Nachdem die Beratungsgesellschaft bereits in den letzten Monaten wegen des Vorwurfes der fehlerhaften Anlageberatung in den Schlagzeilen war und deswegen bereits zahlreiche Klagen geschädigter Anleger bei Gericht anhängig sind, wurde nun bekannt, dass auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erste Schritte gegen das Wertpapierhandelshaus eingeleitet hat.
Wie Accessio selbst in seinem Konzernabschlussbericht für das Jahr 2008 vermeldet, hat die BaFin Anfang des Jahres 2009 ein förmliches Anhörungsverfahren gegen die Gesellschaft eingeleitet. Obwohl Accessio in der Folgezeit seine Argumente vorbringen konnte, ließ sich die BaFin, zu deren Aufgaben die Gewährleistung eines funktionierenden und integeren Finanzsystems gehört, hiervon nicht überzeugen. Vielmehr untersagte sie vor kurzem Accessio die Weiterführung des Platzierungsgeschäftes und die Erbringung von Finanzdienstleistungen.
„Hiergegen hat Accessio zwar Widerspruch eingelegt, sollte das Verbot der BaFin allerdings bestandskräftig werden,“ erklärt Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat dies den endgültigen Verlust der Erlaubnis von Finanzdienstleistungen zur Folge. Was dies für die Kunden von Accessio bedeutet, bleibt abzuwarten.“
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Driver & Bengsch" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.