Dienstag, April 30, 2019

Millionen Dieselbesitzer - enteignet! Ist das nun das endgültige AUS für den Dieselmotor?

Politik und Autoindustrie sind seit Jahrzehnten eng miteinander verbunden und haben dabei aus den Augen verloren, dass der Krug nur so lange zu Wasser geht bis er bricht. Die Rolle des Dorfrichters wurde hier von einem Kleinstverein dem DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. übernommen.

Dieser Abmahnverein, der weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, treibt die deutsche Verkehrspolitik durch Klagen vor den deutschen  Gerichten vor sich her. Dass der DUH e.V.  mittlerweile fast Immunität genießt, verdankt er auch der massiven Unterstützung der ehemaligen "Hippie-Partei", den Grünen, die sich zur Zeit in einem (be-) rauschenden Höhenflug befindet.


Inwieweit die Grünen in der Lage sein werden, ihre derzeitige Beliebtheit, nach der quasi Enteignung von Millionen Dieselbesitzern, auch in Wählerstimmen umzuwandeln, werden die kommenden Wahlen zeigen. Die Grünen verdanken ihren Höhenflug nicht etwa eigenen herausragenden Leistungen, die von den Bürgern honoriert werden. Nein, der beruht hauptsächlich auf dem miesen Bild was die anderen Parteien abgeben! Das Thema Klimawandel wird von den Grünen geschickt zum Wählerfang genutzt ohne dabei tatsächlich eigene wirklich umsetzbare Lösungen anzubieten. Die angestrebte Klimadiktatur durch Ge- und Verbote ist offensichtlich.  Fürs Grobe bedient man sich dabei  zum Beispiel des DUH e.V. Die allgemeine Wahrnehmung vom edlen grünen Klimaritter soll ja nicht beschädigt werden.

Die aus ihrer Stadt ausgesperrten Stuttgarter Dieselfahrer werden wohl schon die entsprechenden Quittungen ausgestellt haben. „Die Freiheit selbst zu entscheiden wie und womit man sich von A nach B bewegt, das sollte jedem von uns selbst überlassen bleiben“, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  

Ist es richtig, dass wir die Welt retten, wenn wir kein Dieselauto mehr fahren, auf Fleisch verzichten und gegen Glyphosat sind? Steigen die Meeresspiegel dann nicht mehr oder langsamer, wenn wir im Winter weniger heizen? Was ist mit dem Feinstaub, der angeblich Zehntausende von Menschen sterben lässt? Frieren gegen Feinstaub – richtig oder Falsch. Die Antworten gibt es HIER!

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Die Verbotswalze rollt weiter. Die nächsten Dieselfahrverbote in Stuttgart.

Stehende Dieselfahrzeuge zeugen von den Konsequenzen einer aberwitzigen Umwelt- und Verkehrspolitik, die alles andere, nur nicht die Gesundheit der Bürger im Visier hat.

Ab dem ersten Juli dürfen auch neuere Dieselfahrzeuge nach der Norm Euro 5 nicht mehr in das Stuttgarter Stadtgebiet fahren. Bisher galt das Dieselfahrverbot nur für Fahrzeuge der Euronorm 4 und älter. Einwohner, Pendler und Besucher dürfen nicht mehr in die Landeshauptstadt Baden-Württembergs.

Nun das nächste Urteil in Sachen Diesel in Stuttgart:

Die Stadt muss jetzt auch Dieselfahrzeuge nach der Norm Euro 5 in der Stadt verbieten. Der heftig umstrittene Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« hat wieder – wie bisher immer – vom Verwaltungsgericht Stuttgart Recht bekommen. Der Abmahnverein, der neben seinen Abmahngeschäften zu großen Teilen aus Steuergeldern von der Bundesregierung finanziert wird, hatte weiter gegen die Stadt Stuttgart geklagt. Diese Arbeiten erledigt für den Abmahnverein übrigens die Kanzlei Geulen & Klinger in Berlin mit dem ehemaligen SDS-»Bürgerschreck« Remo Klinger, zu deren Gründern Otto Schily gehörte.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute also dem Verein Recht gegeben und das Land angewiesen, Fahrverbote für Stuttgart zu erlassen. Und zwar zügig. Sollte das bis zum 1. Juli nicht geschehen sein, werde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro fällig.

