Montag, November 19, 2012

Darlehensgewährung an DUBAI DIREKT FONDS II ?

Der BSZ e. V. hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach über den Verlauf des Dubai Direkt Fonds I und des Dubai Direkt Fonds II berichtet. Immer wieder kam es bei der Abwicklung des Dubai Direkt Fonds I zu erheblichen Verzögerungen, so dass die prospektierten und versprochenen Ausschüttungen teils nicht und teils mit großer Verzögerung geleistet wurden.


Die Laufzeit des Fonds verlängerte sich zu dem noch durch einen Rechtsstreit mit dem Dubai Direkt Fonds II. Zwar mag dieser Rechtsstreit nunmehr beigelegt worden sein. Die Vorzeichen für einen erfolgreichen Verlauf des Dubai Direkt Fonds II stehen jedoch nach wie vor nicht gut.

So wurden nunmehr sämtliche Gesellschafter bzw. Anleger mit Schreiben der Fondsgesellschaft vom 13.11.2012 dazu angeregt bzw. aufgefordert, der Gesellschaft Darlehen zur Aufstockung der Liquidität zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Anschreibens wurden hierbei drei Laufzeitmodelle zwischen einem und drei Jahren angeboten. Die Verzinsung soll hierbei zwischen 4,75 % und 6,75 % liegen. Die Darlehen sollen gemäß der Angaben des Fonds durch die Eintragung einer Art Grundschuld bzw. Eintragung im sogenannten Land Department in Dubai abgesichert sein. Als Begründung für die Gewährung von Darlehen wird im Schreiben aber einzig und allein der Grund aufgeführt, die "Sachlage" des Dubai Direkt Fonds II zu "verbessern". Es ist die Rede von einer Art Zwischendarlehen bzw. Zwischenfinanzierung.

Einhergehend mit der Darlehensgewährung soll jedoch auch eine Verlängerung der Laufzeit des Fonds vereinbart werden. Dies könnte erneut einen Nachteil für die Anleger des Dubai Direkt Fonds II darstellen.

Auf der Grundlage dieser neuerlichen Entwicklungen sollten Anleger des Dubai Direkt Fonds I und II Ihrer möglicherweise bestehenden Schadenersatzansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.

Oft wurden die Beteiligungen an den beiden Dubai Direkt Fonds als sichere und kurzfristige Kapitalanlagen vermittelt. Teilweise wurde von Renditen bis zu 20 % am Ende der Laufzeit gesprochen. Teilweise sind nun aber die Ausschüttungen nicht bzw. nur mit erheblicher Verzögerung gezahlt worden. Eine Liquidation bzw. Beendigung des Fonds scheint nunmehr nicht stattzufinden. Für Anleger bedeutet dies, dass das eingesetzte Kapital auch nach wie vor im Fonds gebunden ist. Vielen Anlegern war jedoch gerade die kurze Laufzeit wichtig, um dann nach Beendigung des Fonds das eingesetzte Kapital zur Verfügung zu haben. Dieses ist nunmehr auf nicht absehbare Zeit im Fonds gebunden.

Hinzu kommt auch, dass zahlreiche Anleger nicht darauf hingewiesen wurden, dass bei derartigen Beteiligungen, welche unternehmerische Beteiligungen darstellen, keine frühzeitige Ausstiegsmöglichkeit besteht. Auch wurde teils seitens der Vermittler und Berater mitgeteilt, dass die Beteiligung als Altersvorsorge geeignet sei. Ungeachtet der kurzen Laufzeit handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, welche Risiken bis hin zu einem Totalverlust beinhaltet. Derartige Anlagen sind als Altersvorsorge schlichtweg ungeeignet.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
              
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 14.11.2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und vor allem Rechtslage verändern.
aw       



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