Freitag, November 29, 2019

Ludwigsburg: Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. führt grüne Landesregierung vor

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. war in einer ähnlichen Klage für Reutlingen zuvor erfolgreich - nun folgt Ludwigsburg, wo der DUH e.V. für Diesel-Fahrzeuge ebenfalls Fahrverbote fordert. Stadt und Land tun nach Ansicht des Gerichtes zu wenig gegen den Gehalt an Stickstoffdioxid in Ludwigsburg.

Der umstrittene Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat auch in Ludwigsburg mit der Klage gegen Dieselfahrzeuge in der Stadt gewonnen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat der Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für Ludwigsburg wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) stattgegeben.

Stadt und Land tun nach Ansicht des Gerichtes zu wenig gegen den Gehalt an Stickstoffdioxid in Ludwigsburg. Beide hätten vorgetragen, »mit der im September 2019 wirksam gewordenen 2. Fortschreibung des Planes sei der Anspruch auf schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm / Kubikmeter erfüllt, da die darin vorgesehenen Maßnahmen, zu denen insbesondere Dieselfahrverbote nicht gehörten, nach aus ihrer Sicht zutreffenden Prognosen zur Einhaltung des Grenzwertes ausreichten«.

Die Richter wollten den Prognosen von Stadt und Land nicht folgen, nach denen der Grenzwert so schnell wie möglich erreicht werden soll. Der liegt bei 40 µg Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, der letzte Jahresmittelwert von 2018 liegt bei 51 µg / Kubikmeter Luft.

Auch die Mannheimer Verwaltungsrichter haben wie alle anderen Verwaltungsrichter nicht nach Sinn und Verhältnismäßigkeit der Werte gefragt. Die Messungenauigkeit der Verfahren wird mit immerhin 15 Prozent angegeben. Mit Fragen der Gesundheit haben solch niedrige Grenzwerte sowieso nichts mehr zu tun. In Amerika liegt der Grenzwert mit 103 µg / Kubikmeter doppelt so hoch, am Arbeitsplatz sind 950 µg / Kubikmeter erlaubt und in der Küche beim Spaghettikochen am Gasherd kommen leicht Werte von 1500-2000 µg / Kubikmeter zustande. Erste biologische Reizerscheinungen sind in Tierversuchen sogar erst bei 8000 µg / Kubikmeter NO2 nachgewiesen.

Die Vertreter der Stadt Ludwigsburg mit Bürgermeister Michael Ilk, Fachbereichsleiter Matthias Knobloch, Rechtsanwalt Dr. Felix Rauscher und der städtische Justitiar Wolfgang Müller wehrten sich nach Leibeskräften gegen die Angriffe der Umwelthilfe. Sie verwiesen auf die Gesetzeslage, nach der man nicht nur eine zentrale Messstation in den Blick nehmen dürfe, sondern auch das die vier zu diesem Zweck im Umfeld von rund 100 m in der Friedrichstraße platzierten Profilmessstellen einbeziehen müsse. Der Schnitt aller dieser Werte weise in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 39 µg pro Kubikmeter Luft Stickstoffdioxid aus, man liege also unter dem Grenzwert von 40 µg.

Der DUH e.V. verwies auf andere Berechnungen, nach denen höhere Werte für Stickstoffdioxid anzunehmen seien. Sie bezieht sich auf Annahmen und Modellrechnungen anstelle von Messungen. Das weist die Stadt zurück. Kaum zu glauben: Wesentliche Zahlen und Daten stammen aus einem Gutachten eines Karlsruher Ingenieurbüros. Das seien im wesentlichen grobe Hochrechnungen, wie Stadt betonte, denen man nicht vertrauen dürfe. Mit solchen Modellrechnungen kann man alles und nichts beweisen. Selbst der verantwortliche Modellierer sagt laut Fachbeobachtern, dass sie zu grob sind, um außerhalb der Messstelle aussagekräftig zu sein.

Die Stadt richtet daher in der Innenstadt gerade sechs neue Messstellen ein.
Die Richter lehnten auch den Plan der Stadt ab, ein Tempolimit auf 1,4 km der verkehrsreichen Friedrichstraße einzurichten. Der Vorsitzende Richter: »Es ist unwahrscheinlich, dass das jetzt noch eine große Rolle spielen kann.«

Das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg schien nicht sonderlich an der Verteidigung der Position der Stadt interessiert zu sein und eher den DUH e.V. zu unterstützen. Der zuständige Minister ist Winfried Herrmann, kommt von den Grünen und will sich so schnell wie möglich an Fahrverboten ergötzen. Prozessbeobachter waren erstaunt, dass sich der Leiter des zuständigen Referates 43 für Lärmschutz und Luftreinhaltung des Verkehrsministeriums, Udo Weese, ins Publikum setzte und kein Wort sagte. Seine Mitarbeiterin sei chancenlos gegen die DUH-Klageprofis gewesen.
Autor: Holger Douglas
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