Wie eine heute 81jährige Anlegerin 240.000 Euro und 50.000 US-Dollar in 13 Geschlossene Fonds investierte.
Ein eher trübes Licht auf die Qualität der Anlageberatung in der Commerzbank-Filiale Oldenburg wirft der Fall von Frau K. Deren Berater vermittelte der heute 81jährigen Kundin in den vergangenen Jahren Beteiligungen an insgesamt 13 Geschlossenen Fonds. Seit Kurzem ist Frau K. Mandantin der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Sie will die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadenersatz verklagen.
Frau K.’s Vater war Rechtsanwalt und Notar mit eigener Kanzlei. Ihr mittlerweile verstorbener Ehemann führte diese fort. Aus Altersgründen wurden Kanzlei und Notariat vor zehn Jahren aufgegeben. Über die Jahre hatte Frau K. ein recht ansehnliches Vermögen angespart, was aus ihrer Arbeit und den Einnahmen aus einem Mietobjekt resultierte. Nach dem Tod ihres Mannes hatte Frau K. Beratungsbedarf. Ihr Ziel war, ihr Vermögen so gut, vor allem aber so sicher anzulegen, um ihr einen auskömmlichen uns sorgenfreien Lebensabend zu finanzieren.
„Die Ergebnisse der so genannten Anlageberatung durch Mitarbeiter in der Commerzbank- Filiale Oldenburg sind folgende: Beteiligungen an insgesamt 13 Geschlossenen Fonds, darunter Lebensversicherungsfonds, Schiffsfonds, Private Equity-Fonds und Immobilienfonds“, erläutert BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Frau K. habe Anteile allein an fünf Fonds des Emissionshauses CFB, einer Tochtergesellschaft der Commerzbank, erworben. Zuletzt am CFB Fonds 167 „Containerriesen der Zukunft 1“. Dieses Investment war der Commerzbank-Kundin immerhin 15.000 US-Dollar wert. Insgesamt beteiligte sich Frau K. mit 240.000 Euro und 50.000 USDollar an den von ihrem Commerzbank-Berater empfohlenen Geschlossenen Fonds.
„Frau K. kann sich nicht daran erinnern, dass sie irgendein Berater über die Risiken aufgeklärt hat, die mit Investitionen in Geschlossene Fonds verbunden sind“, sagt Fachanwalt Ahrens. Ihr Wunsch sei stets gewesen, dass ihre Investments dauerhaft sicher sind, gute Erträge bringen und sie selbst möglichst wenig Steuern zahlen muss. Ein großes Interesse habe ihr Berater, so erinnert sich Frau K., an der Vermittlung einer Fondsbeteiligung am CFB Fonds 167 gehabt. Zwar sei dort über den Ausgabeaufschlag von fünf Prozent der Zeichnungssumme gesprochen worden. „Einen Fondsprospekt hat Frau K. jedoch nicht erhalten“, sagt Jan-Henning Ahrens. Überdies habe es Informationen oder Aufklärungen über mögliche Risiken nicht gegeben. Stattdessen „hat ihr Berater die Rendite des Fonds als zufriedenstellend bis gut bezeichnet“, erklärt Ahrens.
Sämtliche Fondsinvestments der Frau K. waren und sind bis heute nicht zufriedenstellend, geschweige denn gut. „Deshalb prüfen wir derzeit die rechtlichen Möglichkeiten unserer Mandantin, Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank durchzusetzen“, sagt Ahrens. Und fügt hinzu: „Die Erfolgschancen sind sehr gut.“
Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05.. Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.