Betroffen sein werden jetzt auch viele Mitarbeiter von Daimler, die zu ihrem in der Innenstadt gelegenen Arbeitgeber kommen sollten. Es herrscht zudem ein reger LKW-Anlieferverkehr »zum Daimler«.

Die Grünen versuchten, noch bis zum Kommunalwahltag am 26. Mai alles zu verkleistern, was mit Fahrverboten zusammenhängen könnte. Der grüne Oberbürgermeister Fritz Kuhn scheint in Schockstarre verfallen zu sein. Von ihm kommt nichts mehr. Die Stadt hat viele Ausnahmegenehmigung für Stuttgarter Dieselfahrer erteilt, kontrolliert bisher praktisch kaum, hat für viel Geld eine ziemlich sinnlose neue Buslinie in der Innenstadt eingerichtet. Die Umfragewerte für die Grünen in Stuttgart sind bisher erstaunlich hoch.

Das muss man sich ganz plastisch vorstellen: Messwerte, die auf manipulativen Messungen beruhen und die in Europa einzigartig sind; zugrundeliegende Messergebnis sind zudem drei Jahre alt. Eine wichtige Messstation in Stuttgart wurde abgebaut, die Wichtigste in der Innenstadt am Neckartor abgefackelt. Auf sie wurde vor kurzem ein Brandanschlag verübt. Unbekannte bohrten ein Loch in den Messcontainer und legten einen Brand. Der Container ist zerstört und liefert keine Messwerte.

Friedhofsruhe also zumindest bis zu Gemeinderatswahlen in Stuttgart, die zeitgleich mit der EU-Wahl am 26. Mai stattfinden – gestört nur durch die regelmäßigen Demonstrationen gegen Dieselfahrverbote in Stuttgart. Die sind zwar klein, aber sie machen grüne Politiker sichtbar nervös. Verkehrsminister Herrmann wurde zurückgepfiffen. Er gefiel sich bisher als Hardliner, der in absolutistischer Machtbesessenheit nicht schnell genug Fahrverbote über Württembergs Straßen ausrufen konnte. Er ist auch lebendiger Ausdruck, wie grüne Köpfe werden können, wenn sie Macht kriegen. Sein Ministerium hat mittlerweile auch eingeräumt, dass die Messstelle nicht richtig stehe.

Richter urteilen auf Basis von windigen Prognosen, dass Stickoxid-Grenzwerte im laufenden sowie im kommenden Jahr nicht eingehalten werden.

So rechtfertigen sie die Fahrverbote auch für Diesel Euro 5 – ohne auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit einzugehen, das seinerzeit das Leipziger Bundesverwaltungsgericht mit auf den Weg gegeben hatte. Eilanträge gegen die Dieselfahrverbote weisen sie mit schöner Regelmäßigkeit ab. Es bestünden keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fahrverbote.

Gesundheitsgefahren sind bei Grenzwerten, die nahe an den natürlichen Hintergründen liegen, auszuschließen. Vor allem, wo es demnach in jeder Küche und Kirche „tödlicher” zugeht. Das hat sich mittlerweile hinreichend durch die Republik gesprochen.

Vermutlich kommt die Zuspitzung durch das Urteil kurz vor den Wahlen gerade recht. Stehende Dieselfahrzeuge zeugen von den Konsequenzen einer aberwitzigen Umwelt- und Verkehrspolitik, die alles andere, nur nicht die Gesundheit der Bürger im Visier hat. Vielleicht kommt »Bild« im Blick auf DUH-Chef Resch demnächst mit Schlagzeile heraus: Dieser Mann nimmt ihnen ihre Autos weg!

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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

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….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

***

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!


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Pushfor Investments Inc.: BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien.

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Pushfor Investments Inc. (ISIN: CA74643E1079) intensiv durch Börsenbriefe zum Kauf empfohlen.

