BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte machen für Anleger Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung in Zusammenhang mit einer hochkomplexen strukturierten Hybridanleihe geltend.
Der Skandal um die IKB Deutsche Industriebank AG weitet sich nun auch auf die HypoVereinsbank AG aus. Letztere war maßgeblich an der Emission einer so genannten Hybridanleihe (ISIN DE0008592759) beteiligt und hatte einem Kunden, der zuvor noch nie in Wertpapiere investiert hatte, empfohlen, sich die Papiere ins Depot zu legen. Dabei, so der Vorwurf, hätten die Berater der HypoVereinsbank behauptet, es handele sich um eine „sichere“ Anlage, weil „die IKB eine staatliche bzw. halbstaatliche Bank“ sei.
Das ist allerdings noch nicht einmal eine verkürzte Beschreibung des hochkomplexen Investments. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wirft der HypoVereinsbank in diesem Zusammenhang deshalb Falschberatung vor. Denn tatsächlich handelte es sich gar nicht um eine Anleihe, die von der IKB Deutsche Industriebank AG ausgegeben wurde. „Emittent war vielmehr die „IKB Funding Trust I“, eine amerikanische Gesellschaftsform mit Sitz in Delaware, USA“, klärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB, auf.
Auch waren weitere, zum Teil ausländische Gesellschaften und Schuldverschreibungen Teil des komplexen Finanzprodukts. Vor allem aber war auch die Bedienung der streitgegenständlichen Anleihe gerade nicht von der IKB Deutsche Industriebank AG garantiert und einen Rückzahlungstermin gab es ebenfalls nicht. Stattdessen war die HypoVereinsbank aber maßgeblich selbst an der Emission beteiligt und hatte deshalb ein unmittelbares eigenes Interesse daran, diese Anleihe möglichst teuer an ihre Kunden zu verkaufen. „Andernfalls hätte sie wohl selbst das Risiko dieser Papiere tragen müssen“ meint Braun.
Nach Auffassung der Anwälte ist die Anleihe der „IKB Funding Trust I“ aufgrund ihrer Komplexität und unendlichen Laufzeit und mangels Garantie der IKB Deutsche Industriebank AG offensichtlich nicht für einen sicherheitsorientierten Anleger ohne eigene Wertpapiererfahrung geeignet. „Unser Mandant macht deshalb Schadensersatzansprüche geltend. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der – insoweit konsequent – ebenfalls verschwiegenen Eigeninteressen der Bank“ fügt Rechtsanwalt Franz Braun hinzu. In diesem Tagen wird die Klage vor dem Landgericht München I eingereicht werden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „HypoVereinsbank" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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