München zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung vertretene Auffassung am 18.12.2012 bestätigt, woraufhin die Helaba ihre gegen das Urteil des OLG München gerichtete Revision zurücknahm. Da die Helaba-Darlehensverträge und die MONTRANUS-Fondsanteile sog. ,,verbundene Geschäfte" darstellen, umfasst die Rückabwicklung die gesamte MONTRANUS-Beteiligung.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

Direkter Link zum Anmeldeformular:
    
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz-O. Steinhübel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Anlageskandal S&K-Gruppe: Anleger was nun? Abwarten…? Handeln….?

Die märchenhafte Geldvermehrung  auf welche  gutgläubige Anleger mitunter hoffen,  entpuppt sich oft als eine Umverteilung ihrer Anlagebeträge in die (Auslands)-Tresore der Anlagefirmen oft auch -  zur Finanzierung des extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Initiatoren. Aktuell jetzt wieder zu sehen bei dem Anlageskandal S&K.


Bei der Berichterstattung über den aktuellen Skandal zeigt man sich bei dem BSZ e.V. allerdings überrascht was hier - auch von seriösen Wirtschaftszeitungen - mitunter als scheinbar wichtige Nachricht verbreitet wird. Ob es die geschädigten Anleger wirklich interessiert, dass auf dem Fressnapf des Dobermanns eines der S&K Gründer in Swarowski-Kristallen das Wort "Cash" steht, darf doch eher bezweifelt werden. Bleibt zu hoffen, dass die zuständige Ermittlergruppe der Staatsanwaltschaft, die unter dem Namen "Cash" operiert, sich bei der Namensgebung nicht am Napf des Dobermanns orientiert hat. Viele Berichterstatter scheint auch der S&K Fuhrpark zu faszinieren - oder soll dem Anleger drastisch vor Augen geführt werden, wie sein Geld investiert wurde. Wie sonst ist zu erklären, dass hier akribisch die Markennamen aufgelistet werden: Aston Martin, Ferrari, Bentley
usw. Dass auf den S&K Partys neben Promis auch leicht bekleidete Frauen und Elefanten posierten darf natürlich nicht unerwähnt bleiben.

Was solch eine Berichterstattung auslöst kann man in vielen Internetforen nachlesen: Da wird nicht unbedingt über die Finanzgauner hergezogen, nein es ist der geschädigte Anleger der hier mit Häme bedacht wird: "Gier frisst Hirn"!

Aber auch die Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine geraten ins Visier. Zitat: "Manche Anwälte werben damit, dass Anleger auf jeden Fall Geld zurückbekommen. Jetzt heißt es aufgepasst, damit man nicht auch noch an einen windigen Anwalt gerät."

Beim BSZ e.V. ist man der Meinung, dass der Rechtsanwalt immer noch ein "Organ der öffentlichen Rechtspflege" ist. Mit welcher Berechtigung  wird also von einem "windigen Anwalt" gesprochen? Ist es schon schwer genug, Verbraucher vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der  Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz erheblich verbesserungswürdig. Es sind immer die gleichen Interessengruppen, die versuchen die Arbeit der Anlegerschützer  durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben.

Mitunter scheuen sich die Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei solchen Unternehmen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: "Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen." Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger."  

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben schon im Jahr 2010 kritisch über S&K berichtet. Da war von den Herrschaften die jetzt wohlfeile Ratschläge geben noch nichts zu sehen und zu hören. Der Ratschlag jetzt erst einmal  abzuwarten (auf was und wen auch immer) findet bei dem BSZ e.V. keine Zustimmung. Den Anlegern ist damit auch nicht gedient!

S&K gab den Anlegern durchaus das Gefühl in einem sicheren Anlegerhafen angekommen zu sein. Das wurde dokumentiert mit der TÜV Plakette des TÜV Süd. Außerdem schmückte man sich mit dem Empfehlungszeichen von Verbraucherschutz.de. Die positiven Berichte des Anlegermagazins "Finanzwelt" untermauerten das positive Bild welches dem Anleger vorgegaukelt wurde.

Sich frühzeitig einer Interessengemeinschaft anzuschließen und einen versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob und gegen wen im Einzelfall Schadenersatzansprüche bestehen, hat nichts mit sinnloser Hektik oder übertriebener Eile zu tun. Für den BSZ e.V. steht dabei der Vermittler nicht unbedingt an erster Stelle. Die Rolle der BaFin und der Wirtschaftsprüfer muss auch akribisch hinterfragt werden. Auch das positive Geschäfts-Zeugnis das der TÜV Süd der S&K im Jahr 2011 ausstellte, wirft Fragen auf. Nur bei zeitnaher Einschaltung eines Fachanwaltes kann dieser in aller Ruhe die Interessen der geschädigten Anleger optimal vertreten und die richtigen Anspruchsgegner identifizieren. Geschädigte S&K-Anleger vermeiden so auch die Fehleinschätzung von Ergebnissen aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.
  • Vier  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" vier führende deutsche Anlegerschutzkanzleien  zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de   
         
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
   
Foto: Logo BSZ ® e.V.       

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 28.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern

Mittwoch, Februar 27, 2013

S&K-Interessengemeinschaft im BSZ e.V. wächst stark! 4 führende Kanzleien betreuen IG S & K!

Anleger schließen sich der BSZ-Interessengruppe ,,S&K-Gruppe" an! Im Anlagebetrugsfall S & K haben sich inzwischen mehr als 100 betroffene Anleger der BSZ e.V.Interessengemeinschaft S & K angeschlossen. Viele betroffene Anleger sind extrem verunsichert und wissen nicht, wie es weiter geht.


Der BSZ e.V. konnte inzwischen 4 der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland für die Interessengemeinschaft S & K für die Zusammenarbeit gewinnen. Die Kanzlei CLLB, die die Interessengemeinschaft S & K beim BSZ e.V mitbetreut, machte dabei bereits im Jahr 2010 auf die Problematik bei S & K aufmerksam.

Auch viele Anleger von anderen Fonds wie SHB-Fonds, DCM Service GmbH und United Investors haben inzwischen Angst um ihre Beteiligungen. Grund ist, dass die S&K-Gruppe in den vergangenen Monaten bei mehreren Fondshäusern die Unternehmensleitung übernommen hatte. Nun befürchtet die Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass S&K von diesen Fonds Anlagegelder abgepumpt hat, um so ihr Schneeballsystem aufrecht zu erhalten. Sorgen muss man sich wohl um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG) machen, um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG.

Was sollten Anleger nun tun?

Eine gute Nachricht ist die, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Gelder in Höhe von ca. 100 Mio. EUR sicher stellen konnte. Nach Ansicht des BSZ e.V. sollten sich betroffene Anleger der S & K-Gruppe und der angehörigen Gesellschaften umgehend einer starken Anlegergemeinschaft wie dem BSZ e.V. anschließen, um ihre Interessen zu bündeln.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,, Aktuell besteht zwar noch kein akuter Handlungsbedarf. Das könnte sich aber jeden Tag ändern. Es könnte z.B. zu einem Wettlauf der Anleger um die sicher gestellten Gelder kommen, hier würde das Prioritätsprinzip gelten, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.  Wer dann nicht umgehend handelt, könnte schlimmstenfalls leer ausgehen. Auch prüfen wir gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche gegen die diversen Verantwortlichen wie das Management, Treuhänder, Sachverständige. Auch der Vertrieb könnte sich in vielen Fällen schadensersatzpflichtig gemacht haben, hier ist aber immer im Einzelfall zu prüfen, ob noch genügend Geld zu holen ist, d.h., die Vollstreckung gesichert ist."
  • Vier  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" vier führende deutsche Anlegerschutzkanzleien - darunter auch die Kanzlei des Autors dieses Beitrags - zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de   
         
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Logo BSZ e.V.   
      
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 27.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Dienstag, Februar 26, 2013

Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger -

LG Aachen verurteilt Anlageberater zur Rückanwicklung und Zahlung von Schadenersatz in Höhe von EUR 10.639,94 - BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte reichen für Anleger der Debi Select weitere Klagen auf Rückabwicklung ein.


Wie bereits berichtet, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.

Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten. Zum Teil wurde den von der Kanzlei vertretenen Anlegern auch versichert, dass die Beteiligungen jederzeit veräußert werden können und nach Veräußerung das eingesetzte Kapital zurückgefordert werden kann. Die Beteiligungen wurden auch als Altersvorsorge vermittelt, wie weitere Mandanten berichten.

Nunmehr hat das LG Aachen einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger erneut Schadenersatz in Höhe von EUR 10.639,94 gegenüber dessen Anlageberater zugesprochen. Der Berater wurde darüber hinaus verurteilt, dem Anleger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.

,,Nach dem nun vorliegenden Urteil, fühlen wir uns weiter bestärkt, Ansprüche unserer Mandanten gegen Anlageberater zu prüfen", erläutert Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Cocron.

Die Kanzlei vertritt derzeit über 250 Anleger der diversen Debi Select Fonds und hat u.a. gegen die Prospektverantwortlichen aller drei Debi Select Fonds Urteile zu Gunsten von Anlegern erstreiten können. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären. Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

,,Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen", erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern. Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Debi Select" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810 
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                 
                                                                                                                                  

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
                                            
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbcc

S & K Gruppe / Der Skandal weitet sich aus! BSZ e.V. bündelt die Interessen.

Nachdem der BSZ e. V. und zahlreiche Medien in den letzten Tagen bereits über den Skandal der S & K Gruppe aus Frankfurt am Main berichtet hatten, kommen nun weitere Details ans Licht. So sollen z. B. mehr als 100! Gesellschaften in den vorgeworfenen Kapitalanlagebetrug involviert sein bzw. mit diesen in Verbindung stehen. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Auffällig ist, dass die S & K Gruppe mit ihren zahlreichen Gesellschaften gerade nach der "Lehman Pleite" einen erheblichen Aufschwung erfahren hat, da diese in sämtlichen Berichten, welche im Nachhinein teils selbst indiziert waren, vorgegeben hatte, in lukrative Immobilien zu investieren. Hierbei wurden den Anlegern bis 12 % Rendite versprochen. Wie die Vertrauensanwälte des BSZ e. V., die Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner, bereits in den letzten Tagen berichteten, meldeten sich auch schon Anleger welche in die "Deutsche S & K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG" investiert hatten. Betrachtet man die Bewerbung dieses Immobilienfonds, so gab die S & K Gruppe vor, dass eine Investition immer rentabel und sicher sei. Wie sich nunmehr zeigt, war das Gegenteil der Fall.

Bereits aus diesem Grund sollten Betroffene und Geschädigte der S & K Gruppe und der Firma United Investors aus Hamburg ihre Ansprüche zumindest anwaltlich prüfen lassen.

Wurde ein Anleger seitens der S & K Gruppe und deren Tochterfirma erst einmal als solcher gewonnen, stellt sich nunmehr heraus, dass die investierte Kapitalsumme nicht ansatzweise in den vorgegebenen Fonds bzw. Immobilienanteil investiert wurde. Vielmehr behielten die S & K Verantwortlichen ca. 20 % als "Kostenbeitrag" ein. Bereits hierin könnte ein Haftungsgrund, wenn nicht sogar ein Kapitalanlagebetrug gesehen werden.

Wie sich nunmehr auch herausgestellt hat, wurden die restlichen 80 % der Einlagesumme nicht etwa direkt in den Fonds bzw. die Immobilie investiert, sondern vielmehr wurden die eingesammelten Gelder als Darlehen an verschiedene GmbH und Firmen der S & K Gruppe vergeben, sodass der einzelne Anleger plötzlich zum Kreditgeber wurde. Um mit nur 80 % des eingezahlten Kapitals 12 % Zinsen auf 100 % eingezahlten Geldes risikoarm zu erwirtschaften war somit von vornherein ausweglos, dies auch dann, wenn die Immobilie günstig eingekauft wurde.

Trotz dieses Umstandes wurden zahlreiche Anleger über verschiedene Fondsangebote durch die S & K Gruppe geworben. Dem aber nicht genug. Wie sich nunmehr nach ersten Angaben herausstellte, wurden einige Immobilien sogar in Gesellschaften übertragen, welche nichts mit dem Fonds zu tun hatten. Nach ersten Informationen der Staatsanwaltschaft soll es sich hierbei um Tochtergesellschaften gehandelt haben, welche die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse verschleiern sollten. Letztendlich stellt sich heraus, dass die Firmen von den Verantwortlichen der S & K Gruppe gegründet und gehalten wurden und somit das Vermögen praktisch in das "Privatvermögen" der S & K Verantwortlichen verschoben wurde.

Dieses "Anlagemodell" ging ähnlich wie bei dem damaligen "Phoenix Skandal in Frankfurt am Main" solange gut, solange die Anleger ihre Ausschüttungen bzw. Zinsen erhalten haben. Auch die damalige Phoenix Gruppe, über welche der BSZ e. V. gleichfalls berichtet hatte, investierte zunächst Anlagegelder in spekulative Optionsgeschäfte. Sodann wurden die Anlagegelder nur noch aus dem Grund angeworben, um den vorhergehenden Anlegern die Zinsen und Renditen zu zahlen. Dies stellte sich damals klassisches Schneeballsystem heraus. Es bestehen zahlreiche Anhaltspunkte, dass dies vorliegend bei der S & K Gruppe und den tausenden von Anlegern gleichfalls der Fall gewesen ist.