Die BaFin rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.

Häufig dienen solche E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Frankfurt am Main, München, Stuttgart und Tradegate in den Freiverkehr einbezogen.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Montag, April 29, 2019

Investfinans AB: Kontoeröffnung bei der Svenska Handelsbanken AB in Stockholm wirft Fragen auf.

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden betrogen, teilweise um enorm hohe Beträge. „Diese Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. „Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

Die Svenska Handelsbanken AB bekam also von demjenigen der für Investfinans AB einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus musste sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt war die Firma Investfinans AB zu vertreten.

Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem hätte sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren müssen.

Für den ESK stellt sich nunmehr die Frage, hätte der Svenska Handelsbanken AB bei all diesen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die Firma Investfinans AB für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen?

Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden. Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken. Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. Das schwedische Gesetz basiert auf der vierten Geldwäscherichtlinie der EU, was bedeutet, dass alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet sind, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.

Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.

Wenn bei der Bank der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist dies  unverzüglich der Abteilung für Finanzpolitik der Polizeibehörde (Finanspolisen) zu melden.

Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.

Investfinans AB hat damit geworben, dass die Investments der Anleger über die Einlagensicherung geschützt sei. Diese Aussage hätte der Bank eigentlich bekannt sein müssen.

Der ESK stellt an die Svenska Handelsbanken AB nun die Frage:

Hat die Bank  bei der Eröffnung des Kontos für Investfinans AB alle Maßnahmen getroffen, die die Bank gemäß den schwedischen Rechtsvorschriften zu ergreifen hat?

Zu welchem Datum hat die Bank bemerkt, dass das Unternehmen die getätigten Transaktionen nicht erklären konnte.
Zu welchem Datum hat die Svenska Handelsbanken AB das Konto der Investfinans AB für ausgehende und eingehende Zahlungen gesperrt und welcher Betrag befindet sich derzeit noch auf dem Konto?

Die Svenska Handelsbanken AB wird unserer Erfahrung nach, sicher mit dem Standardsatz in Anspruch genommener Banken reagieren:  „Es gibt keine Rechtsgrundlage für den Anspruch“. Die ESK Rechtsanwälte sehen das  ganz anders und geben der Bank eine zweite Chance zur außergerichtlichen Klärung.

Um nun möglichst zu verhindern dass das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen wird, ist rasches Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Sonntag, April 28, 2019

Auch der Ökobauer will auf seinem Acker mehr Nutzpflanzen als Unkräuter ernten.

Zwei Begriffe müssen in einer Diskussion mit Umweltbewussten fallen, um automatisch die kollektive Reaktion zu erzeugen: Die müssen weg! Das muss verboten werden!

Glyphosat – eines jener Supergifte, das der Menschheit den Garaus bereitet. Das darf der Landwirt auf keinen Fall mehr auf seine Äcker spritzen, will er uns nicht alle vergiften. Davon sind diejenigen von edler Gesinnung, aber geringer Auffassungsgabe überzeugt, die zwar nicht Weizen von Gerste unterscheiden können, aber genau wissen, was der Landwirt zu tun hat.

Mittlerweile hat sich in Sachen Glyphosat die Tonlage verschärft. Es wird für immer mehr Krankheiten verantwortlich gemacht: Krebs, klar, sowieso, Herzinfarkt, Alzheimer und was das grüne Schreckensszenario alles hergibt. Glyphosat solle ein Enzym in der Leber blockieren. Das stimmt übrigens nicht, das tut Grapefruitsaft.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. In 36 Kapiteln beantwortet dieses Buch die Fragen und entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind.



„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

In China willkommen. Bayer und das Ende der Chemie in Deutschland.

Während des Glyphosat-Getöses lief eine andere große Übernahme auf dem Agrarchemie-Sektor. Der Staatskonzern Chem China übernahm den schweizerischen Agrarchemie-Konzern Syngenta.

Das gab es nur sehr selten: Der Vorstand eines DAX-Konzernes wird auf der Hauptversammlung nicht entlastet. Die Aktionäre verweigerten dem Bayer-Vorstandschef Werner Baumann die Gefolgschaft. 55,52 Prozent der anwesenden Anteilseigner stimmten gegen die Entlastung.

Gründe sind der Aktienkurs, der immer tiefer in den Keller fällt, und die Klagewelle, die NGOs in Amerika wegen angeblicher Gesundheitsgefahren von Glyphosat angezettelt haben. Was das bedeutet, wird sich in den nächsten Tagen herausstellen. Mit Sicherheit wird die Aktie weiter in den Keller stürzen. Wenn jetzt Baumann nicht entlastet wurde, so habe das keine rechtlichen, unmittelbaren Folgen, meinte Christoph Schalast, Professor an der Frankfurt School of Finance & Management, im Deutschlandfunk. Aber: »Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Aufsichtsrat einen Vorstand nicht entlässt, der von der Hauptversammlung nicht entlastet wurde. Ich glaube, das folgt automatisch. Entweder man tritt zurück, weil man kein Vertrauen mehr hat von der Mehrheit. Oder aber man muss in Kauf nehmen, dass der Aufsichtsrat einen ablöst.«

»Der Schritt, Monsanto zu kaufen war richtig.« Bayer-Chef Werner Baumann kam in seiner Rede schnell zur Sache und betonte auf der Hauptversammlung in Bonn, der Vorstand habe pflichtgemäß gehandelt und den Kauf vorher sehr sorgfältig geprüft. Er verwies darauf, dass Zulassungs- und Regulierungsbehörden Produkte wissenschaftlich prüfen. Die Behörden haben weltweit Glyphosat zugelassen und diese Zulassung immer wieder verlängert – und das über Jahrzehnte hinweg. Glyphosat ist also sicher.

Harte Zeiten für den Vorstandsvorsitzenden von Deutschlands größtem Chemieunternehmen. Er mußte auf der turbulenten Hauptversammlung den Deal verteidigen, der dem Unternehmen gewaltige Kursverluste in Höhe von 40 Prozent eingebracht hat. Von daher kein guter Deal.

Doch ausgerechnet Monsanto hat sich als ein wesentlicher Faktor zum gestiegenen Konzernergebnis erwiesen. Das durch Monsanto gestärkte Agrochemiegeschäft trägt mehr als die Hälfte zum Konzernumsatz bei. Mit Monsanto ist Bayer zum weltweit führenden Unternehmen im Agrarbereich geworden. Der Grund passt den vielen NGOs nicht: Glyphosat verkauft sich hervorragend. Es ist das einzige wirksame Unkrautvernichtungsmittel, das Landwirten zur Verfügung steht. Ein anderes gibt es trotz 30- jähriger Forschung noch immer nicht. Die Patente sind ausgelaufen, mehr als 70 Unternehmen produzieren Unkrautvernichtungsmittel auf Basis von Glyphosat.

  • In den asiatischen und amerikanischen Ländern gibt es keine Aufstände wegen angeblicher Krebsgefahren. Dort wollen die Bauern ihre Ernte nicht durch Unkraut gefährden lassen und benutzen diese Mittel.

Draußen vor der Tür zur Hauptversammlung: Demonstranten aller möglichen Gruppen von Imkern, deren Bienen angeblich durch Glyphosat verendet sind, bis hin zu Umweltaktivisten. Es genügt heute die Behauptung, »Chemie« mache alles kaputt, und Medien zollen begeistert Beifall. Viele der jungen demonstrierenden Frauen sieht man mit dick rot geschminkten Lippen; der Lippenstift enthält oft halt auch mal böse Chemierohstoffe, wahrscheinlich auch von Bayer.

Doch kann sich ein weltweit führender Chemiekonzern von Protesten und Kampagnen leiten lassen oder nicht doch eher von Wissenschaft und Technik, von dem also, was ihn in den vergangenen 150 Jahren groß gemacht hat?

Es geht auch um einen Industriekrieg, der mit härtesten Bandagen geführt wird.

