Samstag, April 25, 2020

Meldungen, Meinungen und Ansichten zur Corona-Krise. Folge IIX

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite www.dokudrom.de und  https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Nachstehend eine kleine Auswahl der Nachrichten,  - abseits der Mainstream-Medien - die uns in den letzten Tagen erreicht haben:

Impfstoff – Beginnt bald der Kampf um Leben oder Tod?

Berlin – Manche Wissenschaftler halten es für möglich, dass es niemals einen Impfstoff gegen das Coronavirus geben wird, die Menschen müssten also damit leben, wie mit der Grippe. Merkwürdigerweise ist es um das Thema „Medikamente“ sehr still geworden. Weil diese nicht zu einer Pflichtimpfung passen?

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Von der fehlenden wissenschaftlichen Begründung der Corona-Maßnahmen

Warum die These von der epidemischen Ausbreitung des Coronavirus auf einem statistischen Trugschluss beruht.

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Rechtsmediziner: „Ohne Vorerkrankung ist in Hamburg an Covid-19 noch keiner gestorben“

Am Hamburger UKE wird unter der Leitung des renommierten Forensikers Klaus Püschel jeder Tote gründlich untersucht, der in der Hansestadt mit Covid-19 gestorben ist: Um die eigentliche Todesursache zu ermitteln. Die Arbeitsergebnisse verblüffen und haben das Robert-Koch-Institut mit großer Verspätung veranlasst, sich teilweise zu korrigieren.


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Kritik an bundesweiter Maskenpflicht: Weltärztepräsident Montgomery hält Pflicht für Tücher und Schals für „lächerlich“

Ärztepräsident Montgomery stellte die Sinnhaftigkeit der Maßnahme infrage: „Wer eine Maske trägt, wähnt sich sicher, er vergisst den allein entscheidenden Mindestabstand.“ Bei unsachgemäßem Gebrauch könnten Masken sogar gefährlich werden. Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim Abnehmen berühre man die Gesichtshaut, schneller könne man sich kaum infizieren.

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AN SEINER MASKE IST ER AB KOMMENDEN MONTAG ZU ERKENNEN, DER DEUTSCHE UNTERTAN.

Da es von der Politik versäumt wurde für die Bürger wirksame Schutzmasken bereit zu stellen, sind die Untertanen nun gehalten, wollen sie saftige Geldstrafen vermeiden, sich diese sogenannten „Community-Masken“ selbst aus handelsüblichen Stoffen zu basteln. Was da zusammengenäht wird hat mit Schutzausrüstung absolut nichts zu tun. Es ist ein Kleidungsstück, mehr nicht. Man kann es getrost mit dem Gesslerhut vergleichen.


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NEUE CORONA-VERORDNUNG FÜR RHEINLAND-PFALZ

10 Euro Bußgeld, wer gegen Maskenpflicht verstößt.

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Verstöße gegen die Mundschutzpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus können in Bayern bis zu 5000 Euro kosten.

Das geht aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor.

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Von wegen „erste Welle“: Auch in Hessen keine Übersterblichkeit durch Corona

Immer verwirrendere Zahlen begleiten die Corona-Pandemie und vor allem die mit ihr begründeten massiven Beschneidungen von Grundrechten. Aus mehreren europäischen Ländern war bereits bekannt, dass eine Übersterblichkeit durch Covid-19 statistisch bislang nicht nachweisbar ist; nun liegen ähnliche Zahlen für Hessen vor – und siehe da: auch hier führt der Infektionsausbruch bislang zu keiner erhöhten Gesamtsterberate. Wie die „Hessenschau“ berichtet, lag die Zahl der Verstorbenen in diesem Jahr im Gegenteil sogar geringfügig unter der des langjährigen Durchschnitts. Eine Information, die normalerweise sofort eine Hinterfragung der Mortalität und tatsächlichen Gefährlichkeit des Virus nach sich ziehen müsste – doch stattdessen feiern Experten einen „Kollateralnutzen“ des Shutdowns.


