BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Aktionäre bei der Geltendmachung der sichergestellten 21 Millionen Euro.
Das Landgericht Stuttgart hat am 12.10.2012
die Angeklagten Christian Euler, Aly Husein Mawji und Sascha Opel wegen
verbotener Marktmanipulation verurteilt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Dennoch können und sollten schon jetzt geschädigte Aktionäre
tätig werden, um ihren Schadensersatzanspruch
zu sichern.
Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem € 21
Millionen sichergestellt. Im Rahmen des Verfahrens zur Rückgewinnungshilfe kann
der einzelne Aktionär seinen Teil des Schadens geltend machen. Die einfache
Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft reicht hierfür jedoch nicht
aus.
Für die erfolgreiche Geltendmachung des
Schadens benötigt der Aktionär einen vollstreckbaren Titel, z.B. einen
dinglichen Arrest. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die
auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts spezialisiert ist, unterstützt zahlreiche
Aktionäre und hat bereits Anträge auf dinglichen Arrest beim Landgericht
Stuttgart eingereicht.
Für die Aktionäre ist wichtig zu wissen, dass
bei der erfolgreichen Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche das sog.
Prioritätsprinzip gilt. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thomas
Sittner, LL.M., rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat bei auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs De Beira durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "De Beira Aktienbetrug" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. November
2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbtsi
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