Montag, Dezember 24, 2012

HCI-Schiffsfonds MS Rike insolvent! Anleger sollten Ansprüche prüfen!


Mio. € Anlegergelder stehen auf dem Spiel! Verjährung kann drohen!

Der Pleitegeier zieht weitere Kreise in der Schiffsbranche – der HCI-Schiffsfonds MS Rike ist pleite. So hat das Amtsgericht Stade am 14. November 2012 die vorläufige Insolvenzverwaltung durch den Hamburger Rechtsanwalt Achim Ahrendt angeordnet (Az. 73 IN 104/12). Ein Restrukturierungskonzept mit einer Rekapitalisierung von rund 2,4 Millionen Euro im Februar 2011 konnte die Schiffsbeteiligung letztlich nicht retten. Vertragsreeder ist seit März 2011 Intertrade Shipping, die den früheren persönlich haftenden Gesellschafter und Bereederer Engelbert Schepers abgelöst hat. Für die Befrachtung ist die Döhle Gruppe verantwortlich.

Das 1993 gebaute Schiff wurde so zu einem weiteren Opfer der Schifffahrtskrise, hervorgerufen durch einen dramatischen Einbruch der Charterraten.  Nach uns vorliegenden Angaben soll sich das Schiff, das Fondsmangement und auch die Bereederung in einem desolatem Zustand befinden.  Bezeichnenderweise war das Schiff daher bereits in der Vergangenheit Gegenstand einschlägiger Medienberichte. So genügte selbst nach der Finanzspritze im Februar 2011 bereits wenige Monate später im September 2011 offensichtlich das Geld nicht, um die anfallenden Kosten und auch die Alt-Lasten des früheren Bereederers Schepers zu begleichen. Ein angedachter Schiffs-Verkauf scheiterte allerdings an der fehlenden Mehrheit auf der zeitgleich stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung.

Zur nochmaligen Abwendung der Insolvenz sagte die Deutsche Bank eine Zwischenfinanzierung zu. Die Rechnung hierfür sollten und mussten einmal mehr die Anleger bezahlen – sie wurden in einem Zeitraum bis Mitte diesen Jahres aufgefordert, früher erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Und wie stellt sich die Situation aktuell dar?

Das Schiff mit 1.660 TEU Stellplatzkapazität blieb auch nach dem ersten Rettungsversuch  bis zuletzt beschäftigungslos. Seit einem Werftaufenthalt im Oktober 2011 liegt das Schiff mit dem früheren Namen MS La Paloma vor der Küste von Hongkong auf.

Einmal mehr tragen die Privatanleger nun den größten Schaden einer Fondspleite davon.  Bezeichnenderweise ist nach uns vorliegenden Angaben der Fonds-Initiator HCI nicht auskunftsbereit – möglicherweise mit gutem Grund, da sich die Vorkommnisse um die MS Rike mittlerweile sogar bereits im Bereich des Strafrechts bewegen:

·         So hat die HCI Treuhand im Januar 2012 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den früheren persönlich haftenden Gesellschafter und Bereederer Engelbert Schepers gestellt. Gegenstand sind die verlautbarten Vorwürfe gegen ihn im Zusammenhang mit dem vollkommen desolaten Zustand des Schiffs bei seiner Ablösung als Bereederer im Jahr zuvor.

·         Nach jüngsten Angaben des Manager Magazin ist vor wenigen Monaten eine weitere Strafanzeige gegen die Manager des Emissionshauses HCI erhoben worden. Danach wird den Zuständigen vorgeworfen, „die Investoren bei der Platzierung der 2,2 Millionen Euro Anfang 2011 über den Zustand des Schiffes sowie die finanzielle Situation des Fonds bewusst getäuscht zu haben“ – so das Manager Magazin. Der Branchendienst „Maritime Hotline“ legte in diesem Zusammenhang noch nach und ist der Auffassung, dass sich HCI letztlich nur unzureichend über den Schiffswert informiert habe und daher den Anlegern bei der Einwerbung von Kapital Anfang 2011 fälschlicherweise einen deutlich zu hohen Schiffswert mitgeteilt habe.

·         Um das Bild für die Anleger noch abzurunden: Die Reederei Schepers hat sich übrigens im Frühjahr 2011 „enthaften“ lassen, indem sie sich als Komplementär vom Fonds und von der Deutschen Schiffsbank von sämtlichen Inanspruchnahmen aus der Nachhaftung für die Fondsverbindlichkeiten freistellen ließ. Der Fonds verzichtete auf sämtliche Ansprüche aus dem Bereederungsvertrag mit Schepers, der wiederum auf seine Rechte aus diesem Vertrag weitgehend verzichtete und als Reeder ausschied. „Zurück bleiben die Anleger“, so die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Christian-Albrecht Kurdum von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin hierzu.

Wie sollten sich Anleger nun verhalten? Haben Sie eine Aussicht auf Zahlung von Schadensersatz?

Rechtsanwalt Kurdum empfiehlt „prüfen zu lassen, ob die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollten, um im Fall einer Insolvenzquote berücksichtigt zu werden.“ Anleger sollten nach Ansicht von Rechtsanwalt Kurdum von Dr. Späth Rechtsanwälte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. „Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen. Die aktuell laufenden Strafverfahren gegen den früheren Reeder Schepers und gegen HCI bieten zudem weitere zusätzliche Anhaltspunkte für geschädigte Anleger, um gezielt Ansprüche geltend machen zu können. Die Verantwortlichen von HCI, aber auch der frühere Bereederer müssen sich ihrer Verantwortung hier stellen.“ Rechtsanwalt Kurdum weiter: „Rechtlich sehr problematisch ist auch, dass die Anlage in den Schiffsfonds insbesondere auch von Banken, Beratern und anderen Vertrieben oftmals als sehr sichere Anlage bezeichnet worden ist; dies ist eben nicht der Fall, wie leider auch an diesem Fall wieder zu sehen ist. Viele Vertriebe verletzen hier schlicht ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber ihren Kunden. Zudem erhalten die Vertriebe sehr häufig auch sog. „Kick-backs“ oder hohe Innenprovisionen, über die der Anleger, zumindestens, sofern ihn eine Bank beraten hat, aufgeklärt werden muss. Dies ist in der Praxis oftmals aber nicht der Fall – eine weitere Möglichkeit von Anlegern, Ansprüche geltend zu machen!“

Auch fordert Rechtsanwalt Kurdum eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der MS Rike. „Wir fordern in jedem Fall die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren.  Ganz wichtig ist auch: Anleger sollten unbedingt beachten, dass teilweise kurze Verjährungsfristen laufen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  „Schiffsfonds"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  „Schiffsfonds/ HCI-Schiffsfonds MS Rike "  beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu           

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
drwspä

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