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Freitag, April 24, 2020

An seiner Maske ist er ab kommenden Montag zu erkennen, der deutsche Untertan.

Da es von der Politik versäumt wurde für die Bürger wirksame Schutzmasken bereit zu stellen, sind die Untertanen nun gehalten, wollen sie saftige Geldstrafen vermeiden, sich diese sogenannten „Community-Masken“ selbst aus handelsüblichen Stoffen zu basteln.

Was da zusammengenäht wird hat mit Schutzausrüstung absolut nichts zu tun. Es ist ein Kleidungsstück, mehr nicht. Man kann es getrost mit dem Gesslerhut vergleichen.

Warum das so ist, kann man der Beschreibung des BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die. „Community-Maske“ entnehmen:

Zu unterscheiden sind im wesentlichen Masken, die als Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1. „Community-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen (2. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und 3. Filtrierende Halbmasken).

Maskentyp / Eigenschaften
"Community-Maske"
Abkürzung/Synonym
DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske
Verwendungszweck
Privater Gebrauch
Medizinprodukt bzw.Schutzausrüstung
Nein
Testung und Zertifizierung / Zulassung
Nein
Schutzwirkung
i.d.R. nicht nachgewiesen;
durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden und die Masken können das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen.

Die Träger von „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Es darf also nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um ein Medizinprodukt oder Schutzausrüstung. Aber auch diese Masken können als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen.

Auch mit Maske sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

Masken sollten nach einmaliger Nutzung bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

Obwohl nach Ansicht von Gesundheitsexperten  die selbst gebastelten Masken keinen wirksamen Schutz bieten, darf sich nun kein Untertan ohne Maske zeigen. Es wir aber die Zeit kommen, wo die Masken abgelegt werden, hofft Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  

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Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
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Viele Unternehmen auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 24.04.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgende  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

Die Behörde möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darüber informieren, dass die nachstehend aufgeführten Unternehmen weder lizenziert noch von der MFSA zur Erbringung von VFA-Dienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen autorisiert sind, noch das Antragsverfahren zur Erlangung einer VFA-Dienstleistungslizenz eingeleitet haben:

Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.

Die Finanzvorschriften verpflichten lizenzierte Unternehmen, im Interesse der Anleger und der Integrität des Marktes strenge gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Die Aktivitäten nicht lizenzierter Unternehmen sind nicht reguliert, was Transaktionen mit solchen Unternehmen für Anleger riskant macht.

A Bit More Limited
HPX Limited
B
Hybrid Trade Limited
Babylon Services Limited
Hyperwallet Limited
Basetrade Limited
J
Bayleaf Limited
Jikji Capital Limited
Billions X Trading Limited
K
BitRoyal Limited
Krypital Group (Malta) Limited
Bitstraq Exchange Limited
Kyon Limited
Botwallet Limited
L
BKX Exchange Limited
Laser Capital Limited
BKX Vault Limited
M
Blockchain Exchange Limited
Mandala Exchange Limited
BTSE Limited
Manticore Ventures Limited
C
Muse Service Limited
Cbanx Limited
O
Chain Partners (Malta) Co. Ltd.
Odin Capital Limited
Coin Temple Trading Limited
OK.NET Limited
Consensus Technology Malta Limited
OneZero Binary Limited
Crypto2Finance Ltd
OTC Desk Limited
D
P
DAX Malta Ltd
Palladium Exchange
DES CT Exchange Limited
>S
Digital Terminal Limited
SP Outsourcing Sp. Z o. o.
DQR-OTC Limited
S-Project
DQR-X Limited
SRG Crypto Exchange Limited
E
T
Etelaranta (Malta) Limited
Thex Trade Company Ltd
Eunex M Ltd.
TimeX Limited
Exscudo OU
Trendntrade TNT Limited
F
Tsalgood Limited
Foresight Technology Limited
V
G
VBX Limited
GL4 Financial Technologies Limited
Venture Miles (Malta) Limited
Globiance Exchange Limited
W
Graviex Limited
WeX Blockchain Limited
GSOC Limited


