Zahlreiche geschlossene Fonds, die in Zweitmarktpolicen investiert haben, geraten zunehmend in wirtschaftliche Bedrängnis. Die Ursachen sind, wie so oft, vielschichtig. Bei Fonds, die US-amerikanische Zweitmarktpolicen gekauft haben, sind oftmals zu optimistische Sterbewahrscheinlichkeiten zugrunde gelegt worden. Fonds mit britischen und deutschen Lebensversicherungen haben vor allem mit der Finanzkrise und dem oft relativ hohen Fremdkapitalhebel zu kämpfen.
Der Bund für soziales Rechtsbewußtsein e.V. bietet daher in Kooperation mit BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten Informationsveranstaltungen zu dem Thema
„Lebensversicherungsfonds – Welche Ansprüche habe ich als Anleger?“
an.
Referenten sind Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensamwältin Dr. Petra Brockmann und RA Theo Wiewel beide Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Es sind dabei folgende Veranstaltungstermine vorgesehen:
Stuttgart, den 10.09.2010 um 17.00 Uhr
München, den 11.09.2010 um 14.00 Uhr
Köln, den 17.09.2010 um 17.00 Uhr
Frankfurt, den 18.09.2010 um 14.00 Uhr
Berlin, den 24.09.2010 um 18.00 Uhr
Hamburg, den 01.10.2010 um 17.00 Uhr
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lebensversicherungsfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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