Donnerstag, November 22, 2012

LF Flottenfonds VII / Droht hier die Insolvenz?


Anlegern der beiden Schiffsfahrtgesellschaft MS „Pratricia Schult“ Shipping GmbH & Co. KG und der MT „Hamburg Star“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurde mit Datum vom 20.11.2012 mitgeteilt, dass die bisher gewährten Auszahlungen, welche wohl als unverzinsliche Darlehen gewährt wurden, zum 25.02.2013 gekündigt werden sollen bzw. müssen.


Grund für die Rückforderung bereits gezahlter Ausschüttungen sind wohl erhebliche Liquiditätsprobleme der beiden Schifffahrtgesellschaften.

Der im Jahre 2005 platzierte Schiffsfonds investierte in zwei moderne Neubauschiffe. Eine Risikostreuung sollte dadurch erreicht werden, dass zwei verschiede Charterer beauftragt werden sollten. Auch sollte an zwei verschiedenen Schiffsfahrtmärkten investiert werden, wobei die Anfangsbeschäftigungen der beiden Schiffe mit unterschiedlichen Laufzeiten gewählt wurde.

Als weiterer Vorteil wurde die von Beginn an geltende Tonnagebesteuerung angeführt. Den Auszahlungen an die Anleger sollte daher nur sehr geringe Steuerzahlungen gegenüber stehen. Es sollte keine Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung der Schiffe gegeben sein. Auch wurde als weiterer Vorteil die Platzierungsgarantie der damaligen Dr. Karl Heinz Krämer GmbH, der Reederei Thomas Schulte GmbH & Co. KG und der Lloyd Fonds AG hervorgehoben. Die Auszahlungen aus dem Fonds sollten von 3 % ab 2006 im Laufe der Jahre auf bis zu 20 % ansteigen. Insgesamt sollten 153 % in 16 Jahren erzielt werden. Der gesamte prognostizierte Mittelrückfluss sollten über die Laufzeit sage und schreibe 239 % betragen.

Trotz der erheblichen Risiken einer derartigen unternehmerischen Beteiligung wurden Anteile an diesem Schiffsfonds als sichere und gewinnbringende Anlagen vermittelt. Auch wurden diese von zahlreichen Vermittlern als für die Altersvorsorge geeignet angeboten. Das Gegenteil ist der Fall. In seltenen Fällen wurde auch darauf hingewiesen, dass Schiffsbeteiligungen nur unter erheblichen Verlusten auf einem sogenannten Zweitmarkt veräußert werden können. Zahlreichen Anlegern kam es jedoch darauf an, auch auf das eingesetzte Kapital zurückgreifen zu können. Sollten Schiffsfondsbeteiligungen des LF Flottenfonds VII von Banken vertrieben worden sein, so hätten diese darauf hinweisen müssen, dass zusätzliche Rückvergütungen (sogenannte Kick-Back) gezahlt wurden. Wurden die Beteiligungen von freien Anlagerberatern vermittelt, so hätten diese zwingend darauf hinweisen müssen, dass die Provision für die Vermittlung des LF Flottenfonds VII 15 % und mehr betrug. Auch hieraus können Anleger Schadenersatzansprüche herleiten.

Im Rahmen des Anlegerschreibens vom 20.11.2012 wurde den Anlegern nun mitgeteilt, dass die Tageseinnahmen der beiden Schiffe und somit die verfügbare Liquidität nicht mehr dazu ausreiche, um die Tilgungen gegenüber den Banken zu leisten. Sollte diesbezüglich kein Fortführungskonzept beschlossen werden können, droht die Zahlungsunfähigkeit der beiden Schiffsfahrtgesellschaften. Neben der Rückforderung der bereits gezahlten Ausschüttungen in Höhe von 9 % der Beteiligungssumme droht den Anlegern daher ein Totalverlust.


  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „LF Flottenfonds VII / Lloyd Fonds“ beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
aw

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