BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate im BSZ e.V. kann Erfolge verbuchen! Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth. Erfolgshonorarvereinbarung prüfen.
Vor zwei Jahren ging die US-Investmentbank Lehman Brothers in die Insolvenz. Durch diese Pleite wurden nicht nur Milliardenwerte vernichtet, sondern auch ca. 50.000 deutsche Anleger, die ihr Geld in Zertifikaten von Lehman Brothers angelegt hatten, wurden auf einen Schlag mit dem Totalverlust ihrer Anlagen konfrontiert, der Schaden für die deutschen Zertifikate-Anleger dürfte sich auf ca. 500 Mio. Euro belaufen.
Inzwischen haben sich nicht nur mehrere hundert Anleger der Interessengemeinschaft „Lehman-Zertifikate“ im BSZ e.V. angeschlossen, sondern es konnten im Verlauf dieses Jahres von der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate, die von mehreren renommierten BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus ganz Deutschland betreut wird, auch Erfolge erzielt werden.
So wurde z.B. in einem Fall, der von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth aus Berlin geführt wurde, die Postbank vom Landgericht Potsdam zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von ca. 38.000,- € an die dortigen Anleger wegen der Vermittlung von Lehman Brothers-Zertifikaten verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 24.06.2009, Az. 8 O 61/09).
Zahlreiche weitere Klagen werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten zur Zeit für Geschädigte vor Gerichten in ganz Deutschland geführt, die nächsten Urteile der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind in Kürze zu erwarten.
In einigen Fällen ist es den BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien inzwischen auch gelungen, vernünftige Vergleiche für die Geschädigten mit den vermittelnden Banken abzuschließen, in denen die Geschädigten einen Teil ihres Schadens ersetzt erhielten. Inzwischen konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten auch vielfältige Informationen zu der wichtigen Frage zusammen getragen werden, in welcher Höhe die vermittelnden Banken Provisionen, sog. „kick-backs“, für die Vermittlung der Lehman-Zertifikate erhalten haben, für viele Fälle konnte ermittelt werden, welche Provisionen die vermittelnden Banken erhielten.
Der BSZ e.V. befragt zum Zwei-Jahrestag der Lehman Brothers-Pleite BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth zum Stand der Dinge:
BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wie läuft es für die Lehman-Geschädigten vor Gericht?
Dr. Späth: Einheitliche Tendenzen in der Rechtsprechung sind leider noch nicht erkennbar. Allerdings läuft es vor den Landgerichten teilweise besser als vor den Oberlandesgerichten. Hier sind leider inzwischen einige Klagen von Anlegern, die nicht von unserer Kanzlei betreut wurden, abgewiesen worden. Allerdings ist auch die Vergleichsquote relativ hoch, so besteht für Geschädigte durchaus die Chance, wenigstens einen Teil ihrer Verluste ersetzt zu erhalten. In unserer Kanzlei wurden inzwischen ca. 50 % der Fälle verglichen.
BSZ e.V.: Sie haben bereits im November 2008 dem BSZ e.V. gegenüber geäußert, dass der unterbliebene Hinweis auf die fehlende Einlagensicherung ein wichtiges Argument ist. Der unterbliebene Hinweis auf die fehlende Einlagensicherung ist somit ein wesentlicher Faktor?
Dr. Späth: Wer vorher z.B. spekulative Anlagen hatte, für die ebenfalls keine Einlagensicherung bestand oder nicht von einer bestehenden Einlagensicherung ausging, wird sich natürlich nur schwer darauf berufen können. Wenn ein Anleger allerdings eine sichere Anlage wünschte, eventuell vorher sogar sein Geld in einer einlagensicherungsgeschützten Anlage investiert hatte, für den ist die Tatsache, dass er nicht auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen werden wurde, ein sehr gutes Argument.
Auch der BGH hat vor kurzem entschieden, dass ein Anleger, der eine sichere Anlage wünscht, auf die nicht bestehende Einlagensicherung hingewiesen werden muss.
BSZ e.V: Ist die Kick-back-Rechtsprechung für Geschädigte hilfreich?
Dr. Späth: Auch hier sind noch keine einheitlichen Tendenzen erkennbar. Während einige Gerichte die „Kick-back-Rechtsprechung“ vollumfänglich anwenden, zieht das Argument bei diversen anderen Gerichten leider nicht. Es bleibt spannend, wie der BGH hierzu nächstes Jahr entscheiden wird.
BSZ e.V.: Gibt es sonst noch wichtige Argumente?
Dr. Späth: Zertifikate sind durchaus komplexe Produkte und somit für den sicherheitsorientierten Anleger eher nicht geeignet. Sicherheitsorientierte Anleger haben somit deutlich bessere Chancen vor Gericht als spekulativ veranlagte Anleger.
BSZ e.V.. Wie können Geschädigte ihren Rechtsstreit finanzieren?
Rechtsschutzversicherungen geben oftmals Kostenschutz. Für andere Personen können wir prüfen, ob wir nicht im Rahmen eines sog. „Erfolgshonorars“ tätig werden können. In eng umgrenzten Fallgruppen, die im Vorfeld geprüft werden müssen, ist es uns z.B. möglich, auf Erfolgshonorarbasis tätig zu werden, vor allem, wenn der Geschädigte aus wirtschaftlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, seinen Rechtsstreit zu finanzieren. Bisher haben wir in Sachen Lehman-Zertifikate bereits einige Fälle auf Erfolgshonorarbasis abgeschlossen und auch erfolgreich beendet. Diese Möglichkeit, Prüfung, ob eine Tätigkeit auf Erfolgshonorarbasis möglich wäre, sollten Geschädigte sich nicht nehmen lassen.
BSZ e.V.: Was empfehlen Sie Geschädigten?
Dr. Späth: Die Verjährungsvorschrift des § 37 a Wertpapierhandelsgesetz, 3 Jahre ab Erwerb der Lehman-Zertifikate, ist leider sehr kurz. Hier müssen Geschädigte unbedingt aufpassen, dass sie noch rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einleiten, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Lehman Brothers" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt