Samstag, November 30, 2019

OneCoin ein Multimilliarden-Dollar-Unternehmen, das vollständig auf Lügen und Betrug basiert.

Gerät das Finanzsystem jetzt völlig aus den Fugen, Trotz weltweiter Warnungen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Gerichtsverfahren und einem Betrugs-Geständnis in Sachen OneCoin, wird weiterhin Geld eingesammelt.

Da wundert sich auch die BaFin: „Trotz des allgemein negativen Rufs von OneCoin und der endlosen Berichterstattung in der Presse, die die Öffentlichkeit davor warnt, einem mutmaßlichen Ponzi-System auszuweichen, sind die von IMS bereits abgewickelten Beträge erstaunlich.“

Die IMS International Marketing Services GmbH hat aufgrund der Vereinbarung mit OneCoin zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360 Millionen Euro eingesammelt". Das Unternehmen war nicht im Besitz einer BaFin Genehmigung solche  Geldtransfergeschäfte durchführen zu dürfen. Die jetzt gesperrten Konten enthalten noch ca. 29 Mio. €

Die Drahtzieher des OneCoin Schneeballsystems versprachen große Renditen bei minimalem Risiko.  Die OnCoin- Gründer schufen eine Krypto-Währung ohne Gegenwert und brachten viele Investoren dazu, darin zu investieren. Das OneCoin Netzwerk soll weltweit mehr als drei Millionen Mitglieder haben. 

OneCoin Ltd. hat seinen Sitz in Sophia, Bulgarien und vermarktet die angeblich digitale Kryptowährung "OneCoin" über ein globales Multi-Level-Marketing-Netzwerk ("MLM") von OneCoin-Mitgliedern.  OneCoin Ltd. hat verschiedene  „Händlerpakete“ beworben  zum Preis von beispielsweise 110 € und 55.500 € Euro, einschließlich "Starter" -Pakete und "Tycoon Trader" "Premium Trader" -, "Infinity Trader" - und "Super Combo" -Pakete. Der Kauf eines Händlerpakets ermöglicht den Zugang zu Materialien “und„ Token “.

Konstantin Ignatov, gilt als federführende Person bei  OneCoin Ltd. OneCoin Ltd. wurde in oder um 2014 gegründet und vermarktet die angebliche digitale Kryptowährung "OneCoin" über ein Multi-Level-Marketing-Netzwerk. OneCoin-Mitglieder erhalten Provisionen für die Rekrutierung von Dritten zum Kauf von Kryptowährung Pakete.

Diese mehrstufige Marketingstruktur hat entscheidend zu dem schnellen Wachstum des OneCoin-Mitgliedsnetzwerks beigetragen. Aufzeichnungen die amerikanische Ermittler im Laufe ihrer Untersuchung erhalten haben zeigen, dass zwischen dem vierten Quartal 2014 und dem dritten Quartal 2016 OneCoin Ltd. einen Umsatz von 3,353 Milliarden Euro erzielte. Es wurde ein Gewinn von
2,232 Milliarden Euro erwirtschaftet.  OneCoin ist bis heute noch am markt tätig.

Konstantin Ignatov ist der Bruder von Ruja Ignatova („Ruja“), OneCoin-Gründerin und Geschäftsführerin bis zu ihrem Verschwinden aus der Öffentlichkeit, etwa im Oktober 2017. Ab Ende 2017 übernahm Ignatov eine leitende Position bei OneCoin und stieg Mitte 2018 auf zur Spitzenposition. Wie amerikanische Ermittlungen ergeben haben, diente Ignatov vor seinem Aufstieg zur OneCoin Spitzenposition, als persönlicher Assistent für Ruja.

Seit Dezember 2017 fungierte Ignatov als Geschäftsführer, Promoter und Sprecher der OneCoin Organisation. In dieser Funktion ist Ignatov bei weltweiten OneCoin-OneLife-Veranstaltungen aufgetreten. So zum Beispiel in Thailand, Singapur, Kolumbien, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Bulgarien, Frankreich und Spanien. Untersuchungen der amerikanischen Behörden offenbarten die betrügerische Rolle die Ignatov hier spielte. Er soll Investoren über Struktur und Wert getäuscht haben.

OneCoin arbeitet mit mehreren Unternehmen zusammen. Zum Beispiel "OnePayments Ltd." "OneNetwork Services Ltd.", "OneAcademy" und "OneLife"

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Konten eines OneCoin- Satellitenunternehmens für den Betrieb ohne Lizenz gesperrt.

In einer Erklärung, bestätigte die Behörde, dass die Bankkonten der IMS International Marketing Services GmbH „ab sofort nach dem Gesetz“ gesperrt werden sollten.

IMS hatte im Auftrag verschiedener mit OneCoin verbundener Unternehmen Geldtransfers durchgeführt, um Anlegergelder zu sammeln und weiterzuleiten.

Das Unternehmen würde als Vermittler für diejenigen fungieren, die OneCoins mit Fiat-Währung in Deutschland kaufen und im Auftrag von OneCoin an Dritte, insbesondere an Dritte außerhalb Deutschlands, weiterleiten. Nach den deutschen Vorschriften hat die BaFin erneut darauf hingewiesen, dass solche Aktivitäten „als Geldtransfergeschäft zu qualifizieren“ sind, das „als Zahlungsdienst unter die Genehmigungspflicht fällt“.

Trotz des allgemein negativen Rufs von OneCoin und der endlosen Berichterstattung in der Presse, die die Öffentlichkeit davor warnt, einem mutmaßlichen Ponzi-System auszuweichen, sind die von IMS bereits abgewickelten Beträge erstaunlich.

"Insgesamt hat IMS International Marketing Services aufgrund der Vereinbarung mit OneCoin zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360 Millionen Euro eingesammelt", schrieb die BaFin. Die jetzt gesperrten Konten enthalten ca. 29 Mio. €.

In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen, berichtet der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

  • Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken oder Zahlungsdienstleister mit im Spiel.

Ohne Bankverbindung bzw. der Hilfe eines Zahlungsdienstleisters könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden.

Die Anlage  wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert.

Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.

Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.

Die  Betrüger haben  die investierten Gelder der Kunden nie angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Die hier berichtende ESK Vertrauenskanzlei warnt davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer. Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.

Diese Anwälte beraten Betroffene aus folgenden Ländern:  Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden. Es gelingt immer öfter solchen Cyber-Kriminellen das Handwerk zu legen. So wie es der Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen ist, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von Strafanzeigen.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Freitag, November 29, 2019

Ludwigsburg: Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. führt grüne Landesregierung vor

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. war in einer ähnlichen Klage für Reutlingen zuvor erfolgreich - nun folgt Ludwigsburg, wo der DUH e.V. für Diesel-Fahrzeuge ebenfalls Fahrverbote fordert. Stadt und Land tun nach Ansicht des Gerichtes zu wenig gegen den Gehalt an Stickstoffdioxid in Ludwigsburg.

Der umstrittene Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat auch in Ludwigsburg mit der Klage gegen Dieselfahrzeuge in der Stadt gewonnen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat der Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für Ludwigsburg wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) stattgegeben.

Stadt und Land tun nach Ansicht des Gerichtes zu wenig gegen den Gehalt an Stickstoffdioxid in Ludwigsburg. Beide hätten vorgetragen, »mit der im September 2019 wirksam gewordenen 2. Fortschreibung des Planes sei der Anspruch auf schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm / Kubikmeter erfüllt, da die darin vorgesehenen Maßnahmen, zu denen insbesondere Dieselfahrverbote nicht gehörten, nach aus ihrer Sicht zutreffenden Prognosen zur Einhaltung des Grenzwertes ausreichten«.

Die Richter wollten den Prognosen von Stadt und Land nicht folgen, nach denen der Grenzwert so schnell wie möglich erreicht werden soll. Der liegt bei 40 µg Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, der letzte Jahresmittelwert von 2018 liegt bei 51 µg / Kubikmeter Luft.

Auch die Mannheimer Verwaltungsrichter haben wie alle anderen Verwaltungsrichter nicht nach Sinn und Verhältnismäßigkeit der Werte gefragt. Die Messungenauigkeit der Verfahren wird mit immerhin 15 Prozent angegeben. Mit Fragen der Gesundheit haben solch niedrige Grenzwerte sowieso nichts mehr zu tun. In Amerika liegt der Grenzwert mit 103 µg / Kubikmeter doppelt so hoch, am Arbeitsplatz sind 950 µg / Kubikmeter erlaubt und in der Küche beim Spaghettikochen am Gasherd kommen leicht Werte von 1500-2000 µg / Kubikmeter zustande. Erste biologische Reizerscheinungen sind in Tierversuchen sogar erst bei 8000 µg / Kubikmeter NO2 nachgewiesen.

