Wie sich in den letzten Jahren herausgestellt hat, sind mehrere 1000 Eigentümer durch Vermittler zum Erwerb sog. „Steuersparmodelle“ und „Schrottimmobilien“ in Leipzig bewegt worden.
Wie zahlreichen Presseberichten, als auch den Schilderungen von mehr als 300 geschädigten Anlegern, welche vom Vertrauensanwalts des BSZ e.V. – Herrn Adrian Wegel, Frankfurt am Main Kanzlei Bouchon & Hemmerich, vertreten werden, zu entnehmen ist, wurden tausende Anleger in den letzten Jahren mit falschen Versprechungen zum Erwerb von Immobilien geworben. Die Vermittler äußerten gegenüber Interessenten, man habe die Gelegenheit eine Wohnung in Leipzig zu einem günstigen Preis zu erwerben, wobei sich die Erwerbskosten durch die monatlichen Mietzahlungen praktisch refinanzieren würden. Nach 10 Jahren könne man dann die Wohnung wieder mit Gewinn veräußern. Im Übrigen diene die Immobilie auch der Altersvorsorge. Zu den Vermittlern gehörte auch die Firma tectum AG aus München. Vertrieben wurden hierbei völlig überteuerte sanierungsbedürftige und denkmalgeschützte Eigentumswohnungen der verschiedenen Bauträger.
So verlockend dieses Angebot klang, so falsch waren meist die „Musterberechnungen“. Denn zum einen war der Kaufpreis um ein Vielfaches überhöht, zum anderen konnte von einer Refinanzierbarkeit der Kosten durch die Mieteinnahmen regelmäßig keine Rede sein. Die tatsächlichen monatlichen Belastungen durch die Finanzierungsrate wurden jedoch weder durch die Mieteinnahmen, noch durch die steuerlichen Vergünstigungen gedeckt. Grund hierfür war nicht selten, dass ein „Mietpool“ dazwischengeschaltet war oder die Wohnungen z.B. wegen schlechter Sanierung oder Schimmel nicht vermietbar waren. Teils waren dies monatlich nur 50,00 € bis 80,00 €, obwohl die Vermittler in der Regel zwischen 250,00 € und 400,00 € an Mieteinahmen in die Musterberechnung aufgenommen hatten. Ein weiterer Grund lag darin, dass die Sanierungskosten für die steuerliche Förderung teils von den Finanzämtern nicht zu 100% anerkennt wurden, was teils auch zu erheblichen steuerlichen Nachzahlungen geführt hat.
Kurios ist hierbei, dass ein Großteil dieser Wohnungen von der Deutschen Bank, der DKB, aber auch der damaligen GMAC RFC Bank GmbH (jetzt Paratus AMC GmbH) finanziert wurde. Hierbei war es in der Regel so, dass den Erwerbern ein sog. „Rund um Sorglospaket“ angeboten wurde, was auch gleich die Organisation und Vermittlung der Finanzierung der Immobilie beinhaltete. Hierbei war es nicht selten so, dass die Erwerber lediglich eine Selbstauskunft ausgefüllt haben und einige Bonitätsunterlagen zur Verfügung gestellt hatten. Meist wenige Tage später meldeten sich dann die Vermittler und teilten mit, die Finanzierung würde stehen. Die Darlehen mussten somit „nur noch“ von den Erwerbern unterschrieben werden. Wie sich heraus stellte, hatten die Banken sich hierbei weder eine Vollmacht der Erwerber, noch sonst einen Nachweise vorlegen lassen, dass diese beantragte Finanzierung auch auf deren Wunsch hin erfolgte. Über Einzelheiten der Darlehenskonditionen wurde nur selten gesprochen. Laufzeiten bis zu über 35 Jahren waren keine Seltenheit. Oft war es hierbei auch so, dass die Laufzeit der Darlehen bis weit in das Rentenalter festgelegt war. Die finanzierenden Banken waren daher der „tragende Motor“ für diese „Rundum Sorglospakete“.
Für die geschädigten Erwerber bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Schrottimmobilienkäufe rückabzuwickeln bzw. ihren Schaden geltend zu machen. Zu nennen ist hierbei insbesondere ein Vorgehen gegen die Berater bzw. die Vertriebsgesellschaften und die finanzierenden Banken. Den Beratern und Vermittlern kommen nach der Rechtsprechung erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zuteil. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern den Erwerb von Wohnungen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die für den Anleger bestehenden Risiken aufklären mussten. Kamen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Ferner bestehen auch dann Schadenersatzansprüche, wenn der Kaufpreis der Wohnung sittenwidrig überteuert war.
Darüber hinaus können sich auch die finanzierenden Banken in der Haftung befinden. Dies ist dann der Fall, wenn zwischen den Banken und den Vertriebsgesellschaften ein institutionalisiertes Zusammenwirken erfolgte.
Sämtlicher dieser Fälle ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel, Frankfurt am Main, sieht gute Chancen hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Beteiligten. Es sprechen also gute Gründe dafür, sich der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schrottimmobilien Leipzig“ anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.