***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 






Marketsx.fr auf der Warnliste der Belgischen Finanzaufsicht (FSMA)

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 24.04.2020 über seine Internetseite  whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) vor den Aktivitäten dieses Unternehmens:

MARKETSX.FR (GEKLONTE FIRMA)

Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) warnt die Öffentlichkeit vor den Aktivitäten von Marketsx.fr, das Spar- und Investitionspläne ohne Einhaltung der belgischen Finanzgesetzgebung anbietet. Die Personen hinter dem Unternehmen mit dem Namen Marketsx.fr sind  nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen in oder aus Belgien zu erbringen.

Darüber hinaus weisen die Angebote von Marketsx.fr  zahlreiche Hinweise auf Betrug auf  und scheinen den betrügerischen Sparplänen oder Vermögensverwaltungsangeboten zu ähneln, die von der FSMA in der   am 1. März 2019 veröffentlichten Warnung angekündigt wurden.

Dieses Unternehmen hat den Namen der in Zypern ansässigen Investmentfirma Safecap Investment Ltd. übernommen.

Darüber hinaus hat Marketsx.fr Links zu den Personen, die die Website www.marketsx.co.uk (jetzt inaktiv) betreiben, über die die FSMA mehrere Beschwerden von Verbrauchern erhalten hat.

Marketsx.fr verwendet auch Bankkonten in Portugal, Griechenland und Bulgarien, von denen behauptet wird, dass sie unter den Namen Special Parallel LDA, Acces Development und TM Gloubal MIKE eröffnet wurden

Die FSMA rät daher  dringend davon ab, auf ein Angebot von Finanzdienstleistungen  von Marketsx.fr zu reagieren und  Geld  auf eine von ihr erwähnte Kontonummer zu überweisen.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Fahrverbote: Die Klimakatastrophen-Hypothesese hat zu schweren gesamtvolkswirtschaftlichen Schäden geführt.

Die Bürger werden durch erhebliche zusätzliche Steuern und persönliche Einschränkungen belastet ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten. Mit ordnungspolitischen Zwangsmaßnahmen wie den Fahrverboten werden die persönliche soziale Freiheit und unser Wohlstand massiv torpediert.


Zur Verwirklichung des Zieles der „Entkarbonisierten Gesellschaft“ wird die Umgestaltung des freiheitlichen Rechtsstaates in einen „starken gestaltenden Ökostaat“ immer sichtbarer. Die Bevölkerung soll zu einem „veränderten Lebensstil“ und zu einer „verschlankten Nachfrage“ erzogen werden. „Die staatstragende Ideologie ist schon jetzt der „Klimaschutz“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die grüne Katastrophenindustrie schürt in der Bevölkerung Ängste vor kommenden katastrophalen Klimaentwicklungen, um die Bereitschaft zur Akzeptanz von Steuererhöhungen und persönlichen Einschränkungen zu vergrößern. Die deutschen Steuerzahler müssen für den grünen Kreuzzug den Planeten zu retten tief in die Tasche greifen.

Heute sind Automobile Objekte von heftigen Anfeindungen.

Sogar Tausende von erfundenen Toten müssen herhalten, um ihre Gefährlichkeit zu belegen. Grüne, NGO´s und Heerscharen von „Umweltschützern“ bekämpfen Otto- und Dieselantrieb bis aufs Blut. „Die Grünen Pläne sollen verhindern, dass es in Deutschland jemals wieder ein Wirtschaftswunder geben könnte und die Menschen eventuell sogar Freude an deutschen Autos haben könnten.

„Über das typische und für Kenner süchtig machende  V8-Blubbern eines samtweich laufenden 8-Zylinder-Reihenmotors, darf man sich heute leider nur noch hinter vorgehaltener Hand austauschen“, bedauert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Richtige Autoliebhaber lassen ihren Emotionen trotzdem freien Lauf und lassen sich ihren Spaß nicht durch politische Abenteurer verderben.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

"REINE IDEOLOGIE-POLITIK" Automobilclub AvD fordert: Fahrverbote jetzt aufheben

Der Automobilclub von Deutschland fordert die Aufhebung von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Die dahinter stehende Theorie, dass der Autoverkehr für die schlechte Luftqualität verantwortlich sei, ist nach Ansicht des Vereins durch den verminderten Verkehr in der Coronakrise eindeutig widerlegt.

»Schluss mit den Fahrverboten«. Das fordert der Automobilclub von Deutschland AvD in einer Pressemitteilung. »Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die erlassenen Fahrverbote zur Luftverbesserung sind reine Ideologie-Politik, um das eigene Wähler-Klientel zu bedienen.« Das sagt der AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden. »Die angebliche Wirkung bleiben sie jedoch schuldig. Die einzigen Effekte sind das Schaffen einer schlechten Stimmung gegen das Auto sowie eine Verunsicherung der Menschen in und um die Ballungsräume zulasten einer Schlüsselbranche unserer Volkswirtschaft.«

Während sich der Konkurrenzverein ADAC weiterhin bedeckt hält und zusehends Mitglieder verliert, argumentiert der AvD: »Obwohl die Corona-Pandemie bundesweit zu einem immensen Rückgang der Verkehrsdichte auf den Straßen geführt hat, zeigen die stationären Einrichtungen zur Schadstoffmessung keine Effekte auf die Luftqualität. Messstationen unter anderem in Kiel, Würzburg, Mainz, Wiesbaden und Stuttgart zeigen eindeutige Ergebnisse.«

»Die Theorie«, so folgert der AvD, »der motorisierte Straßenverkehr sei Hauptursache für die Schadstoffbelastung der Luft in den Städten ist damit widerlegt. Fahrverbote zur Luftreinhaltung sind unwirksam.«

Die Diesel-Debatte nimmt weiter Fahrt auf. Zu offensichtlich stehen die Ergebnisse der Luftmessungen in den Innenstädten im Gegensatz zur Realität. Das beweist das unfreiwillige Corona-Groß-Experiment. Beispiel Stuttgart, Messstation Am Neckartor: fast 40 Prozent weniger Autoverkehr, dennoch teilweise sogar erhöhte Luftschadstoffe.

Bereits am vergangenen Montag hatte Steffen Bilger (CDU), parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, gegenüber dem FOCUS erklärt: »Warum die Stickoxid-Werte trotz rapidem Verkehrsrückgang nicht sinken, wirft Fragen auf, die die zuständigen Umweltbehörden klären müssen.«
Seine Folgerung: »Das Thema Diesel-Fahrverbote ist aus meiner Sicht damit endgültig vom Tisch.«

Auch die umweltpolitische Sprecherin der FDP, Judith Skudelny, kritisierte die Fahrverbote: »Interessant an den Messwerten ist, dass weniger Verkehr kein Garant für saubere Luft ist.«

Für den verkehrspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel, sind diese Erkenntnisse nicht überraschend. In seiner beruflichen Laufbahn als Autoingenieur habe er sich viel mit Simulationsmodellen befasst. Entscheidend: Die müssen validiert werden. Doch die Simulationsmodelle für die Luftschadstoffe seien nicht validiert. »Im Grunde genommen hätte man für drei Tage einfach die Straße am Neckartor sperren müssen. Danach hätte man gewusst, wie sich die Modelle verhalten und mit der Wirklichkeit abgleichen können.« Er habe bereits vor einiger Zeit »auf die Ungereimtheiten im angeblichen Zusammenhang zwischen den gemessenen NOx-Werten am Stuttgarter Neckartor trotz Verkehrsflaute hingewiesen.«

Aus einem Diesel kommen praktisch kein NO oder NO2 und kein Feinstaub mehr heraus. Zu diesem Zweck kippt der Dieselfahrer die Substanz AdBlue in einen Zusatztank, die im Abgasreinigungssystem die Stickoxide unschädlich machen. Aufwendige Rußpartikelfilter holen auch die feinsten Staubteilchen aus dem Abgasstrom heraus.