Die Vertreter der Stadt Ludwigsburg mit Bürgermeister Michael Ilk, Fachbereichsleiter Matthias Knobloch, Rechtsanwalt Dr. Felix Rauscher und der städtische Justitiar Wolfgang Müller wehrten sich nach Leibeskräften gegen die Angriffe der Umwelthilfe. Sie verwiesen auf die Gesetzeslage, nach der man nicht nur eine zentrale Messstation in den Blick nehmen dürfe, sondern auch das die vier zu diesem Zweck im Umfeld von rund 100 m in der Friedrichstraße platzierten Profilmessstellen einbeziehen müsse. Der Schnitt aller dieser Werte weise in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 39 µg pro Kubikmeter Luft Stickstoffdioxid aus, man liege also unter dem Grenzwert von 40 µg.

Der DUH e.V. verwies auf andere Berechnungen, nach denen höhere Werte für Stickstoffdioxid anzunehmen seien. Sie bezieht sich auf Annahmen und Modellrechnungen anstelle von Messungen. Das weist die Stadt zurück. Kaum zu glauben: Wesentliche Zahlen und Daten stammen aus einem Gutachten eines Karlsruher Ingenieurbüros. Das seien im wesentlichen grobe Hochrechnungen, wie Stadt betonte, denen man nicht vertrauen dürfe. Mit solchen Modellrechnungen kann man alles und nichts beweisen. Selbst der verantwortliche Modellierer sagt laut Fachbeobachtern, dass sie zu grob sind, um außerhalb der Messstelle aussagekräftig zu sein.

Die Stadt richtet daher in der Innenstadt gerade sechs neue Messstellen ein.
Die Richter lehnten auch den Plan der Stadt ab, ein Tempolimit auf 1,4 km der verkehrsreichen Friedrichstraße einzurichten. Der Vorsitzende Richter: »Es ist unwahrscheinlich, dass das jetzt noch eine große Rolle spielen kann.«

Das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg schien nicht sonderlich an der Verteidigung der Position der Stadt interessiert zu sein und eher den DUH e.V. zu unterstützen. Der zuständige Minister ist Winfried Herrmann, kommt von den Grünen und will sich so schnell wie möglich an Fahrverboten ergötzen. Prozessbeobachter waren erstaunt, dass sich der Leiter des zuständigen Referates 43 für Lärmschutz und Luftreinhaltung des Verkehrsministeriums, Udo Weese, ins Publikum setzte und kein Wort sagte. Seine Mitarbeiterin sei chancenlos gegen die DUH-Klageprofis gewesen.
Autor: Holger Douglas
***
Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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e-mail: dokudrom@email.de






Aufgespießt: Warum fragen Gerichte nicht nach Sinn und Verhältnismäßigkeit der Grenzwerte.

Durch den von der EU ausgerufenen „Klimanotstand“ wandelt sich der Rechtsstaat zur Klimadiktatur. Die Rechtssicherheit bleibt auf der Strecke. Man kann sich auf Recht und Gesetz nicht mehr verlassen. Bald haben wir ihn real, den „Notstand“.

Der angebliche „Klimanotstand“ sorgt jetzt dafür, dass den grünen Aktivitäten künftig nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben werden. Mit Grenzwertüberschreitungen wollen die Gerichte rot-grüne Politik machen. Wo bleibt da die Gewaltenteilung?

NGO`s wie der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. werden jetzt verstärkt mit weiteren teuren Maßnahmen der wirtschaftlichen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiterhin enorm schaden. Dies umso mehr, wenn weiterhin mit Klimaarlamismus alle demokratischen und rechtlichen Schranken abgebaut werden.

Die Schlussfolgerung, mit Fahrverbotsurteilen ließe sich der Klimawandel aufhalten, ist ein Trugschluss.

Vor dem Hintergrund des ausgerufenen „Klimanotstands“ versucht die grüne Politik unter Mithilfe der Mainstream-Medien, ihre Thesen auch mit Verboten und Einschränkungen der Meinungsfreiheit durchzusetzen. Infolgedessen läuft die Diskussion über den Klimawandel sehr einseitig.

Es ist erschreckend wie schnell mittlerweile Einschränkungen der Meinungsfreiheit gefordert und auch durchgesetzt werden können. Zur Zensur ist dann nur noch ein kleiner Schritt.

