Montag, November 19, 2012

HCI Shipping Select XVIII: MS Mark Twain meldet Kapitalbedarf an

Die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII wurden aufgefordert, sich an einer Kapitalerhöhung zur Rettung des angeschlagenen Schiffs MS Mark Twain finanziell zu beteiligen.


Die MS Mark Twain meldete Finanzbedarf bei dem Dachfonds HCI Shipping Select XVIII an Dieser wiederum forderte die Anleger auf, sich an einer Kapitalerhöhung zu beteiligen. Alternativ wird auch ein Verkauf der MS Mark Twain angedacht. Kurz gesagt haben die Anleger des HCI Shipping Select XVII die Wahl zwischen zwei Übeln.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen
MS Hammonia Emden und MS Hammonia Husum ebenfalls in Turbulenzen

Auch die Schiffe MS Hammonia Emden und MS Hammonia Husum können keine guten Nachrichten vermelden. Aufgrund geringer Charterraten von weniger als 10.000 US-Dollar pro Tag reichen die Einnahmen nur für die Betriebskosten und einen Teil der Tilgung. Wenn keine erhebliche Entspannung auf dem Schifffahrtsmarkt eintritt, könnten auch bei diesen beiden Schiffe des HCI Shipping Select XVIII \u201eRestrukturierungsbeiträge\u201c fällig werden.

Angesichts dieser Entwicklung wird deutlich, dass Schiffsfonds als Unternehmen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Schifffahrtsmarkts abhängig sind. Da sich die Schiffe eines Fonds auf dem Markt behaupten müssen, sind Schiffsbeteiligungen keine verlässlichen oder sicheren Kapitalanlagen. Im Gegenteil \u2013 aus der unternehmerischen Natur ergeben sich Risiken wie das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko.

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII hingewiesen werden mussten: Zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung \u2013 wie so oft \u2013 hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären. Über die Risikoaufklärung hinaus, bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

Anlageberatung muss sowohl Chancen als auch Risiken realistisch darstellen

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Schadensersatzklagen für Anleger

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select XVIII sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping Select XVIII gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

drsto

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