Mittwoch, Mai 07, 2008

Victory Medienfonds: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Initiator der Victory Medienfonds Franz Landerer

Nach langen und intensiven Ermittlungen hat nunmehr die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen den Kopf der Victory Medienfonds, Herrn Franz Landerer erhoben. Mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens wurde auch den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Einsicht in die aufschlussreichen Ermittlungsakten gewährt. Ausweislich der der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Anklageschrift wird Herrn Franz Landerer Untreue und Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Der Straftatbestand der Untreue wird in der Anklageschrift darauf gestützt, dass die von den Fondsgesellschaften Victory 20. und 22. Film Prod. GmbH erzielten Lizenzerlöse ohne Rücksicht auf bestehende vertragliche Verpflichtungen für Ausschüttungszahlungen anderer Multimedia Fonds Verwendung gefunden haben.

Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten Landerer Steuerhinterziehung vor.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse lassen sich auch für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche der Anleger der betroffenen Victory Medienfonds verwerten.

Den Anlegern der verschiedenen Victory Medienfonds ist dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche gegen Herrn Landerer, aber auch gegen sonstige Beteiligte, wie beispielsweise Anlageberater prüfen zu lassen, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der bereits viele Anleger der verschiedenen Victory Medienfonds vertritt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Anleger der betroffenen Victory Medienfonds Rückforderungen von Ausschüttungen sowie Steuernachzahlungen drohen können.

Anleger haben seit Beginn der 90er Jahre insgesamt rund € 350 Millionen in die verschiedenen Medienfonds der Victory Gruppe investiert. Finanziert werden sollten damit Zeichentrickfilme und Fernsehserien. Die Victory Media AG war Ende 2006 in die Schlagzeilen geraten, als sie Insolvenz anmelden musste.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Victory" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

DHB Dreiländer Handels Beteiligungen: Grundurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Schadenersatz für Anleger der 8. Dreiländer Handels Beteiligung (8. DHB) und 9. Dreiländer Handels Beteiligung (9. DHB)

Mit Urteil vom 18.4.2008, Az.: I – 16 U 275/06 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der verurteilten Beratungsgesellschaft in die 8. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft – Walter Fink – KG (8. DHB) sowie in die 9. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft – Walter Fink – KG (9. DHB) investiert.

Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger war anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der beiden Beteiligungen nicht über negative Pressemeldungen aufgeklärt worden. Der Anleger hatte sich mit Nominalbeträgen in Höhe von DM 60.000,00 an der 9. DHB – Beteiligung und in Höhe von DM 85.000,00 an der 8. DHB Beteiligung beteiligt. Auch eine Verjährung der Schadensersatzansprüche sah das Oberlandesgericht Düsseldorf als nicht gegeben an.

Anleger der 2. bis 11. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaften Walter Fink KG, denen der Abschluss der DHB - Beteiligungen im Rahmen eines Beratungsgespräches empfohlen wurde, haben nach Auffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte gegen die jeweiligen Vermittler bzw. die dahinter stehende Beratungsgesellschaft gute Chancen, ihr Geld zurück zubekommen, wenn sie fehlerhaft beraten wurden. Anleger, die sich bei Dreiländer Handels Beteiligungen fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher dringend überprüfen lassen, ob sie mit Erfolg Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend machen können, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der das richtungsweisende Urteil erstritten hat.

In der Regel decken Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Vorgehen gegen Anlageberater ab, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des Beitritts bereits bestand.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „DHB Dreiländer Handels Beteiligungen " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

EU-Car Zentrale GmbH: Wichtige Informationen für Geschädigte

Der Insolvenzverwalter hat am 02.05.2008 die Vertragspartner der EU-Car Zentrale GmbH informiert. Demnach ist er auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Ravensburg vom 17.04.2008 (Az: 7 IN 238/08) vorläufiger Insolvenzverwalter.

Er weist darauf hin, dass nach seinen bisherigen Erkenntnissen die überwiegende Anzahl der Kfz nicht der ECZ GmbH gehörten, sondern sie selbst nur Leasingnehmerin bzw. Mieterin von Kraftfahrzeugen war. Als mögliche Leasinggeber werden genannt die ECP GmbH in Pforzheim, die Brögg Leasing GmbH, die N.C. Leasing und Trading GmbH sowie die Daimler Chrysler Leasingbank. Die leasing.99 AG und die autoportal.99 AG wurden bereits von uns benannt. Als weitere Firma ist uns eine Firma Krawag GmbH in Wismar bekannt geworden. Letztere versucht, über eine Firma CNP aus Berlin die unverzügliche Herausgabe der Fahrzeuge geltend zu machen. Unerhörterweise behauptet die CNP, die Nutzer der Kraftfahrzeuge machen sich einer Unterschlagung schuldig, wenn die Fahrzeuge nicht herausgegeben werden.

Der Insolvenzverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass man vor der Herausgabe der Fahrzeuge sicher sein solle, ob tatsächlich eine Herausgabeverpflichtung bestehe. Er rät, sich Rechtsrat bei einem Anwalt zu suchen, da die Benennung im Fahrzeugbrief nicht unbedingt bedeuten muss, dass der Genannte Eigentümer ist oder ein besseres Besitzrecht hat. Dies ist auch unsere Meinung.

Was diejenigen Geschädigten betrifft, die ihr Fahrzeug noch nicht ausgeliefert bekommen haben, so teilt der Insolvenzverwalter mit, dass die ECZ GmbH mit Sicherheit keine Fahrzeuge mehr zur Verfügung stellt. Allerdings besteht ggf. die Möglichkeit, dass die geleisteten Beträge zurückbezahlt werden, soweit sie an einen Treuhänder überwiesen wurden. Auch diesbezüglich ist den Betroffenen zu raten, sich anwaltlichen Rat zu holen.

Letztlich weist der Insolvenzverwalter auch darauf hin, dass der Versicherungsschutz der Fahrzeuge zu überprüfen ist. Die ECZ GmbH hatte mit der Barmenia Versicherung in Wuppertal einen Rahmenvertrag abgeschlossen, welcher am 23.04.2008 gekündigt wurde. Der Insolvenzverwalter empfiehlt, sich unmittelbar mit der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG in Verbindung zu setzen. Die Fahrzeugbesitzer sollten bedenken, dass ein Fahrzeug unter Umständen von Amts wegen abgemeldet wird, falls der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Den Zulassungsstellen sind in der Regel die Fahrzeugnutzer nicht bekannt, so dass diese über eine Abmeldung nicht informiert werden können. Die jeweiligen Mietkäufer sollten hier ggf. selbst initiativ werden und die Zulassungsstelle informieren.

