Da es von der Politik versäumt wurde für die Bürger wirksame
Schutzmasken bereit zu stellen, sind die Untertanen nun gehalten, wollen sie
saftige Geldstrafen vermeiden, sich diese sogenannten „Community-Masken“ selbst
aus handelsüblichen Stoffen zu basteln.
Was da zusammengenäht wird hat mit Schutzausrüstung absolut
nichts zu tun. Es ist ein Kleidungsstück, mehr nicht. Man kann es getrost mit
dem Gesslerhut vergleichen.
Warum das so ist, kann man der Beschreibung des BfArM Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte für die. „Community-Maske“ entnehmen:
Zu unterscheiden sind im wesentlichen Masken, die als
Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1.
„Community-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger
gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter
Schutzwirkung darstellen (2. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und 3.
Filtrierende Halbmasken).
Maskentyp / Eigenschaften
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"Community-Maske"
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Abkürzung/Synonym
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DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske
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Verwendungszweck
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Privater Gebrauch
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Medizinprodukt bzw.Schutzausrüstung
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Nein
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Testung und Zertifizierung / Zulassung
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Nein
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Schutzwirkung
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i.d.R. nicht nachgewiesen;
durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms
oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden und die Masken
können das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen
achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen.
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Die Träger von
„Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder
andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine
entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.
Es darf also nicht der Eindruck erweckt werden, es handele
sich um ein Medizinprodukt oder Schutzausrüstung. Aber auch diese Masken können
als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder
Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein
für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und
anderen sichtbar zu unterstützen.
Auch mit Maske sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von
mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. Eine durchfeuchtete
Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die
Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine
Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt
werden. Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem
Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen
werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor
allem Schimmelbildung zu vermeiden.
Masken sollten nach einmaliger Nutzung bei 95 Grad,
mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet
werden.
Obwohl nach Ansicht von Gesundheitsexperten die selbst gebastelten Masken keinen
wirksamen Schutz bieten, darf sich nun kein Untertan ohne Maske zeigen. Es wir
aber die Zeit kommen, wo die Masken abgelegt werden, hofft Horst Roosen,
Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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