Mittwoch, November 21, 2012

MPC MS Rio Alster: Schiffsfonds meldet Insolvenz an.

Ein weiterer Schiffsfonds ist pleite. Über das Vermögen des Schiffsfonds MPC MS Rio Alster wurde am 16.11.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet.


Die Insolvenzenwelle des Herbst 2012 hat einen weiteren Schiffsfonds überrollt. Am 16.11.2012 meldete die Rio Alster Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Insolvenz an. Im jetzt anstehenden Insolvenzverfahren haben die Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Alster nicht die allerbesten Karten, da ihre Forderungen nachrangig gegenüber den vorrangigen Schulden des Schiffsfonds sind. Doch es kann noch weiteres Ungemach drohen: Die Anleger haben im Lauf der Jahre rund 40 % ihres Investitionsbetrags in Form von Ausschüttungen zurückerhalten. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens  besteht die Gefahr, dass bereits geleisteten Auszahlungen des Schiffsfonds MPC MS Rio Alster von dem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können.

Die Anleger des 2004 aufgelegten Schiffsfonds MPC MS Rio Alster mussten in den vergangenen Jahren bereits mehrere Rückschläge hinnehmen. Seit dem Jahr 2007 flossen die Ausschüttungen des MPC MS Rio Alster nicht mehr so üppig wie erwartet. In den Folgejahren mussten die Anleger ganz verzichten. Das Jahr 2010 brachte weiteres Ungemach für die Anleger, denn der Schiffsfonds MPC MS Rio Alster bedurfte der Sanierung und weitere 3,3 Mio. Euro wurden in den Fonds gepumpt. Angesichts der jetzigen Insolvenzanmeldung stellt sich die Frage, ob es für die Anleger der Schiffsbeteiligung MPC MS Rio Alster alternative Ansätze gibt, um das investierte Geld zu retten. Ansprüche auf Schadensersatz können den Anlegern weiterhelfen.

Wann bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger?

Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des MPC MS Rio Alster entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikobewusste Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung MPC MS Rio Alster als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Die Pleite des Fondsschiffs und deren Konsequenzen unterstreichen dies. Daneben gibt es noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Auch der Emissionsprospekt muss gewissen Mindeststandards genügen und muss weiterhin den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein.

Da Anlageberatungen nicht in allen Fällen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beratung gerecht werden, kann die Überprüfung den Weg für Schadensersatzansprüche ebnen. Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Alster, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MPC MS Rio Alster gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
drsto

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