Der Insolvenzverwalter weist in seinem Schreiben auch darauf hin, dass es nicht angezeigt ist, die fälligen Raten der Mietkaufverträge weiter zu bezahlen.

Eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren kann erst stattfinden, wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wurde.

Uns ist zwischenzeitlich auch bekannt geworden, dass zwischen der Firma BHT in Singen/Hohentwiel und der ECZ eine Verbindung besteht. Möglicherweise zeichnet sich dort eine ähnliche Entwicklung wie bei der ECZ ab.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ECZ GmbH (EU-Car Zentrale) anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

EECH AG: Insolvenzverfahren eröffnet

Anleger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Erste Schadenersatzklagen gegen Vorstand Yoleri eingereicht.

Am Donnerstag, den 01.05.2008 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG eröffnet. Wie bereits berichtet, wurde seitens des Finanzamts Hamburg ein Insolvenzantrag gestellt, nachdem die EECH ihren Steuerverbindlichkeiten nicht mehr nachkam.

Anleger können aufgrund der Eröffnung des Verfahrens nun die ihnen zustehenden Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. „Anleger, die bereits erfolgreich gegen die EECH geklagt haben, können neben den Forderungen aus den Inhaberteilschuldverschreibungen „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ auch sämtliche bisher entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten beim Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits über 600 Anleger der EECH vertritt.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt für Anleger der EECH AG die vollständige Vertretung im Insolvenzverfahren. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG neben der Möglichkeit der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auch Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH in Betracht.

„Wenn die von den Gerichten festgestellte vertragswidrige Mittelverwendung seitens des Vorstands von vornherein geplant war, stehen die Chancen gut, das eingesetzte Kapital vom Vorstand persönlich zurück zu erhalten, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Nach dem nun erfolgten Abschluss der rechtlichen Prüfung wurden zwischenzeitlich seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erste Zahlungsklagen gegen den Vorstand beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, ergeben sich daraus weitere Schadenersatzansprüche der Anleger“, so Rechtsanwalt Cocron.

Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die den Anlegern zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Gläubigerversammlung bei Securenta AG geht am 7. Oktober in die zweite Runde

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der insolventen Securenta Göttinger Immobilien und Vermögensmanagement AG findet am 07. Oktober 10.00 Uhr im Göttinger Landgericht (Saal A 132) die am 25.03.2008 vertagte turbulente Gläubigerversammlung ihren Fortgang.

Interessant dabei dürfte insbesondere der Ausgang des von Anlegern gestellten Befangenheitsantrags gegenüber dem Insolvenzgericht sein, der infolge der Verweigerung der Bekanntgabe des Auszählungsergebnisses über die Abwahl des Insolvenzverwalters und Einsetzung eines neuen Verwalters gestellt wurde. Auch die vom Insolvenzverwalter an Insolvenzgläubiger versandten Schreiben mit dem fragwürdigen Hinweis auf angeblich zu erwartende Steuerrückforderungen, die die atypisch stillen Gesellschafter nach Meinung der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei MHG Rechtsanwälte Jena wohl eher einschüchtern sollen, sorgen im Vorfeld für Verunsicherung und verstärken die Bestrebungen, den Insolvenzverwalter Peter Knöpfel von der Gäubigerversammlung abwählen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe/Securenta" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Mai 06, 2008

Bundesgerichtshof verweist Aktionärsklagen in Sachen ComROAD zurück

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 3. März 2008 Klagen der Aktionäre gegen den Vorstandsvorsitzenden und Mehrheitsgesellschafter wegen behaupteter unrichtiger Information im Zusammenhang mit dem Börsengang der ComRoad AG an das Berufungsgericht zurückgewiesen.

In seiner Begründung verweist das Revisionsgericht dabei auf die von der Vorinstanz wohl zu pauschal angenommene Kausalität im Hinblick auf die konkrete Anlegerentscheidung. (BGH, Az: II ZR 310/06 "ComROAD VIII")

Damit wird den Klägern nun die Nachweisführung für die jeweilige Kaufentscheidung der Aktien auf Grundlage der unzutreffenden Information auferlegt. Von einer - nur ausnahmsweise in Betracht kommenden - Anlagestimmung mit der Folge einer Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises wird das Berufungsgericht allenfalls nach vorheriger Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgehen können, so das Gericht in seiner Entscheidung.

Dies bedeutet nach Meinung des BSZ® e.V. Vertrauensanwalts Steffen Hielscher (MHG Rechtsanwälte Jena), für Anleger nicht nur in dieser Angelegenheit eine weitere Erschwernis auf dem langen Weg durch die Instanzen der deutschen Gerichtsbarkeit, da zu erwarten ist, dass der Einwand eines fehlenden Zurechnungszusammenhangs in ähnlichen Fallkonstellationen nun verstärkt zum Tragen kommen wird.

Geschädigte können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ComRoad" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Rentadomo Immobilenfonds: BHW Bank zum Schadensersatz verurteilt.

Das Landgericht Hannover hat Anlegern der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. Schadensersatz gegen die BHW Bank zugesprochen.

Die BHW Bank hat nach den Feststellungen des Landgerichts mit der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co in institutionalisierter Weise zusammengearbeitet und ist deshalb nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet, weil sie sich ihren Wissensvorsprung im Hinblick auf die niedrigeren Mieteinnahmen als im Prospekt prognostiziert zurechnen lassen muss.

Die BHW Bank habe aufgrund ihrer engen Zusammenarbeit mit der Rentadomo-Gruppe Kenntnis von den tatsächlich niedrigeren Mieteinnahmen des Fonds gehabt. Es wäre daher die Pflicht der Bank gewesen, alle über sie finanzierenden Anleger des Fonds vor dem Beitritt über die tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären. Alle Anleger des Fonds, die über die BHW Bank AG finanziert haben, können Schadensersatz verlangen, wenn sie über diesen Umstand nicht aufgeklärt wurden.

Auch das Landgericht Stralsund hat nach Pressemeldungen die BHW Bank in einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation zum Schadensersatz verurteilt.

Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, rät dieBSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte den Anlegern der Rentadomo-Fonds, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. "Die Auswirkungen dieser Entscheidungen dürften nicht auf Anleger einzelner Fonds der Rentadomo-Gruppe beschränkt bleiben" meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz (CLLB Rechtsanwälte) spricht sogar von einem Durchbruch für Anleger geschlossener immobilenfonds.

Wie die Kanzlei Resch Rechtsanwälte meldet, wurde auch die BAG Bank durch das Landgericht Stuttgart zum Schadensersatz verurteilt. Auch in diesem Verfahren hat ein Anleger eines Rentadomo-Fonds die BAG Bank als Rechtsnachfolgerin der Finanzierungsbank auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft RENTADOMO Immobilienfonds anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, April 29, 2008

Phoenix-Insolvenz: EdW hat entschieden – Anleger gehen leer aus


Im Entschädigungsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) einen ersten Bescheid zu einer Schadensmeldung erlassen.

In diesem konkreten Fall hat die EdW entschieden, dass ein Anspruch auf Entschädigung nicht bestehe. Anhand einer von der EdW erstellten Berechnung sei der Wert der Beteiligung am Phoenix Managed Account (PMA) schon vor der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin auf Null gesunken. Dabei wurde Einzahlungen, Auszahlungen, die Beteiligung am tatsächlichen Handelsverlust sowie die Provisionen berücksichtigt.

Da die größten Handelsverluste im Zeitraum vor dem Jahre 2000 entstanden, dürfte nach dieser problematischen Berechnung für Anleger, die sich davor am PMA beteiligten, kaum noch ein Entschädigungsanspruch verbleiben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die monatlichen Gebühren in Höhe von 0,5 Prozent des Beteiligungswertes über den langen Zeitraum langsam das Kapital aufzehren. So bleiben allein durch den Provisionsabzug nach 10 Jahren gerade noch 54 Prozent vom ursprünglichen Kapital übrig.

Da für die Anleger nicht nachvollzogen werden kann, wie die EdW die Beteiligung am tatsächlichen Handelsverlust errechnete, sollten Betroffene die Berechnungen der EdW kritisch prüfen lassen. „Trotz aller Rechnerei muss für die geprellten Anleger ein Entschädigungsanspruch wegen der veruntreuten Gelder verbleiben. Andernfalls würde dem Sinn des Entschädigungsgesetzes, dem Anlegerschutz auch vor unsauberen Machenschaften, nicht genügend Rechnung getragen“, so Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.

Soweit ständig darauf verwiesen wird, dass eine Verjährungsfrist für mögliche Ansprüche der Phoenix-Anleger gegen die EdW noch nicht laufe, so ist dieser Ansicht nicht zu folgen. Nach § 3 Abs. 3 EAG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) verjähren die Ansprüche gegen die Entschädigungseinrichtung in fünf Jahren. Da der Entschädigungsfall im Jahre 2005 festgestellt wurde, dürften die Ansprüche mithin nach dem Jahr 2010 verjährt sein. „Alle anderen Aussagen sind schlicht falsch“, betont Rechtsanwalt Geißler.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Phoenix anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Samstag, April 26, 2008

Südwest Finanz Vermittlung AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei gelingt erfolgreicher Vergleich!

BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dres. Rohde & Späth gelingt erfolgreicher Vergleich für einen Anleger vor dem Landgericht Konstanz. Fazit: Auch in schwierigen Fällen Beendigung der Beteiligung möglich.

Die Südwest Finanz Vermittlungs-Gesellschaften, bestehend aus den Gesellschaften Erste- Zweite und Dritte AG, locken die Anleger mit dem Argument, dass sich bei dem Produkt „Südwestrentaplus“ hohe Renditen und Steuervorteile erzielen lassen würden. Auch wird teilweise vorgebracht, dass die Anlage gut zur Altersvorsorge geeignet sei.

Teilweise wird der Anleger jedoch nicht darüber aufgeklärt, dass er bei dieser atypisch stillen Beteiligung zum Mitunternehmer wird und somit im schlimmsten Fall ein Totalverlustrisiko besteht. In einem aktuellen Verfahren, das von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth vor dem Landgericht Konstanz geführt wurde, gelang es Rechtsanwalt Dr. Späth nun, einen erfolgreichen Vergleich für den von ihm vertretenen Anleger abzuschließen (Az. 4 O 52/08 H)

Der Anleger, der bis zum Zeitpunkt der Klageeinreichung einen Betrag von ca. 20.000 € in die Beteiligung einbezahlt hatte, sollte über die gesamte Laufzeit einen Betrag in Höhe von insgesamt 60.000 € in die Anlagegesellschaft einbringen. Inzwischen konnte zwischen den Parteien vor dem Landgericht Konstanz eine Einigung in Form eines Vergleichs erzielt werden:

Die Südwest Finanz Vermittlungs-Dritte AG zahlt an den Anleger einen Betrag in Höhe von ca. 7.000 € zurück und stellt ihn von der Verpflichtung frei, weitere Beiträge zu leisten, im konkreten Fall somit immerhin ein Betrag in Höhe von ca. 40.000 €.

Angesichts des bestehenden Totalverlustrisikos bei der dortigen Beteiligung in Form einer atypisch stillen Beteiligung für den Anleger durchaus ein sehr akzeptables Ergebnis. Dass bei Beteiligungen in Form einer atypisch stillen Beteiligung durchaus ein Totalverlustrisiko besteht, hat sich erst vor kurzem wieder durch die Insolvenz der Göttinger Gruppe/Securenta AG bestätigt, bei der sich über 100.000 Anleger in Form von atypisch stillen Beteiligungen beteiligten und nun einen Totalverlust ihrer Einlage zu verzeichnen haben. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Landgericht Konstanz eher als nicht besonders anlegerfreundlich bekannt ist, handelt es sich im aktuellen Fall um ein durchaus erfreuliches Ergebnis, vor allem auch, weil speziell die Dritte Vermittlungs AG sich teilweise in der Vergangenheit als nicht besonders vergleichsbereit gezeigt hat. „Der Fall zeigt, dass auch in schwierigen Fällen sehr akzeptable Ergebnisse für die Anleger erzielt werden können,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

In Sachen Südwest Finanzvermittlungs AG wurden in den vergangenen Jahren bereits einige anlegerfreundliche Urteil von Gerichten gesprochen. So kam das OLG Schleswig in einem Urteil aus dem Jahre 2002 (5 U 78/01) zu dem Ergebnis, dass die Vertragsgestaltung bei der Südwestrentaplus als sittenwidrig zu bezeichnen sei, da hier ein Missverhältnis bzgl. der Verteilung der Chancen und Risiken zwischen der Gesellschaft und dem sich beteiligenden Anleger bestehen würde.

Das OLG München kam mit Urteil vom 29.06.06 und das OLG Stuttgart kam mit Urteil vom 27.07.2006 zu dem Ergebnis, dass atypisch stille Beteiligungen zur Altersvorsorge nicht geeignet seien. Im Jahr 2007 kam das Landgericht Ansbach mit Urteil vom 28.03.2007 zu dem Ergebnis, dass die Gesellschaft dem sich beteiligenden Anleger seine geleisteten Einlagen zurück erstatten müsse und der Anleger keine weiteren Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten müsse.

In einem ganz aktuellen Urteil aus dem Jahr 2008 verlor die Südwest Finanz Vermittlungs Dritte AG vor dem Amtsgericht Reinbek (5.C.228/07). Die Südwest AG hatte die Anlegerin im dortigen Fall auf Zahlung der monatlichen Raten verklagt. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Anlageberater gegen seine Aufklärungspflichten verstoßen habe, da er mit dem Werbespruch „Steuern runter, Rente rauf“ eine sichere Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet sei, angeboten hatte.

Betroffene haben also, wie auch der ganz aktuelle Fall vor dem Landgericht Kostanz erneut belegt, durchaus Chancen, sich erfolgreich von ihrer Beteiligung zu lösen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Südwest Finanz Vermittlung" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, April 25, 2008

Ein neuer schwerer Betrugsfall im Bereich des Autohandels beschäftigt auch die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel und von Buttlar. Die in Tettnang ansässige EU-Car Zentrale (ECZ GmbH) hat im Internet hochpreisige Fahrzeuge angeboten. Die Kunden wurden mit Preisen, die in der Regel 30 % unter dem Listenpreis lagen, angelockt. Mit einer 30 %-igen Anzahlung wurde nach den bisherigen Erkenntnissen ein Schneeball-System finanziert.

Die ECZ GmbH, welche zwischenzeitlich insolvent ist (vorläufiger Insolvenzverwalter Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Rottweil) und deren Geschäftsführer und Drahtzieher verhaftet wurden, war niemals Eigentümerin der angebotenen Fahrzeuge. Sie war selbst nur Leasingnehmerin und hat die Fahrzeuge dann per Mietkauf an die Endkunden veräußert. Viele Kunden haben für Fahrzeuge bezahlt, die sie niemals erhalten haben.

Jetzt sehen sich die Mietkäufer massiven Herausgabeansprüchen von Leasinggesellschaften ausgesetzt, die behaupten, Eigentümer der Fahrzeuge zu sein. Dazu gehören auch die börsennotierte leasing.99 AG und autoportal.99 AG aus Reichenau am Bodensee.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Stefan Allmendinger rät den Betroffenen, dem Herausgabeanspruch zu widersprechen und schnellst möglich anwaltlichen Rat einzuholen. „In den uns bisher bekannten Fällen konnten die Leasingfirmen jedenfalls ihre Eigentümerstellung bezüglich der Fahrzeuge nicht schlüssig darlegen, wobei insbesondere darauf hinzuweisen ist, dass allein die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Kfz-Brief) kein Eigentumsrecht gibt.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ECZ GmbH (EU-Car Zentrale) anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Thielert AG: Verdacht der Bilanzfälschung! Vorstand abberufen –

BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatz für Aktionäre!

Bestellung der Vorstände Frank Thielert und Roswitha Grosser am 23.04.2008 aus wichtigem Grund widerrufen. Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 wahrscheinlich fehlerhaft und möglicherweise nichtig. Verdacht der Bilanzfälschung. BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth prüft Schadensersatzansprüche von Aktionären.

Gemäß einer Ad-hoc-Meldung von Euro adhoc, für deren Inhalt der Emittent verantwortlich ist, hat der Aufsichtsrat der Thielert AG mit Datum vom 23.04.2008 die Bestellung der Vorstände Frank Thielert und Roswitha Grosser aus wichtigem Grund widerrufen und deren Anstellungsverträge außerordentlich gekündigt.

Grundlage hierfür seien unter anderem Erklärungen des Vorstands und Informationen, die der Aufsichtsrat vom Landeskriminalamt Hamburg im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren gegen Vorstände der Gesellschaft erhalten habe! Es sei davon auszugehen, dass die Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 der Gesellschaft wahrscheinlich fehlerhaft und möglicherweise nichtig seien! Aktionäre der Thielert AG, die ihre Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Sanierungskonzeptes unter bestimmten Bedingungen zugesagt hätten, hätten der Gesellschaft am 23. April 2008 mitgeteilt, dass sie dazu nicht mehr bereit seien. Das Maßnahmenpaket zur Behebung der Liquiditätskrise, über das in der Ad-hoc-Meldung vom 9. April 2008 berichtet worden sei, könne deshalb nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden.

Diese Meldung lässt darauf schließen, dass es um die Thielert AG vielleicht nicht unbedingt zum Besten stehen könnte. Auch lässt die Nachricht, dass der Aufsichtsrat Informationen vom Landeskriminalamt Hamburg im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren gegen Vorstände der Gesellschaft erhalten habe, darauf schließen, dass eventuell strafrechtlich relevante Tatbestände verwirklicht worden sein könnten.

Erstaunlich ist, dass man Firmenangaben zufolge nun selber einräumt, dass die Jahresabschlüsse wahrscheinlich fehlerhaft gewesen sind. Wie Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) bereits in einem Bericht der Euro am Sonntag vom 7.3.2008 mitteilte, war zumindestens „der Jahresabschluss 2004 auch Basis des Börsenprospekts. Wenn der Abschluss für nichtig erklärt wird, dürfte auch der Prospekt in Teilen nichtig sein.“

„Dies könnte unter Umständen Prospekthaftungsansprüche der Verantwortlichen nach sich ziehen. Wir prüfen daher zur Zeit intensiv Schadensersatzansprüche von Aktionären gegenüber Verantwortlichen der Thielert AG, so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth.

Auch das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 06.03.208 die Jahresabschlüsse 2003 bis 2005 der Thielert AG für nichtig erklärt und dies gemäß einer ad-hoc-Meldung der Thielert AG mit einem Verstoß gegen Bewertungsvorschriften begründet. Ob Thielert akut Insolvenz gefährdet sei, mochte und konnte man Firmenangaben zufolge noch nicht beantworten. Über eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Thielert AG, die Thielert Aircraft Engines AG, musste aber gemäß einer Meldung von euro-adhoc mit Datum vom 24.04.3008 bereits vor dem Landgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren eröffnet werden!

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Thielert AG " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

First Real Estate Hintermann Michael Böhle verhaftet!

Das Luxusleben hat ein Ende! Vor zwei Tagen wurde Michael Böhle, der Hintermann der First Real Estate Grundbesitz GmbH verhaftet.

Schon seit einigen Monaten wird Michael Böhle mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er hatte als Hintermann die „Geschicke“ der FRE geleitet, durch deren Insolvenz mehreren Tausend Anlegern ein Schaden in 2-stelliger Millionenhöhe entstanden ist.

Böhle selbst führte einen aufwendigen Lebensstil, zu dem einige Luxuswagen und teure Uhren ebenso gehörten, wie teure Kunstwerke. Auch auf seiner Flucht hat es sich Herr Böhle offensichtlich gut gehen lassen. Auf Nachfrage, wo sein Mandant sich aufhalte, hatte sein Rechtsanwalt kurz nach Erlass des Haftbefehls erklärt, Herr Böhle befinde sich auf einer verlängerten Urlaubsreise in Dubai.

Vor zwei Tagen dann konnten die Vollstreckungsbehörden zuschlagen. Herr Böhle wurde in Kiew von den örtlichen Behörden festgenommen und inhaftiert. Er war dort im Hyatt-Hotel abgestiegen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Werner Albers aus München, der den BSZ® e.V. über Böhle´s Verhaftung informierte, teilte auch noch mit, dass weitere Urteile gegen Herrn Böhle und Frau Cmok auf Schadensersatz für geprellte Anleger erstritten werden konnten. Interessanter Weise sei in den letzten Verhandlungsterminen der Rechtsanwalt des Herrn Böhle nicht mehr vor Gericht für seine Mandanten erschienen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Mittwoch, April 23, 2008

Haftbefehl gegen Vorstand der ISS Immobilien Schutz und Service AG

Im Fall der ISS Immobilien Schutz und Service AG spitzt sich die Lage weiter zu. Denn offenbar hat die ISS AG trotz titulierter Forderung eines Gläubigers im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahren keine Zahlung geleistet. Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt hat daher am 16.04.2008 gegen Elmar Kühnen, dem Vorstand der ISS AG einen Haftbefehl erlassen, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen.

Die ISS AG hat Anlegern hoch verzinste Inhaber-Teilschuldverschreibungen angeboten und ist seit Mitte letzten Jahres wiederholt gegenüber Anlegern mit Zahlungen in Verzug.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Anlegern der ISS AG vertritt, hat bereits zahlreiche Klagen gegen die ISS AG beim Landgericht Mönchengladbach eingereicht.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ISS Immobilien Schutz und Service AG " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.04.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Apollo Media Fonds 3: –OLG Köln verurteilt S – ProFinanz KölnBonn zum Schadensersatz

Apollo Media Fonds 3 – Oberlandesgericht Köln verurteilt S – ProFinanz KölnBonn GmbH, ein Tochterunternehmen der Sparkasse Köln / Bonn, zum Schadensersatz.

Mit Urteil vom 15.04.2008 (Az: 24 U 123/07) hat das Oberlandesgericht Köln einem von BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger vollen Schadenersatz zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der beratenden S-ProFinanz KölnBonn GmbH eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG erworben.

Die S-ProFinanz KölnBonn GmbH, ein Tochterunternehmen der Sparkasse Köln / Bonn wurde vom Oberlandesgericht Köln dazu verurteilt, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger € 15.479,01 zu zahlen und diesen von etwaigen Rückforderungen des Finanzamts bezüglich aus der Beteiligung erzielter Steuervorteile freizustellen.

Auf Empfehlung eines für die S-ProFinanz KölnBonn GmbH (damals: FDK Köln Finanzdienste Köln Vertriebsgesellschaft mbH) handelnden Beraters hatte der Anleger im November 2000 eine Beteiligung am Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 3 Filmproduktion KG gezeichnet. Der Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass bereits am 24.1.1997 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden. Aufgrund der beispielhaften Erwähnung der NEIS im Emissionsprospekt war die S-ProFinanz KölnBonn GmbH nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln dazu verpflichtet, Erkundigungen über die NEIS einzuziehen und diesbezüglich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nachzufragen. Da sie dies unterlassen hat und demzufolge den Anleger über die Zweifel an der Seriosität und Bonität der NEIS nicht in Kenntnis setzte, habe die S-ProFinanz KölnBonn GmbH ihre Informationspflichten verletzt. Denn, so das Oberlandesgericht Köln weiter, bei Aufklärung über diesen entscheidungserheblichen Umstand hätte der Anleger von dem Erwerb der Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG abgesehen.

Das Urteil, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, hat weitreichende Konsequenzen für alle Anleger der Apollo Media Fonds 2, 3, 4 und 5. Sofern Anleger vorgenannter Medienfonds von ihren Beratern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits mit Pressemitteilung vom 24.01.1997 vor der Erlösausfallversicherung NEIS gewarnt hatte, besteht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln Anspruch auf vollen Schadenersatz. Anlegern der Apollo Media Fonds 2, 3, 4 und 5 ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Klagepartei im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln vertrat, dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Apollo Medienfonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780 Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, April 21, 2008

Verantwortliche der First Real Estate Grundbesitz GmbH zum Schadensersatz verurteilt.

Das Landegericht Düsseldorf hat am 18.04.2008 die Verantwortlichen der First Real Estate Grundbesitz GmbH (FRE) zum Schadensersatz verurteilt. Die von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger haben auf Rückzahlung der investierten Gelder geklagt, da sie sich von den Verantwortlichen der FRE getäuscht fühlen.

