Eine Information des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.: Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.
In
welchen Fällen sollte ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle
eingereicht werden?
Sofern für eine Prüfung der Verjährung
und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung bis 31.12.2012
nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung
dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.
Die
Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Gütestelle empfiehlt sich:
·
bei
Forderungen, deren Verjährung am 01.01.2010 zu laufen begonnen hat,
·
wenn
in 2013 positive obergerichtliche Rechtsprechung erwartet wird,
·
oder
wenn noch weitere Informationen eingeholt werden müssen,
·
wenn
ein Sachverständigengutachten noch nicht fertiggestellt ist,
·
nicht
geklärt werden konnte, ob der Gegner insolvent ist,
·
und/oder
eben auch in den Fällen, die anwaltlich wegen der allgemeinen
Arbeitsüberlastung zum Jahresende hin bzw. wegen ihrer Komplexität nicht mehr
rechtzeitig in Form einer Klage vor Gericht gebracht werden können.
Daher stellen übrigens auch viele Anwälte
sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche
Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten
Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich
vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich
preiswerter.
Was
sind typische Fälle für das Gütestellenverfahren?
·
Das
sind einerseits Zertifikate-Fälle
·
und
dann vor allem lang laufende Geldanlagen wie
·
geschlossene
Fondsbeteiligungen aller Art, insbesondere Schiffsfonds
·
Investmentfonds
·
offene
Immobilienfonds
·
stille
Beteiligungen
·
Investments
in Lebensversicherungsmänteln
·
finanzierte
Lebensversicherungspolicen
·
Private-Equity-Investments.
In all diesen Fällen von möglicherweise
eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte
Gütestelle Staudenmayer.
Für Fragen zum Gütestellenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt
Staudenmayer unter 0711 / 89 66 03 70 auch am Samstag, den 29.12.2011 von 11-15
Uhr zur Verfügung.
Staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 / 89 66 03 70
Telefax: 0711 / 89660371
E-Mail: info@ra-staudenmayer.de
Der BSZ e.V. sorgt mit seinen verschiedenen
Interessengemeinschaft dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben,
ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Für
die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. eine Vielzahl von Interessengemeinschaften
gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu
lassen und der betreffenden
Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Michael Staudenmayer
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.
Dezember 2012 wieder. Hiernach
eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und
können zu einer anderen Einschätzung führen.
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