Wie konnte es soweit kommen? Ein einfacher Grund hierfür ist, dass die S & K Gruppe sich sogar die Mühe machte, einen großen Stab von PR Leuten zu beschäftigen und sich so zu sagen selbst zu initiierten. Dies begann schon mit der eigenen Homepage. Auch wurden zahlreiche Artikel auf verschiedenen Internetseiten eingestellt, welche die S & K Gruppe als eine der führenden Immobilienunternehmen darstellten.  Mit diesen Anpreisungen konnten insbesondere nach der Lehman Pleite tausende von Anlegern gewonnen werden.

Firmen wie DCM, FIHM und SHB Fonds stehen gleichfalls in unmittelbarer Verbindung mit dem Skandal um die S & K Gruppe aus Frankfurt.

Im Fokus der Ermittlungen stehen z. B. Fonds wie die S & K Real Estate Value Added, ein Immobilienhandelsfonds, auch geführt unter der Bezeichnung S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, deren Unternehmensgestand in der Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs und Haltens von Beteiligungen an anderen Unternehmen bestand. Auffällig hierbei ist, dass die Treuhänderin dieses Fonds die United Investors & Cie. Treuhand GmbH und neben der United Investors & Cie Holding GmbH auch dessen Gründungskommanditistin. Auch Komplementärin tritt die Verwaltung S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH auf.

Bereits diese Verstrickungen zeigen, dass der gesamte Fonds von der S & K Gruppe aus Frankfurt am Main "gesteuert" wurde. Sodann wurde im Jahre 2010 die Emission der Deutsche S & K Sachwerte GmbH & Co. KG aufgelegt. Nach dem prospektierten Konzept gewährte die Fondsgesellschaft mit dem ihr zur Verfügung stehenden Eigenkapital ein Darlehen an die S & K Sachwert AG, dies jedoch ohne auf die jeweilige Investition Einfluss nehmen zu können. Auch hier war die Komplementärin die Verwaltung S & K Fonds GmbH. Als Vertriebsgesellschaft wurde die United Investors Fonds Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG eingesetzt.

Nachdem der erste Fonds erfolgreich platziert war, wurde im Jahre 2011 auch noch der Fonds "Deutsche S & K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG" ins Leben gerufen. Auch hier sollte über eine Darlehensstruktur an den möglichen Wertsteigerungspotenzial der Immobilie partizipiert werden. Die Verstrickungen der einzelnen Gesellschaften waren aber auch hier die gleichen wie soeben dargestellt. Noch im Jahre 2011 wurden mit der S & K Investment GmbH & Co. KG sowie der S & K Investment Plan GmbH & Co. KG zwei weitere Fonds aufgelegt.

Im Zusammenhang mit der S & K Gruppe stehen auch noch der "dtp Game Portfolio 2006 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG", "dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG", " Cosmopolitan Estate Mallorca GmbH & Co. KG" und der "Metropolitan Estate Berlin GmbH & Co. KG".
Wie sich nunmehr nach ersten Recherchen herausstellte, gehörten auch die sogenannten "Vario Produkte" der zu DSW Gruppe gehörenden Deutsche Sachwert Emissionshaus AG zu den Immobiliengeschäften der S & K Gruppe. So wurden dort Produkte wie "Vario Zins, Vario Flex, Vario Loan, Vario First und Vario Prime" vertrieben, welche erst ab einer Einlagesumme von € 500.000 gezeichnet werden konnten. Die Risiken waren erheblich.

Wie sich inzwischen aufgrund von zahlreichen Nachfragen bei BSZ e. V. ergeben hat, gehörte auch die MIDERS Gruppe zu einer Unternehmensgruppe der S & K. Betroffen dürften hierbei die MIDERS Mittelstandsfonds Nr. 1 bis 6 GmbH & Co. KG sein.

Nach Einschätzung der Vertrauensanwälte des BSZ e. V. scheinen diese Angaben jedoch nur die "Spitze des Eisberges" darzustellen. Einzelne Anleger sollten trotz zahlreicher Medienberichte nicht davor zurückschrecken, ihre Investition in eine S & K Gruppe angehörigen Gesellschaften durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.
    
  • Fünf  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien - darunter auch die Kanzlei des Autors dieses Beitrags - zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  
          
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

 Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Adrian Wegel  
       
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 26.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Montag, Februar 25, 2013

Solen AG: Anleihegläubiger sollen auf Zinsen verzichten, Anleger besorgt.

BSZ gründet Interessengruppe ,,Solen AG". Die Solen AG informiert in einer ad-hoc-Mitteilung vom 19. Februar 2013, dass sie Anleihegläubigern vorschlagen möchte, auf Zinsen zu verzichten. Dafür lädt sie zu einem Treffen an den Geschäftssitz nach Meppen. Anleger sind verunsichert und befürchten den nächsten Zahlungsausfall in der Solarbranche.


Die Solen AG ist ein herstellerunabhängiger Systemanbieter von Solar-Anlagen. Das Unternehmen plant, erstellt und vertreibt europaweit und in Nordamerika Photovoltaik-Anlagen sowohl für Freiflächen als auch im In- und Aufdachsegment von der Hausanlage bis zur industriellen Großanlage und übergibt diese schlüsselfertig an institutionelle sowie private Investoren und Betreiber. Zusätzlich agiert die Solen AG als Betreiber von Photovoltaikkraftwerken.

Vorstand und Aufsichtsrat der Solen AG haben beschlossen, in einer am 8. März 2013 in Meppen sattfindenden Gläubigerversammlung  über einen teilweisen Zinsverzicht der Anleihegläubiger abstimmen zu lassen. Beabsichtigt ist ein einmaliger Verzicht auf 75 % der Zinsen für den Zeitraum vom 8. April 2012 bis zum 7. April 2013. Der Verzicht sei notwendig, um die laufende Restrukturierung nicht zu gefährden. Zwar könne die am 8. März fällige Zinszahlung geleistet werden, dann sei allerdings die Fortführung des Unternehmens gefährdet. Denn, so die Solen AG, eine vollständige Zahlung der Zinsen würde unter Umständen zu einer Gefährdung der künftigen Zahlungsfähigkeit führen, weil die Solen AG dann nicht mehr über ausreichende Mittel zur Fortführung des Geschäftsbetriebs verfügen würde. Mit anderen Worten: Es besteht akute Insolvenzgefahr, ohne den Verzicht müsste das Unternehmen wohl den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Der Markt für Mittelstandsanleihen, der wenig älter als zwei Jahre alt ist, erlebt  nun seinen sechsten Zahlungsausfall.

Hierzu BSZ e.V.- Vertrauensanwalt Dr. Späth: ,,Die Solen AG muss in der Gläubigerversammlung ihr Finanzkonzept ausführlich und schlüssig erläutern und darlegen, dass ihr Restrukturierungskonzept schlüssig ist. Dieses muss auf vernünftigen und nachvollziehbaren Zahlen beruhen, der Bau eines Wolkenkuckucksheims bringt nichts. Die rosarote Brille gehört abgesetzt. Der Vorstand behauptet, dass die Restrukturierungsmaßnahmen greifen, das wollen wir im Detail dargelegt sehen. Zudem können die Liquiditätsprobleme nicht allein zulasten der Anleihegläubiger gehen, - auch andere Gläubiger, z.B. die Banken müssen einen Beitrag leisten. Dann können Anleger darüber nachdenken, ob sie dem Vorschlag der Solen zustimmen und auf über 1,5 Millionen Euro verzichten. Alternativ kann die Anleihe gekündigt werden. Sie ist kündbar zum 8. April 2014 zu 102,00%, zum  8. April 2015 zu 101,00%. Die Schuldverschreibung ist am 8. April 2016 fällig.  Anleger sollten zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren oder einer Anlegergemeinschaft beitreten."

Gemäß der Emissionsbedingungen der Anleihe (ISIN DE000A1H3M96, WKN A1H3M9), die derzeit mit einen Nennbetrag von EUR 27.548.000,00 valutiert, müssen am 8. April 2013 insgesamt 2.066.100,00 Euro an Zinsen (7,5% ) für den Zeitraum vom 8. April 2012 bis zum 7. April 2013 an Gläubiger gezahlt werden. Ein Ende der Solarkrise ist bislang nicht in Sicht. Die Bundesregierung will die Einspeisevergütung weiter absenken, die Billigkonkurrenz aus Asien drückt die Preise und der Solar-Markt ist in einer andauernden Konsolidierungsphase. Die Marktchancen von Solen dürften sich in absehbarer Zeit also kaum verbessern.
  • Zur Wahrung der Rechte von Anleihegläubigern der Solen AG hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Solen AG" gegründet. Solen-Anleger können dieser Interessengemeinschaft beitreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de  
          
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
  
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
      
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 25.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Sonntag, Februar 24, 2013

S&K-Gruppe: Gegen Zeitschrift „Finanzwelt“ wird nun auch ermittelt.

Anleger sollten Ruhe bewahren und können sich BSZ-Interessengruppe „S&K-Gruppe“  anschließen. Das Handelsblatt meldet Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Zeitschrift „Finanzwelt“. Deren Chefin Dorothee S. wird verdächtigt, durch schöngefärbte Berichterstattung die Betrügereien der S&K-Gruppe unterstützt zu haben. Im Gegenzug soll sie hohe Honorare bekommen haben.


Zwischenzeitlich bestehen zudem Befürchtungen, dass Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und von Midas betroffen sein könnten. Für Anleger besteht jedoch kein Grund zu übereiltem Aktionismus.

Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe wird inzwischen befürchtet, dass weitere Fonds in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die S&K-Gruppe steht im Verdacht, Anlagegelder bei anderen Fonds zur Aufrechterhaltung ihres Schneeballsystems abgesaugt zu haben. Es geht wohl u.a. um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG), um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Anleger dieser Fonds machen sich daher große Sorgen und wollen wissen, was nun zu tun ist.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Es besteht kein Anlass für Anleger in vorschnellen Aktionismus zu verfallen. Anleger, die meinen sie könnten betroffen sein, sollten zum einen die Berichterstattung in der Presse verfolgen. Zum anderen sollten Anleger in Ruhe Ihre Fonds-Unterlagen zusammenstellen und sich überlegen, rechtliche Beratung einholen.

In den nächsten Wochen werden Anlager-Anwälte Einsicht nehmen in die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten und in Ruhe Maßnahmen für Anleger planen. Bei der Auswahl eines Anwalts sollten Anleger darauf achten, dass es sich um einen Spezialisten handelt. Dies kann man z.B. daran erkennen, dass der zu beauftragende Anwalt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist und über einschlägige Erfahrung in betrügerischen Kapitalanlagefällen verfügt. Informationen dazu findet man auf der Webseite des jeweiligen Anwalts.

Falls im Wohnort des Anlegers ein solcher Anwalt nicht zu finden ist, so ist das kein Problem. Heutzutage werden Unterlagen und Schriftsätze per E-Mail und  Fax versandt, Besprechungen finden am Telefon statt. Ein typischer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht berät und vertritt heutzutage Anleger aus ganz Deutschland, völlig ortsungebunden.

Bevor Anleger einen Anwalt kontaktieren, können Sie auch zunächst einer Interessengruppe für Anleger beitreten, so genauere Informationen bekommen und sich mit anderen Betroffenen austauschen. Diese Interessengruppen findet man über das Internet. Vorsichtig sollten Anleger immer dann sein, wenn sie mit Slogans wie „Wir holen ihr Geld zurück“, „Garantiert“ oder ähnlichem geködert werden. Das ist unseriös.“

Sollte es sich bestätigen, dass weit mehr als die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Anlageskandal betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten Anleger erheblich ausweiten.  Es könnten dann in der Tat mehrere 10.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde mehrere hundert Millionen Euro betragen.

Der BSZ e.V. bündelt über eine Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
     
  • Fünf  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien – darunter auch die Kanzlei des Autors dieses Beitrags - zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft b eizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
           
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
 
 Foto:  Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
        
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 24.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Samstag, Februar 23, 2013

S&K-Gruppe: Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht für groß angelegten Betrug

Nach der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingeleiteten Durchsuchungsaktion gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe kommen immer mehr Details ans Tageslicht. Dem Vernehmen nach sollen Anlegergelder in großem Umfang zweckentfremdet worden sein. Die Zahl der Geschädigten gehe in die Tausenden. Selten war das mediale Echo im Anschluss an eine Durchsuchung so groß wie im Fall der S&K-Gruppe.


Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht

Nach den bisherigen Ermittlungen habe sich „ein dringender Tatverdacht dahingehend ergeben, dass von den Hauptverantwortlichen der genannten beiden Firmengruppen in gemeinsam abgestimmter Vorgehensweise ein über Jahre planmäßig und groß angelegtes Betrugssystem installiert wurde“, so eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 19.02.2013. Was da in sachlichem Juristendeutsch mitgeteilt wird, ist nichts Geringeres als der Vorwurf eines groß angelegten Betrugsmodells. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Schneeballsystem, bei dem sich ein extrem hoher Schaden im dreistelligen Millionenbereich mit mehreren Tausend geschädigten Anlegern abzeichne. So soll das Geld einer Vielzahl von Kapitalanlegern vornehmlich für den „extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, für die Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und verbunden Unternehmen sowie für zweckwidrige Objektfinanzierungen verwendet worden sein. Sogar von Vermögensverschiebungen an Familienangehörige der Beschuldigten ist die Rede.

Schadensausmaß derzeit kaum abschätzbar

Sollte sich der dringende Tatverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, dürfte es sich bei S&K um einen der größten Betrugsskandale in Deutschland handeln. Das tatsächliche Ausmaß des Schadens ist derzeit aber nicht abschätzbar. „Zu groß ist die Anzahl der zur S&K-Gruppe gehörenden Unternehmen, zu vielschichtig sind die Vertriebswege, über die Anleger für die unterschiedlichen Beteiligungsangebote aus dem Dunstkreis der S&K-Gruppe geworben wurden“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Berkemeier aus der auf das Bank- und Kapitalmarktanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Tübingen, der bereits im vergangenen Jahr in mühevoller Kleinarbeit ein Organigramm über die einzelnen Unternehmen sowie die untereinander bestehenden personellen und gesellschaftlichen Verflechtungen der S&K-Gruppe erstellt, um besser zu verstehen, was genau da von Frankfurt aus aufgezogen wird. Erste Bedenken an der Seriosität der S&K-Gruppe stellten sich ein, nachdem Gerüchte über einen ausschweifenden Lebenswandel in den Medien erschienen.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Nachdem die Staatsanwaltschaft in großem Umfang Vermögenswerte sicherstellen konnte, sollten die betroffenen Anleger sobald wie möglich durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob und gegen wen im Einzelfall Schadenersatzansprüche bestehen. Dies hat nichts mit sinnloser Hektik oder übertriebener Eile zu tun. Denn nur bei zeitnaher Einschaltung eines Fachanwaltes kann dieser in aller Ruhe die Interessen der geschädigten Anleger optimal vertreten und die richtigen Anspruchsgegner identifizieren. Geschädigte S&K-Anleger vermeiden so auch die Fehleinschätzung von Ergebnissen aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.

Der BSZ e.V. bündelt über eine Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
     
  • Fünf  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen S&K-Kapitalanleger. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
           
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
         


Foto:  Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter-A. Berkemeier

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 23.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Freitag, Februar 22, 2013

Die Versprechungen der S & K Gruppe/Deutsche S & K Sachwerte Nr.2 GmbH & Co. KG

Nach den zahlreichen Mitteilungen der letzen Tage bezüglich der S & K-Gruppe und zahlreicher involvierter Fondsunternehmen und Unternehmensgruppen, als auch der United Investors Fondsvertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, haben sich nun erster Betroffene Anleger bei den Vertrauensanwälten des BSZ e.V. gemeldet.


Ein Kunde der S& K hatte noch mit Datum von 30.11.2012 eine Beitrittserklärung und einen Treuhandauftrag an der "Deutsche S & K Sachwert Nr.2  GmbH & Co. KG" unterzeichnet. Die Beteiligung wurde als solider Fonds ohne weitere Risiken angeboten. Auffällig im Rahmen der Vermittlung war jedoch, dass seitens eines Geschäftsführers, welche wohl nicht mehr für die S & K/United Inverstors tätig ist, Zusagen gemacht wurden, welche nicht eingehalten werden konnten. Wie berichtet wird, ist dieser Geschäftsführer Ende 2012 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Der betroffene Anleger hatte dann umgehend versucht telefonisch die gemachte Zusage geltend zu machen. Dem Anleger wurde nämlich zugesichert, dass er im Falle einer Überweisung der Zeichnungssumme zum 29.11.2012 bezüglich eines Beitritts zum "Deutsche S & K Sachwert Nr. GmbH & Co.KG Fonds" bereits für den Dezember 2012 ausschüttungsberechtigt sei. Kurios hieran ist, dass die Zeichnung des Fonds tatsächlich erst einen Tag nach der Überweisung erfolgte. Wie sich im Nachhinein herausstellte, meldete sich wenig Tage später die Treuhänderin, nämlich die United Inverstors Treuhand GmbH, und teilte mit, dass die Zahlung verspätet eingegangen sein und der Betroffene nunmehr erst im Jahr 2013 ausschüttungsberechtigt sei. Auf der Grundlage dieses Sachverhaltes wurden die Vertrauensanwälte des BSZ e.V., die Kanzlei BHP - Bouchon Hemmerich und Partner, mit der Prüfung von Kündigungs- und Ausstiegsmöglichkeiten als auch der Geltendmachung  von Schadenersatzansprüche beauftragt.

Bereits im Jahre 2011 waren Anleger an die Kanzlei herangetreten, welche von der S & K Gruppe und United Inverstors dahingehend beraten wurden, bereits solide angesparte Versicherungsguthaben aufzulösen und in zahlreiche Fonds der S & K Gruppe zu investieren. Wie bereits den Medienbericht zu entnehmen war, gehörten zur S & K Gruppe zum Beispiel die S & K Assets GmbH, die Deutsche S &  K Sachwerte-AG und die S & K Holding GmbH. Daneben sind auch Firmen wie zum Beispiel das Emissionshaus SHB und DCM genannt worden. Dies könnte zur Folge haben, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Anleger dieser Fonds betroffen sein könnten.

Betroffene Anleger sollten daher insbesondere im Hinblick auf die unklaren Vermögensverhältnisse der S & K Gruppe/United Inverstors und der ungewissen Zukunft tätig werden.

"Berufen sich einige Verbraucherzentralen und Medien, wie z.B. in einem Artikel des Handelsblatt, darauf, dass geschädigte Anleger "nicht gleich zu einem Anwalt rennen" sollten, so muss dem widersprochen werden.

Hat nämlich die Staatsanwaltschaft Gelder sichergestellt, werden diese nicht etwa wie bei einer Insolvenz gleichermaßen an die Betroffene verteilt. Vielmehr erhält nur der geschädigte Anleger etwas von einem Kapital zurück, welcher z.B. einen dinglichen Arrest beantragt hat oder aber Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat. Auch läuft bei einem "Abwarten" die Verjährung weiter, was sicher nicht im Sinne der geschädigten Anleger ist, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Adrian Wegel der Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner aus Frankfurt am Main.

 BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de         

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
      
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel 

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Donnerstag, Februar 21, 2013

S&K-Gruppe: Betrugsverdacht weitet sich aus!

Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und von Midas könnten betroffen sein. Anleger schließen sich der BSZ-Interessengruppe ,,S&K-Gruppe" an!


Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe weiten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus und weitere Fondshäuser wurden durchsucht. Grund ist, dass die S&K-Gruppe in den vergangenen Monaten bei mehreren Fondshäusern die Unternehmensleitung übernommen hatte. Nun befürchtet die Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass S&K von diesen Fonds Anlagegelder abgepumpt hat, um so ihr Schneeballsystem aufrecht zu erhalten.

Sorgen muss man sich wohl um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG) machen, um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Das Vorgehen der S&K-Gruppe zum Absaugen der Anlagegelder war wohl bei allen Fonds ähnlich.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Zunächst übernahm die S&K-Gruppe mehrheitlich die Anteile an den jeweiligen Fonds-Unternehmensgruppen oder den Muttergesellschaften der Fonds. Im nächsten Schritt wechselte die S&K die vormalige Geschäftsführung aus und übertrug die wesentlichen Geschäftsführungsbefugnisse auf nahestehende Personen.  Nachdem so die Fonds unter Kontrolle gebracht waren, wurde deren Geschäftsstrategie neu ausgerichtet: Dazu gehörte insbesondere, dass freie Anlegergelder nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wurden; in Immobilien mit wohl zweifelhafter Werthaltigkeit.

Auf diese Weise, so der Verdacht, haben die S&K-Vorstände Stephan Schäfer und Jonas Köller ihre Schrottimmobilien aus dem S&K Portfolio in andere Fonds verschoben. Beispielhaft zeigt sich dieses Vorgehen bei SHB Fonds oder den Fonds der Midas-Gruppe. Nach der Kontrollübernahme durch S&K im Herbst 2012 wurden die SHB-Anleger Anfang 2013 mit einem überraschenden Schreiben der neuen Fondsleitung aufgeschreckt: Die Situation mehrerer SHB-Fonds sei besorgniserregend, die wirtschaftliche Lage sei kritisch und weitreichende Veränderungen sein notwendig, z. B. eine Kapitalerhöhung , damit der neue Geschäftsführer dem jeweiligen Fonds beitreten könne sowie die Absetzung des bisherigen Fondsbeirats.

Bei der Midas-Gruppe wurde den Anlegern nach der Kontrollübernahme durch S&K im Jahre 2011 mitgeteilt, dass freie Fondsliquidität nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wird und nicht mehr, wie ursprünglich konzipiert, in deutsche Mittelstandsunternehmen.  Auf diesem Weg sind wohl massiv Anlegergelder in die S&K-Gruppe geflossen. Anlegern von Fonds, an denen direkt oder indirekt ein S&K-Unternehmen mitgewirkt hat, ist daher zu raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder einer Interessengruppe für Anleger anzuschließen, um ihre Rechte zu sichern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nämlich umfangreiche Vermögenswerte bei der S&K-Gruppe beschlagnahmt.

Nach Presseberichten könnten u.a. bei der SHB-Gruppe die Fonds SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München, SHB Altersvorsorgefonds sowie SHB Renditefonds 6 betroffen sein.  Bei der Midas Management AG bestehen Sorgen u.a. für den Mittelstandsfonds Nr. 2 (Sparplan und Einmaleinlage), den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3, den Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 und Midas Mittelstandsfonds Nr. 5. Hinsichtlich des Fondsinitiators United Investors Emissionshaus GmbH hat man Befürchtungen für sämtliche Fonds.

Sollte es sich bewahrheiten, dass weit mehr als die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Betrug betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten Anleger dramatisch ausweiten.  Es könnten weit mehr als die bisher genannten 1.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde sich auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de       

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
    
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 21.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

S&K-Gruppe: Anleger von Fernsehsendern gesucht!

Bundesweite Razzia gegen S&K wegen Verdachts auf Anlagebetrug! Geschädigte Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Mehrere Fernsehsender suchen betroffene Anleger der S & K-Gruppe. Interessenten können sich an den BSZ e.V. wenden. Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen.


Im mutmaßlichen Anlagebetrugsfall S & K werden betroffene Anleger, die ihr Geld bei S & K angelegt haben, von mehreren deutschen Fernsendern gesucht. Interessierte Anleger, die Interesse daran haben, können sich an den BSZ e.V: wenden. Es wird von einigen TV-Sendern auch eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurden im ganzen Bundesgebiet ca. 130 Durchsuchungen mit über 1200 Ermittlern gegen die S & K-Gruppe durchgeführt.

Es wird gegen ca. 50 (!) Beschuldigte ermittelt, auch gegen mehrere Notare und Rechtsanwälte. Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. Diese teilte mit, dass die Frankfurter Firmengruppe S&K und deren Vorständen Jonas Köller und Stephan Schäfer verdächtigt werden, zusammen mit einem Unternehmen aus Hamburg ein umfassendes Schneeballsystem aufgebaut zu haben. Anlegern versprachen die mutmaßlichen Betrüger sichere Anlagen und könnten so wohl einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verantworten haben. Mehrere tausend Anleger dürften von den Vorgängen um die S &K-Gruppe betroffen sein.

S&K hat über Jahre zumeist gemischte Fonds unter die Anleger gebracht. Diese enthielten häufig Immobilien. Bereits in den vergangenen Wochen waren Zweifel an einzelnen Anlage-Portfolios und deren Werthaltigkeit laut geworden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Wir befürworten das harte Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft, denn es besteht der klare Verdacht, dass es sich nicht um ein seriöses Unternehmen handelte. Scheinbar hat die Staatsanwaltschaft auch schnell gehandelt, denn nach Justizangaben konnten bei S&K Vermögenswerte von über 100 Mio. Euro gesichert werden, darunter Bankkonten und Immobilien. Diese könnten für geschädigte Anleger als Haftungsmasse wegen Schadensersatzansprüchen dienen. Außerdem wird wohl gegen mehrere Dutzend Beschuldigte ermittelt, auch gegen Notare und Rechtsanwälte. Damit bestehen gute Aussichten auf eine ordentliche Haftungsmasse.

Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden oder einer Anleger-Schutzgemeinschaft beitreten, um ihre Ansprüche sichern zu lassen. Doch Eile ist geboten, da unter Umständen im Arrestverfahren vorgegangen werden muss und hier das Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Inzwischen wurden weitere unerfreuliche Details bekannt, nämlich, dass die S & K-Gruppe auch bei anderen Fonds beteiligt gewesen sein könnte, Medienberichten von gestern zufolge z.B. bei SHB, DCM sowie United Investors. Schlimmstenfalls könnten somit auch den Anlegern dieser Fonds, bei denen es sich ebenfalls um etliche tausend Anleger handeln könnte erhebliche Verluste drohen.

