Freitag, November 23, 2012

Prorendita Britische Leben: Wie können Anleger sich gegen Verluste wehren?

Für die Anleger war die Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds Prorendita 1-5 kein Erfolgsmodell. Wie können Anleger sich wehren; welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?


Policen britischer Kapitallebensversicherungen stehen im Mittelpunkt bei den Lebensversicherungsfonds Prorendita 1-5. Dieser Investitionsgegenstand bescherte den Anlegern bislang aber nicht die erhofften Renditen. Doch wie konnte es geschehen, dass die tatsächliche Entwicklung sich noch schlimmer gestaltete als die schlimmsten Annahmen? Die Suche nach einer Antwort ist eine umfangreiche Aufgabe für Spezialisten. Da Experten aber ihren Preis haben, bietet es sich an, dass die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben sich zusammenschließen.

Interessengemeinschaft

Eine solche Möglichkeit kann eine Interessengemeinschaft sein. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) gründete daher eine Interessengemeinschaft für die Prorendita Britische Leben-Fonds. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

Sammelklagen

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen einer Kapitalanlage für viele Anleger gleichzeitig verbindlich vor Gericht geklärt werden.


Individuelle Schadensersatzklagen

Anleger der Prorendita Britische Leben-Fonds können zusätzlich erwägen, ihre Beteiligung an dem jeweiligen Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an den Prorendita Britische Leben-Lebensversicherungsfonds trennen können und Schadensersatz verlangen können. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch von Verjährung bedroht sein können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810  
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                     
                                                                                                                                   
   

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsto


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