Donnerstag, August 26, 2010

Revolutionär! Kick-Back-Rechtsprechung für DG-Anleger gilt nun auch in Bayern.

Nunmehr hat auch ein bayerisches Gericht einem Ableger des DGI 30 dem betroffenen Anleger Recht gegeben. Ohne Anrechnung von Steuervorteilen erhält dieser seinen Einlagebetrag, das Agio und gezahlte Darlehenszinsen zurück.

Das Landgericht Nürnberg hat sich der bundesweit vorherrschenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen und ausgeführt, dass der Emissionsprospekt nicht zutreffend und transparent über die an die vermittelnde Bank geflossenen Provisionen aufgeklärt hat. Bislang hatten bayerische Gerichte sich in größter Zurückhaltung geübt und teilweise angenommen, dass die im Prospekt enthaltenen Verklausulierungen einen Schadensersatzanspruch nicht begründen.

Auch dieses Urteil wurde durch den schweinfurter BSZ-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze erstritten, welcher bereits verantwortlich für die Wende der Rechtsprechung des OLG Celle zugunsten von DG-Anlegern zeichnet und bereit 2004 das bundesweit erste Urteil zugunsten eines DG-Anlegers erstritt.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze Fachanwalt für
Bank- und Kapizalmarktrecht, Fachanwalt für Strafrecht.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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