Montag, Juli 16, 2012

Schiffsfonds: Eine Ära geht zu Ende


Bei den Schiffsfonds jagt eine Hiobsbotschaft die andere: Betriebsfortführungskonzepte scheitern reihenweise, Insolvenzen stehen mittlerweile auf der Tagesordnung. Den Anlegern drohen hierbei Milliardenverluste.  Das Produkt Schiffsfonds scheint vor dem Aus zu stehen. Der BSZ e.V. sprach deshalb mit dem BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein: Herr Dr. Steinhübel, was ist bei den Schiffsfonds eigentlich falsch gelaufen?

Dr. Steinhübel: Die Gründe für die wirtschaftliche Misere der Schiffsfonds sind vielseitig. Vereinfacht kann man aber sagen, dass aufgrund eines Überangebots von Schiffen einerseits und des weltweiten Konsumrückgangs andererseits die Schiffe kein kostendeckendes Niveau mehr erreichen.

BSZ: Sie sprechen von Überkapazitäten, wie konnte es hierzu kommen?

Dr. Steinhübel: Bis zur weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahre 2008 waren Schiffsfonds der Renner unter den geschlossenen Fonds. Der Containerumschlag boomte und die Schiffe konnten satte Gewinne verbuchen, welche zudem seit einer Gesetzesänderung im Jahre 1999 nur einer sehr geringen Versteuerung unterliegen. Die Renditen für die Anleger waren daher beträchtlich. Da man weiterhin von einem wachsenden Markt ausging, galten solche Schiffsfondsbeteiligungen auch als überwiegend sicher. Hohe Renditen, steuerliche Vorteile und Sicherheit waren seither die Verkaufsargumente der Banken und freien Finanzdienstleister. Die Emissionshäuser nahmen dies zum Anlass und platzierten im Laufe der Zeit unzählige Schiffsfonds. Das Angebot reicht mittlerweile von sogenannten Einzelfonds, über Flottenfonds bis hin zu Dachfonds. Bis heute konnten über 250.000 deutsche Anleger mit einem Investitionsvolumen von rd. 30 Mrd. Euro für diese Form der Kapitalanlage gefunden werden. Ein Ende scheint hingegen nicht in Sicht. Immer noch kommt es seitens der koreanischen und chinesischen Werften aufgrund vergangener Aufträge zu Neubauablieferungen. Der Markt wurde und wird damit regelrecht überschwemmt. Ein gesundes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage gibt es schon lange nicht mehr.

BSZ: Warum hat sich die Prognose, der Markt werde weiter wachsen, nicht bewahrheitet?

Dr. Steinhübel: Als die Immobilienblase in den USA platzte und weltweit zahlreiche Banken einknickten, kam es nur noch zu einer sehr restriktiven Kreditvergabe. Vor allem mittelständische Unternehmen, welche auf kurzfristige Kredite angewiesen waren, gerieten hierdurch in Liquiditätsengpässe. Aufträge blieben aus oder konnten gar nicht erst ausgeführt werden. Kündigungen und Kurzarbeit prägten die Arbeitsmärkte, was wiederum dazu führte, dass Verbraucher ihre Gelder zurückhielten und den Konsum stark zurückschraubten. Die geringe Nachfrage auf privater und unternehmerischer Seite hatte auch zur Folge, dass deutlich weniger Handel betrieben wurde. Allein im Hamburger Hafen ging der Containerumschlag bereits Ende 2008 stark zurück und erreichte 2009 ein Minus von ca. 30%. Ein Rückgang mit verheerenden Folgen.

BSZ: Nun haben sich ja auch weite Teile der Weltwirtschaft wieder erholt, Banken wurden gestützt und Vertrauen wurde wieder hergestellt. Wieso kommen die deutschen Schiffsfonds dennoch nicht mehr in Fahrt?

Dr. Steinhübel: Der Grund hierfür ist insbesondere konzeptioneller Natur. Das Gesamtfinanzierungsvolumen der allermeisten Schiffsfonds in Deutschland besteht zu einem Teil aus Eigenkapital der Anleger und zu einem anderen Teil aus Fremdkapital, wobei letzteres in aller Regel überwiegt. Die kreditfinanzierenden Banken wollen natürlich ihre Darlehensforderungen bedient wissen. Da die Fremdkapitalquote oftmals bei 60% und mehr liegt, haben die Schiffe der Fonds mächtig zu rudern, um die für die jährlichen Tilgungsraten erforderlichen Einnahmen überhaupt erwirtschaften zu können. Verschärfend kommt hinzu, dass die Kredite häufig in einer fremden Währung valutieren, d.h., entwickeln sich die Kurse ungünstig, werden die Kredite schnell zu einem Fass ohne Boden. Über Rücklagen verfügen die Schiffsfonds meistens auch nicht, da weite Teile des Eigenkapitals für horrende Provisionen für den Vertrieb und sonstige weiche Kosten verwendet werden. Viel bleibt da nicht mehr übrig. Man kann sagen, dass die Schiffsfonds überempfindlich konzipiert wurden und sehr schnell mit dem Rücken zur Wand stehen, wenn die Charterraten nicht mehr ausreichen. Genau dieses Szenario macht nun die Runde. Ein Überangebot von Schiffen auf dem Markt sowie eine nach wie vor schwächelnde Konjunktur drücken die Charterraten. Viele der Schiffe wurden deshalb auch schon zum Auflieger, also arbeitslos. Banken sehen sich diese Entwicklung natürlich nicht gerne an und drohen damit, aus der Finanzierung auszusteigen. Das Schicksal eines Fonds ist dann schnell besiegelt.

