Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über
seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 29. November 2019 mitgeteilt
wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes
Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Blue Palm Group Inc.
2280 West Oakland Park Boulevard, Suite 225C
Oakland Park, FL 33311
USA
www.bluepalm.group
2280 West Oakland Park Boulevard, Suite 225C
Oakland Park, FL 33311
USA
www.bluepalm.group
Das Unternehmen bietet öffentlich ein Wertpapier in Form von
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Österreich ohne einen gemäß Artikel 12 KMG
2019 in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 veröffentlichten
Prospekt an.
***
BaFin : Anhaltspunkte für
fehlenden Verkaufsprospekt
Die BaFin hat
Anhaltspunkte dafür, dass die Blue Palm Group Inc. in Deutschland ein
Wertpapier in Form von vorbörslichen Aktien der Blue Palm
Group Inc. öffentlich anbietet.
Entgegen
Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt
veröffentlicht.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche
Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger,
Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für
die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de
oder per Briefpost an den ESK zu Händen von
Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung
aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte,
nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger melden sich
unter: ESK-Schutzbund@email.de
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