„Den Kräften, die glauben die Befugnis zu besitzen, darüber entscheiden zu können, was gesagt werden darf und was nicht, ist dringend zu empfehlen Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland   zur Kenntnis zu nehmen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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Blue Palm Group Inc: Auf der Warnliste der FMA und der BaFin

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 29. November 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Blue Palm Group Inc.
2280 West Oakland Park Boulevard, Suite 225C
Oakland Park, FL 33311
USA
www.bluepalm.group

Das Unternehmen bietet öffentlich ein Wertpapier in Form von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Österreich ohne einen gemäß Artikel 12 KMG 2019 in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 veröffentlichten Prospekt an.
***

BaFin : Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Blue Palm Group Inc. in Deutschland ein Wertpapier in Form von vorbörslichen Aktien der Blue Palm Group Inc. öffentlich anbietet.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de




World Capital Group ist kein nach § 32KWG zugelassenes Institut.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der World Capital Group mit angeblichen Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und Lissabon, Portugal, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet fälschlicherweise, dass die Europäische Zentralbank und die BaFin die „zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden“ seien. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Donnerstag, November 28, 2019

MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. September 2019 gegenüber der MaJa Industrie- und WerksmontageGmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die MaJa Industrie- und Werksmontage GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattformen www.crypto-sfs.com und www.jbcapital.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

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Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

  • Für den Rechtsbereich Internet- und Cyber-Betrug konnte der ESK Express Schutzbund eine fachkundige, zielbewusste und lösungsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei gewinnen. Deren Rechtsanwälte sind führende Experten im Wirtschaftsrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten im Zusammenhang mit Internet- und Cyber-Betrug. Diese Rechtsanwälte betreuen betroffene Investoren  in Ihren Anliegen und stehen ihnen mit Rat und Tat in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz zur Seite.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung für Internet- und Cyber-Betrugsopfer.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit  Rechtsanwälten für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch eine spezialisierte ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein gehört.

Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls.

Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, sodass Geschädigte hier durch die Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Der ESK bietet Betroffenen ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit diesem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sich der Anleger entscheiden kann, ob er mit diesen  Rechtsanwälten  seine Ansprüche geltend machen will.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach kann der Betroffene  seine Unterlagen zur Prüfung einreichen. Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den Mandanten, erste außergerichtliche Schritte einleiten.

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für den Geschädigten die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann natürlich nicht garantiert werden. Wenn der Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen die betroffenen Anleger auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, den geschädigten Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Populismus statt Strom. Nagelneues Kraftwerk Datteln soll nicht ans Netz

Das nagelneue Steinkohlekraftwerk Datteln wird erneut zum Konfliktfall: Grünen-Chefin will, ganz Populistin, bestehende Genehmigungen und Absprachen über den Haufen werfen.

Da steht das nagelneue Steinkohlekraftwerk Datteln – fast fertig, um im Sommer kommenden Jahres in Betrieb genommen zu werden. Doch das moderne und umweltfreundliche Kraftwerk, in das Betreiber Uniper 1,5 Milliarden investiert hat, soll zur Ruine werden und soll nicht ans Netz gehen dürfen. Das will Annalena Baerbock, ganz die schnell redende Populistin mit wenig Hintergrundwissen.

Dagegen steht NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Denn für das vergleichsweise saubere Kraftwerk sollen ältere geschlossen werden, der Schadstoffausstoß damit drastisch sinken. Und er bangt um die investierten 1,5 Milliarden. Denn rechtlich liegen für das Kraftwerk alle Genehmigungen vor – wer abschaltet, muss draufzahlen.

Jetzt wird Datteln also zum Konfliktfall.

Die Chefin der Grünen, beruft sich auf jenen »Kohlekompromiss« von Anfang dieses Jahres und hat in einem Gespräch mit RP-online Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeworfen, gegen die Beschlüsse der Kohlekommission zu verstoßen: »Die Kohlekommission hat gemeinsam festgelegt, dass keine neuen oder im Bau befindlichen Kohlekraftwerke mehr ans Netz gehen dürfen.«

Der sogenannte Kohlekompromiss, den allerdings nur Vertreter von Umweltverbänden im wesentlichen unter sich ausgemacht hatten, sieht bekanntlich den totalen Ausstieg von Kohlekraftwerken vor. Bis zum Jahr 2022 sollen 30 GW und bis 2030 17 GW Kraftwerksleistung abgeschaltet werden. Wo der Strom dann hergenommen werden soll, wenn weder Wind noch Sonne »liefern«, weiß niemand.

In Paragraf 29 steht das Verbot, nach dem auch neue Anlagen nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Doch ist auch der Vorschlag enthalten: »Für bereits gebaute, aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke empfiehlt die Kommission, eine Verhandlungslösung zu suchen, um diese nicht in Betrieb zu nehmen.«

Sollten die Verhandlungen scheitern, droht die Kommission jedoch mit dem Zwangsstock mit einer »ordnungsrechtlichen Lösung«, wie der neue grüne Lieblingsbegriff heißt.

Der Gesetzentwurf für den Kohleausstieg von Altmaier sieht vor, dass Kraftwerke, für die bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt, doch betrieben werden können. Für Datteln 4 liegt eine entsprechende Genehmigung seit 2017 vor, das Kraftwerk könnte demnach doch ans Netz gehen. Baerbock, die mit ihrem legendären Spruch von den Stromleitungen, die Strom speichern für Aufsehen sorgte und Kobold schlecht von Kobalt unterscheiden konnte, poltert gegen diesen Trick: »Dies ist ein Affront gegen den Konsens der Kohlekommission.«

Dort steht zudem drin, dass »der Kohleausstieg weder Stromkunden zusätzlich belasten noch Energieunternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit nehmen« sollte.

Altmaier steht laut Antwort auf eine Anfrage der Grünen in Gesprächen mit Kraftwerksbetreiber Uniper. Der wiederum betont öffentlich, das Kraftwerk in Betrieb nehmen zu wollen und wartet im stillen Kämmerlein auf Angebote der Politik, wie viele Milliarden als Entschädigung fürs Ausrangieren des neuen Kraftwerkblocks fließen sollen. Der könnte zuverlässig eine elektrische Leistung von 1100 MW liefern.

Laut Kommission sollen zudem 40 Milliarden als Hilfe zur »Strukturumwandlung« der betroffenen Gebiete bereitgestellt werden. Geld für Schulrenovierungen beispielsweise ist in fast allen Bundesländern kaum vorhanden. Mindestens eine Milliarde soll allein in die Rekultivierung des Hambacher Forstes fließen, der zum Teil schon für die Erweiterung des Braunkohletagebaus gerodet worden war.

Autor: Holger Douglas
***
Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Aufgespießt: Nicht zu glauben aber wahr: Das Parlament der EU hat für Europa den Klimanotstand ausgerufen.

Das Parlament stellt mit dem Ausrufen des Klimanotstands fest, dass es seiner Meinung nach eine Klimakrise gibt, die mit den bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend begrenzt werden konnte. Gleichzeitig wird mit dieser  Aktion Panik verbreitet und die grünen NGO´s noch mächtiger gemacht, als sie es ohnehin schon sind.

Mehr als 700 Wissenschaftler und Forscher hatten zuvor dem Europäischen Parlament eine Erklärung  vorgelegt, aus der hervorgeht, dass die globale Erwärmung zwar stattfindet, jedoch weitaus allmählicher und weitaus weniger schädlich für das Wohlergehen von Menschen und Gesellschaften ist, als von Aktivisten behauptet wurde. Genutzt hat es wie sich nun zeigt nichts!

Der Begriff Klimanotstand  dient den grünen Frontkämpfern nunmehr als Legitimation und  Sammelbegriff für weitere Aktionen zum Thema Klimawandel. Der Wortbestandteil „Notstand“ sorgt dafür, dass den Grünen Aktivitäten künftig nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben werden. Es ist also mit weiteren extrem teuren Maßnahmen zu rechnen, die der wirtschaftlichen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Europas weiterhin enorm schaden werden.

Der Rechtsstaat wandelt sich zur Klimadiktatur. Die Rechtssicherheit bleibt auf der Strecke. Man kann sich auf Recht und Gesetz nicht mehr verlassen. Dann haben wir ihn real, den „Notstand“.

„Steht Deutschland im Zeichen der Klimahysterie und einer abenteuerlichen Energiewende bereits kurz vorm Abgrund? Wenn es tatsächlich die europäische Priorität ist, bis zum Jahr 2050 die EU zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, dann wird der Absturz kaum zu verhindern sein,“ befürchtet Horst Roosen , Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  

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