Gerät das Finanzsystem jetzt völlig aus den Fugen, Trotz
weltweiter Warnungen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen,
Gerichtsverfahren und einem Betrugs-Geständnis in Sachen OneCoin, wird
weiterhin Geld eingesammelt.
Da wundert sich auch die BaFin: „Trotz des allgemein
negativen Rufs von OneCoin und der endlosen Berichterstattung in der Presse,
die die Öffentlichkeit davor warnt, einem mutmaßlichen Ponzi-System
auszuweichen, sind die von IMS bereits abgewickelten Beträge erstaunlich.“
Die IMS International Marketing Services GmbH hat aufgrund
der Vereinbarung mit OneCoin zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360
Millionen Euro eingesammelt". Das Unternehmen war nicht im Besitz einer
BaFin Genehmigung solche Geldtransfergeschäfte durchführen zu dürfen. Die
jetzt gesperrten Konten enthalten noch ca. 29 Mio. €
Die Drahtzieher des OneCoin Schneeballsystems versprachen
große Renditen bei minimalem Risiko. Die
OnCoin- Gründer schufen eine Krypto-Währung ohne Gegenwert und brachten viele
Investoren dazu, darin zu investieren. Das OneCoin Netzwerk soll weltweit mehr
als drei Millionen Mitglieder haben.
OneCoin Ltd. hat seinen Sitz in Sophia, Bulgarien und
vermarktet die angeblich digitale Kryptowährung "OneCoin" über ein
globales Multi-Level-Marketing-Netzwerk ("MLM") von
OneCoin-Mitgliedern. OneCoin Ltd. hat
verschiedene „Händlerpakete“ beworben zum Preis von beispielsweise 110 € und 55.500
€ Euro, einschließlich "Starter" -Pakete und "Tycoon
Trader" "Premium Trader" -, "Infinity Trader" - und
"Super Combo" -Pakete. Der Kauf eines Händlerpakets ermöglicht den
Zugang zu Materialien “und„ Token “.
Konstantin Ignatov, gilt als federführende Person bei OneCoin Ltd. OneCoin Ltd. wurde in oder um
2014 gegründet und vermarktet die angebliche digitale Kryptowährung
"OneCoin" über ein Multi-Level-Marketing-Netzwerk. OneCoin-Mitglieder
erhalten Provisionen für die Rekrutierung von Dritten zum Kauf von
Kryptowährung Pakete.
Diese mehrstufige Marketingstruktur hat entscheidend zu dem
schnellen Wachstum des OneCoin-Mitgliedsnetzwerks beigetragen. Aufzeichnungen
die amerikanische Ermittler im Laufe ihrer Untersuchung erhalten haben zeigen,
dass zwischen dem vierten Quartal 2014 und dem dritten Quartal 2016 OneCoin
Ltd. einen Umsatz von 3,353 Milliarden Euro erzielte. Es wurde ein Gewinn von
2,232 Milliarden Euro erwirtschaftet. OneCoin ist bis heute noch am markt tätig.
Konstantin Ignatov ist der Bruder von Ruja Ignatova („Ruja“),
OneCoin-Gründerin und Geschäftsführerin bis zu ihrem Verschwinden aus der
Öffentlichkeit, etwa im Oktober 2017. Ab Ende 2017 übernahm Ignatov eine
leitende Position bei OneCoin und stieg Mitte 2018 auf zur Spitzenposition. Wie
amerikanische Ermittlungen ergeben haben, diente Ignatov vor seinem Aufstieg
zur OneCoin Spitzenposition, als persönlicher Assistent für Ruja.
Seit Dezember 2017 fungierte Ignatov als Geschäftsführer,
Promoter und Sprecher der OneCoin Organisation. In dieser Funktion ist Ignatov
bei weltweiten OneCoin-OneLife-Veranstaltungen aufgetreten. So zum Beispiel in Thailand,
Singapur, Kolumbien, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Bulgarien, Frankreich
und Spanien. Untersuchungen der amerikanischen Behörden offenbarten die
betrügerische Rolle die Ignatov hier spielte. Er soll Investoren über Struktur
und Wert getäuscht haben.
