Jeder Mensch ist in irgendeiner Weise vernetzt, z.B. durch Vereinszugehörigkeit, Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte, Soziale Netzwerke im Internet usw. Schon aus diesem Umstand können Schlüsse gezogen werden wie zum Beispiel: Interessen, Bedürfnisse, religiöse Überzeugungen, politische Standpunkte, wirtschaftliche Situation usw.
Das Vertrauen das wir unserem „Netzwerk“ schenken, gereicht
uns mitunter jedoch zu unserem eigenen Nachteil! Dies kann insbesondere der
Fall sein, wenn es darum geht, Geld zu investieren warnt der BSZ Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) Dazu muss man wissen, dass die
Finanzunternehmen und deren Verkäufer äußerst gierig sind nach Informationen
über Ihre möglichen Kunden. Hier hat man die Ausforschung möglicher
Kapitalanleger perfektioniert.
Der Anleger wird somit zum Opfer seines eigenen Netzwerkes.
Logisch, denn wenn der heiße Anlagetipp aus dem eigenen Umfeld kommt, hegt man
kein Misstrauen. Die Anlageberatung besteht aus diesem Grunde mitunter auch nur
aus diesem einen Satz: „Mach mal, "Du kannst mir vertrauen"!
Die Finanzberater wissen ganz genau sobald die Verbindung zu
dem Netzwerk des Kunden hergestellt ist, ist auch die natürliche Skepsis des
Kunden überwunden, und damit kann ein weiteres Opfer der Statistik zweifelhafter Kapitalanlagen
hinzugefügt werden.
Wenn der Anleger bemerkt, dass er über den Tisch gezogen
wurde macht er oft den zweiten Fehler, denn er versucht sein Problem innerhalb
seines eigenen Netzwerkes zu lösen. Er blendet völlig aus, dass es sein eigenes
Netzwerk war, welches den Betrug überhaupt erst möglich gemacht hat. Es ist
dann also auch logisch, dass er hier eher entmutigt wird die Angelegenheit
weiter zu verfolgen. Der gute Rat besteht dann in der Regel auch nur aus einem
Satz: „Ich würde kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“!
Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten
Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information. Immer
wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die
Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren
empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man
natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in
der Vergangenheit machen. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts
mehr, wenn das Geld weg ist. Ziel ist dabei nicht nur, durch die Prominenz der
betreffenden Personen um Vertrauen bei den Anlegern zu werben, sondern auch
Einfluss auf die Politiker bei Entscheidungen über die Qualität des
Anlegerschutzes zu gewinnen. Dass dieses Konzept anscheinend funktioniert,
lässt sich an dem niedrigen Niveau des Anlegerschutzes in Deutschland eindeutig
feststellen. An einem effizienten Anlegerschutz ist da offensichtlich niemand wirklich interessiert.
Achtung auch bei der Anlageberatung von „seriösen“ Banken.
Oft wir hier unter falscher Flagge beraten. Der Kunde ist der Meinung er sitzt
seinem „Bankbeamten“ gegenüber, dabei handelt es sich tatsächlich um einen
freien Mitarbeiter eines externen Beratungsunternehmens. Die Beratung findet
aber in den Geschäftsräumen der Bank statt und auf der vom „Berater“
überreichten Visitenkarte wirbt auch das Logo der Bank um Vertrauen. Dem
interessierten Anleger wird also bewusst der Eindruck vermittelt, dass die
Anlageberatung von „seiner“ Bank erbracht wird. Dieser Eindruck wird noch
dadurch untermauert, dass der „Berater“ offensichtlich Zugang zu den Kontodaten
seines „Beratungsopfers“ hat.
Statt transparenter zu beraten, versuchen die
Kreditinstitute mit anderen Mitteln, die strenge Rechtsprechung zu umgehen. Die
Postbank AG, respektive die Postbank Finanzberatung AG, bietet hierfür ein
interessantes Beispiel: Sie behauptet gegenüber den geschädigten Anlegern, dass
sie als Postbank Finanzberatung AG gar keine Bank sei und mithin nicht der
derzeit strengen Rechtsprechung unterliege. "Es erstaunt schon, wenn sich
ein Unternehmen "Bank" nennt und nach eigener Auskunft als solche gar
nicht tätig ist". Hier werden die
Kunden für dumm verkauft, da sie überhaupt keine Chance haben zu bemerken, dass
die Anlage im Endeffekt durch die Postbank Finanzberatung AG vertrieben wird.
In den von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten betreuten Fällen wurde den Anlegern gerade der
Eindruck vermittelt, dass die Beratung von der Deutschen Postbank AG erfolgen
würde, auch der Berater war teilweise derselbe wie bei der Deutschen Postbank
AG. Es ist daher durchaus möglich, dass sich Anleger teilweise auch in Fällen,
in denen ihnen die Beteiligung von der Postbank Finanzberatung AG vermittelt
wurde, auch auf die günstige "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH
berufen können.
Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit
seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen
Namen hergibt kann im Nachhineinen nicht behaupten, keine Ahnung zu haben und nicht zu wissen was im Einzelnen gelaufen ist. Die
Bank die solche Machenschaften selbst initiiert hat oder auch nur duldet muss
auch für die Schäden, die dadurch angerichtet werden vollumfänglich haften. Und
das heißt letztendlich den Anlegern das Geld zurückzahlen. Mit dieser Haftung wäre den Initiatoren
solcher kundenfeindlichen Konstruktionen der Raffzahn schnell gezogen, wenn die
paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen
Schadensersatz aufgewogen werden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben in den letzten
Wochen erste Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren
Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 250.000,-
Euro eingereicht. Weitere Klagen werden in den nächsten Tagen folgen.
Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.
Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.
- Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft“ anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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© Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.11.2012 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.