Das Landgericht Düsseldorf hat am 18.04.2008 zwei von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegern der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH aus Düsseldorf (FRE) den geltend gemachten Schadensersatz zugesprochen. Die Anleger hatten in der Vergangenheit Inhaberschuldverschreibungen der FRE erworben. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FRE mussten die Anleger feststellen, dass sie über die wahre Lenkungsbefugnis im Hause der FRE getäuscht wurden. Auch die wirtschaftliche Situation der FRE wurde in den diversen Emissionsprospekten unzutreffend dargestellt.

"Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, zeigen die heutigen Entscheidungen doch, dass geschädigte Anleger der First Real Estate nicht nur auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens vertrauen müssen" kommentiert Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl die Entscheidung. Geschädigte Anleger der FRE sollten das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Nur noch eine Million Euro im Dubai-1000-Hotel-Fonds?

Anleger durch angeblichen Investor aus der Karibik ausgebremst. Die Vorgänge um den ins Trudeln geratenen Dubai 1000 Hotel Fonds werden immer dubioser. Offensichtlich ist es dem Fondsinitiator Georg Recker nicht gelungen, in Deutschland die erforderlichen Eigenmittel einzuwerben.

Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Bremen sind tatsächlich nur rund 35 Millionen Euro Zeichnungskapital gesammelt worden. Die restlichen 107 Millionen Euro wurden angeblich von einer Firma eingezahlt, die auf der Karibikinsel Domenica ansässig sein soll. Gegen Recker ist inzwischen ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet worden.

Für den BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen ist die Zeichnung durch die karibische Firma Losna Limited kurz vor Schließung des Fonds durch Recker an sich schon mysteriös genug: „Unerklärlich ist mir aber, warum er zur Entkräftung der gegen ihn erhobenen Betrugsvorwürfe nicht einfach einen entsprechenden Einzahlungsbeleg vorlegt.“ Sollte der Fondsgesellschaft tatsächlich ein Betrag von 107 Millionen Euro von der Losna Limited zugeflossen sein, müsste das schlicht und einfach durch einen Kontoauszug zu belegen sein. Gieschen: „Warum der Diplom-Finanzwirt Recker diesen Beleg schuldig bleibt, auf diese Frage mag sich jeder Anleger selbst eine Antwort geben.“

Statt Fakten auf den Tisch zu legen, wiederhole der Fondsinitiator seit Jahren in seitenlangen Rundschreiben an die Anleger die üblichen und immer gleichen Durchhalteparolen und schimpfe ohne konkrete Namensnennung auf die ermittelnden staatlichen Organe sowie gegen Anlegeranwälte.

Jens-Peter Gieschen ist Ende vergangener Woche als Zeuge von der gegen Recker ermittelnden Kriminalpolizei in Dortmund vernommen worden. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hatte sich im Februar 2008 selbst ein Bild vor Ort machen wollen und die angebliche „Baustelle“ des geplanten Luxushotels in Dubai besichtigt.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG vertritt bereits rund ein Dutzend Anleger, die in den Recker-Fonds zwischen 10. 000 und 60.000 Euro investiert haben. Laut Gieschen war aus den Fragen der ermittelnden Polizeibeamten zu erkennen, dass sich die Meldungen insbesondere bei „manager-magazin.de“ über die prekäre Situation des Dubai-Hotel-Fonds augenscheinlich mit den aktuellen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Dortmund decken.

Der Fonds plante den Bau eines 1.000-Zimmer-Luxushotels am Persischen Golf. Eigentlich sollte das Haus bereits im Juli des vergangenen Jahres bezugsfertig sein. In diesem Februar sei „kein Baufortschritt bei dem Objekt, verglichen mit vor Monaten veröffentlichten Fotos“ zu sehen gewesen, sagt Gieschen. Es wäre lediglich ein Sichtzaun rund um eine ausgehobene Grube errichtet worden. Tatsächliche Bautätigkeiten habe es auf dem Grundstück nicht gegeben.

Das Fondsvolumen umfasst laut Prospekt rund 142 Millionen Euro. Wie viel allerdings tatsächlich eingezahlt wurden, ist bis heute offen. Die Mindestbeteiligung lag bei 10.000,- Euro. Recker hatte eine laut Gieschen viel zu optimistische Ausschüttung von neun bis 12 Prozent prognostiziert. Die Anleger des Dubai-1000-Hotel-Fonds sind bis ins Jahr 2017 gebunden. Ob es für sie jemals eine Rendite gibt, sei höchst zweifelhaft, zumal nicht absehbar ist, ob der Mega-Komplex überhaupt vollendet werde. Experten schätzen, dass, selbst wenn künftig mit Hochdruck gearbeitet würde, die Immobilie nicht vor Anfang 2010 fertig sei.

Der „Trick“ mit der Losna Limited ist für die deutschen Anleger gleich doppelt schmerzhaft. Vorausgesetzt die Zahlung lässt sich belegen, hält Losna rund 75 Prozent des gesamten Fondskapitals und könnte deshalb innerhalb der Fondsgesellschaft beliebig schalten und walten. Gieschen: „Die deutschen Anleger können nicht einmal eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, selbst wenn sich alle einig wären.“ Nach dem Gesellschaftsvertrag seien zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zwar nur 30 Prozent des gezeichneten Kapitals notwendig. Allerdings hätten alle privaten Anleger zusammenaddiert gerade knapp ein Viertel der Fondssumme gezeichnet.

Gieschen: „Damit haben die Anleger nicht einmal auf gesellschaftsrechtlicher Ebene Möglichkeiten, irgendwelche Kontrollfunktionen auszuüben.“

Recker entziehe sich systematisch jeder Kontrolle und versuche, sich das „Prinzip Hoffnung“ zu Nutze zu machen. Auch der Verbleib der Fondsgelder ist bisher ungeklärt. Laut Gieschen konnte lediglich rund ein Million Euro von der Staatsanwaltschaft Dortmund arrestiert werden.

Recker täte nun gut daran, gegenüber seinen Anlegern endlich die Buchführung offen zu legen, welche Gelder für welche Zwecke verwendet worden sind und wo sich die Restbeträge zur Zeit befinden, meint BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: „Unsere Anleger interessiert nicht, wie viel Kubikmeter Sand in der arabischen Wüste hin und her geschoben worden sind, sondern wo sich die eingezahlten Gelder jetzt befinden und welche Ausgaben hiervon bisher getätigt wurden.“ Nur eine rückhaltlose Offenlegung dieser Zahlen könne Recker die gegen ihn erhobenen Betrugsvorwürfe noch entkräften.