Die beiden Vorstände Köller und Schäfer wollten die S&K-Gruppe nach eigenen Angaben zum ,,führenden Real-Estate-Unternehmen in Deutschland" machen. Scheinbar wurde die Werthaltigkeit der Portfolio-Immobilien aber nicht durch Wertgutachten, sondern mit sog. Schadgutachten unterlegt. Zudem bestehen Zweifel bezüglich der behaupteten IHK-Bestellung gerade des Sachverständigen, der einen Großteil der Fonds-Immobilien bewertet hat. Zumindest ein Teil der Gutachten soll daher auch zu weit überhöhten Immobilienwerten kommen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de      

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth   

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 21.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Mittwoch, Februar 20, 2013

Centrosolar AG: Restrukturierung notwendig, Anleihen sollen in Aktien umgetauscht werden!

Anlegern drohen erhebliche Verluste. Anleihegläubiger bündeln ihre Interessen im BSZ e.V. Centrosolar muss wegen Finanzproblemen ein ehrgeiziges Restrukturierungsprogramm umsetzen und will dabei Anleihen über nominal 50 Millionen Euro in Aktien umwandeln. Anleihegläubiger sollen voraussichtlich schmerzhafte Verluste erleiden.


Das Solar-Unternehmen Centrosolar AG beabsichtigt, seine im BondM notierten Anleihen (ISIN DE000A1E85T1; WKN A1E85T) in börsennotierte Aktien (ISIN DE0005148506; WKN 514850) umzutauschen. Angesichts des Aktienkurses wird dies für Anleihegläubiger wohl ein Verlustgeschäft. Stand die Aktie im Mai 2006 noch bei rund 20,78 Euro, so notiert sie im Moment im Berlin Second Regulated Market (BSRM) noch bei ca. 1,07 Euro. Das bedeutet, dass der Markt die Centrosolar AG derzeit mit ca. 22,5 Millionen Euro bewertet. Das ist 45% der ausstehenden Anleihe über 50 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass angesichts des Restrukturierungsbedarfs bei Centrosolar und des insgesamt schwierigen Marktumfelds in der Solar- und Photovoltaikindustrie ein Anstieg des Aktienkurses unwahrscheinlich erscheint. Eine weitere Absenkung der Einspeisevergütung ist beschlossene Sache. Fälligkeitstermin für die Rückzahlung der Anleihe ist 15. Februar 2016.

Hinzu treten Pläne des Centrosolar-Vorstands zur Kapitalstärkung: Das Unternehmen beabsichtigt die Aufnahme neuer Mittel im Wege einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten. Nicht von Altaktionären bezogene Aktien sollen an neue Investoren platziert werden.

Die von Centrosolar gestern vorgelegten Finanzkennzahlen für 2012 sind allerdings enttäuschend und reizen Investoren nicht zum Einstieg: Obwohl der Absatz unverändert blieb, sank der Umsatz um 22% auf 228 Millionen Euro. Das Unternehmen macht den Preisverfall für Photovoltaik-Anlagen hierfür verantwortlich. Marktkenner erwarten, dass der Verfall anhalten wird. Die Netto-Finanzverschuldung lag zum Bilanzstichtag bei 90 Millionen Euro (Vorjahr 69 Mio. Euro). Dabei verfügte das Unternehmen zum 31.12.2012 über liquide Mittel in Höhe von 18,3 Millionen Euro (Vorjahr 25,9 Mio. Euro). Die Marge verschlechterte sich auf minus 8% bis minus 10% von minus 1,3% in 2011. Das würde wohl einen operativen Verlust von ca. 18 bis 23 Millionen Euro bedeuten. Endgültige Zahlen will Centrosolar am 28. März 2013 vorlegen.

Noch ist unklar, ob der beabsichtigte Anleihetausch einen Zahlungsausfall im technischen Sinne, also eine Insolvenz bedeutet. Solange das Unternehmen zu der geplanten Umtauschaktion keinen genaueren Angaben macht, kann dies nicht abschließend beurteilt werden. Klar scheint jedenfalls, dass nach den momentanen Restrukturierungsplänen Anleger der ersten Stunde besonders bestraft werden. So lag der Höchstkurs der Anleihe im Mai 2011 bei 102,35%, momentan ist er auf rund 32% gefallen.

Hierzu BSZ e.V.- Vertrauensanwalt Dr. Späth: ,,Die Restrukturierungsmaßnahmen von Centrosolar dürfen nicht auf dem Rücken der Anleihegläubiger umgesetzt werden. Das Unternehmen muss klar mitteilen, welche Einbußen die anderen Gläubiger bereit sind zu tragen. Bislang heißt es von Seiten des Unternehmens lediglich, dass die besicherten Finanzgläubiger - Banken und Leasinggeber - bereit seien, Zinsen und Tilgungen teilweise zu stunden und ihre Finanzierungen bis Ende 2014 zuzusagen.

Ein wirklicher Einschnitt ist das nicht. Gleiches gilt für die Führungskräfte: Auch diese wollen Teile ihre Vergütung nur stunden, nicht aber verzichten. Ganz anders ist jedoch die Unternehmensplanung für die Anleihegläubiger: Diese sollen verzichten und Einbußen sofort erleiden. Denn angesichts des niedrigen Aktienkurses ist kein Wert erhaltendes Verhältnis beim Umtausch der Anleihen in Aktien zu erwarten. Anleihegläubiger werden also durch den Umtausch unmittelbar verlieren. Und falls die Restrukturierung nach dem Umtausch doch scheitert und Centrosolar in die Insolvenz fällt, gehen die vormaligen Anleihegläubiger komplett leer aus: Denn die dann von ihnen gehalten Aktien sind im Insolvenzfall weitgehend wertlos.

Die besicherten Finanzgläubiger hingegen können nach dem geplanten Restrukturierungsmodell auch im Insolvenzfall ihre Forderungen werthaltig durchsetzen. Denn sie haben ja ihre Sicherheiten. Und die Führungskräfte erhalten im Insolvenzfall Insolvenzgeld bzw. werden üblicherweise mit Sonderzahlungen auf Treuhandkonten an Bord gehalten. Ein solches Restrukturierungsmodell geht also voll zulasten der Anleger und muss abgeändert werden. Um eine Änderung durchzusetzen, kann ich Anleihegläubigern nur dringend raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder sich zumindest einer Anlegerinteressengruppe anzuschließen. Die Erfahrung zeigt, dass Anleger ihre Rechte auch durchsetzten können, wenn sie sich gebündelt wehren."

