Der Suezmax Tanker Flottenfonds II schlingert weiter - auch für 2011 keine Ausschüttungen! Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte.
Aktuelle
Lage
Die Anleger des Suezmax Tanker Flottenfonds
II haben seit dem Jahr 2009 keine Ausschüttungen mehr erhalten. Es stellt sich daher die Frage, welche
Möglichkeiten es angesichts der schlechten Prognose im Schiffsfonds-Bereich
gibt, aus der Fondsbeteiligung "auszusteigen".
Die globale Finanzkrise 2008 hat sich auf
viele Schiffsfonds negativ ausgewirkt. Auch die aktuelle Entwicklung der
Weltwirtschaft gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich die Situation in
absehbarer Zeit verbessern wird. Im Gegenteil: Bei den Schiffsfonds hat der
weltweite Rückgang des Containerumschlags sowie der Charterraten bereits zu
zahlreichen Insolvenzen geführt. Die Experten sind sich einig, dass weitere
Insolvenzen folgen werden.
Mitunter kann eine Insolvenz nur durch
finanzielle Sanierungsbeiträge der Anleger abgewendet werden. Diese stehen dann
vor der Frage, ob sie weitere Geldmittel in ein möglicherweise nicht mehr zu
rettendes Unternehmen einlegen sollen. Bis auf wenige Ausnahmefälle sind die
angedachten Sanierungskonzepte aber nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften
dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten deshalb bedenken, daß auch
ein Insolvenzverwalter die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern kann.
Auch der Suezmax-Tanker Flottenfonds II hat die Krise deutlich zu spüren bekommen.
Bei den erhaltenen Ausschüttungen handelt es sich offenbar nicht um echte
Rendite. Die schlechte Lage des Fonds muß einen nicht verwundern, wenn man sich
ansieht, wie sich König & Cie. am Kapital der Anleger bedient: König &
Cie. erhält einen jährlichen Vorabgewinn von 12,5 %, wobei die Quote auf bis zu
25 % erhöht werden kann!
Wo
liegen die Ursachen?
Die weichen Kosten, die die
Vertriebsprovisionen beinhalten, lagen bei ca. 28 % des Anlegerkapitals!
Rechnet man den Vorabgewinn und die weichen
Kosten zusammen, ist klar, daß es von Anfang an unrealistisch war, die
prognostizierten Renditen von im Schnitt 8,4 % pro Jahr für die Anleger zu
erwirtschaften!
Zu Recht fürchten die Anleger deshalb um ihre
Einlagen.
Was
können Sie tun?
Den Betroffenen kann jedoch in aller Regel
geholfen werden. So bestehen zumeist gleich mehrere Möglichkeiten,
unternehmerische Beteiligungen wie Schiffsfonds-Anlagen rückabzuwickeln bzw.
den entstandenen Schaden geltend zu machen.
Gerade die jüngere Entwicklung in der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat enorm verbesserte Möglichkeiten
geschaffen, den Anlageberater/Anlagevermittler bzw. die beratende Bank auf
Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der
Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Vergütungen des
Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung
wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.
Dies ist bei dem Suezmax-Tanker Flottenfonds
II insoweit von besonderer Bedeutung, als dass erhebliche Teile der
Einlagezahlungen der Anleger für Vergütungen bzw. Provisionen an den Vertrieb
gezahlt und nicht für Investitionen in das Schiff verwendet worden sind.
Ab 15 % muß wegen der Auswirkung auf die
Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Provisionen hingewiesen
werden, egal, ob Vermittler eine Bank oder ein freier Anlageberater war. Dies
ist unserer Erfahrung nach bei den meisten Anlegern nicht geschehen! Eine
Schiffsbeteiligung ist grundsätzlich eine unternehmerische Beteiligung, bei der
ein Totalverlustrisiko besteht, und ist
daher zur Altersvorsorge nicht geeignet – so hat dies der Bundesgerichtshof
entschieden!
Alle Anleger hätten darüber aufgeklärt werden
müssen, daß Ausschüttungen möglicherweise zurückgezahlt werden müssen – was in
der Regel auch nicht der Fall war. Auch wurden
die Anleger in der Regel nicht darüber aufgeklärt, daß die
Fondsbeteiligung nicht ohne weiteres verkäuflich ist, und wenn, dann meistens
mit großen Abschlägen.
Über all diese Punkte hätten die Anleger
aufgeklärt werden müssen – sollte dies nicht der Fall gewesen sein, gehen wir
davon aus, daß die Anleger eventuell Schadensersatz- und
Rückabwicklungsansprüche gegen die beratende Bank oder gegen den Anlageberater
vor Gericht durchsetzen können.
Nach unserem Wissen sind viele Anleger vor
Abschluß des Beteiligungsvertrages systematisch falsch bzw. unzureichend von
ihren Beratern aufgeklärt worden. Hätten sie über all die o. g. Punkte Bescheid
gewußt, hätten die Anleger in den meisten Fällen wahrscheinlich gar nicht
unterschrieben.
Normalerweise gilt eine 3-jährige
Verjährungsfrist, die ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem Sie Kenntnis von der
Schieflage des Fonds erhalten haben. Beachten Sie, daß Ihre Ansprüche jedoch
allerspätestens nach 10 Jahren, und zwar stichtagsgenau, verjähren. Dies
bedeutet, daß, wenn Sie z. B. am 27.12.2002 den Fondsbeitritt unterschrieben
haben, am 27.12.2012 Verjährung eintritt!
Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere
Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind. Von
Monat zu Monat steigt daher das Risiko, daß die Kapitalanleger am Ende ganz
leer ausgehen. Bevor das Kind endgültig
in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie
Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Suezmax Tanker Flottenfonds II" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 12. 2012
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen
Beurteilung führen.
driröt
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