Freitag, April 24, 2020

An seiner Maske ist er ab kommenden Montag zu erkennen, der deutsche Untertan.

Da es von der Politik versäumt wurde für die Bürger wirksame Schutzmasken bereit zu stellen, sind die Untertanen nun gehalten, wollen sie saftige Geldstrafen vermeiden, sich diese sogenannten „Community-Masken“ selbst aus handelsüblichen Stoffen zu basteln.

Was da zusammengenäht wird hat mit Schutzausrüstung absolut nichts zu tun. Es ist ein Kleidungsstück, mehr nicht. Man kann es getrost mit dem Gesslerhut vergleichen.

Warum das so ist, kann man der Beschreibung des BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die. „Community-Maske“ entnehmen:

Zu unterscheiden sind im wesentlichen Masken, die als Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1. „Community-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen (2. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und 3. Filtrierende Halbmasken).

Maskentyp / Eigenschaften
"Community-Maske"
Abkürzung/Synonym
DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske
Verwendungszweck
Privater Gebrauch
Medizinprodukt bzw.Schutzausrüstung
Nein
Testung und Zertifizierung / Zulassung
Nein
Schutzwirkung
i.d.R. nicht nachgewiesen;
durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden und die Masken können das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen.

Die Träger von „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Es darf also nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um ein Medizinprodukt oder Schutzausrüstung. Aber auch diese Masken können als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen.

Auch mit Maske sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

Masken sollten nach einmaliger Nutzung bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

Obwohl nach Ansicht von Gesundheitsexperten  die selbst gebastelten Masken keinen wirksamen Schutz bieten, darf sich nun kein Untertan ohne Maske zeigen. Es wir aber die Zeit kommen, wo die Masken abgelegt werden, hofft Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  

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