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810 
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de       
                                                                                                                                  
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
        
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DCM Renditefonds 14: Landgericht Heilbronn bestätigt Ausstieg

Das Landgericht Heilbronn hat mit rechtskräftigem Urteil vom 19.12.2012 festgestellt, dass die Beteiligungsverträge eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Anlegers beendet sind. Weiterhin wurde die Fondsgesellschaft verurteilt, das Auseinandersetzungsguthaben auszurechnen und an den Kläger auszuzahlen.


Renditefonds! Welche Rendite?

Der DCM Renditefonds 14 ist ein geschlossener Fonds, der 2002 und 2003 als eine Art ,,Immobilienrente" verkauft wurde. Der Fonds investiere - so der damalige Vertrieb - in attraktive Großimmobilien in den Standorten Stuttgart und Hannover. Bonitätsstarke Mieter würden die Erträge sichern. Die Mieteinnahmen seien zudem durch langfristige Mietverträge und durch Mietgarantien gewährleistet. Die nicht ausgeschüttete Liquidität solle in einen Wertpapier-Spezialfonds investiert werden, wodurch ein erhebliches Wertpapiervermögen als Sicherheitspolster aufgebaut werden würde. Die Anlage sei weitgehend inflationsgesichert. Mit diesen vollmundigen Aussagen wurden mehr als 5.000 Anleger für den DCM Renditefonds 14 geworben.

Die Einlage konnte wie sonst üblich als Einmalzahlung erbracht werden. Alternativ konnte die Einlage aber auch in monatlichen Raten über einen Zeitraum von insgesamt 200 Monaten gezahlt werden. Als weitere Beteiligungsart war es außerdem möglich, zunächst nur die Hälfte der Einlage einzuzahlen. Die restlichen 50 % sollten bei dieser Thesaurierungsvariante durch Umbuchung der Ausschüttungen aus dem bereits eingezahlten Kapital erbracht werden.

Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen muss jedoch mit empfindlichen Verlusten gerechnet werden. So wurde der Fonds in der Thesaurierungsvariante Ende 2012 an der Fondsbörse Deutschland mit nur 38 % gehandelt. In der Ratensparvariante ist der Fonds sogar vom Handel ausgesetzt. Nach diesen Informationen ist eine positive Rendite ebenso unrealistisch wie eine Immobilienrente.

Ausstieg ist möglich

Der Fonds hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2024. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Wer aber die richtigen rechtlichen Maßnahmen ergreift, kann jederzeit aus dem Fonds aussteigen. Dies hat das Landgericht Heilbronn in einem Parallelfall mit Urteil vom 19.12.2012 bestätigt.

Der Ausstieg empfiehlt sich speziell für Anleger, die die Ratenzahlungsvariante gewählt haben und nicht mehr bereit sind, dem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen.
  • Für die Prüfung derartiger Ansprüche hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft "DCM Renditefonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810  
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de      
                                                                                                                                   
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar       

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
vbut

S&K-Gruppe: Weitere Einzelheiten werden bekannt!

Nachdem der BSZ e.V. in den letzten Tagen bereits über die Vorkommnisse bei der S&K Firmengruppe aus Frankfurt am Main und die durch die Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahren berichtet hat, kommen nun weitere Einzelheiten ans Licht.


Es besteht somit einmal mehr Anlass für die ca. 1.000 geschädigten Anleger, die über die S&K Firmengruppe vermittelten und abgeschlossenen Geschäfte durch Vertrauensanwälte des BSZ e.V., so unter anderem auch die Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, überprüfen zu lassen.

Nach ersten Informationen laufen derzeit bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen an. Die beiden Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K wurden bereits in Untersuchungshaft genommen.

Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Bereits Ende Januar hatte das Magazin "Wirtschaftwoche" über die Aktivitäten der S&K-Gruppe aus Frankfurt am Main berichtet. Auch das "Manager Magazin Online" berichtete bereits über die Firmengruppe. Folge war und ist, dass an über 100 Orten bundesweit Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt wurden und Konten sichergestellt wurden. Es handelt sich nach einer ersten Einschätzung der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. um einen groß angelegten Kapitalanlagebetrug.

Noch vor wenigen Wochen hatte die S&K sogar juristische Schritte gegen einige Fachzeitschriften eingeleitet, welche bezweifelt hatten, dass bei der S&K-Gruppe 1.000 Mitarbeiter beschäftigt seien und Immobilienwerte in Höhe von € 1,7 Milliarden verwaltet werden würden. Dies dürfte nach ersten Einschätzungen nicht ansatzweise der Fall gewesen sein.

Kritisch zu überprüfen wird daher auch eine Meldung Ende des Jahres 2012 zu überprüfen sein, wonach die Münchener DCM AG eine Pressemitteilung herausgegeben haben soll, mit der sie darüber informierte, dass sie die Tochtergesellschaften DCM Service GmbH und DCM Verwaltungs GmbH bereits Mitte des Jahres verkauft habe. Käuferin soll die S&K Assets GmbH aus Frankfurt am Main, eine Gesellschaft der S&K Unternehmensgruppe gewesen sein.

Auch soll nach Presseberichten Ende vergangenen Jahres die S&K auch die Kontrolle über das Emissionshaus SHB sowie über das Management der SHB Immoblienfonds übernommen haben. 10.000 Anleger dürften im Laufe der Jahre einen mittleren bis hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Fonds eingezahlt haben. Das SHB Fondsvolumen wird mit ca. € 1,8 Milliarden bewertet. Auch diesbezüglich wird die Übernahme durch die S&K kritisch zu hinterfragen sein.

Hinzu kommt auch, dass die Gesellschaft Sachwert & Partner S+P Management AG als Teil der S&K-Gruppe als Servicegesellschaft für die Asset Trust AG und die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG fungiert haben soll. Hierbei handelte es sich wohl um ein umstrittenes Geschäft mit "gebrauchten Lebensversicherungspolicen". Auch hierin war die S&K-Gruppe involviert.

Noch im Oktober und Dezember 2012 gab die S&K-Gruppe vor, im Bereich Immobilien zu arbeiten und bot mit Vertragspartnern, zum Beispiel der Deutsche S&K Sachwert AG, attraktive Möglichkeiten für Investoren an. Es wurde auf die langjährige Erfahrung der Vorstände der S&K abgestellt. Man kaufe, so gab die S&K-Gruppe vor, überwiegend Immobilien aus Zwangsversteigerungen zu fairen Konditionen und würde diese dann gewinnbringend verwerten.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten geschädigte Anleger der S&K-Gruppe als auch der dazugehörigen Unternehmen nicht zögern, ihre Investitionen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. prüfen zu lassen.  Dies insbesondere deshalb, da im Falle einer Falschberatung oder aber im Falle eines Kapitalanlagebetrugs Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen und Mitwisser geltend gemacht werden können.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de     

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel  

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 20.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.