In heftige Erklärungsnot kommt das Umweltbundesamt. Es verwies laut Focus darauf, dass sich auch Wind, Temperaturen und Niederschlag auf die Luftqualität auswirkten. Der Zeitraum sei noch zu kurz, um Effekte des Shutdowns beurteilen zu können. Ein Rückgang der Emissionen durch weniger Verkehr und Industrieproduktion wirke sich aber selbstverständlich auf die Luftqualität aus.

Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. sieht offenbar seine Felle davonschwimmen.
Im Deutschlandfunk sagte der Chef des Vereins, Jürgen Resch: »Wir kämpfen überall gerade jetzt dafür, dass die Luft sauber bleibt, und ich glaube, das ist auch eine richtige Maßnahme, um eben auch schwere Verläufe von Covid-19 zu verhindern, um zumindest einen Beitrag zu leisten. Und genauso, wie wir uns doch alle sicher sind, dass das Rauchen schlecht für die Gesundheit ist, gerade jetzt, ist das Passivrauchen von Dieselabgaben ebenso zu vermeiden.«

Resch verspricht hochherzig für Freitag: »Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine ganze Reihe von richterlichen Vergleichen abgeschlossen, wir werden möglicherweise diesen Freitag noch eine schöne Überraschung haben für eine weitere elfte Stadt.«

DUH twitterte gestern: »Heute im Bundestag: AfD + CSU-Minister Scheuer wollen beide den Zusammenhang Diesel-Fahrzeuge als Verursacher der ansteigenden Luftbelastung mit dem Dieselabgasgift NO2 nicht verstehen. DUH erklärt es gerne: Seit Wochen wenig Wind und kaum Regen = NO2 reichert sich in Stadtluft an.«

Was Wetterfachmann Jörg Kachelmann von den meteorologischen Kenntnissen von Resch hält, teilte er über Twitter kurz und bündig mit:

»Die Umwelthilfe schreibt völligen Blödsinn und lügt brandschwarz: Die letzten Wochen machten eine der windigsten Episoden seit vielen Jahren aus. Die Umwelthilfe hat sich durch ihre Lügen erfolgreich bereichert. Dieser Erfolg scheint die Dreistigkeit beim Lügen zu beflügeln.«

***
Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
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  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

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Donnerstag, April 23, 2020

UMarkets: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 23.04.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA  Malta Financial Services Authority folgendes  Unternehmen auf ihre Warnliste https://www.mfsa.mt gesetzt:

UMarkets
https://www.umarkets.com/

Der Malta Financial Services Authority („MFSA“) ist bekannt geworden, dass ein Unternehmen unter dem Namen UMarkets unter https://www.umarkets.com/ im Internet präsent ist. Das Unternehmen gibt vor, ein Online-Handelsbroker von Market Solutions Limited zu sein, der Forex, Rohstoffe, CFDs und Indizes anbietet.

Umarkets behauptet auch, "erhebliche Beziehungen in Europa und Asien zu großen Banken wie HSBC" zu haben.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass UMarkets KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen ist oder von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, um die Dienste einer Börse oder anderer Finanzdienstleistungen zu erbringen, die lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen Maltesisches Recht. Die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen tätigen.

Die MFSA verweist auch auf Warnungen, die von einer Reihe ausländischer Aufsichtsbehörden gegen UMarkets and Market Solutions Ltd, einschließlich Belgien, Spanien und Australien, herausgegeben wurden. Die MFSA möchte die Verbraucher daher an Finanzdienstleistungen erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen seriösen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist.

Anlegern wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

 
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