Ein Kampf, der mit voller Wucht tobt und auch von finanzstarken NGOs geführt wird. Hinter denen wiederum stehen ideologiegetränkte Firmen, die zum Beispiel Bioprodukte verkaufen wollen und Impfungen, Gentechnik und Chemotherapie ablehnen, über ihre Alternativmedizin viele Millionen Dollar verdienen. Sie sehen häufig auch Chemtrails als wahr an.

Da kommt ein Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat als Hebel im Kampf um die Vorherrschaft gerade recht. Das wird zwar seit 40 Jahren weltweit erfolgreich angewendet. Von Gesundheitsgefahren ist in all den Jahren nichts bekannt. Doch es lässt Unkräuter verderben, also Leben, warum nicht auch menschliches Leben, so die bange Frage? Eine Steilvorlage für NGOs, um eine Gefahr für alles Leben zu konstruieren. Einem unwissenden Publikum kann man vieles auftischen.

Woher kommen Aussagen über die Gefährlichkeit von Glyphosat?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sagt das ausdrücklich nicht. Doch deren Unterorganisation IARC, die internationale Agentur für Krebsforschung in Lyon, hat das Mittel in die Kategorie 2a eingestuft. Das bedeutet: Die Substanz ist grundsätzlich in der Lage, Krebs zu erzeugen. Rindfleisch, Lammfleisch und Ziegenfleisch befinden sich auch in dieser Kategorie. Von jedem Produkt gehen theoretisch beliebig viele Gefahren aus. Wie beim Salz. Zu viel davon kann auch tödlich sein. Der Friseurberuf gilt ebenfalls als »wahrscheinlich krebserregend«.

Das Vorgehen der IARC führt in die Irre. Doch erst die I-ARC-Einschätzung hat das Fass richtig ins Rollen gebracht und die Grundlage für den Aktionismus von NGOs geliefert.

Baumann versuchte auf der Hauptversammlung, den Ablauf darzustellen. »Auf diese Anwürfe der IARC haben große Regulierungsbehörden reagiert und Glyphosat-Zulassungen nochmals gründlich untersucht. Kanada hat zusätzlich 20 Wissenschaftler, die bislang nicht in den Glyphosat-Komplex eingebunden waren, eigens beauftragt neu und unabhängig zu prüfen. Diese Wissenschaftler hatten auch zu allen internen Dokumenten Zugang.«

Baumann: „Die haben jeden Stein umgedreht«. Im Januar 2019 veröffentlichte das kanadische Gesundheitsministerium das Ergebnis: kein Krebsrisiko durch Glyphosat.
Baumann: »Deutlicher geht es nicht.« Er gab zu, Bayer habe sich zu sehr auf wissenschaftlich begründete Fakten konzentriert, »aber Emotionen und Gefühle nicht ausreichend berücksichtigt«.

Zu hohes Prozessrisiko und Reputationsverluste waren seinerzeit die Argumente gegen einen Kauf von Monsanto von Baumanns Vorgänger im Amt, Marijn Dekkers. Er und seine Truppe fürchteten eine heftige Klagewelle. Deutsche Unternehmen haben oft nicht viel Glück, wenn sie sich in den USA einkaufen.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage nach der Handlungsfähigkeit von Unternehmen, die von zweifelhaften, häufig von der Konkurrenz befeuerten NGOs unter Druck gesetzt werden – neuerdings auch mit Kindergruppen. Die Autoindustrie spürt das seit einiger Zeit sehr heftig am eigenen Leib. Tatsachen zählen nicht, weinende Kinderaugen mit Panik in der Stimme umso mehr. Keine Grundlage für moderne Industriegesellschaften.

Baumann betonte: »Unsere Geschäfte sind darauf ausgerichtet, zur weltweiten Ernährung mit ausreichenden und hochwertigen Lebensmitteln beizutragen und gleichzeitig das Leben der Menschen mit neuen Medikamenten zu verbessern oder sogar an der möglichen Heilung chronischer Krankheiten mitzuwirken.«

Für die Bewertung und Zulassung von Produkten aber sei nur Basis von Wissenschaft, nicht von Meinungen und Emotionen maßgebend. Dafür erhielt er Beifall aus dem Publikum. Zugleich werde, so Baumann, das Vertrauen in die Wissenschaft gesellschaftlich ausgehöhlt und unterminiert.