BSZ: Wie versuchen sich die Fondsgesellschaften hier zu helfen?

Dr. Steinhübel: In letzter Zeit kann man verstärkt beobachten, wie die Fondsgesellschaften versuchen, sog. "Betriebsfortführungskonzepte" umzusetzen. In aller Regel werden die betroffenen Anleger aufgefordert, Ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen oder den Fondsgesellschaften neues Kapital zur Verfügung zu stellen. Bis auf wenige Ausnahmen waren die angedachten Konzepte aber nicht dauerhaft tragfähig, sondern erwiesen sich allenfalls als Strohfeuer. Im Falle der Zuführung von Neukapital haben die Anleger meistens gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen.

BSZ: Erst kürzlich berichtete die Financial Times Deutschland, dass die Lloyd Fonds AG beabsichtigt, notleidende Fonds in eine sog. "Auffanggesellschaft" auszugliedern. Kann man sich hiervon etwas erhoffen?

Dr. Steinhübel: Auffanggesellschaften machen nur dann Sinn, wenn das insolvenzgefährdete Unternehmen konkurrenzfähige Produkte oder Dienstleistungen anbieten kann. Nur in diesem Fall ist der Weiterbetrieb über die Auffanggesellschaft sinnvoll. Genau hier besteht aber das wesentliche Problem. Die von der Lloyd Fonds AG geplante Auffanggesellschaft namens "Ocean 16", bei der 16 sogenannte Einschiffsgesellschaften zusammengeführt werden sollen, wird keine Neuerungen für den Markt bringen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich diese Flotte besser verchartern oder zu besseren Konditionen vermarkten lässt als andere. Der Markt bestimmt die Nachfrage und insoweit gibt es modernere und vor allem jüngere Flotten, die derzeit das gleiche Problem haben. Selbst wenn man sich von einer solchen Auffanggesellschaft einen Vorteil erhoffen mag, so werden unterm Strich allenfalls die Banken davon profitieren. Rückflüsse an die Anleger dürften die Ausnahme bleiben.

BSZ: Was ist denn nun sozusagen der "worst case" für die Fonds bzw. für die betroffenen Anleger?

Dr. Steinhübel: Im schlimmsten Fall droht dem Schiffsfonds die Zahlungsunfähigkeit. Regelmäßig ist das der Fall, wenn der Fonds seinen Darlehensverbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann. Das Prozedere ist dann immer dasselbe. In einem ersten Schritt fordert der Insolvenzverwalter in aller Regel von den Anlegern die erhaltenen Ausschüttungen zurück. In einem zweiten Schritt kommt dann das Fondsvermögen unter den Hammer. Die Schiffe werden hierbei regelmäßig weit unter dem eigentlichen Wert verkauft. Häufig reicht der Erlös nicht einmal mehr aus, um die noch ausstehenden Kreditverbindlichkeiten zu bedienen. Anleger erleiden dann den  gefürchteten Totalverlust ihrer Einlage.

BSZ: Sind denn jetzt alle Anlagegelder in Schiffsfonds verloren?

Dr. Steinhübel: Nein, die Erfahrung zeigt immer wieder, dass Schiffsfondsbeteiligungen zu den meisten Anlegern überhaupt nicht passen. Hintergrund für das Fehlinvestment ist häufig eine mangelhaft durchgeführte Anlageberatung. Banken und freie Finanzdienstleister scheuen regelmäßig eine ordnungsgemäße Aufklärung über die gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einer solchen Fondsbeteiligung, da sie genau wissen, dass sie diese Form der Kapitalanlage sonst nicht verkauft bekommen. Gerade aber der Verkauf solcher Fondsanteile spielt dem Vertrieb die meisten Provisionen ein. Anleger wissen hiervon meistens nichts und vertrauen insbesondere bei ihrer Hausbank auf eine objektive Beratung. Die Rechtsprechung hat sich hier sehr anlegerfreundlich entwickelt und die Banken verstärkt in die Pflicht genommen. Neben einer sog. "anlage- und anlegergerechten Beratung" schulden Kreditinstitute zudem eine Aufklärung über die erhaltenen Provisionen. Werden die Aufklärungspflichten verletzt, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu, die ihn Rückabwicklung der Fondsanteile berechtigen. Er muss dann so gestellt werden, als hätte er die Fondsanteile nie erworben. Die Zeit wird quasi zurückgedreht.

BSZ: Wie sind die Erfolgsaussichten eines solchen Schadensersatzprozesses zu beurteilen?

Dr. Steinhübel: Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Bei sorgfältiger Bearbeitung des Falles sind aber sehr häufig positive Ergebnisse zu erzielen. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat schon in zahlreichen Fällen bei geschlossenen Fondsbeteiligungen obsiegende Urteile erstritten. Oftmals konnten bei den Schiffsfonds auch außergerichtliche Vergleiche mit Banken geschlossen werden.

BSZ: Herr Dr. Steinhübel, vielen Dank für das Gespräch.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsttü

Neue Gefahren für Konteninhaber in der Schweiz


Kaum war ein Artikel über das jüngste Vorgehen der Wuppertaler Steuerfahnder im Hinblick auf die Bermuda-Produkte bei der Credit Suisse beim BSZ e.V. veröffentlicht worden, meldet sowohl der WDR als auch die Tagesthemen, dass anscheinend die nordrhein-westfälische Finanzbehörde eine neue Steuer-CD gekauft haben soll.


Laut dem Pressebericht wurden € 3,5 Millionen für die Daten von rund 1000 Deutschen Bankkunden gezahlt, die, offensichtlich sehr wohlhabend, bei einer Züricher Dependance der Privatbank Coutts ihr Vermögen gelagert haben. Das Vermögen soll sich im 2 bis 3-stelligen Millionenbereich bewegen, wobei angenommen wird, dass das Geld am Fiskus vorbei angelegt worden ist.

Nun wird erst einmal der Kauf durch die Behörde dementiert, so eine Sprecherin des Finanzministeriums. Offenbar hat man dies von der Politik gelernt. Es kann aber getrost davon ausgegangen werden, dass dies in Kürze anders aussehen wird. Die Vermutung ergibt sich bereits aus dem Umstand, als die Ermittler anscheinend die Daten monatelang geprüft und auch über den Preis verhandelt haben sollen. Nach Auffassung des Autors handelt es sich eher um beredtes Schweigen als um ein Dementi. Ein echtes Dementi würde wohl anders ausfallen.

Es scheint mittlerweile ohnehin üblich geworden zu sein, erst einmal einen Sachverhalt zu dementieren und dann in der Folgezeit die ganze Sache scheibchenweise einzuräumen, wie dies schon seit längerem in der Politik praktiziert wird. 

Bei der Coutts-Bank handelt es sich im Übrigen um eine Tochter der Royal Bank of Scotland. Die Privatbank verwaltet Gelder besonders Wohlhabender, sodass ein evidentes Interesse der Finanzbehörden an den Daten gegeben sein dürfte. Interessanterweise lässt das Bundesfinanzministerium verlauten, dass man von dem geplanten Kauf der Coutts-Daten gewusst habe, man sei aber nicht direkt involviert gewesen. Es stellt sich dann die Frage, weshalb das Dementi durch das Finanzministerium in NRW. Eine Erklärung könnte sein, dass man verhindern möchte, dass zu viele der Betroffenen noch rechtzeitig Selbstanzeige nach § 371 AO stellen, da man wohl erst am Anfang der Auswertung sich befindet.

Auch der Hinweis des Bundesfinanzministeriums, dass der Ankauf von Steuer-CD`s keine dauerhafte Lösung sei, ist wohl nur ein Lippenbekenntnis, denn derzeit ist diese rechtlich und moralisch fragwürdige Methode eher eine willkommene Lösung, obwohl das Ganze in rechtlicher Hinsicht ein ganz starkes "Gschmäckle" hat.

Auch hier gilt, dass Betroffene jetzt unverzüglich handeln sollten. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der BSZ e.V.-Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg, gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es für Betroffene auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten.  Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.


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HCI Schiffsfonds: Opfer der Schifffahrtskrise


HCI Schiffsfonds, HCI Shipping Select: Die Krise der Transportschifffahrt wütet unablässig und fordert nahezu täglich neue Opfer unter den Schiffsfonds. Ein Ende der Krise ist noch nicht abzusehen.
 

Das Emissionshaus HCI gehört zu den größten Anbietern von Schiffsfonds. Daher gehören auch etliche HCI Schiffsfonds zu den Opfern der Schifffahrtskrise. Besonders schwer mitgenommen wurde der HCI Shipping Select 26, dessen Anleger in diesem Jahr gleich zweimal Hiobsbotschaften hinnehmen mussten. Zuerst musste die Hälfte der Schiffe Insolvenz anmelden und bei der anderen Hälfte der Schiffe musste der Charterer The Sanko Steamship Insolvenz anmelden. Aber auch andere HCI Schiffsfonds kämpfen mit den Auswirkungen der schwierigen Lage der Schifffahrt.

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt - in die auch viele HCI Schiffsfonds investierten -  sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit verhaltenen Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde (gerade durch Schiffsfonds) in den vergangenen Jahren eine Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut, da immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen. Darüber hinaus brachte die Krise der Schifffahrt auch die ein oder andere Reederei in Verlegenheiten, wie zum Beispiel die japanische The Sanko Steamship, von deren Pleite auch HCI Schiffsfonds betroffen waren.

