Donnerstag, Dezember 27, 2012

MS "Santa-P Schiffe" mbH & Co. KG - wieder keine Ausschüttungen!

Für die vier Panamax-Containerschiffe Santa Pamina, Santa Placida, Santa Pelagia und Santa Petrissa auch für 2011 keine Ausschüttungen! Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte.


Aktuelle Lage

Auch an dem Fonds "Santa-P Schiffe" ist die Krise nicht spurlos vorüber gegangen. Aus dem Bericht der MPC Capital Investment GmbH von September 2011 ergab sich schon für den Fonds "Santa P-Schiffe" für das Jahr 2010 ein deutlicher Ertragsrückgang gegenüber den prospektierten Werten. Die prognostizierte Ausschüttung von 8,00 % konnte wieder nicht geleistet werden. Auch für das Jahr 2011 ging es genauso weiter, es gab keine Ausschüttungen! Die Ausschüttungen liegen damit mit über 50 % unter Plan. Auch die Liquidität der Fondsgesellschaft sieht nicht gut aus und liegt weit hinter den prospektierten Werten. Wie lange sich der Fonds angesichts des hohen Anteils an Fremdfinanzierung der Schiffe halten kann, ist ungewiss. Zu Recht fürchten die Anleger deshalb um ihre Einlagen.

Die Charterraten sind schon im letzten Jahr um 70 % eingebrochen. Nach Aussagen der Treuhandgesellschaft ist es daher nicht mehr möglich, mit den derzeit erzielbaren Charterraten die Ausgaben zu decken, geschweige den Kapitaldienst zu leisten. Ein entsprechendes Sanierungskonzept soll den Gesellschaftern zur Abstimmung vorgelegt werden.

Aus heutiger Sicht ist mehr als fraglich, ob sich der ganze Markt wieder erholt, so dass irgendwann wieder mit Ausschüttungen für die Gesellschafter zu rechnen ist. Für eine Verbesserung der Fondsentwicklung wäre erforderlich, dass die Charterraten sich dramatisch erhöhen, aber dies ist momentan leider nicht zu erwarten.

Die Anleger sind im Dilemma: entweder sie stimmen den oftmals als "freiwillig" deklarierten Kapitalerhöhungen zu, oder sie verweigern sich dem Sanierungskonzept. Dann wird den Anlegern in der Regel unmißverständlich klar gemacht, dass mit der naheliegenden Insolvenz und damit dem Totalverlust gerechnet werden muss. Dies bedeutet, dass Ihre Anlagebeträge evtl. komplett verloren sind!

Wo liegen die Ursachen?

Beim Schiffsfonds "Santa-P" wurden erhebliche Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten Sie hierauf vom Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

Nur 41,5 % der Anlegergelder flossen letztlich in die Schiffsinvestition. Hohe Summen wurden neben den Provisionen auch für die Finanzierungskosten und Gründungs- und Beratungskosten investiert. Aus dem Prospekt des Fonds MS Santa P Schiffe GmbH & Co. KG ergibt sich dies nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln.

Die sonstigen Beträge, die nicht in die Provisionen flossen, sind z. B. die Finanzierungskosten(Euro 21,988 Mio.),  die Gründungs- und Beratungskosten (Euro 900.000) sowie die Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten (Euro 22.110.000). Hinzu kommt noch das Agio in Höhe von insgesamt 5.526.000. Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf Euro 50.524.000.
Fast 60 % der von den Anlegern  investierten Gelder flossen daher nicht in die Schiffe, sondern wurden für andere Zwecke verwendet!  32% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen

Was können Sie tun?

Geschädigte Kapitalanleger haben aber wegen ihrer Santa-P-Beteiligung auch schon erste Prozesse geführt. Der erfolgreiche Ausgang dieser Prozesse sollte weiteren Fondsbeteiligten Mut machen. Evtl. können Vergleiche mit den beratenden Banken geschlossen werden.

Den Betroffenen kann in aller Regel geholfen werden. So bestehen zumeist gleich mehrere Möglichkeiten, unternehmerische Beteiligungen wie Schiffsfonds-Anlagen rückabzuwickeln bzw. den entstandenen Schaden geltend zu machen.
Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater/Anlagevermittler bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Vergütungen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

Dies ist bei der Santa-P-Flotte insoweit von besonderer Bedeutung, als dass erhebliche Teile der Einlagezahlungen der Anleger für Vergütungen bzw. Provisionen an den Vertrieb gezahlt und nicht für Investitionen in das Schiff verwendet worden sind. Ab 15 % muss wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Provisionen hingewiesen werden, egal, ob Vermittler eine Bank oder ein freier Anlageberater war. Dies ist unserer Erfahrung nach bei den meisten Anlegern nicht geschehen!

Eine Schiffsbeteiligung ist grundsätzlich eine unternehmerische Beteiligung, bei der ein Totalverlustrisiko besteht,  und ist daher zur Altersvorsorge nicht geeignet - so hat dies der Bundesgerichtshof entschieden!

Alle Anleger hätten darüber aufgeklärt werden müssen, dass Ausschüttungen möglicherweise zurückgezahlt werden müssen - was in der Regel auch nicht der Fall war. Auch wurden  die Anleger in der Regel nicht darüber aufgeklärt, dass die Fondsbeteiligung nicht ohne weiteres verkäuflich ist, und wenn, dann meistens mit großen Abschlägen.

Über all diese Punkte hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen - sollte dies nicht der Fall gewesen sein, gehen wir davon aus, dass die Anleger eventuell Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegen die beratende Bank oder gegen den Anlageberater vor Gericht durchsetzen können.

Nach unserem Wissen sind viele Anleger vor Abschluss des Beteiligungsvertrages systematisch falsch bzw. unzureichend von ihren Beratern aufgeklärt worden. Hätten sie über all die o. g. Punkte Bescheid gewußt, hätten die Anleger in den meisten Fällen wahrscheinlich gar nicht unterschrieben.

Normalerweise gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist, die ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem Sie Kenntnis von der Schieflage des Fonds erhalten haben. Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche jedoch allerspätestens nach 10 Jahren, und zwar stichtagsgenau, verjähren. Dies bedeutet, dass, wenn Sie z. B. am 27.12.2002 den Fondsbeitritt unterschrieben haben, am 27.12.2012 Verjährung eintritt! Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind.

Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko, dass die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen.
Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  "Schiffsfonds/ MS "Santa-P Schiffe"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  beizutreten. 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu             


Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
driröt

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