Statt Aufklärung setzt Recker aber offensichtlich weiter auf Verschleierung. So versuchen seine Anwälte zur Zeit mit allen Mitteln, eine Akteneinsicht durch die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zu verhindern.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dubai-1000-Hotel-Fonds " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Vermögensgarant AG/Global Swiss Capital AG: Erneut voller Erfolg für BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte!

BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erzielt erneut vollen Schadensersatz für einen Anleger der Vermögensgarant AG in Höhe von ca. 8.000,- €. Indizwirkung auch für geschädigte Anleger der insolventen Global Swiss Capital AG. Dubioses „Übernahme-Angebot“ der Apollo Capital AG von den Marschall-Inseln!

In einem aktuellen Verfahren, das von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte in Norddeutschland geführt wurde, konnte erneut voller Schadensersatz für einen geschädigten Anleger der inzwischen insolventen Vermögensgarant AG in Höhe von ca. 8.000,- € erzielt werden. Verklagt wurde im aktuellen Fall der Vermittler der Beteiligung der insolventen Vermögensgarant AG, der den Anleger über die Risiken der Anlage nur unzureichend aufgeklärt hatte.

Nachdem im Termin zur mündlichen Verhandlung der Richter des mit dem Fall betrauten Gerichts den Vermittler darauf hinwies, dass seine Chancen wohl eher schlecht stehen würden, zog der Vermittler der Anlage, der wohl ein größeres „Kontingent“ an Vermögensgarant-Inhaberschuldverschreibungen an diverse Anleger vermittelt hatte, die „Notbremse“: Der Vermittler, der Angst hatte, dass bei einem obsiegenden Urteil des Anlegers eine „Lawine“ losgetreten worden wäre, machte im Termin zur mündlichen Verhandlung dem Anleger folgendes Vergleichsangebot (bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Ihnen daher weder das Aktenzeichen noch das mit der Angelegenheit betraute Gericht noch den Sitz des Vermittlers nennen können): Er ersetzt dem Anleger alle ihm durch die Anlage bei der Vermögensgarant AG entstandenen Schäden, und zwar inklusive Anwalts- und Gerichtskosten! Der Anleger ging auf dieses Vergleichsangebot schließlich ein, um dem Restrisiko einer möglichen Berufung des Vermittlers, die nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte auch nicht sonderlich Erfolg versprechend gewesen wäre, aus dem Weg zu gehen.

Für den von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth betreuten Anleger bedeutet dies im Ergebnis, dass er so gestellt wird, als ob er die Anlage bei der Vermögensgarant AG nie gezeichnet hätte! „Der Fall zeigt erneut, dass Geschädigte gute Chancen auf Schadensersatz haben und umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen sollten,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde.

Auch in einigen anderen Fällen konnten die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bereits gute Erfolge für geschädigte Vermögensgarant-Anleger erzielen: So verurteilte das Kammergericht Berlin Ende November 2007 in einem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführten Verfahren den Vermittler dazu, Schadensersatz in Höhe von ca. 7.000,- € an die dortige Anlegerin zu bezahlen. In einem anderen von R & S geführten Fall vom April 2007 verurteilte das Landgericht Potsdam mit Versäumnisurteil den dortigen Vermittler zum Schadensersatz in Höhe von 12.000,- €. In einem weiteren Verfahren, das von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, ersetzte der Vermittler dem dortigen Anleger den Schaden in Höhe von 3.150 € bereits außergerichtlich. In einem weiteren von R & S betreuten Verfahren mit einem Streitwert in Höhe von ca. 75.000,- €, das zur Zeit vor dem Landgericht Berlin geführt wird und demnächst entschieden werden soll, hat die Richterin auch bereits verlauten lassen, dass sie einer möglichen Schadensersatzverpflichtung des Vermittlers ebenfalls grundsätzlich positiv gegenüber stehen dürfte.

Der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte gelang es in einigen Fällen, Urteile gegen den Vorstand der Vermögensgarant AG zu erzielen, in denen dieser zum Schadensersatz verpflichtet wurde. Nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte haben diese positiven Entscheidungen auch Indizwirkung für den Fall der insolventen Global Swiss Capital AG. „Die Fälle Vermögensgarant AG und Global Swiss Capital AG sind sehr ähnlich gelagert. In beiden Fällen wurden Anlegern Inhaberteilschuldverschreibungen vermittelt und utopisch hohe Zinsen versprochen, wobei nicht völlig klar wurde, in welche Anlagen das Geld fließen sollte, teilweise wurde auch in beiden Fällen mit irgendwelchen angeblichen Bankgarantien geworben, die gar nicht vorhanden waren,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Teilweise wird sogar gemunkelt, dass hinter dem Angebot der Vermögensgarant AG und der Global Swiss Capital AG dieselben Verantwortlichen als Initiatoren stehen könnten.

Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte sind daher zuversichtlich, auch für die zahlreichen von ihnen vertretenen Anleger der Global Swiss Capital AG Schadensersatz erzielen zu können.
Besonders vorsichtig sollten geschädigte Global Swiss Capital AG-Anleger daher auch bei einem Übernahmeangebot sein, das ihnen zur Zeit gemacht wird: Eine „Apollo Capital AG“ mit –angeblichem – Sitz auf den Marschall-Inseln macht den Anlegern zur Zeit das Angebot, ihren ihre Inhaberschuldverschreibungen abzukaufen und den Nennwert, also den Anlagebetrag, auszubezahlen. Der BSZ® e.V. hatte die Anleger bereits vor einiger Zeit vor dem Angebot ausdrücklich gewarnt, bei dem erhebliche Ungereimtheiten bestehen, bis hin zu erheblichen Zweifeln daran, ob diese „Apollo Capital AG“ überhaupt existent ist. „Für dieses dubiose Angebot der Apollo Capital AG kann es meiner Meinung nach nur einen vernünftigen Platz geben - den Mülleimer! Eine Auszahlung des Nennbetrags der Anleihen soll nämlich laut Angebot erst in den Jahren 2011 bis 2012 an die Anleger erfolgen, und somit merkwürdiger Weise zu einem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Ansprüche der Anleger gegenüber den Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne verjährt wären! Außerdem stellt sich die Frage, ob es die AC AG dann überhaupt noch geben würde, wer dann auf den Marschall-Inseln seine Ansprüche durchsetzen will, dem wünsche ich viel Spaß,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth. Eingeworfen wurden die „Übernahmeangebote“ der Apollo Capital AG übrigens teilweise in Hannover und somit in derselben Stadt, in der auch die „Zahlstelle“ der Global Swiss Capital AG ihren Sitz hatte. Wirklich äußerst merkwürdig …