Besonders problematisch: kreditfinanzierte Schiffsbeteiligungen

Da Krise der Schifffahrt hat allein im letzten Jahr für über 100 Schiffsfonds das Aus bedeutet, und es werden wohl noch mehr werden. Die aktuelle Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher HCI Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlimmstmöglichen Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre HCI Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (mit)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren HCI Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Anleger können sich wehren

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der HCI Schiffsfonds unternehmen können. Beispielsweise kann geklärt werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der HCI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

 HCI Capital brachte unter anderem folgende Schiffsfonds auf den Markt:

HCI 1100 TEU Schiffsfonds I HCI 1100 TEU Schiffsfonds II HCI Elbe Schifffahrt HCI Euroliner HCI Euroliner II HCI Exclusive Schiffsfonds II HCI Hammonia I HCI Renditefonds I HCI Renditefonds II HCI Renditefonds III HCI Renditefonds IV HCI Renditefonds V HCI Renditefonds Premium I HCI Renditefonds Premium II HCI Renditefonds Premium III HCI Schiffsfonds I HCI Schiffsfonds II HCI Schiffsfonds III HCI Schiffsfonds IV HCI Schiffsfonds V HCI Schiffsfonds VI HCI Schiffsfonds VII HCI Schiffsfonds VIII HCI Schiffsfonds IX HCI Schiffsportfolio X HCI Shipping Select XI HCI Shipping Select XIII HCI Shipping Select XIV HCI Shipping Select XV HCI Shipping Select XVI HCI Shipping Select XVII HCI Shipping Select XVIII HCI Shipping Select XIX HCI Shipping Select XX HCI Shipping Select XXI HCI Shipping Select XXII HCI Shipping Select XXIII HCI Shipping Select XXIV HCI Shipping Select XXV HCI Shipping Select 26 HCI Shipping Select 27 HCI Shipping Select 28 HCI Ocean Shipping I HCI Beteiligung Vela + Delphinus HCI Serena HCI Exklusivprojekt Multipurpose Quartett HCI Shipping Opportunity, HCI Deutsche Schiffsvorzüge, HCI Deepsea Oil Explorer, HCI Magellan Star

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen von HCI Schiffsfonds, HCI Shipping Select durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Schiffsfonds, HCI Shipping Select" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst

Samstag, Juli 14, 2012

GHF Schiffsfonds Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) insolvent - Totalverlust?


Anleger der GHF Schiffsfonds sind von der Insolvenz bedroht und müssen nun handeln. Die GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) ist insolvent und musste Insolvenz anmelden.


In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG, Nessestraße 24, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 111540), vertr. d. G.H.S. Management GmbH, Nessestraße 24, 26789 Leer, (Gesellschafterin), diese vertr. d. d. GF Robert Hafemeister, ist am 05.07.2012 um 17:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Justus von Buchwaldt.

Damit ist eine weitere Reederei pleite und reißt Schiffsfonds mit sich in den Abgrund. Gerade die GHF Schiffsfonds sind davon betroffen. So mussten bereits die Schiffsgesellschaften der GHF MS Euro Squall und MS Haneburg Insolvenz anmelden. Zuvor hatten bereits die GHF Fondsschiffe MS Euro Storm, MS Euro Solid, MS Emstor, MS Hilde K, MS Jümmetor, MS Wesertor und MS Fockeburg Insolvenz anmelden und den Anlegern droht ein massiver Verlust ihres Kapitals.

Anlegern der GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen müssen nun mit ganz empfindlichen Einbußen rechnen. Möglicherweise droht auch die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich der erhaltenen Ausschüttungen. Es besteht die Möglichkeit, dass diese durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Anleger der GHF Schiffsfonds müssen im schlimmsten Fall also Nachzahlungen erbringen.

Damit reihen sich die GHF Schiffsfonds in eine Reihe von Pleiten in der Schifffahrt ein, die auch im Jahre 2012 nicht abreißen wird. Ganz im Gegenteil: Experten erwarten im Jahr 2012 eine Zuspitzung der Krise der Schiffsfonds. Die Anleger der GHF Schiffsfonds müssen daher mit dem schlimmsten rechnen.

Anleger der GHF Schiffsfonds stehen aber nicht rechtlos da. In vielen Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, die zur Rückabwicklung der GHF Schiffsfonds führen können. Gerade wenn die Risiken der GHF Schiffsfonds im Beratungsgespräch nicht erläutert wurde: Totalverlustrisiko, Zweitmarktrisiko, steuerliches Risiko (Unterschiedsbetrag bei Schiffsfonds), sonstige Risiken bei den GHF Schiffsfonds. Oft wurden Schiffsfonds über Banken und Sparkassen verkauft. Haben diese nicht über Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt, bestehen gute Aussichten Schadensersatz geltend zu machen. Anleger der GHF Schiffsfonds sollten aufgrund der Krise bei GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) und den GHF Schiffsfonds nicht zögern und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in GHF Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/GHF Schiffsfonds Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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OwnerShip Schiffsfonds im Sog der Schifffahrtskrise


Die Krise der Schifffahrt führte bereits zu Insolvenzen bei OwnerShip Schiffsfonds. Und die Krise intensiviert sich! Was können Anleger, deren OwnerShip Schiffsbeteiligung in Schwierigkeiten geraten ist, jetzt tun?


OwnerShip Schiffsfonds werden von der Krise nicht verschont. Die Anleger mussten bereits einige schlechte Nachrichten verkraften. Zu den neusten Opfern dieser Krise gehört die kürzlich versteigte MS Pride of Madrid, das von dem gleichnamigen OwnerShip Schiffsfonds betrieben wurde. Bereits im Mai 2012 mussten die Anleger des Dachfonds OwnerShip IV die Nachricht verkraften, dass die MS Hohesand Insolvenz anmelden musste. Für diese Anleger stellt sich nun die Frage, ob und wie die übrigen Schiffe des OwnerShip IV die Krise überstehen werden. Im Frühjahr wurden die Anleger des OwnerShip Feeder Duo mit einer von den Banken initiierten Verkaufsforderung konfrontiert. Anfang 2012 meldete der bereits sanierte Fonds OwnerShip Tonnage III erneut Kapitalbedarf an.

OwnerShip Schiffsfonds in „Seenot“

Hintergrund für die finanziellen Probleme der betroffenen OwnerShip Schiffsfonds ist die Schifffahrtskrise. Die Anzahl der Containerschiffe, Massengutfrachter und Tanker stieg in den letzten Jahren (auch durch Schiffsfonds) rasant an. Die zur Verfügung stehende Transportkapazität vergrößerte sich, während gleichzeitig  die Nachfrage nach Schiffstransporten durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise abnahm. Die Schiffe stehen in einem harten Konkurrenzkampf um die Transportaufträge. Dementsprechend gingen die Einnahmen der Mehrheit der Schiffe zurück. Dies führt letztendlich zu vielen Insolvenzen, Sanierungsplänen und Notverkäufen von OwnerShip Schiffen.

Da es keine Anzeichen dafür gibt, dass sich die Gesamtlage der Schifffahrt im Jahr 2012 merklich bessern wird, müssen sich Anleger auf weitere Schreckensnachrichten einstellen. Die aktuelle Krisensituation ist für Anleger, die ihre Beteiligung an einem OwnerShip Schiffsfonds durch einen Kredit finanzierten, besonders bitter. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens. Daher sollten betroffene Anleger, deren OwnerShip Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde oder dies befürchten, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der OwnerShip Schiffsfonds unternehmen können. Beispielsweise kann geklärt werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der OwnerShip Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

Zu den OwnerShip Schiffsfonds zählen z. B.:

OwnerShip Graig I, OwnerShip Graig II, OwnerShip Schiffsfonds I, OwnerShip Schiffsfonds II, OwnerShip Schiffsfonds III, OwnerShip Schiffsfonds IV, OwnerShip Schiffsfonds V, OwnerShip MS Pride of Madrid (ehemals Beluga Fascination), OwnerShip Tonnage I, OwnerShip Tonnage II, OwnerShip Tonnage III, OwnerShip Tonnage IV, OwnerShip Tonnage V, OwnerShip Tonnage VI, OwnerShip MS Ile de Ischia, OwnerShip MS MarCliff, OwnerShip MS PIONEER BAY, OwnerShip MS lle de Capri, OwnerShip Feeder Duo, OwnerShip Feeder Quintett, OwnerShip MS K-Wave, OwnerShip MS K-BREEZE

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


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Clerical Medical – BGH stärkt Anlegerrechte: Klagewelle erwartet.


Der Bundesgerichtshof hat in der Verhandlung am 05. Juli 2012 Klartext gesprochen. Der IV. Senat hatte in mehreren Verfahren gegen Clerical Medical (CMI) darüber zu entscheiden, welche Ansprüche Versicherungsnehmern, die bei CMI kreditfinanzierte Lebensversicherungen (Produkt „Wealthmaster Noble“)abgeschlossen hatten, gegen Clerical Medical zustehen.


Clerical Medical hatte in der Vergangenheit tausende Anleger für kreditfinanzierte Lebensversicherungen geworben. Hierbei sollte ein Bankdarlehen aufgenommen werden, dessen Zinsen durch von Clerical Medical zugesicherte Auszahlungen aus der Lebensversicherung von CMI bedient werden sollten. Das Darlehen selbst sollte durch einen Investmentfonds, den der Kunde erwarb, bei Fälligkeit getilgt werden.

Anlageberater, die nach Auffassung vieler Geschädigter für Clerical Medical tätig waren,  warben hierbei mit hohen Renditeerwartungen, die – so der Vorwurf – unrealistisch gewesen seien. 

Der Bundesgerichtshof stellte hierzu nun fest:

1.            Clerical Medical muss die in den Versicherungsscheinen vorgesehenen Auszahlungspläne grundsätzlich erfüllen.

2.            Clerical Medical muss sich das Handeln der Untervermittler gemäß § 278 BGB zurechnen lassen, da sie im Rahmen eines Strukturvertriebes die mit dem Vertrieb der Lebensversicherung in Deutschland verbundenen Aufgaben selbstständigen Vermittlern überlassen hat.

3.            Den Anlegern können darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche zustehen. Dies gilt dann, wenn dem Kunden gegenüber bestehende Aufklärungs-pflichten verletzt wurden, beispielsweise, weil der Anlagevermittler dem Anleger ein unzutreffendes und zu positives Bild der zu erwartenden Rendite gegeben hat. Dies kann dann der Fall sein, wenn den Kunden Musterberechnungen übergeben wurden, die auf einer Renditeprognose von 8,5 % basieren. Denn der BGH stellte fest, dass Clerical Medical selbst nur eine Rendite von gerade einmal 6 % als realistisch angesehen hat. Aufklärungspflichten können auch dann verletzt sein, wenn die Anleger nicht in ausreichender Deutlichkeit über das von Clerical Medical durchgeführte Glättungsverfahren (Sog. „Smoothing“) informiert wurden. Hierbei entscheidet Clerical Medical nach eigenem Ermessen, in welcher Höhe die erwirtschaftete Rendite tatsächlich an den Anleger gezahlt wird und zu welchem Anteil sie in die Reserven fließt. Aufklärungspflichten können schließlich auch dann verletzt sein, wenn die Anleger nicht in ausreichender Deutlichkeit über die von Clerical Medical durchgeführte Quersubventionierung  informiert wurden. Hierbei verwendet Clerical Medical die Kundenbeiträge auch zur Erfüllung von Garantieansprüchen anderer Anleger.

„Für die Anleger von Clerical Medical ist das eine erfreuliche Entwicklung“, so Rechtsanwalt und BSZ e,V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., welcher bereits Clerical-Medical-Geschädigte vertritt. „Denn nach der nun erfolgten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kamen Clerical Medical grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten bei dem Abschluss der Versicherungsverträge zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Verträge empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären mussten. Kamen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, muss hierfür Clerical Medical  nun im Grundsatz einstehen.“

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb

König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin: Anlegern droht Totalverlust nach Insolvenz


Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des Schiffsfonds helfen, den möglichen Totalverlust ihres Geldes abzuwenden. Das Schicksal des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin ist besiegelt. Der Tanker MT King Edwin wird im Rahmen der Insolvenz des Schiffsfonds zwangsverwaltet. Für die Anleger des Schiffsfonds verwirklicht sich damit der denkbar schlechteste Ausgang der Zitterpartie.


Bereits 2010 mussten erstmals Rettungspläne für den Tanker geschmiedet werden, allerdings war den Sanierungsversuchen letztendlich kein Erfolg beschieden. Für die Anleger bedeutet dies, dass ihr investiertes Geld in Gefahr ist und möglicherweise sogar der Totalverlust droht. Die Anleger des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin müssen diesen drohenden Totalverlust nicht hinnehmen und können sich wehren. Anleger des Schiffsfonds Renditefonds 62 MT King Edwin sollten erwägen, sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, sodass sie dem eventuellen Komplettverlust ihrer Anlage vorbeugen können.

Ansatzpunkt ist die meist unzureichende Aufklärung bei der Anlageberatung. Die Anlageberater und Banken treffen viele Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden. Häufig wiesen weder Bank noch Anlageberater auf die Provision hin, die bei der Vermittlung des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin an sie flossen. Weiterhin hätten die Anleger auch ausführlich über den unternehmerischen Charakter der Anlage aufgeklärt werden müssen. Zum einen trägt jedes Unternehmen das Risiko des Totalverlusts in sich. Die Anleger müssen auch über die Fremdwährungskredite, zum Beispiel in japanischen Yen, und die damit verbundenen Unwägbarkeiten ausführlich von Anlageberater und Bank aufgeklärt werden.

Anleger müssen drohende Verluste nicht einfach hinnehmen

Zeigt sich, dass Banken und Anlageberater in der Anlageberatung Fehler unterliefen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin im Raum. Anleger des Schiffsfonds sollten angesichts der aktuellen Lage des Schiffsfonds nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. So kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger des König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin sind, ihre drohenden Verluste durch Schadensersatzforderungen kompensieren zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst


Freitag, Juli 13, 2012

Commerzbank Fonds CFB 130 Deutsch Börse vor dem aus?


Anlegern des CFB Fonds Nr. 130 Objekt Deutsche Börse wurde seitens der Fondsverwaltung mit Rundschreiben vom 09. Juli 2012 mitgeteilt, dass am 19. Juli 2012 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung stattfinden soll.


Grund der Gesellschafterversammlung ist die drohende Insolvenz der Fondsgesellschaft. Die Anleger sollen darüber entscheiden, ob ein letzter Sanierungsversuch unternommen wird oder aber innerhalb einer Frist von 3 Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Dies würde für die Anleger die Gefahr eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals wesentlich erhöhen. Es wurde bereits durch ein Gutachten festgestellt, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig ist.

Die Commerzbank Tochter CFB hatte die Anteile seit 1999 größtenteils über die Commerzbank AG selbst vertreiben lassen. Diese wiederrum hatte hierfür erhebliche Provisionen erhalten. Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds wurde den Anlegern teils als sichere Geldanlage angeboten. In den Vordergrund wurden hierbei die Steuervorteile gestellt. Insbesondere bewarb man aber die Anteile mit der Tatsache, dass ja die „Deutsche Börse“ Mieterin des Fondsobjektes sei. Dass der Mietvertrag aber zeitliche begrenzt war, wurde oft verschwiegen. Auch wurde weder auf die hohen sog. „weichen Kosten“ hingewiesen. Provisionen, welche neben dem Agio gezahlt wurden, wurden in den meisten Fällen verschwiegen.

Nunmehr stehen die Anleger vor dem aus. Problematisch hierbei ist, dass die meisten Anleger ihre Beteiligung vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben dürften, so dass bereits eine absolute Verjährung gegeben ist. Anleger, welche Ihre Anlage hiernach gezeichnet habe, d.h. im Jahre 2002 könnten Ansprüche wiederum nur dann durchsetzen, wenn seit der Zeichnung keine 10 Jahre vergangen sind, d.h. zum Beispiel Zeichnung zum 15. Juli 2002, Verjährungsablauf 15. Juli 2012.

Es bestehen daher noch Möglichkeiten, die Ansprüche durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in den CFB Fonds 130  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CFB Fonds Nr. 130" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Sind Schiffsfonds als Steuersparmodell interessant? Schiff ist weg, Steuernachzahlung droht!


Bekannterweise sind Schiffsfonds geschlossene Fonds mit unternehmerischen Risiken - dazu gehören auch die Risiken eines Steuersparmodells. In der Krise kann es zu negativen steuerlichen Aspekten kommen - die Vorteile sind dann schon lange weg.


Schiffsfonds sind als Steuersparmodell interessant. Der Schiffsfonds erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Ergebnis aus diesem Gewerbebetrieb wird auf die Anleger verteilt, die dann im Rahmen ihrer Einkommensteuer auf Gewinne die Steuern zahlen. Der Schiffsfonds selbst zahlt keine Steuer. Anfallende Verluste können von den Anlegern abgesetzt werden.

Im Jahre 1999 hat der Gesetzgeber in § 5a EStG die sog. Tonnagesteuer eingeführt. Dabei handelt es sich um die Besteuerung des fiktiven Gewinns. Dieser Gewinn berechnet sich nach der Nettoraumzahl des jeweiligen Schiffes, welches vom Fonds betrieben wird. Die Tonnagesteuer bewirkt, dass dem Anleger pauschal ein Gewinn zugewiesen wird, den er dann mit seinem individuellen Steuersatz versteuern muss. Ab einer Gesetzesänderung in 2005 muss ein Fonds von Anfang an festlegen, ob er nach Tonnage versteuern will. Er ist dann 10 Jahre daran gebunden. Bis 2005 war das Kombimodell beliebt. Danach konnten Gewinne und Verluste in den ersten Jahren normal versteuert werden und danach wurde zur Tonnagesteuer übergegangen. Hintergrund war der Umstand, dass ein Schiffsfonds zu Beginn meist Verluste macht, die steuerlich gut absetztbar waren. Kommt der Schiffsfonds dann in die Gewinnzone, ist die Tonnagesteuer günstiger, weil jetzt weniger Gewinn zu versteuern ist.

In der Krisenphase mit Verlusten des Schiffsfonds muss der Anleger dennoch die fiktiven Gewinne versteuern. Er hat nicht die Möglichkeit, die Verluste steuerlich absetzen zu können.

Das Kombimodell birgt zudem ein weiteres häufig unbekanntes Risiko, warnt der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens: Beim Wechsel von der "normalen" Besteuerung zur Tonnagesteuer wurden Buchwert und der damals aktuelle Marktwert des Schiffes festgelegt. Der Differenzbetrag wird stuerwirksam, sobald das Schiff verkauft wird.

Der Buchwert des Schiffes wurde in den ersten Jahren meist so stark wie steuerrechtlich möglich nach unten festgelegt. Der Marktwert von Containerschiffen war jedoch besonders in den Boomjahren relativ hoch. Sollte ein Fonds gezwungen sein, sein Schiff/seine Schiffe nun zu verkaufen, wird der Erlös höchstwahrscheinlich deutlich widriger ausfallen, als der zuvor festgesetzte Marktwert. Es kann vorkommen, dass der Verkaufspreis dann nicht ausreicht, um die Steuerschuld zu tilgen. Dies hat zur Folge, dass die Anleger noch Steuern aus dem Verkauf nachzahlen müssen. Also das Schiff ist weg und es kommt noch zu einer Steuernachzahlung.

