Im Juli 2010 wurden beispielsweise die Anleger der Montranus Beteiligungs- GmbH & Co. Verwaltungs- KG (Hannover Leasing Fonds Nr. 143) darüber in Kenntnis gesetzt, dass von den Finanzbehörden geänderte Feststellungsbescheide erlassen werden. Dies bedeutet, dass auf die Anleger dieses Fonds aktuell Steuernachzahlungen zukommen werden.
Die gleiche Problematik, nämlich die Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen droht auch jenen Anlegern, die sich am Beteiligungsangebot 158, Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG bzw. am Beteiligungsangebot Nr. 166, Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG beteiligt haben.
Hinsichtlich der steuerlichen Situation empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich den Anlegern grundsätzlich, die vom Finanzamt geforderten Steuern zu bezahlen, sofern liquide Mittel vorhanden sind. Dies insbesondere deshalb, weil die Steuerschuld regelmäßig mit einem Zinssatz von 6 % p. a. zu verzinsen ist und nur durch eine Zahlung der weitere Zinslauf gestoppt werden kann.
Doch dies ist nicht die einzige Hiobsbotschaft für die Anleger. Ferner besteht die Gefahr, dass die Anleger auch im Rahmen ihrer Fondsbeteiligung Kapitalverluste hinnehmen müssen. Beim Medienfonds Montranus II ist beispielsweise nach Informationen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte am Laufzeitende mit einem Verlust von über 20 % zu rechnen. Für die Anleger, die in diese Fonds investiert haben, stellt sich nun die Frage, wie sie sich verhalten sollen.
Hinsichtlich der Steuernachzahlungen ist, wie oben bereits dargestellt anzuraten, diese bei vorhandener Liquidität zu bedienen. Ansonsten sind mögliche Schadensersatzansprüche einer Prüfung zu unterziehen. In nicht wenigen Fällen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist die Beratung, die zu einem Medienfondserwerb führte, nicht ordnungsgemäß verlaufen.
Anlageberater müssen die Anleger im Rahmen der Beratung über die wesentlichen Risiken, wie beispielsweise ein Verlustrisiko, die eingeschränkte Handelbarkeit oder über steuerrechtliche Risiken ordnungsgemäß informieren. Darüber hinaus muss zumindest von Banken über Kick Back Zahlungen, also versteckte Provisionszahlungen, aufgeklärt werden.
Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so machen sich die Anlageberater bzw. die dahinter stehenden Beratungsinstitute/ Banken grundsätzlich schadensersatzpflichtig.
Darüber hinaus besteht für Montranus Anleger unter Umständen die Möglichkeit auch gegen die Helaba Dublin Landesbank Hessen Thüringen International vorzugehen, da die bei den betroffenen Beteiligungen verwendete Widerrufsbelehrung des Kreditinstitutes nicht ordnungsgemäß gewesen sein dürfte. Anlegern der Montranus Medienfonds ist daher anzuraten, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film- und Medienfonds/Montranus" anzuschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.