OneCoin arbeitet mit mehreren Unternehmen zusammen. Zum
Beispiel "OnePayments Ltd." "OneNetwork Services Ltd.",
"OneAcademy" und "OneLife"
Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Konten eines OneCoin-
Satellitenunternehmens für den Betrieb ohne Lizenz gesperrt.
In einer Erklärung, bestätigte die Behörde, dass die Bankkonten
der IMS International Marketing Services GmbH „ab sofort nach dem Gesetz“
gesperrt werden sollten.
IMS hatte im Auftrag verschiedener mit OneCoin verbundener
Unternehmen Geldtransfers durchgeführt, um Anlegergelder zu sammeln und
weiterzuleiten.
Das Unternehmen würde als Vermittler für diejenigen
fungieren, die OneCoins mit Fiat-Währung in Deutschland kaufen und im Auftrag
von OneCoin an Dritte, insbesondere an Dritte außerhalb Deutschlands,
weiterleiten. Nach den deutschen Vorschriften hat die BaFin erneut darauf
hingewiesen, dass solche Aktivitäten „als Geldtransfergeschäft zu
qualifizieren“ sind, das „als Zahlungsdienst unter die Genehmigungspflicht
fällt“.
Trotz des allgemein negativen Rufs von OneCoin und der
endlosen Berichterstattung in der Presse, die die Öffentlichkeit davor warnt,
einem mutmaßlichen Ponzi-System auszuweichen, sind die von IMS bereits
abgewickelten Beträge erstaunlich.
"Insgesamt hat IMS International Marketing Services
aufgrund der Vereinbarung mit OneCoin zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016
rund 360 Millionen Euro eingesammelt", schrieb die BaFin. Die jetzt
gesperrten Konten enthalten ca. 29 Mio. €.
In vielen Fällen wird
versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu
entziehen, berichtet der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld
in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch
eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch
Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die
Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen
Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger
zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften
stammt.
- Kriminelle
Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der
Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und
finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger
werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Bei jedem Anlagebetrug
sind auch Banken oder Zahlungsdienstleister mit im Spiel.
Ohne Bankverbindung bzw. der Hilfe eines Zahlungsdienstleisters
könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf
die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht
zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In
vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind
dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer
Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen,
wenn der Verdacht auf Geldwäsche
besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen
Dienstleistungen ihrer Kunden informieren.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei
Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden
bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss
über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um
die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres
Kunden dürfte die Bank eigentlich keine
Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger
meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste
sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung
und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind
äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum
geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist
das Geld abgeflossen.
Bei den
Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles
frei erfunden.
Die Anlage wird von
ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei
erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert.
Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“
Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen
und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro
mit Anlagebetrug erbeutet.
Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld
für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der
Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder
unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft
auch zeitbegrenzte
Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der
Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind
nur Lockmittel, selten Realität.
Die Betrüger
haben die investierten Gelder der Kunden
nie angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten
Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen. Es handelt sich um höchst kriminelle
Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Die hier berichtende ESK Vertrauenskanzlei warnt davor,
Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es
bereits mehrere tausend Opfer. Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits
Opfer dieser Betrügereien.
Diese Anwälte beraten Betroffene aus folgenden Ländern: Deutschland, Schweiz, Österreich und
Liechtenstein.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden
abgehalten werden. Es gelingt immer öfter solchen Cyber-Kriminellen das
Handwerk zu legen. So wie es der Kooperation des österreichischen
Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen ist,
Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von
Strafanzeigen.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn
finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen
operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und
Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine
Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung sogar mit
Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene
Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den
falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld
dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems:
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso
zur Verfügung!
Das Ziel der ESK
Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK
Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch
jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung