Wölbern-Fonds Frankreich Nr. 01: Anleger beendet die gefährliche Beteiligung des Fonds am Liquiditätsmanagement-System.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat für einen Gesellschafter des Wölbern-Fonds Frankreich 01 die Vergabe von Krediten an andere Fonds gerichtlich verbieten lassen. Eine Information von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Die Hamburger Kammer für Handelssachen hat jetzt auch beim
ersten Frankreich-Fonds der Wölbern-Gruppe die Durchführung des
Liquiditätsmanagement-Systems verboten. Der Richter ordnete an, dass die
Fondsgeschäftsführung alle Handlungen, die auf die Beteiligung an dem System
und die Vergabe von Krediten an andere Fonds gerichtet sind, unterlassen muss
und alle bereits getroffenen Maßnahmen beenden muss. Wenn sich die
Fondsgeschäftsführung nicht daran hält, muss sie ein Ordnungsgeld in Höhe von
bis zu € 250.000,00 zahlen oder wird bis zu sechs Monate in Haft genommen
(nicht rechtskräftig).
Der Anleger hatte € 200.000,00 in die S.C.I. Erste IFF geschlossener
Immobilienfonds für Frankreich (Frankreich Nr. 01) investiert und befürchtete,
durch die Einführung des Systems Geld zu verlieren. Er wurde von dem
geschäftsführenden Gesellschafter der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten, Herrn
Rechtsanwalt Matthias Gröpper, vertreten. Rechtsanwalt Gröpper sagt: "Das
ist eine ganz wichtige Entscheidung. Das Gericht musste sich in diesem
Zusammenhang soweit ersichtlich erstmals mit dem besonderen Problem
auseinandersetzen, dass die S.C.I. Erste IFF geschlossener Immobileinfonds für
Frankreich anders als die Holland- und die Deutschlandfonds nicht nach dem
deutschen, sondern nach dem französischem Recht als sogenannte Societe Civil
Immobiliaire errichtet wurde."
Das Gericht konstatierte trotzdem die Verletzung des
Gesellschaftsvertrags durch den Beschluss zur Durchführung des
Liquiditätsmanagement-Systems und verurteilte die Geschäftsführung
antragsgemäß. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper:
"Das ist eine weitere Verbesserung des Anlegerschutzes. Der Richter hat
klargemacht, dass der Schutz der Gesellschafter vor den gefährlichen Maßnahmen
der Fondsgeschäftsführung auch bei einer einer französischen Gesellschaft
gilt."
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälte vertritt mittlerweile über 120 Anleger von Wölbern-Fonds und hat
bis jetzt bei vier verschiedenen Wölbern-Fonds die Beteiligung an der
Kreditvergabe an andere Fonds verhindert.
Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der
Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Wölbern Fonds" beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text
gibt den Sachstand und Beitrag vom 04. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
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