Anleger erhalten Schadensersatz aus amerikanischem Sicherungsfonds. - Sachstandsmitteilung vom 23. September 2008
Am Samstag, den 20. September 2008, hat das Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches
New York dem Antrag der Insolvenzgläubigerin LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. den Verkauf der Investmentsparte LEHMAN BROTHERS INC. an die BARCLAY CAPITAL INC. genehmigt. Die BARCLAY BANK bezahlt hierfür 1,7 Mrd. US$ und übernimmt zusätzlich Verbindlichkeiten von rund 1,5 Mrd. US$.
Bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens hatten BARCLAY und LEHMAN BROTHERS über eine
Übernahme verhandelt, deren Scheitern ausschlaggebend für die Pleite war. Nach Eingang des Antrags am 17. September erreichten das Gericht insgesamt 76 Einsprüche gegen den Herausverkauf von LEHMAN BROTHERS INC., die das Gericht sämtlichst zurückwies. Die Übernahmevereinbarung sieht vor, dass BARCLAY die Vermögenswerte, nicht aber den Grossteil der Verbindlichkeiten von LEHMAN übernehmen wird. Sie sieht weiter vor, dass BARCLAY und LEHMAN ein Entschädigungsverfahren vor der SIPC, der Securities Investor Protection Corporation, einleiten werden, aus welchem geschädigte Anleger dann Restitutionsgelder erhalten sollen. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die deutsche Entschädigungseinrichtung der Banken EDB bzw. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EDW. Sie tritt grundsätzlich nur in den Fällen ein, in denen Anleger auf betrügerische Weise geschädigt wurden und das schädigende Institut oder Unternehmen Schadensersatzansprüche wegen Insolvenz nicht mehr bedienen kann. Inwieweit die SIPC sich hier zur Verantwortung bekennt, die über ihren gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht, bleibt abzuwarten.
Für geschädigte Anleger bedeutet dies, dass die erfolgreiche Geltendmachung von vertraglichen oder Schadensersatzansprüchen noch einmal erschwert wird, da Ansprüche nunmehr gegen LEHMAN BROTHERS INC. unter Führung von BARCLAY CAPITL ausserhalb der Insolvenz, gegen LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. innerhalb der Insolvenz und gegenüber der amerikanischen Securities
Investor Protection Corporation geltend gemacht werden müssen. Es bleibt somit jedem Anleger selbst überlassen, seinen Anspruch an der richtigen Stelle im richtigen Verfahren prozessual korrekt darzutun und geltend zu machen. Das Insolvenzgericht hat trotz der 76 mahnenden Einsprüche die hohe Verlustgefahr für Kleinanleger und Privatbankkunden zugunsten der Rettung des viertgrössten USInvestmentbank offensichtlich als kleineres Übel ignoriert.
[Der Verfasser ist als Rechtsanwalt und Attorney at Law in Great Falls, Montana, tätig und wurde am 15. Mai 2008 vom Montana Attorney General zum Special Assistant Attorney General ernannt und mit der strafrechtichen Verfolgung von Wertpapierrechtsverletzungen beauftragt. © RA Helge Naber LL.M., Esq., 2008.]
Sollte es im Fall Lehman Brothers für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Am Samstag, den 20. September 2008, hat das Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches
New York dem Antrag der Insolvenzgläubigerin LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. den Verkauf der Investmentsparte LEHMAN BROTHERS INC. an die BARCLAY CAPITAL INC. genehmigt. Die BARCLAY BANK bezahlt hierfür 1,7 Mrd. US$ und übernimmt zusätzlich Verbindlichkeiten von rund 1,5 Mrd. US$.
Bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens hatten BARCLAY und LEHMAN BROTHERS über eine
Übernahme verhandelt, deren Scheitern ausschlaggebend für die Pleite war. Nach Eingang des Antrags am 17. September erreichten das Gericht insgesamt 76 Einsprüche gegen den Herausverkauf von LEHMAN BROTHERS INC., die das Gericht sämtlichst zurückwies. Die Übernahmevereinbarung sieht vor, dass BARCLAY die Vermögenswerte, nicht aber den Grossteil der Verbindlichkeiten von LEHMAN übernehmen wird. Sie sieht weiter vor, dass BARCLAY und LEHMAN ein Entschädigungsverfahren vor der SIPC, der Securities Investor Protection Corporation, einleiten werden, aus welchem geschädigte Anleger dann Restitutionsgelder erhalten sollen. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die deutsche Entschädigungseinrichtung der Banken EDB bzw. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EDW. Sie tritt grundsätzlich nur in den Fällen ein, in denen Anleger auf betrügerische Weise geschädigt wurden und das schädigende Institut oder Unternehmen Schadensersatzansprüche wegen Insolvenz nicht mehr bedienen kann. Inwieweit die SIPC sich hier zur Verantwortung bekennt, die über ihren gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht, bleibt abzuwarten.
Für geschädigte Anleger bedeutet dies, dass die erfolgreiche Geltendmachung von vertraglichen oder Schadensersatzansprüchen noch einmal erschwert wird, da Ansprüche nunmehr gegen LEHMAN BROTHERS INC. unter Führung von BARCLAY CAPITL ausserhalb der Insolvenz, gegen LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. innerhalb der Insolvenz und gegenüber der amerikanischen Securities
Investor Protection Corporation geltend gemacht werden müssen. Es bleibt somit jedem Anleger selbst überlassen, seinen Anspruch an der richtigen Stelle im richtigen Verfahren prozessual korrekt darzutun und geltend zu machen. Das Insolvenzgericht hat trotz der 76 mahnenden Einsprüche die hohe Verlustgefahr für Kleinanleger und Privatbankkunden zugunsten der Rettung des viertgrössten USInvestmentbank offensichtlich als kleineres Übel ignoriert.
[Der Verfasser ist als Rechtsanwalt und Attorney at Law in Great Falls, Montana, tätig und wurde am 15. Mai 2008 vom Montana Attorney General zum Special Assistant Attorney General ernannt und mit der strafrechtichen Verfolgung von Wertpapierrechtsverletzungen beauftragt. © RA Helge Naber LL.M., Esq., 2008.]
Sollte es im Fall Lehman Brothers für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.