Mittwoch, September 01, 2010

Deikon GmbH: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vertreten auf Gläubigerversammlungen!

Gläubigerversammlungen zwischen dem 13. und 15. September 2010. BSZ e.V. rät zur Überprüfung des Konzepts. BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth vertritt auf Versammlungen.

Die Anleger von Deikon-Hypothekenanleihen haben in den letzten Tagen eine Einladung zu den Gläubigerversammlungen erhalten, wonach die Gläubigerversammlungen für die 3 Anleihen am 13., 14. und 15.09. 2010 jeweils um 11.00 Uhr in Düsseldorf stattfinden sollen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden Betroffene auf den Gläubigerversammlungen am 13., 14.09. sowie 15.09.2010 vertreten, für nicht rechtsschutzversicherte Anleger wird die Vertretung auch im Rahmen der BSZ e.V.- AnlegerschutzCard abgegolten sein und keine zusätzlichen Kosten verursachen. Die Vollmachten werden den Mitgliedern der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Deikon in den nächsten Tagen übersandt werden.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte raten dringend zur Überprüfung des angekündigten Sanierungskonzepts und werden hierzu in der nächsten Woche auch Stellung nehmen. Für die Versammlungen am 13.09. und 14.09.2010 konnte die renommierte Anlegerschutzkanzlei Dres. Rohde & Späth als Vertreterin der Anleger gewonnen werden.

So wird auf den Versammlungen am 13.09.2010 sowie 14.09.2010 der BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Herr Rechtsanwalt und Immobilienökonom (ebs) Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate), anwesend sein.
Auch auf der Versammlung am 15.09.2010 werden BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Anleger vertreten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate), hierzu: „Wir werden der Geschäftsführung auf den Gläubigerversammlungen einige unangenehme Fragen stellen, z.B., welchen Beitrag die finanzierenden Banken zur Sanierung der Gesellschaft leisten werden, was die nachrangige Absicherung der Anleger nach bisheriger Tilgung der Hypotheken überhaupt wert ist. Unbedingt prüfen lassen sollten betroffene Anleger auch, ob der vorgeschlagene Verzicht der Anleihegläubiger auf etwaige Rechte aus wichtigem Grund, in ihrem Sinne ist. Außerdem bemängeln wir ausdrücklich die sehr kurzfristige Einberaumung der Versammlungen, bei denen Betroffene bereits Schwierigkeiten haben dürften, die Formalia, wie Übersendung an einen Notar, einzuhalten.

Betroffene können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deikon anschließen, unter anderem, um ihre Rechte im Rahmen der geplanten Versammlungen vertreten zu lassen.

Foto: BSZ e.V.-Vetrauensanwalt Rechtsanwalt und Immobilienökonom (ebs) Dr. Walter Späth, MSc (Real estate)

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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