Donnerstag, Dezember 27, 2012

MS "Santa-P Schiffe" mbH & Co. KG - wieder keine Ausschüttungen!

Für die vier Panamax-Containerschiffe Santa Pamina, Santa Placida, Santa Pelagia und Santa Petrissa auch für 2011 keine Ausschüttungen! Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte.


Aktuelle Lage

Auch an dem Fonds "Santa-P Schiffe" ist die Krise nicht spurlos vorüber gegangen. Aus dem Bericht der MPC Capital Investment GmbH von September 2011 ergab sich schon für den Fonds "Santa P-Schiffe" für das Jahr 2010 ein deutlicher Ertragsrückgang gegenüber den prospektierten Werten. Die prognostizierte Ausschüttung von 8,00 % konnte wieder nicht geleistet werden. Auch für das Jahr 2011 ging es genauso weiter, es gab keine Ausschüttungen! Die Ausschüttungen liegen damit mit über 50 % unter Plan. Auch die Liquidität der Fondsgesellschaft sieht nicht gut aus und liegt weit hinter den prospektierten Werten. Wie lange sich der Fonds angesichts des hohen Anteils an Fremdfinanzierung der Schiffe halten kann, ist ungewiss. Zu Recht fürchten die Anleger deshalb um ihre Einlagen.

Die Charterraten sind schon im letzten Jahr um 70 % eingebrochen. Nach Aussagen der Treuhandgesellschaft ist es daher nicht mehr möglich, mit den derzeit erzielbaren Charterraten die Ausgaben zu decken, geschweige den Kapitaldienst zu leisten. Ein entsprechendes Sanierungskonzept soll den Gesellschaftern zur Abstimmung vorgelegt werden.

Aus heutiger Sicht ist mehr als fraglich, ob sich der ganze Markt wieder erholt, so dass irgendwann wieder mit Ausschüttungen für die Gesellschafter zu rechnen ist. Für eine Verbesserung der Fondsentwicklung wäre erforderlich, dass die Charterraten sich dramatisch erhöhen, aber dies ist momentan leider nicht zu erwarten.

Die Anleger sind im Dilemma: entweder sie stimmen den oftmals als "freiwillig" deklarierten Kapitalerhöhungen zu, oder sie verweigern sich dem Sanierungskonzept. Dann wird den Anlegern in der Regel unmißverständlich klar gemacht, dass mit der naheliegenden Insolvenz und damit dem Totalverlust gerechnet werden muss. Dies bedeutet, dass Ihre Anlagebeträge evtl. komplett verloren sind!

Wo liegen die Ursachen?

Beim Schiffsfonds "Santa-P" wurden erhebliche Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten Sie hierauf vom Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

Nur 41,5 % der Anlegergelder flossen letztlich in die Schiffsinvestition. Hohe Summen wurden neben den Provisionen auch für die Finanzierungskosten und Gründungs- und Beratungskosten investiert. Aus dem Prospekt des Fonds MS Santa P Schiffe GmbH & Co. KG ergibt sich dies nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln.

Die sonstigen Beträge, die nicht in die Provisionen flossen, sind z. B. die Finanzierungskosten(Euro 21,988 Mio.),  die Gründungs- und Beratungskosten (Euro 900.000) sowie die Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten (Euro 22.110.000). Hinzu kommt noch das Agio in Höhe von insgesamt 5.526.000. Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf Euro 50.524.000.
Fast 60 % der von den Anlegern  investierten Gelder flossen daher nicht in die Schiffe, sondern wurden für andere Zwecke verwendet!  32% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Was können Sie tun?

Geschädigte Kapitalanleger haben aber wegen ihrer Santa-P-Beteiligung auch schon erste Prozesse geführt. Der erfolgreiche Ausgang dieser Prozesse sollte weiteren Fondsbeteiligten Mut machen. Evtl. können Vergleiche mit den beratenden Banken geschlossen werden.

Den Betroffenen kann in aller Regel geholfen werden. So bestehen zumeist gleich mehrere Möglichkeiten, unternehmerische Beteiligungen wie Schiffsfonds-Anlagen rückabzuwickeln bzw. den entstandenen Schaden geltend zu machen.
Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater/Anlagevermittler bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Vergütungen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

Dies ist bei der Santa-P-Flotte insoweit von besonderer Bedeutung, als dass erhebliche Teile der Einlagezahlungen der Anleger für Vergütungen bzw. Provisionen an den Vertrieb gezahlt und nicht für Investitionen in das Schiff verwendet worden sind. Ab 15 % muss wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Provisionen hingewiesen werden, egal, ob Vermittler eine Bank oder ein freier Anlageberater war. Dies ist unserer Erfahrung nach bei den meisten Anlegern nicht geschehen!

Eine Schiffsbeteiligung ist grundsätzlich eine unternehmerische Beteiligung, bei der ein Totalverlustrisiko besteht,  und ist daher zur Altersvorsorge nicht geeignet - so hat dies der Bundesgerichtshof entschieden!

Alle Anleger hätten darüber aufgeklärt werden müssen, dass Ausschüttungen möglicherweise zurückgezahlt werden müssen - was in der Regel auch nicht der Fall war. Auch wurden  die Anleger in der Regel nicht darüber aufgeklärt, dass die Fondsbeteiligung nicht ohne weiteres verkäuflich ist, und wenn, dann meistens mit großen Abschlägen.

Über all diese Punkte hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen - sollte dies nicht der Fall gewesen sein, gehen wir davon aus, dass die Anleger eventuell Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegen die beratende Bank oder gegen den Anlageberater vor Gericht durchsetzen können.

Nach unserem Wissen sind viele Anleger vor Abschluss des Beteiligungsvertrages systematisch falsch bzw. unzureichend von ihren Beratern aufgeklärt worden. Hätten sie über all die o. g. Punkte Bescheid gewußt, hätten die Anleger in den meisten Fällen wahrscheinlich gar nicht unterschrieben.

Normalerweise gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist, die ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem Sie Kenntnis von der Schieflage des Fonds erhalten haben. Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche jedoch allerspätestens nach 10 Jahren, und zwar stichtagsgenau, verjähren. Dies bedeutet, dass, wenn Sie z. B. am 27.12.2002 den Fondsbeitritt unterschrieben haben, am 27.12.2012 Verjährung eintritt! Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind.

Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko, dass die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen.
Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  "Schiffsfonds/ MS "Santa-P Schiffe"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  beizutreten. 

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
driröt

Mittwoch, Dezember 26, 2012

Suezmax Tanker Flottenfonds II - Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 44: wieder keine Ausschüttungen!

Der Suezmax Tanker Flottenfonds II schlingert weiter - auch für 2011 keine Ausschüttungen! Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte.


Aktuelle Lage
Die Anleger des Suezmax Tanker Flottenfonds II haben seit dem Jahr 2009 keine Ausschüttungen mehr erhalten.  Es stellt sich daher die Frage, welche Möglichkeiten es angesichts der schlechten Prognose im Schiffsfonds-Bereich gibt, aus der Fondsbeteiligung "auszusteigen".

Die globale Finanzkrise 2008 hat sich auf viele Schiffsfonds negativ ausgewirkt. Auch die aktuelle Entwicklung der Weltwirtschaft gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich die Situation in absehbarer Zeit verbessern wird. Im Gegenteil: Bei den Schiffsfonds hat der weltweite Rückgang des Containerumschlags sowie der Charterraten bereits zu zahlreichen Insolvenzen geführt. Die Experten sind sich einig, dass weitere Insolvenzen folgen werden.

Mitunter kann eine Insolvenz nur durch finanzielle Sanierungsbeiträge der Anleger abgewendet werden. Diese stehen dann vor der Frage, ob sie weitere Geldmittel in ein möglicherweise nicht mehr zu rettendes Unternehmen einlegen sollen. Bis auf wenige Ausnahmefälle sind die angedachten Sanierungskonzepte aber nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten deshalb bedenken, daß auch ein Insolvenzverwalter die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern kann.

Auch der Suezmax-Tanker Flottenfonds II  hat die Krise deutlich zu spüren bekommen. Bei den erhaltenen Ausschüttungen handelt es sich offenbar nicht um echte Rendite. Die schlechte Lage des Fonds muß einen nicht verwundern, wenn man sich ansieht, wie sich König & Cie. am Kapital der Anleger bedient: König & Cie. erhält einen jährlichen Vorabgewinn von 12,5 %, wobei die Quote auf bis zu 25 % erhöht werden kann!

Wo liegen die Ursachen?

Die weichen Kosten, die die Vertriebsprovisionen beinhalten, lagen bei ca. 28 % des Anlegerkapitals!
Rechnet man den Vorabgewinn und die weichen Kosten zusammen, ist klar, daß es von Anfang an unrealistisch war, die prognostizierten Renditen von im Schnitt 8,4 % pro Jahr für die Anleger zu erwirtschaften!

Zu Recht fürchten die Anleger deshalb um ihre Einlagen.

Was können Sie tun?

Den Betroffenen kann jedoch in aller Regel geholfen werden. So bestehen zumeist gleich mehrere Möglichkeiten, unternehmerische Beteiligungen wie Schiffsfonds-Anlagen rückabzuwickeln bzw. den entstandenen Schaden geltend zu machen.

Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater/Anlagevermittler bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Vergütungen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

Dies ist bei dem Suezmax-Tanker Flottenfonds II insoweit von besonderer Bedeutung, als dass erhebliche Teile der Einlagezahlungen der Anleger für Vergütungen bzw. Provisionen an den Vertrieb gezahlt und nicht für Investitionen in das Schiff verwendet worden sind.

Ab 15 % muß wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Provisionen hingewiesen werden, egal, ob Vermittler eine Bank oder ein freier Anlageberater war. Dies ist unserer Erfahrung nach bei den meisten Anlegern nicht geschehen! Eine Schiffsbeteiligung ist grundsätzlich eine unternehmerische Beteiligung, bei der ein Totalverlustrisiko besteht,  und ist daher zur Altersvorsorge nicht geeignet – so hat dies der Bundesgerichtshof entschieden!

Alle Anleger hätten darüber aufgeklärt werden müssen, daß Ausschüttungen möglicherweise zurückgezahlt werden müssen – was in der Regel auch nicht der Fall war. Auch wurden  die Anleger in der Regel nicht darüber aufgeklärt, daß die Fondsbeteiligung nicht ohne weiteres verkäuflich ist, und wenn, dann meistens mit großen Abschlägen.

Über all diese Punkte hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen – sollte dies nicht der Fall gewesen sein, gehen wir davon aus, daß die Anleger eventuell Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegen die beratende Bank oder gegen den Anlageberater vor Gericht durchsetzen können.

Nach unserem Wissen sind viele Anleger vor Abschluß des Beteiligungsvertrages systematisch falsch bzw. unzureichend von ihren Beratern aufgeklärt worden. Hätten sie über all die o. g. Punkte Bescheid gewußt, hätten die Anleger in den meisten Fällen wahrscheinlich gar nicht unterschrieben.

Normalerweise gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist, die ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem Sie Kenntnis von der Schieflage des Fonds erhalten haben. Beachten Sie, daß Ihre Ansprüche jedoch allerspätestens nach 10 Jahren, und zwar stichtagsgenau, verjähren. Dies bedeutet, daß, wenn Sie z. B. am 27.12.2002 den Fondsbeitritt unterschrieben haben, am 27.12.2012 Verjährung eintritt!

Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind. Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko, daß die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen.  Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  „Schiffsfonds/ Suezmax Tanker Flottenfonds II"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  beizutreten.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
driröt

WGF: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen. Drei führende Anlegerschutzkanzleien vertreten Anleger!

Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG hat am 11.12.2012 beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung gestellt. Der BSZ e.V. bündelt über eine Interessengemeinschaft die Anlegerinteressen. Drei führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen Kapitalanleger.

WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG
Die WGF mit Sitz in Düsseldorf ist ein Immobilienunternehmen mit dem Schwerpunkt Projektentwicklung, Immobilienhandel und Immobilieninvestment. Nach Angaben des 2003 gegründeten Unternehmens sollte diese breite Aufstellung die Wirkung zyklischer Schwankungen von Teilklassen zuverlässig vermindern. Aufsichtsratsvorsitzender der WGF ist seit dem 15.09.2011 Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Inhaber eines Lehrstuhls mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Jahresabschluss 2011
Am 11.12.2012 hat die WGF ihren Jahresabschluss 2011 veröffentlicht. Da die Veröffentlichung mehrfach verschoben worden war, erwartete man eher schlechte Zahlen. Die schlimmsten Befürchtungen der WGF-Kritiker wurden nun sogar noch übertroffen: Die WGF hat im Jahresabschluss für 2011 einen Bilanzverlust von € 71,3 Mio. ausgewiesen. Nach WGF-Angaben erklärt sich der Jahresverlust vor allem durch „strategische Desinvestments und bilanztechnische Maßnahmen“, insbesondere Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Angeblich mussten jetzt konservative Wertberichtigungen auf die Beteiligungen und die Forderungen an verbundenen Unternehmen für die Jahre 2011 und 2012 vorgenommen werden. Die WGF-Immobilienbestände werden schon seit 2010 in den zur WGF gehörenden Objektgesellschaften gehalten. Daher müssen sich alle WGF-Verantwortlichen die Frage gefallen lassen, warum im Jahresabschluss 2010 die Anteile an verbundenen Unternehmen noch mit rund € 126 Mio. bewertet wurden, wenn sie jetzt nur noch rund € 67 Mio. wert sind.

Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf
Am 11.12.2012 hat die WGF beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Prof. Rolf Rattunde bestellt. Die WGF berichtet, dass der WGF-Vorstand selbst in Zusammenarbeit mit dem Sachwalter Rattunde die Sanierung unter gerichtlicher Überwachung versuchen will. Dem Sachwalter Rattunde obliegt hierbei die Aufgabe, die Tätigkeit der Eigenverwaltung nach Maßgabe der Insolvenzordnung zu überwachen.

Hypothekenanleihen und Genussrechte
Die WGF hat insbesondere Hypothekenanleihen und Genussrechte emittiert. Das Genussscheinkapital beträgt € 130 Mio., das Anleihekapital beläuft sich sogar auf € 450 Mio. Die Anlageprodukte der WGF sollten das ideale Werkzeug für den Vermögensaufbau sein. Die WGF-Anleger wurden mit der Aussage geworben, dass sie in die Werthaltigkeit des deutschen Immobilienmarktes investieren und das sie statt kurzfristiger Renditechancen mit hohem Risiko auf langfristig stabilen Ertrag und langfristige Sicherheit setzen würden. Wie Hohn klingt heute folgendes WGF-Motto: „Kombinieren Sie sicher und rentabel – Geldanlagen bei der WGF AG“. Sicher ist einstweilen aber nur, dass die Rückzahlung der am 14.12.2012 fälligen Anleihe WGFH06 bis auf weiteres ausgesetzt ist.

Möglichkeiten der Anleger
Die betroffenen WGF-Anleger befürchten jetzt erhebliche Verluste. Viele von Ihnen bezweifeln, dass die WGF in Anbetracht der veröffentlichten Verlustzahlen sanierungsfähig ist. Auch erfahrene Anlegerschützer, wie der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Steinhübel, sind skeptisch. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Dr. Steinhübel: „Unsere Kanzlei hat schon häufiger erfahren müssen, dass prognostizierte Sanierungen letztlich nur unternehmerisches Wunschdenken waren. WGF-Anleger sollten deshalb zeitnah ihre berechtigten Ansprüche von einer erfahrenen Anlegerschutzkanzlei überprüfen lassen. Denn nur so ist eine wirkungsvolle und erfolgreiche Vertretung vor allem im Insolvenzverfahren gewährleistet.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drhsthü

Montag, Dezember 24, 2012

SIC Processing: Bank Sarasin in der Anleger-Kritik


Viele Anleger der SIC-Processing scheinen Empfehlungen der Schweizer Privatbank Sarasin vertraut zu haben und daher Anleihen des inzwischen insolventen Unternehmens gekauft zu haben. So sollen Sarasin-Berater in Deutschland empfohlen haben, Unternehmensanleihen der SIC Processing zu zeichnen.


