Die Anleger von Deikon-Hypothekenanleihen haben heute eine Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten, wonach die Gläubigerversammlungen für die 3 Anleihen am 13., 14. und 15.09. 2010 jeweils um 11.00 Uhr in Düsseldorf stattfinden sollen.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte werden Betroffene zumindestens auf den Gläubigerversammlungen am 13. und 14.09.2010 vertreten (für die Versammlung am 15.09.2010 erwägen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte ebenfalls eine Vertretung), für nicht rechtsschutzversicherte Anleger wird die Vertretung auch im Rahmen de BSZ e.V.- Interessengemeinschaft durch die BSZ e.V. AnlegerschutzCard abgegolten sein.
Die Vollmachten werden den BSZ e.V.-Mitgliedern in der nächsten Woche übersandt werden.
Der BSZ e.V. rät dringend zur Überprüfung des angekündigten Sanierungskonzepts und wird hierzu in der nächsten Woche auch Stellung nehmen. „Unbedingt prüfen lassen sollten“, so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, „Betroffene, ob der vorgeschlagene Verzicht der Anleihegläubiger auf etwaige Rechte aus wichtigem Grund, in ihrem Sinne ist.“
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG Deikon/Boetzelen anschließen.
Foto: Rechtsanwalt undBSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth MSc (real Estate)
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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