Anlegern der beiden Schiffsfahrtgesellschaft MS „Pratricia Schult“ Shipping GmbH & Co. KG und der MT „Hamburg Star“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurde mit Datum vom 20.11.2012 mitgeteilt, dass die bisher gewährten Auszahlungen, welche wohl als unverzinsliche Darlehen gewährt wurden, zum 25.02.2013 gekündigt werden sollen bzw. müssen.
Grund für die Rückforderung bereits gezahlter Ausschüttungen
sind wohl erhebliche Liquiditätsprobleme der beiden Schifffahrtgesellschaften.
Der im Jahre 2005 platzierte Schiffsfonds investierte in
zwei moderne Neubauschiffe. Eine Risikostreuung sollte dadurch erreicht werden,
dass zwei verschiede Charterer beauftragt werden sollten. Auch sollte an zwei
verschiedenen Schiffsfahrtmärkten investiert werden, wobei die
Anfangsbeschäftigungen der beiden Schiffe mit unterschiedlichen Laufzeiten
gewählt wurde.
Als weiterer Vorteil wurde die von Beginn an geltende
Tonnagebesteuerung angeführt. Den Auszahlungen an die Anleger sollte daher nur
sehr geringe Steuerzahlungen gegenüber stehen. Es sollte keine Besteuerung der
Gewinne aus der Veräußerung der Schiffe gegeben sein. Auch wurde als weiterer
Vorteil die Platzierungsgarantie der damaligen Dr. Karl Heinz Krämer GmbH, der
Reederei Thomas Schulte GmbH & Co. KG und der Lloyd Fonds AG hervorgehoben.
Die Auszahlungen aus dem Fonds sollten von 3 % ab 2006 im Laufe der Jahre auf
bis zu 20 % ansteigen. Insgesamt sollten 153 % in 16 Jahren erzielt werden. Der
gesamte prognostizierte Mittelrückfluss sollten über die Laufzeit sage und
schreibe 239 % betragen.
Trotz der erheblichen Risiken einer derartigen
unternehmerischen Beteiligung wurden Anteile an diesem Schiffsfonds als sichere
und gewinnbringende Anlagen vermittelt. Auch wurden diese von zahlreichen
Vermittlern als für die Altersvorsorge geeignet angeboten. Das Gegenteil ist
der Fall. In seltenen Fällen wurde auch darauf hingewiesen, dass
Schiffsbeteiligungen nur unter erheblichen Verlusten auf einem sogenannten
Zweitmarkt veräußert werden können. Zahlreichen Anlegern kam es jedoch darauf
an, auch auf das eingesetzte Kapital zurückgreifen zu können. Sollten
Schiffsfondsbeteiligungen des LF Flottenfonds VII von Banken vertrieben worden
sein, so hätten diese darauf hinweisen müssen, dass zusätzliche Rückvergütungen
(sogenannte Kick-Back) gezahlt wurden. Wurden die Beteiligungen von freien
Anlagerberatern vermittelt, so hätten diese zwingend darauf hinweisen müssen,
dass die Provision für die Vermittlung des LF Flottenfonds VII 15 % und mehr
betrug. Auch hieraus können Anleger Schadenersatzansprüche herleiten.
Im Rahmen des Anlegerschreibens vom 20.11.2012 wurde den
Anlegern nun mitgeteilt, dass die Tageseinnahmen der beiden Schiffe und somit
die verfügbare Liquidität nicht mehr dazu ausreiche, um die Tilgungen gegenüber
den Banken zu leisten. Sollte diesbezüglich kein Fortführungskonzept
beschlossen werden können, droht die Zahlungsunfähigkeit der beiden
Schiffsfahrtgesellschaften. Neben der Rückforderung der bereits gezahlten
Ausschüttungen in Höhe von 9 % der Beteiligungssumme droht den Anlegern daher
ein Totalverlust.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „LF Flottenfonds VII / Lloyd Fonds“ beizutreten.
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. 11. 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung
führen.
aw
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