Die Gläubigerversammlungen für die 3 Deikon/Boetzelen-Anleihen in Höhe von insgesamt 70 Mio. Euro fanden vom 13.09.2010 bis 15.09.2010 in Düsseldorf im sog. "Burgwächter-Castello" statt. Erschienen waren neben der Geschäftsführung der Deikon GmbH und deren anwaltlichen Vertreter jeweils ca. 50 betroffene Anleger und auch diverse Vertreter von Anlegerinteressen wie SdK e.V., BSZ e.V. u.a.
BSZ e.V.-Mitglieder wurden auf allen 3 Versammlungen (stimmrechtlich) vertreten, und zwar am 13.09. und 14.09.2010 durch BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, sowie am 15.09.2010 durch einen weiteren Rechtsanwalt.
Insbesondere der Abschluss eines Zinsswap-Geschäfts sowie ein missglückter Börsengang seinen für die Probleme der Deikon GmbH (ehemals Boetzelen) verantwortlich, so die jetzige Geschäftsleitung. So sei das Swap-Geschäft abgeschlossen worden, um ein zugrunde liegendes Darlehensgeschäft gegen Zinsänderungen abzusichern, das Darlehensgeschäft dann aber nicht wie geplant zustande gekommen, durch den geplatzten Börsengang habe das Unternehmen Fremdkapital aufnehmen müssen. Alleine der Zinsswap verursache Kosten von ca. 200.000,- Euro monatlich. Auch ein Kredit bei der Corealbank mache Probleme.
Laut Geschäftsführung bestehe die konkrete Gefahr, dass im Insolvenzfall die lediglich nachrangige Absicherung der Anleger dazu führe, dass für diese kein Geld mehr aus der Verwertung der Immobilien übrig bleibe.
Auf den ersten 3 Gläubigerversammlungen ging es darum, die jährlichen Zinsen, die den Anlegern zustehen, von 6 % pro Jahr auf 1 % pro Jahr zu reduzieren, um, wie das Unternehmen mitteilte, einen sonst unausweichlichen Insolvenzantrag abzuwenden.
Konstruktive Kritik von diversen Gläubigervertretern wurde dabei aufgenommen und insbesondere angeregt, die Zinsreduzierung, die für die Anleger über 3 Jahre hinweg allein zu Einbußen in Höhe von 15 % führen wird, nur gegen einen sog. "Besserungsschein" durchzuführen, d.h., sofern es dem Unternehmen in einiger Zeit wirtschaftlich wieder besser gehen sollte, die Zinsreduzierung wieder aufzuheben. Auch sollte beschlossen werden, die Zinsreduzierung nur dann durchzuführen, falls die Anleger aller drei Anleihen der Zinsreduktion zustimmen würden.
Auf diesen ersten drei Gläubigerversammlungen stimmten die Anwesenden bzw. deren Vertreter auch mit einer Mehrheit von 75 % zu. Dies reicht allerdings nicht aus, um die Beschlüsse rechtskräftig werden zu lassen, weil das nötige Quorum von 50 % des Nennkapitals von ca. 10 Mio. Euro nicht erreicht worden war.
Nun soll es in einigen Wochen -nach Angaben der Geschäftsleitung voraussichtlich Ende Oktober 2010- weitere Gläubigerversammlungen geben, auf denen 75 % der anwesenden Stimmen für die Beschlussfassung ausreichen werden.
Hierbei soll auch der Vorschlag diverser Gläubigervertreter aufgegriffen werden, einen sog. Gläubigerausschuss einzurichten, um die Interessen der Gläubiger ausreichend zu vertreten. Insgesamt verliefen die ersten Versammlungen zwar mit kritischen Nachfragen, aber relativ problemlos, Fragen wurden von der Geschäftsführung beantwortet, auch wenn klargestellt werden muss, dass zahlreiche Fragen von der Geschäftsführung noch nicht ausreichend beantwortet werden konnten, z.B., ob die jeweiligen Immobilien auch wirklich jeweils einer konkreten Anleihe zugeordnet werden können oder Fragen der Bilanzierung.
Sehr ärgerlich waren auch die Einladungsformalitäten, die von zahlreichen Anlegern nicht eingehalten wurden bzw. werden konnten. "Zunächst muss hier ausdrücklich die kurze Einladungsfrist von ca. 2 Wochen kritisiert werden, auch die Tatsache, dass für die Stimmrechtsausübung, entgegen der Angaben auf den Einladungen, eine Sperr-Bescheinigung der jeweiligen Depotbank nicht ausreichend war, sondern lediglich eine Hinterlegungsbescheinigung der Deutschen Bundesbank im Original. Dies führte leider dazu, dass zahlreiche Stimmen von diversen Anlegern nicht wirksam mitgezählt werden konnten. Die Geschäftsführung versprach aber Besserung für die 2. Versammlung," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.
Auch müssen sich die Anleger immer vergegenwärtigen, dass die wichtigsten Entscheidungen erst in weiteren Gesellschafterversammlungen in wenigen Monaten beschlossen werden sollen, nämlich, ob der Nennwert der Anleihen um ca. 60 % reduziert werden soll.
"Dies würde für die Anleger zu erheblichen Verlusten in Höhe von ca. 60 % führen, es sollte daher genau geprüft werden, ob eine derart starke Reduzierung des Nennwerts wirklich erforderlich ist, um eine Insolvenz wirklich und wirksam abzuwenden. Wir haben erhebliche Zweifel hieran und werden dies für die Anleger prüfen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc.
Betroffene Deikon/Boetzelen-Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft " Deikon/Boetzelen-Anleihen" anschließen.
Foto: BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Rechtsanwalt und Immobilienökonom (ebs) Dr. Walter Späth, MSc (Real estate)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen