Der Pleitegeier zieht weitere Kreise in der
Schiffsbranche – der HCI-Schiffsfonds MS Rike ist pleite. So hat das
Amtsgericht Stade am 14. November 2012 die vorläufige Insolvenzverwaltung durch
den Hamburger Rechtsanwalt Achim Ahrendt angeordnet (Az. 73 IN 104/12). Ein
Restrukturierungskonzept mit einer Rekapitalisierung von rund 2,4 Millionen
Euro im Februar 2011 konnte die Schiffsbeteiligung letztlich nicht retten.
Vertragsreeder ist seit März 2011 Intertrade Shipping, die den früheren
persönlich haftenden Gesellschafter und Bereederer Engelbert Schepers abgelöst
hat. Für die Befrachtung ist die Döhle Gruppe verantwortlich.
Das 1993 gebaute Schiff wurde so zu einem
weiteren Opfer der Schifffahrtskrise, hervorgerufen durch einen dramatischen
Einbruch der Charterraten. Nach uns
vorliegenden Angaben soll sich das Schiff, das Fondsmangement und auch die
Bereederung in einem desolatem Zustand befinden. Bezeichnenderweise war das Schiff daher
bereits in der Vergangenheit Gegenstand einschlägiger Medienberichte. So
genügte selbst nach der Finanzspritze im Februar 2011 bereits wenige Monate
später im September 2011 offensichtlich das Geld nicht, um die anfallenden
Kosten und auch die Alt-Lasten des früheren Bereederers Schepers zu begleichen.
Ein angedachter Schiffs-Verkauf scheiterte allerdings an der fehlenden Mehrheit
auf der zeitgleich stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung.
Zur nochmaligen Abwendung der Insolvenz sagte
die Deutsche Bank eine Zwischenfinanzierung zu. Die Rechnung hierfür sollten
und mussten einmal mehr die Anleger bezahlen – sie wurden in einem Zeitraum bis
Mitte diesen Jahres aufgefordert, früher erhaltene Ausschüttungen
zurückzuzahlen.
Und wie
stellt sich die Situation aktuell dar?
Das Schiff mit 1.660 TEU Stellplatzkapazität
blieb auch nach dem ersten Rettungsversuch
bis zuletzt beschäftigungslos. Seit einem Werftaufenthalt im Oktober
2011 liegt das Schiff mit dem früheren Namen MS La Paloma vor der Küste von
Hongkong auf.
Einmal mehr tragen die Privatanleger nun den
größten Schaden einer Fondspleite davon. Bezeichnenderweise ist nach uns vorliegenden
Angaben der Fonds-Initiator HCI nicht auskunftsbereit – möglicherweise mit
gutem Grund, da sich die Vorkommnisse um die MS Rike mittlerweile sogar bereits
im Bereich des Strafrechts bewegen:
·
So
hat die HCI Treuhand im Januar 2012 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
Strafanzeige gegen den früheren persönlich haftenden Gesellschafter und
Bereederer Engelbert Schepers gestellt. Gegenstand sind die verlautbarten
Vorwürfe gegen ihn im Zusammenhang mit dem vollkommen desolaten Zustand des
Schiffs bei seiner Ablösung als Bereederer im Jahr zuvor.
·
Nach
jüngsten Angaben des Manager Magazin ist vor wenigen Monaten eine weitere
Strafanzeige gegen die Manager des Emissionshauses HCI erhoben worden. Danach
wird den Zuständigen vorgeworfen, „die Investoren bei der Platzierung der 2,2
Millionen Euro Anfang 2011 über den Zustand des Schiffes sowie die finanzielle
Situation des Fonds bewusst getäuscht zu haben“ – so das Manager Magazin. Der
Branchendienst „Maritime Hotline“ legte in diesem Zusammenhang noch nach und
ist der Auffassung, dass sich HCI letztlich nur unzureichend über den
Schiffswert informiert habe und daher den Anlegern bei der Einwerbung von
Kapital Anfang 2011 fälschlicherweise einen deutlich zu hohen Schiffswert
mitgeteilt habe.
·
Um
das Bild für die Anleger noch abzurunden: Die Reederei Schepers hat sich
übrigens im Frühjahr 2011 „enthaften“ lassen, indem sie sich als Komplementär
vom Fonds und von der Deutschen Schiffsbank von sämtlichen Inanspruchnahmen aus
der Nachhaftung für die Fondsverbindlichkeiten freistellen ließ. Der Fonds
verzichtete auf sämtliche Ansprüche aus dem Bereederungsvertrag mit Schepers,
der wiederum auf seine Rechte aus diesem Vertrag weitgehend verzichtete und als
Reeder ausschied. „Zurück bleiben die Anleger“, so die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Christian-Albrecht Kurdum von der
Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin hierzu.
Wie
sollten sich Anleger nun verhalten? Haben Sie eine Aussicht auf Zahlung von
Schadensersatz?
Rechtsanwalt Kurdum empfiehlt „prüfen zu
lassen, ob die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollten, um
im Fall einer Insolvenzquote berücksichtigt zu werden.“ Anleger sollten nach
Ansicht von Rechtsanwalt Kurdum von Dr. Späth Rechtsanwälte auch die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. „Wir prüfen bereits
Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden
Verantwortlichen. Die aktuell laufenden Strafverfahren gegen den früheren
Reeder Schepers und gegen HCI bieten zudem weitere zusätzliche Anhaltspunkte
für geschädigte Anleger, um gezielt Ansprüche geltend machen zu können. Die
Verantwortlichen von HCI, aber auch der frühere Bereederer müssen sich ihrer Verantwortung
hier stellen.“ Rechtsanwalt Kurdum weiter: „Rechtlich sehr problematisch ist
auch, dass die Anlage in den Schiffsfonds insbesondere auch von Banken,
Beratern und anderen Vertrieben oftmals als sehr sichere Anlage bezeichnet
worden ist; dies ist eben nicht der Fall, wie leider auch an diesem Fall wieder
zu sehen ist. Viele Vertriebe verletzen hier schlicht ihre Aufklärungs- und
Beratungspflichten gegenüber ihren Kunden. Zudem erhalten die Vertriebe sehr
häufig auch sog. „Kick-backs“ oder hohe Innenprovisionen, über die der Anleger,
zumindestens, sofern ihn eine Bank beraten hat, aufgeklärt werden muss. Dies
ist in der Praxis oftmals aber nicht der Fall – eine weitere Möglichkeit von
Anlegern, Ansprüche geltend zu machen!“
Auch fordert Rechtsanwalt Kurdum eine
lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der MS Rike. „Wir fordern in jedem
Fall die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, um die Gläubigerrechte
ausreichend zu wahren. Ganz wichtig ist
auch: Anleger sollten unbedingt beachten, dass teilweise kurze
Verjährungsfristen laufen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ HCI-Schiffsfonds
MS Rike " beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 12. 2012
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen
Beurteilung führen.
drwspä
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