Geschädigte Anleger der Vermögensgarant AG sowie der Global Swiss Capital AG können sich gerne der sie betreffenden BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom21.04.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, April 18, 2008

ISS Immobilien Schutz und Service AG bittet um Zahlungsaufschub

Die Zinsen für das 1. Quartal 2008 können nicht bedient werden

Die Immobilienfirma ISS Immobilien Schutz und Service AG (ISS AG) teilte ihren Anleger schriftlich mit, dass sie die zum 31.03.2008 fälligen Zinsen nicht auszahlen kann. Die ISS AG begründet ihre nun schon seit Monaten andauernden Liquiditätsschwierigkeiten damit, dass zwei sicher gewähnte Geschäfte gescheitert seien. Darüber hinaus wirke sich die Immobilienkrise in den USA auch auf den schleppenden Verkauf der ISS-Immobilien aus.

Viele Anleger haben jedoch das Vertrauen in die erneuten Vertröstungen der ISS AG verloren. Die ISS AG hat in den vergangenen sechs Monate schon oft angekündigt, dass in Kürze die Liquidität über anstehende Immobilienverkäufe wieder hergestellt werde. Die Ankündigungen der ISS AG sind jedoch stets wage und nicht nachprüfbar. Konkrete Angaben zu dem vorhandenen Immobilienbestand nennt die ISS AG nicht. Auch fehlen konkrete Angaben zu den gescheiterten Geschäften bzw. zu möglichen Immobilienverkäufen.

Offenkundig ist jedenfalls, dass die ISS AG bis heute keine Verbesserung der Unternehmenssituation erreichen konnte. Im Gegenteil: Die Lage scheint sich nochmals dramatisch verschlechtert zu haben.
Darüber hinaus verschweigt die ISS AG, dass sie nicht lediglich mit Zinszahlungen in Verzug ist, sondern in vielen Fällen zudem fällige Inhaber-Teilschuldverschreibungen nicht ausbezahlte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Klagen auf Auszahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegen die ISS AG beim Landgericht Mönchengladbach eingereicht. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, rät den Anlegern der ISS Immobilien Schutz und Service AG, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ISS Immobilien Schutz und Service AG " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom18.04.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Auch EECH Group AG insolvent! Anleger fürchten um ihr Geld!

Nach dem Insolvenzantrag der European Energy Consult Holding AG (EECH AG), deren Insolvenzverfahren seit Ende März 2007 beim Insolvenzgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt wird, hat am 17.04.08 nun auch die EECH Group AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Hamburg gestellt.

Durch die Insolvenzen droht vermutlich über 10.000 Anlegern, die bei den Unternehmen in Inhaberteilschuldverschreibungen der „Anleihe Solar“, der „Anleihe Frankreich“ und der „Art Invest“ mit versprochener jährlicher Rendite bis zu 8,25 % investiert hatten, der Totalverlust, der Gesamtschaden bei den Unternehmen dürfte sich auf ca. 60.000 bis 100.000 Mio. € belaufen.

Anleger der Anleihe „Art Invest“ waren seit einiger Zeit mit ihren Zinszahlungen vertröstet worden, die von Seiten der EECH Group AG mit „Restrukturierungsmaßnahmen“ begründet wurden. BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth von der Kanzlei Rohde & Späth „überzeugt diese Argumentation nicht, es besteht vielmehr der konkrete Verdacht von Karusselgeschäften und der Verdacht eines Schneeballsystems, indem alte Anleger mit dem Geld neuer Anleger ausbezahlt worden sein könnten.“ Ein Fall von Kapitalanlagebetrug kann somit nicht ausgeschlossen werden.

Anleger werden in einiger Zeit vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert werden, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Istvan Cocron von der Kanzlei CLLB, der bereits vor der Insolvenz über 100 Urteile vor dem Landgericht Hamburg gegen die EECH AG erstritten hatte, rät Anlegern dazu, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. „Es ist zumindestens nicht ausgeschlossen, dass im Insolvenzverfahren noch Gelder zurückgeführt werden können.“ Der BSZ® e.V. wird demnächst auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, vor allem gegenüber dem Vorstand, den Aufsichtsräten und den Wirtschaftsprüfern.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, April 16, 2008

EECH KG – BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erstreiten erstes Urteil in Sachen „Windkraft Italien“

AG Hamburg verurteilt EECH KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe und zur Übernahme der Verfahrenskosten

Das Amtsgericht Hamburg hat heute zum ersten Mal auch die EECH Windkraft Italien KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibung „Windkraft Italien“ und zur Übernahme der durch das gerichtliche Verfahren entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts, können Anleger der EECH Windkraft Italien GmbH & Co.- KG die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen ist die „Anleihe Italien“.

Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH Gruppe (Anleihe Solar, Anleihe Frankreich, Art Invest, Windkraft Italien) vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich auch die EECH KG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, mussten für zahlreiche Anleger Zahlungsklagen beim Amts- und Landgericht Hamburg eingereicht werden. Derzeit sind noch diverse weitere Klageverfahren gegen die EECH KG vor dem LG Hamburg anhängig.

Das nun verkündete Urteil hat die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach auch die Anleihengläubiger der EECH KG ihre Anleihen vorzeitig kündigen können.

Durch den seitens des Finanzamts Hamburg gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der EECH Windkraft Italien KG wird die Vollstreckung aus dem Urteil derzeit noch nicht beeinträchtigt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, der das für seinen Mandanten Urteil erstritten hat. Eine etwaige Unterbrechung der Vollstreckung tritt frühestens mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters ein. Bislang wird jedoch seitens des zuständigen Amtsgerichts Hamburg noch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EECH KG auch tatsächlich vorliegen. Nach Darstellung der EECH KG versucht diese, die Insolvenz durch entsprechende Zahlungen an das Finanzamt abzuwenden. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Für Freitag, den 18.04.2008 sind weitere Verhandlungen in Sachen „Windkraft Italien“ angekündigt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt