Freitag, Mai 04, 2012


Griechenland-Anleihen: Commerzbank im Focus der Anlegeranwälte


Die Bank scheint die Risiken aus den gewaltigen Griechenland-Anleihe-Beständen auf ihre Kunden abgewälzt zu haben; sie verkaufte im großen Stil die Wertpapiere aus ihrem eigenen Bestand an ahnungslose Kunden. Ein Bericht der BSZ e.V. Vertrauensanwälte Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper und Herrn Rechtsanwalt Oliver Frick. 

Die Rolle der Commerzbank bei der Schädigung der Kunden durch die Vermittlung der Griechenland-Anleihe wird immer dubioser. Sie scheint den Anlegern in vielen Fällen die Schrottanleihen aus ihrem eigenen Bestand verkauft zu haben. Damit hat sie die erheblichen wirtschaftlichen Risiken auf ihre ahnungslosen Kunden abgewälzt.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten mittlerweile über 800 Betroffene. Nach der Durchsicht der Unterlagen der Anleger hat sich der Verdacht erhärtet, dass die Bank die Griechenland-Wertpapiere aus dem eigenen Bestand verkauft hat. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Uns liegen eine ganze Reihe von Wertpapierabrechnungen von Commerzbank-Kunden vor, nach denen die Vermittlung der Anleihen als sogenanntes Festpreisgeschäft abgewickelt wurde." Bei Festpreisgeschäften werden die Wertpapiere nicht über eine Börse kommissioniert, sondern direkt von der Bank verkauft; sie tritt dann nicht als Vermittlerin, sondern als Verkäuferin auf. Und das setzt denknotwendig das Eigentum an den Wertpapieren voraus.

Das ist angesichts der Tatsache, dass die Commerzbank Aktiengesellschaft die Geschäftsbank in Deutschland mit dem größtem Griechenland-Anleihe-Bestand ist, und sich dass Ergebnis der Bank durch die notwendig gewordenen Abschreibungen im Zusammenhang mit dem neuen Bankenstresstest dramatisch verschlechtert hat, sehr bedenklich. Rechtsanwalt Gröpper: "Die Bank ist seit der letzten Finanzkrise angeschlagen. Sie darf die Geschäfte nur unter Auflagen weiterführen und muss eine bestimmte Kernkapitalquote bringen. Bis Ende 2010 sah es so aus, dass die Anleihen Griechenlands mit dem Nennwert in die Bilanzen eingestellt werden dürfen. Dadurch hätte sich der Kapitalbedarf der Bank erheblich verringert. Das war zuletzt nicht mehr möglich. Sie musste die Griechenland-Anleihe schnellstmöglich zu einem möglichst hohen Preis loswerden. Dies vorausgeschickt finden wir, dass das gar nicht gut aussieht, wenn diese Anleihen plötzlich in den Depots ihrer Kunden landen."

Und die scheinen in den meisten Fällen nichts von den Risiken der Anleihen und auch nichts vom Eigeninteresse der Bank an dem Verkauf der Anleihen gewusst zu haben. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat deshalb die Commerzbank Aktiengesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Anwälte fordern für den Anleger den Kaufpreis zurück.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät den Betroffenen, sich von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ Interessengemeinschaft „Griechenland Anleihen" beizutreten.

Bildquelle: © Iris Schmitt / PIXELIO    www.pixelio.de 

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04 .Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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