Dies wirft vor dem Hintergrund der Insolvenz von SIC Processing die Frage auf, ob betroffene Anleger das Schweizer Bankhaus Sarasin wegen Falschberatung haftbar machen können. Wie zudem die Wirtschaftsfachpresse berichtet, ist „die Sarasin sowohl über Kredite wie über Anleihen von Windparkbetreibern und Solarunternehmen, die sie Anlegern empfohlen hat, mit der Branche verknüpft“. Damit scheinen zusätzliche Anknüpfungspunkte möglich, aufgrund deren Anleiheanleger der SIC Processing Ansprüche gegen die Sarasin Bank haben könnten und so ihren erlittenen Schaden von der Bank ersetzt verlangen könnten. Der Druck auf die Bank scheint zwischenzeitlich so groß zu sein, dass laut Handelsblatt der Deutschlandchef Frank Niehage der Schweizer Privatbank vor der Ablösung steht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte fordern daher eine lückenlose Aufklärung der gegen die Bank Sarasin erhobenen Vorwürfe.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „Wir vertreten aktuell bereits mehrere Anleger der SIC Processing. Unsere Sachverhaltsaufklärung und rechtliche Prüfung des Komplexes haben ergeben, dass Anleger zum einen mit einer Insolvenzquote rechnen können. Darüber hinaus könnte es Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte geben. Geschädigte Anleger der SIC Processing sollten sich daher von einem auf Bank- und  Kapitalmarkrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF). Vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, Global Swiss Capital AG sowie gegen die jeweiligen Vermittler, etc.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  „SIC“ Processing gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft   beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
drwspä


HCI-Schiffsfonds MS Rike insolvent! Anleger sollten Ansprüche prüfen!


Mio. € Anlegergelder stehen auf dem Spiel! Verjährung kann drohen!

Der Pleitegeier zieht weitere Kreise in der Schiffsbranche – der HCI-Schiffsfonds MS Rike ist pleite. So hat das Amtsgericht Stade am 14. November 2012 die vorläufige Insolvenzverwaltung durch den Hamburger Rechtsanwalt Achim Ahrendt angeordnet (Az. 73 IN 104/12). Ein Restrukturierungskonzept mit einer Rekapitalisierung von rund 2,4 Millionen Euro im Februar 2011 konnte die Schiffsbeteiligung letztlich nicht retten. Vertragsreeder ist seit März 2011 Intertrade Shipping, die den früheren persönlich haftenden Gesellschafter und Bereederer Engelbert Schepers abgelöst hat. Für die Befrachtung ist die Döhle Gruppe verantwortlich.

Das 1993 gebaute Schiff wurde so zu einem weiteren Opfer der Schifffahrtskrise, hervorgerufen durch einen dramatischen Einbruch der Charterraten.  Nach uns vorliegenden Angaben soll sich das Schiff, das Fondsmangement und auch die Bereederung in einem desolatem Zustand befinden.  Bezeichnenderweise war das Schiff daher bereits in der Vergangenheit Gegenstand einschlägiger Medienberichte. So genügte selbst nach der Finanzspritze im Februar 2011 bereits wenige Monate später im September 2011 offensichtlich das Geld nicht, um die anfallenden Kosten und auch die Alt-Lasten des früheren Bereederers Schepers zu begleichen. Ein angedachter Schiffs-Verkauf scheiterte allerdings an der fehlenden Mehrheit auf der zeitgleich stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung.

Zur nochmaligen Abwendung der Insolvenz sagte die Deutsche Bank eine Zwischenfinanzierung zu. Die Rechnung hierfür sollten und mussten einmal mehr die Anleger bezahlen – sie wurden in einem Zeitraum bis Mitte diesen Jahres aufgefordert, früher erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Und wie stellt sich die Situation aktuell dar?

Das Schiff mit 1.660 TEU Stellplatzkapazität blieb auch nach dem ersten Rettungsversuch  bis zuletzt beschäftigungslos. Seit einem Werftaufenthalt im Oktober 2011 liegt das Schiff mit dem früheren Namen MS La Paloma vor der Küste von Hongkong auf.

Einmal mehr tragen die Privatanleger nun den größten Schaden einer Fondspleite davon.  Bezeichnenderweise ist nach uns vorliegenden Angaben der Fonds-Initiator HCI nicht auskunftsbereit – möglicherweise mit gutem Grund, da sich die Vorkommnisse um die MS Rike mittlerweile sogar bereits im Bereich des Strafrechts bewegen:

·         So hat die HCI Treuhand im Januar 2012 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den früheren persönlich haftenden Gesellschafter und Bereederer Engelbert Schepers gestellt. Gegenstand sind die verlautbarten Vorwürfe gegen ihn im Zusammenhang mit dem vollkommen desolaten Zustand des Schiffs bei seiner Ablösung als Bereederer im Jahr zuvor.

·         Nach jüngsten Angaben des Manager Magazin ist vor wenigen Monaten eine weitere Strafanzeige gegen die Manager des Emissionshauses HCI erhoben worden. Danach wird den Zuständigen vorgeworfen, „die Investoren bei der Platzierung der 2,2 Millionen Euro Anfang 2011 über den Zustand des Schiffes sowie die finanzielle Situation des Fonds bewusst getäuscht zu haben“ – so das Manager Magazin. Der Branchendienst „Maritime Hotline“ legte in diesem Zusammenhang noch nach und ist der Auffassung, dass sich HCI letztlich nur unzureichend über den Schiffswert informiert habe und daher den Anlegern bei der Einwerbung von Kapital Anfang 2011 fälschlicherweise einen deutlich zu hohen Schiffswert mitgeteilt habe.

·         Um das Bild für die Anleger noch abzurunden: Die Reederei Schepers hat sich übrigens im Frühjahr 2011 „enthaften“ lassen, indem sie sich als Komplementär vom Fonds und von der Deutschen Schiffsbank von sämtlichen Inanspruchnahmen aus der Nachhaftung für die Fondsverbindlichkeiten freistellen ließ. Der Fonds verzichtete auf sämtliche Ansprüche aus dem Bereederungsvertrag mit Schepers, der wiederum auf seine Rechte aus diesem Vertrag weitgehend verzichtete und als Reeder ausschied. „Zurück bleiben die Anleger“, so die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Christian-Albrecht Kurdum von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin hierzu.

Wie sollten sich Anleger nun verhalten? Haben Sie eine Aussicht auf Zahlung von Schadensersatz?

Rechtsanwalt Kurdum empfiehlt „prüfen zu lassen, ob die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollten, um im Fall einer Insolvenzquote berücksichtigt zu werden.“ Anleger sollten nach Ansicht von Rechtsanwalt Kurdum von Dr. Späth Rechtsanwälte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. „Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen. Die aktuell laufenden Strafverfahren gegen den früheren Reeder Schepers und gegen HCI bieten zudem weitere zusätzliche Anhaltspunkte für geschädigte Anleger, um gezielt Ansprüche geltend machen zu können. Die Verantwortlichen von HCI, aber auch der frühere Bereederer müssen sich ihrer Verantwortung hier stellen.“ Rechtsanwalt Kurdum weiter: „Rechtlich sehr problematisch ist auch, dass die Anlage in den Schiffsfonds insbesondere auch von Banken, Beratern und anderen Vertrieben oftmals als sehr sichere Anlage bezeichnet worden ist; dies ist eben nicht der Fall, wie leider auch an diesem Fall wieder zu sehen ist. Viele Vertriebe verletzen hier schlicht ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber ihren Kunden. Zudem erhalten die Vertriebe sehr häufig auch sog. „Kick-backs“ oder hohe Innenprovisionen, über die der Anleger, zumindestens, sofern ihn eine Bank beraten hat, aufgeklärt werden muss. Dies ist in der Praxis oftmals aber nicht der Fall – eine weitere Möglichkeit von Anlegern, Ansprüche geltend zu machen!“

Auch fordert Rechtsanwalt Kurdum eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der MS Rike. „Wir fordern in jedem Fall die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren.  Ganz wichtig ist auch: Anleger sollten unbedingt beachten, dass teilweise kurze Verjährungsfristen laufen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  „Schiffsfonds"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  „Schiffsfonds/ HCI-Schiffsfonds MS Rike "  beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Samstag, Dezember 22, 2012

WGF AG: „Vorsicht vor dubiosen Aufkaufangeboten“! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen


WGF AG: Aufkaufangebote- Anleger sollten vorsichtig sein!  Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die WFG AG vor kurzem Insolvenz angemeldet. Inzwischen haben sich mehrere hundert Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „WGF AG“ angeschlossen, der BSZ e.V. versucht daher, die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln.


Inzwischen wurden auch Anleger diverse Aufkaufangebote gemacht, in denen den Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zu verkaufen.

Eine „Noah Investment fz llc,“ aus Dubai hat Anlegern inzwischen ein Übernahme-/bzw. Abfindungsangebot für ihre Anleihen gemacht, in dem Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen bis zum 30.03.2013 zum Abfindungsbetrag von 1 % je Nominalwert zu verkaufen. Dieses Angebot wurde inzwischen von einer Depot-Bank an Anleger versandt.

Der BSZ e.V., einer der führenden Anlegerschutzvereine Deutschlands, führt daher aus aktuellem Anlass ein Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner und Hamburger Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte:

BSZ e.V.: Herr Dr Späth, sollten Anleger dieses Aufkaufangebot der Noah Investment annehmen?

Dr. Walter Späth: Meiner Ansicht kann dieses Übernahmeangebot nur als „dubios“ bezeichnet werden, Anleger sollten es meiner Ansicht nach nicht annehmen. Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie nämlich ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind. Im Insolvenzverfahren dürften jedoch wahrscheinlich deutlich mehr als die angebotenen 1 %, die meiner Ansicht nach nur als „mickrig“ bezeichnet werden können, an die Anleger zurück fließen.
Für jede 100 €, die ein Anleger angelegt hat, würde er nämlich nur 1 € zurück erhalten.
Die Insolvenzquote, die an die Anleger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden dürfte, dürfte jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich über diesen angebotenen 1 % liegen.
Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

BSZ e.V.: Kann man denn schon sagen, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird?

Dr. Späth: Nein, hierzu ist es gegenwärtig noch viel zu früh, schlimmstenfalls müssen die Anleger mit hohen Einbußen rechnen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dürfte die Insolvenzquote jedoch deutlich höher ausfallen als die angebotenen 1 %, zumindestens dürfte mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein. In einem anderen Fall von Hypothekenanleihen, dem Fall Deikon GmbH, in dem wir ebenfalls ca. 100 Anleger vertreten, könnte die Insolvenzquote zwischen 20 - 40 % liegen, hierbei handelte es sich aber nur um nachrangig abgesicherte Anleihen. Im günstigsten Fall könnte die Insolvenzquote daher im gegenwärtigen Fall sogar noch höher ausfallen, das hängt aber auch z.B. von der Bewertung der Immobilien ab.

BSZ e.V.: Warum macht die „Noah Investment fz llc aus Dubai Anlegern dann ein derartiges Übernahmenangebot?

Dr. Späth: Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Verantwortlichen damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote. Die „Noah Investment fz llc“ rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote und will hiermit Gewinn machen.

So wurden z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu bezahlen. Ein gutes Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % betragen dürfte. 

BSZ e.V.: Die Angebote werden Anlegern von einer Depotbank weiter geleitet, handelt es sich um ein offizielles Angebot der Depotbanken?

Dr. Späth: Nein, keineswegs. Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten, das heißt aber nicht, dass die Depotbanken die Annahme dieses Angebots Anlegern empfehlen. Hier ist es leider bei diversen Anlegern schon zu erheblichen Verwechslungen gekommen, die der Ansicht waren, dass die Depotbanken dieses Angebot gut heißen oder sogar hinter diesem Angebot stehen würden. Dies ist gerade nicht der Fall.“

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, vielen Dank für das Interview.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen auch gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte und CLLB Rechtsanwälte inzwischen zwei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.

Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte und CLLB Rechtsanwälte waren bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von den beiden Kanzleien dabei mehr als 1000  Anleger vertreten) und konnten hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnten die Kanzleien Dr. Späth und CLLB als erste Kanzleien in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen, den wirklichen Hintermann und sogar eine „Strohfrau“ vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten, unter anderem aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

EECH AG: Hier wurden von der Kanzlei CLLB zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen den ehemaligen Vorstand erstritten.

DEIKON GmbH: Hier werden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen über 100 Anleger im Insolvenzverfahren vertreten, und auch Klagen gegen den dortigen Sicherheitentreuhänder geführt, der seinen Aufgaben nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten nicht ordnungsgemäße nachgekommen ist.

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Hier wurden zahlreiche Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten.
Auch konnten beide Kanzleien zahlreichen Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall WGF AG drohen könnten in Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen, erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei Dr. Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen wurden.

DM Beteiligungen AG:
Hier wurden von beiden Kanzleien mehr als hundert Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten, außerdem konnten rechtskräftige Urteile gegen den Vorstand und die Alleinaktionärin erstritten werden.

GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, unter anderem wegen Vermittlerhaftung (Prospekthaftung im weiteren Sinne).

Solar Millenium AG: Hier werden zahlreiche Anleger von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte im Insolvenzverfahren vertreten, auch werden gerade Klagen gegen diverse Verantwortliche geführt aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

Anleger im Fall WGF AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WGF AG anschließen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                  
                                                                                                                               
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
                            
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Telefon-Hotline am 29.12.2012: In LETZTER MINUTE Verjährungseintritt bei „Schrottanlagen“ aufhalten!

Eine Information des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.:  Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.


In welchen Fällen sollte ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle eingereicht werden?

Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung bis 31.12.2012 nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

Die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Gütestelle empfiehlt sich:

·         bei Forderungen, deren Verjährung am 01.01.2010 zu laufen begonnen hat,
·         wenn in 2013 positive obergerichtliche Rechtsprechung erwartet wird,
·         oder wenn noch weitere Informationen eingeholt werden müssen,
·         wenn ein Sachverständigengutachten noch nicht fertiggestellt ist,
·         nicht geklärt werden konnte, ob der Gegner insolvent ist,
·         und/oder eben auch in den Fällen, die anwaltlich wegen der allgemeinen Arbeitsüberlastung zum Jahresende hin bzw. wegen ihrer Komplexität nicht mehr rechtzeitig in Form einer Klage vor Gericht gebracht werden können.

Daher stellen übrigens auch viele Anwälte sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich preiswerter.

Was sind typische Fälle für das Gütestellenverfahren?

·         Das sind einerseits Zertifikate-Fälle
·         und dann vor allem lang laufende Geldanlagen wie
·         geschlossene Fondsbeteiligungen aller Art, insbesondere Schiffsfonds
·         Investmentfonds
·         offene Immobilienfonds
·         stille Beteiligungen
·         Investments in Lebensversicherungsmänteln
·         finanzierte Lebensversicherungspolicen
·         Private-Equity-Investments.

In all diesen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer.

Für Fragen zum Gütestellenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Staudenmayer unter 0711 / 89 66 03 70 auch am Samstag, den 29.12.2011 von 11-15 Uhr zur Verfügung.

Staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 / 89 66 03 70
Telefax: 0711 / 89660371
E-Mail: info@ra-staudenmayer.de    

Der BSZ e.V. sorgt mit seinen verschiedenen Interessengemeinschaft dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. eine Vielzahl von Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden  Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                  
                                                                                                                                
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Michael Staudenmayer
                             
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Freitag, Dezember 21, 2012

WGF AG: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! BSZ e.V. gewinnt 3 führende Kanzleien für Zusammenarbeit.

WGF AG -Insolvenz: BSZ e.V. gewinnt 3 führende Kanzleien für Zusammenarbeit. BSZ e.V. fordert Einrichtung eines Gläubigerausschusses!


Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die WFG AG vor kurzem Insolvenz angemeldet.

Die Anleger der Inhaberschuldverschreibungen fürchten nun um ihr Geld und fragen sich, wie es weiter geht. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass eine Insolvenzquote ausbezahlt werden wird, ist immer noch völlig offen, wie hoch diese ausfallen wird.

Inzwischen haben sich ca. 200 Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "WGF AG" angeschlossen, der BSZ e.V. wird daher auch demnächst die Einrichtung eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses beantragen, um die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln.

Der Gläubigerausschuss ist ein eigenständiges Organ im Insolvenzverfahren, mit dem die Anlegerinteressen gebündelt werden können. Nur mit einem (vorläufigen) Gläubigerausschuss können nach Ansicht des BSZ e.V. die Rechte der Anleger gebündelt werden, um ein ausreichendes Gegengewicht zu Großgläubigern wie Banken zu bilden. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden sich auch zu gegebener Zeit darum bemühen, in den Gläubigerausschuss gewählt zu werden, damit die Anlegerrechte genügend gewahrt werden können.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen auch gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte und Dr. Steinhübel Rechtsanwälte inzwischen drei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.

Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte,  CLLB Rechtsanwälte und Dr. Steinübel Rechtsanwälte waren bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von den Kanzleien dabei mehr als 1000  Anleger vertreten) und konnten hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen.

Anleger im Fall WGF AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WGF AG anschließen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                
                                                                                                                               
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Logo BSZ® e.V.                 
                            
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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