WGF AG: Aufkaufangebote- Anleger sollten vorsichtig sein! Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hat die WFG AG vor kurzem Insolvenz angemeldet. Inzwischen haben sich mehrere hundert Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „WGF AG“ angeschlossen, der BSZ e.V. versucht daher, die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln.
Inzwischen wurden auch Anleger diverse
Aufkaufangebote gemacht, in denen den Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zu
verkaufen.
Eine „Noah Investment fz llc,“ aus Dubai hat
Anlegern inzwischen ein Übernahme-/bzw. Abfindungsangebot für ihre Anleihen
gemacht, in dem Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen bis zum 30.03.2013 zum
Abfindungsbetrag von 1 % je Nominalwert zu verkaufen. Dieses Angebot wurde
inzwischen von einer Depot-Bank an Anleger versandt.
Der BSZ e.V., einer der führenden
Anlegerschutzvereine Deutschlands, führt daher aus aktuellem Anlass ein
Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner und Hamburger Kanzlei Dr.
Späth Rechtsanwälte:
BSZ
e.V.:
Herr Dr Späth, sollten Anleger dieses Aufkaufangebot der Noah Investment
annehmen?
Dr. Walter
Späth:
Meiner Ansicht kann dieses Übernahmeangebot nur als „dubios“ bezeichnet werden,
Anleger sollten es meiner Ansicht nach nicht annehmen. Wenn Anleger ihre
Anleihen verkaufen, können sie nämlich ihre Ansprüche nicht mehr im
Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind. Im
Insolvenzverfahren dürften jedoch wahrscheinlich deutlich mehr als die
angebotenen 1 %, die meiner Ansicht nach nur als „mickrig“ bezeichnet werden
können, an die Anleger zurück fließen.
Für jede 100 €, die ein Anleger angelegt hat,
würde er nämlich nur 1 € zurück erhalten.
Die Insolvenzquote, die an die Anleger nach
Abschluss des Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden dürfte, dürfte jedoch mit
hoher Wahrscheinlichkeit deutlich über diesen angebotenen 1 % liegen.
Auch sollten Geschädigte berücksichtigen,
dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr
geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.
BSZ
e.V.:
Kann man denn schon sagen, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird?
Dr.
Späth:
Nein, hierzu ist es gegenwärtig noch viel zu früh, schlimmstenfalls müssen die
Anleger mit hohen Einbußen rechnen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dürfte
die Insolvenzquote jedoch deutlich höher ausfallen als die angebotenen 1 %,
zumindestens dürfte mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein. In einem anderen
Fall von Hypothekenanleihen, dem Fall Deikon GmbH, in dem wir ebenfalls ca. 100
Anleger vertreten, könnte die Insolvenzquote zwischen 20 - 40 % liegen, hierbei
handelte es sich aber nur um nachrangig abgesicherte Anleihen. Im günstigsten
Fall könnte die Insolvenzquote daher im gegenwärtigen Fall sogar noch höher
ausfallen, das hängt aber auch z.B. von der Bewertung der Immobilien ab.
BSZ
e.V.:
Warum macht die „Noah Investment fz llc aus Dubai Anlegern dann ein derartiges
Übernahmenangebot?
Dr.
Späth:
Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht,
wenn die Verantwortlichen damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können,
z.B. durch eine höhere Insolvenzquote. Die „Noah Investment fz llc“ rechnet
wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote und will
hiermit Gewinn machen.
So wurden z.B. auch im Fall von
Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine
Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor
Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische
Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu
bezahlen. Ein gutes Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese
Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote
bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % betragen dürfte.
BSZ
e.V.:
Die Angebote werden Anlegern von einer Depotbank weiter geleitet, handelt es
sich um ein offizielles Angebot der Depotbanken?
Dr.
Späth:
Nein, keineswegs. Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese
Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten, das heißt aber nicht, dass die
Depotbanken die Annahme dieses Angebots Anlegern empfehlen. Hier ist es leider
bei diversen Anlegern schon zu erheblichen Verwechslungen gekommen, die der
Ansicht waren, dass die Depotbanken dieses Angebot gut heißen oder sogar hinter
diesem Angebot stehen würden. Dies ist gerade nicht der Fall.“
BSZ
e.V.:
Herr Dr. Späth, vielen Dank für das Interview.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen auch
gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in
Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im
engeren und weiteren Sinne.
Der BSZ e.V. konnte für die
Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte und
CLLB Rechtsanwälte inzwischen zwei der führenden Kanzleien in Deutschland im
Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich
Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen
geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.
Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10
Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte
große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz
speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen
Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.
Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte und
CLLB Rechtsanwälte waren bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich
Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG,
First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig
(insgesamt wurden von den beiden Kanzleien dabei mehr als 1000 Anleger vertreten) und konnten hier bereits
maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:
First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnten die Kanzleien Dr. Späth und CLLB
als erste Kanzleien in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige
Urteile gegen die Verantwortlichen, den wirklichen Hintermann und sogar eine
„Strohfrau“ vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten, unter anderem aus
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
EECH AG: Hier wurden von der Kanzlei CLLB
zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen den ehemaligen Vorstand erstritten.
DEIKON GmbH: Hier werden von der Kanzlei Dr.
Späth Rechtsanwälte inzwischen über 100 Anleger im Insolvenzverfahren
vertreten, und auch Klagen gegen den dortigen Sicherheitentreuhänder geführt,
der seinen Aufgaben nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten nicht
ordnungsgemäße nachgekommen ist.
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Hier wurden zahlreiche Mandanten im
Insolvenzverfahren vertreten.
Auch konnten beide Kanzleien zahlreichen
Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des
Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall WGF AG drohen könnten in
Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen,
erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei
Dr. Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des
Insolvenzverwalters abgewiesen wurden.
DM Beteiligungen AG:
Hier wurden von beiden Kanzleien mehr als
hundert Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten, außerdem konnten
rechtskräftige Urteile gegen den Vorstand und die Alleinaktionärin erstritten
werden.
GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen
Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei
Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der
Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, unter anderem wegen
Vermittlerhaftung (Prospekthaftung im weiteren Sinne).
Solar Millenium AG: Hier werden zahlreiche
Anleger von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte im Insolvenzverfahren
vertreten, auch werden gerade Klagen gegen diverse Verantwortliche geführt aus
Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.
Anleger im Fall WGF AG können sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft WGF AG anschließen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der
Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
Drwspä
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen