Mittwoch, Juli 08, 2009

Alternative Capital Invest-(ACI)-Vertriebspartnergremium distanziert sich von Geschäftsführung

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG untermauert Aufruf zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung.

Die Turbulenzen bei dem in Verruf geratenen Emissionshaus "Alternative Capital Invest" (ACI) verstärken sich zunehmend. Aktuell empfahl das ACI-Kontrollgremium den Anlegern die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung und forderte die Geschäftsführung auf, eine Stellungnahme an die Anleger zu versenden. Des Weiteren distanziert es sich deutlich von ACI und den verantwortlich zeichnenden Geschäftsführern Uwe und Robin Lohmann.

Ein Gremium, bestehend aus drei Mitgliedern, wurde zur Überprüfung der ACI-Geschäfte und deren Abwicklung aus dem Vertriebspartnerkreis der ACI Dubai-Fonds bestimmt. Bereits vor geraumer Zeit wies Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) auf das dubiose Geschäftsgebaren der ACI-Geschäftsführung hin und riet den Anlegern zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung.

Noch kurz vor Jahresende 2008 hieß es seitens der ACI, dass die Fonds II. bis V. planmäßig aufgelöst werden könnten - in einem Rundschreiben der ACI vom 20. April dieses Jahres klärte das Emissionshaus die Anleger auf, dass keine Auflösung stattfindet. Als Begründung führte ACI an, dass die von den Fonds II. bis V. in Dubai erworbenen Immobilienprojekte zwar bereits verkauft worden seien, der Käufer jedoch seiner Zahlungsverpflichtung angesichts der derzeitigen Finanzkrise nicht nachkommen könne. Das Anlegerkapital sei gleichwohl sicher; es bestehe kein Grund zur Beunruhigung.

Vorsorglich bemühte sich die ACI-Geschäftsführung um ein "Sicherheitspaket", das im Wesentlichen aus zwei Elementen besteht: Zunächst bekamen die betroffenen Anleger einen "Sicherheitsabtretungsvertrag" vorgelegt, über dessen Annahme sie im schriftlichen Umlaufverfahren abstimmen sollten. Zudem berief sich ACI auf die Einrichtung eines dreiköpfigen Gremiums aus dem Vertriebspartnerkreis, um den Anlegern die notwendige Transparenz zu gewährleisten. So sollten Rainer Regnery, Berthold Michel und Matthias Moosmann Einsicht in alle gewünschten Unterlagen erhalten und die weitere Abwicklung intensiv begleiten. Die Bestellung dieses Gremiums wurde ebenfalls zur Abstimmung gestellt, wobei die insoweit anfallenden Kosten zulasten der Fondsgesellschaften, das heißt mittelbar der Anleger gehen sollen. Die Frist zur Stimmabgabe lief am 26. Juni ab, die Mitteilung des Abstimmungsergebnisses steht noch aus.

"Das von ACI geschnürte 'Sicherheitspaket' entpuppt sich nun zunehmend als Scheinmanöver. Nach den uns vorliegenden Informationen sind die vermeintlichen Sicherheiten weitgehend wertlos. Daneben zeigt sich, dass das eingesetzte Vertriebspartnergremium an der langen Leine gehalten wird. Die den Anlegern in Aussicht gestellte Transparenz ist daher in keiner Weise gegeben", erklärt Gieschen. Bereits am 25. Juni 2009 wandte sich vorgenanntes Gremium mit der Forderung an die ACIGeschäftsführung, gemeinsam mit der Mitteilung des Abstimmungsergebnisses eine eigene Stellungnahme mit folgenden Kernaussagen an die Anleger zu versenden: - Der von ACI vorgelegte "Sicherheitsabtretungsvertrag" entspreche "in vielen Punkten leider bei weitem noch nicht den geäußerten Vorstellungen des Gremiums". So seien die Sicherheitsobjekte im Vorfeld nicht von dem Gremium ausgesucht worden. Zwar seien dem Gremium in Dubai vermeintliche Sicherheiten vorgestellt worden, diese seien jedoch nicht identisch mit denen, die anschließend im Vertrag aufgelistet worden sind. - Statt einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren wird eine außerordentliche Gesellschafterversammlung mit physischer Präsenz gefordert, um die Gesellschafter bzw. Anleger über die aktuelle Situation persönlich zu informieren. - In einer persönlichen Anmerkung weist Regnery schließlich darauf hin, dass sich der ACI-Geschäftsführer Robin Lohmann persönlichen Gesprächen bisher verweigert hat. Dies habe im gesamten Gremium den Eindruck verstärkt, dass "dringender Handlungsbedarf" bestehe.

In einem Anschreiben an Herrn Hanns-Uwe Lohmann und die weiteren Anlagevermittler wird das Gremium noch etwas deutlicher: Trotz mehrfacher Aufforderung sei es bis heute nicht möglich gewesen, den angeblich in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Käufer zu treffen; auch sei dem Gremium kein Einblick in die Treuhandkonten der einzelnen Fondsobjekte gewährt worden - und das obwohl Herr Regnery zwischenzeitig mehrfach in Dubai war. Insgesamt weist das Gremium explizit darauf hin, "dass die zur Abstimmung gestandenen Punkte so in keiner Weise von dem Gremium gewollt, final mit ihm abgestimmt und deshalb auch so nicht von ihm getragen werden." Bereits im Vorfeld der Abstimmung im Umlaufverfahren sei die ACI-Geschäftsführung - unter Androhung einer einstweiligen Verfügung - aufgefordert worden, die Abstimmungsinhalte nicht in dieser Form und mit diesem Inhalt herauszuschicken.

"Wir sind von verschiedenen Anlegern gebeten worden, eine Anfechtung der Beschlussfassung zu prüfen - sofern sie mit der erforderlichen Mehrheit zustande gekommen sein sollte. Das Beschlussverfahren stellt sich in mehrfacher Hinsicht als rechtsfehlerhaft dar, insbesondere mit Blick auf das seitens der Anleger bestehende eklatante Informationsdefizit. Ein strafrechtliches Vorgehen gegen Robin und Uwe Lohmann dürfte angesichts der aktuellen Meldungen in verschiedenen Online-Medien nur eine Frage der Zeit sein", erklärt Gieschen abschließend.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Alternative Capital Investment" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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