Santander Kapitalprotekt P(vormals SEB Kapitalprotekt P): Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht.
Eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge sollte es sein, versprach der Bankberater der SEB einem Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte. Davon kann indes keine Rede sein: der Kapitalprotekt P teilt nun das Schicksal zahlreicher offener Immobilienfonds und ist geschlossen worden. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie in absehbarer Zeit nicht an ihr Geld herankommen.
Der als Dachfonds konzipierte Kapitalprotekt P investierte
seinerseits in eine Reihe von insbesondere offenen Immobilienfonds, die
ihrerseits geschlossen wurden, weil zu viele, oft auch institutionelle Anleger,
gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben wollten, was die Liquidität der
Immobilienfonds nicht hergab.
Für etliche Anleger kam diese Entwicklung völlig
überraschend, wurde der Kapitalprotekt P doch als vor allen Dingen sicheres
Produkt angepriesen. Anleger waren für diese Sicherheit bereit, sich mit niedrigeren
Wertzuwächsen zu begnügen. Zudem wurde der Fonds oft mit dem Argument
empfohlen, dass die Anteile börsentäglich zurück genommen werden würden. Das
Risiko, dass der Fonds geschlossen werden könnte, wurde in den CLLB
Rechtsanwälte bekannten Fällen nicht erwähnt. Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei mit Büros in Berlin, München und Zürich meint hierzu, dass dieses
Risiko jedoch seit Schließung der ersten offenen Immobilienfonds Ende 2008
nicht mehr hätte verschwiegen werden dürfen.
Die aktuelle Situation setzt die Anleger unter großen
Zugzwang, da Schadensansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sehr kurzen
Verjährungsfristen unterliegen.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch empfiehlt allen Anlegern des Fonds,
die sich für unzureichend aufgeklärt halten, äußerst zeitnah prüfen zu lassen,
ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In
zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten
einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt
Bombosch weiter.
Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Offene Immobilienfonds/ Santander Kapitalprotekt P(vormals SEB Kapitalprotekt P) " beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04. Mai 2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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