Wie gleich mehrere große Tageszeitung berichten, scheint die Krise im Hinblick auf Schiffsfondsbeteiligungen erst richtig los zu gehen. So berichtet die Financial Times Deutschland (FTD), dass die Sanierungsfälle bei Schiffsfonds im vergangenen Jahr, d. h. 2011, deutlich zugenommen hätten.
Derzeit scheinen sich ca. 270 Schiffsfonds in finanziellen Schwierigkeiten zu befinden - und dies bei einer Anzahlt von ca. 860 Fonds welche berücksichtigt wurden -. Die Folge ist in der Regel, dass entweder Liquidität seitens der Gesellschafter und Anleger "nachgeschossen" werden soll oder aber, und dies ist die wesentlich schlimmere Variante, die Schiffe notverkauft werden müssen, da die finanzierenden Banken den Fortführungskonzepten nicht zustimmen.
Zwar hatten sich in der Vergangenheit zahlreiche finanzierende Banken dazu bereits erklärt, auf die Darlehen zu zahlende Tilgungsleistungen zu stunden, so dass durch die Einnahmen aus dem Betrieb des Schiffes neue Rücklagen gebildet werden können. Dies ist jedoch immer seltener der Fall. Die Stundungen der Banken im Wege der Sanierung führten immer aber auch dazu, dass die Gesellschafter und Anleger Eigenkapital zuschießen sollten.
Scheitert ein derartiges Modell, droht zahlreichen Schiffsfonds die Insolvenz. Dies geht meistens dann auch mit einem Totalverlust für das eingesetzte Kapital einher. Im schlimmsten Fall fordert der Insolvenzverwalter auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 172 ff. HGB die bereits gezahlten Ausschüttungen zurück, immer dann, wenn diese nicht durch Gewinne aus dem Fonds gedeckt waren.
Bereits diese Risiken machen deutlich, dass Schiffsfondsbeteiligungen keinesfalls als sichere und solide Kapitalanlage hätten angeboten werden dürfen. Dies war jedoch in zahlreichen Fällen der Fall. Eine Erholung ist nicht in Sicht, da die Preise für Schiffsmieten, die sogenannten Charterraten sich auf einem Dauertief befinden. Zahlreiche Schiffe bringen nicht einmal mehr genug Kapital auf, um die Betriebskosten zu zahlen. Die Folge ist, dass die Darlehensraten an die Bank nicht mehr gezahlt werden können.
Anleger, welche sich durch ihre Bank bzw. Sparkasse oder ihre Finanzberater falsch beraten fühlen, können sich der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Postbank Finanzberatung AG" anschließen.
Wie die Frankfurter Allgemeine vom 20.11.2012 berichtet, haben einige Anleger nunmehr sogar einen Strafantrag gegen die Postbank Finanzberatung AG eingereicht. Hintergrund und Vorwurf ist ein "gewerbsmäßiger Betrug", welchen Anleger zahlreicher Beteiligungen hinter dem System der Postbank Finanzberatung AG vermuten.
Auch hier lautet der Vorwurf im Hinblick auf die von Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung AG erfolgte Beratung, dass diese zahlreichen Anlegern überwiegend riskante Produkte angeboten hatten, obwohl die Anleger darauf bedacht waren, sichere und solide Kapitalanlagen bzw. Geldanlagen tätigen zu wollen. So kam es auch hier nicht selten vor, dass die Berater den Anlegern Schiffsfondsbeteiligungen anboten, obwohl diese ein hohes Risiko beinhalteten. So war es auch nicht selten, dass auch Kunden, welche bereits über 70 Jahre alt waren, unternehmerische Beteiligungen und Fonds als sichere Kapitalanlagen vermittelt wurden.
Wurden Anleger im Hinblick auf die getätigten Kapitalanlagen nicht anleger- und anlagegerecht beraten, so stehen diesen Schadenersatzansprüche gegen die Berater und Vermittler zu. Hauptargumente hierbei sind, dass die Schiffsfondsbeteiligungen keinesfalls als Altersvorsorge geeignet sind, auch teils keine sicheren und soliden Kapitalanlagen darstellen und auch nicht frühzeitig die Möglichkeit besteht, bei derartigen Beteiligungen an die einmal eingezahlten Einlagegelder heranzukommen. Hinzu kommen entsprechende unternehmerische Risiken, wie z. B. der Umstand, dass Insolvenzverwalter die geleisteten Ausschüttungen wieder zurückverlangen können. Wurden Schiffsfondsbeteiligungen von Banken und Sparkassen vertrieben, spricht für die Anleger auch die Problematik der Rückvergütungen. Wurde die Rückvergütung, welche zusätzlich zum Agio gezahlt wurde, verschwiegen, so haftet eine Bank bereits aus diesem Grund auf Schadenersatz.
Anleger, welche sich geschädigt fühlen, sollten in jedem Fall die Verjährung zum Jahresende 2012 beachten. So verjähren Ende 2012 z. B. sämtliche Ansprüche für Schiffsfondsbeteiligungen und Fondsbeteiligungen, welche im November/Dezember 2002 gezeichnet wurden. Hierbei ist die taggenaue Verjährung zu beachten. Zeichnete z. B. jemand eine Beteiligung am 05.12.2002, verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche am 05.12.2012. Gleiches gilt dann selbstverständlich auch für Ansprüche aus Beteiligungen aus dem Jahre 2003.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Postbank Finanzberatung AG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
aw