Wenn Sie sich jetzt an das Gespräch bei der Zeichnung des Schiffsfonds erinnern, wird dieser steuerliche Umstand bestimmt kein Thema gewesen sein. Häufig hat der Vertrieb der Schiffsfonds nur die steuerlichen Vorteile in den Vordergrund gerückt. Sie wurden als Anleger auf die negativen steuerlichen Aspekte nicht ausreichend hingewiesen. Jetzt wären aus diesem Grund Schadenersatzansprüche zu prüfen. Damit sollten Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds 2012" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Der Trend in geschlossene Immobilienfonds zu investieren setzt sich fort.


Zahlreiche deutsche Anleger suchen in erster Linie Sicherheit in unruhigen Zeiten. Von Banken und Beratern wird daher verstärkt auf Beteiligungsmodelle verwiesen, welche regelmäßige Mieten aus Bürogebäuden, Einkaufszentren oder Wohnungsportfolios erzielen.


Allerdings nehmen viele Fonds über das eingezahlte Eigenkapital der Anleger hinaus Kredite auf.  Anders wäre es für viele Fonds gar nicht möglich, einerseits hohe Renditen zu versprechen und andererseits teils über 15 % Vermittlungsprovisionen zu bezahlen.

Ein Kredit kann zwar durchaus wie ein Hebel die Rendite verstärken solange der Zins günstig und die Mieterträge hoch sind. Allerdings liegt hierin eine praktisch nicht zu unterschätzende Gefahr, denn sobald Mieten ausbleiben und Kredite nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden können, droht den beteiligten Anlegern eine Nachschusspflicht. Im schlimmsten Fall muss mit einer Insolvenz gerechnet werden.

Genau diese Entwicklung hat sich bereits mehrfach gezeigt, exemplarisch sei nur auf den in der Vergangenheit insolvent gewordenen Falk Immobilienfonds verwiesen. Auch zahlreiche Schiffsfonds haben nach gleichem Muster Schiffbruch erlitten – mit Hohen Verlusten für Anleger.

Nach Studien wird von Fachleuten geschätzt, dass bis zu 10 % der derzeit existierenden Immobilienfonds in den kommenden 3 Jahren in Schieflage geraten könnten, da diese hohe Beträge von weit über 1 Milliarde € refinanzieren müssen.

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtsituation und der großen Zahl an Immobilienfonds mit ähnlichen Problemen könnte es für einzelne Fonds sehr schwer werden  eine Refinanzierung tatsächlich zu stemmen. Um aber eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden bleibt im Falle einer Kreditklemme nur die Nachschußpflicht der Anleger. Diese müssten dann anstelle versprochene Renditen einzufahren, teils erhebliche Nachschüsse leisten um eine Insolvenz  ihres Fonds zu vermeiden.

Anleger in geschlossene Immobilienfonds müssen daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend auf sämtliche Risiken ausführlich und verständlich aufgeklärt werden, so die Vertrauensanwälte des BSZ, Rechtsanwälte Seelig und Widmaier in Heidelberg. Ist dies nicht ausreichend erfolgt oder wurde – neben der Rendite – auch mit hoher Sicherheit geworben, bestehen gute Chancen, den Fondserwerb rückgängig zu machen und Schadenersatz zu fordern. Wie das im Einzelnen ermöglicht werden kann, sollte im Wege einer  Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht geprüft werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  in geschlossene Immobilienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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awrs

AXA Immoselect: Was können Kunden der Haspa angesichts der bislang enttäuschenden Abwicklung unternehmen?


Gleich die erste Auszahlung fiel aus. Für die Anleger des AXA Immoselect ist die Abwicklung nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds bislang nicht besonders erfreulich abgelaufen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anleger, die z. B. von der Haspa beraten wurden, helfen.


Vielen Anlegern wurde von Banken und Sparkassen wie z. B. der Haspa die Investition in einen offenen Immobilienfonds mit der jederzeitigen Verfügbarkeit des Geldes schmackhaft gemacht. Doch dieser Rechnung machte zuerst die Aussetzung der Anteilsrücknahme und jetzt die Abwicklung einen Strich durch die Rechnung. Im April 2012 mussten sie erfahren, dass die erste der halbjährlichen Auszahlungen ausfällt und sie kein Geld erhalten werden. Auch die sonstigen Nachrichten über den AXA Immoselect sind nicht unbedingt hoffnungsverheißend. Im Monatsbericht Mai 2012 werden zwei Abwertungen in Höhe von 3,23 Mio. Euro bekannt gegeben, und auch im Monatsbericht Juni 2012 wird über weitere Abwertungen in Höhe von 8,6 Mio. Euro berichtet.

Vergleiche mit Haspa und weiteren Banken

Doch was können die Haspa-Kunden und all die anderen Anleger des AXA Immoselect angesichts dieser wenig erfreulichen Perspektiven unternehmen? Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei ca. 50 % des Rückkaufswerts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan sicherlich nicht die erste Wahl für die Anleger des AXA Immoselect.

 Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung - zum Beispiel durch die Haspa - geltend zu machen auch eine weitere Möglichkeit. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits zahlreichen Vergleiche mit Banken abschließen. Zum Beispiel mit der Haspa.

Anleger, die nach der ausgefallenen Ausschüttung im April 2012 nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten über ihre Handlungsmöglichkeiten informieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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