Die Erfolge in anderen Erdteilen, in denen weniger Hysterie, sondern eher Hunger herrscht, sind dagegen beachtlich. Zusammen mit Monsanto bietet Bayer Landwirten Hightech in Sachen digitaler Landwirtschaft an. Auf diesem Feld hat Monsanto viel Know how mitgebracht. Der Landwirt kann heute viel mehr und bessere Informationen über Boden und Pflanzen erhalten als bisher.

Baumann: »Jeder Landwirt trifft jedes Jahr auf seinen Feldern etwa 40 wegweisende Entscheidungen – von der Fruchtfolge über die Auswahl des Saatguts bis zum Dünger. Dank der digitalen Technik können diese Entscheidungen heute und in den kommenden Jahren besser und präziser ausfallen als jemals zuvor. Das wird auch dazu führen, dass nur so viel Dünger und auch nur so viel Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden wie unbedingt nötig. Eine digitale Landwirtschaft wird eine nachhaltigere Landwirtschaft sein. Darin liegt eine große Chance.«

»Fieldview« ist ein solches Produkt, das dem Landwirt den konkreten Nutzen bestimmter Aktionen auf dem Feld vorhersagen kann. Das sind wichtige Schlüsseltechnologien für künftige Landwirtschaft, die deutlich besser als bisher arbeitet und mehr Ertrag liefert. Dazu zählt auch genverändertes Saatgut. Das aber spielt in Deutschland keine Rolle, hier darf es das nicht geben. Doch Deutschland spielt sowieso keine große Rolle.

Während des Glyphosat-Getöses lief relativ geräuschlos eine andere große Übernahme auf dem Agrarchemie-Sektor über die Bühne. Der chinesische Staatskonzern Chem China übernahm vor zwei Jahren den schweizerischen Agrarchemie-Konzern Syngenta zum Preis von 43 Milliarden Dollar. China will vor Amerika die weltweite Führung bei neuen Agrar-Technologien mit gentechnisch veränderten Pflanzen übernehmen. Dazu baut Syngenta in Peking das Zentrum moderner Gentechnologien auf, bei denen die Gentechnik-Editiermethode Crispr-Cas eine wesentliche Rolle spielt. Damit können neue Pflanzen besser und schneller entwickelt werden.

Sprecher von Ökoorganisationen mit Bayer-Aktienbesitz wie von Misereor und die Demonstranten vor der Bayer-Hauptversammlung würden in Schockstarre fallen, würde sich Bayer-Chef Baumann mit den entscheidenden Fragen zur Zukunft befassen.

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Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Freitag, April 26, 2019

Geld bei Investfinans AB angelegt? Wer hat jetzt das Geld der Anleger?

Bei jedem Investment besteht die Gefahr Geld zu verlieren. Es gibt eine Vielzahl skrupelloser Marktteilnehmer die den Anlegern das Geld aus der Tasche ziehen wollen.  Mit attraktiven Gewinnen, wilden Versprechungen, falschen Kontoauszügen, raffiniert konstruierten Schneeballsystemen oder Billigaktien die kurz vor dem Raketenstart an der Börse stehen, werden die gutgläubigen Anleger ins Verderben gestürzt.

Anlagebetrüger verlassen sich darauf, dass Anleger einer seriösen Bankadresse schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen um ihre Brieftaschen weit zu öffnen. Das haben auch die Verantwortlichen der Firma Investfinans AB so gehandhabt.

Über das Investfinans AB Konto bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm wurde offensichtlich die Masse der Anlegergelder eingesammelt. Es wurden aber noch weitere Konten unterhalten. Anleger berichten, dass sie auf ein Konto bei der Commerzbank Hamburg einbezahlt haben. Es gab aber auch Überweisungen auf ein Bankkonto in Dubai.

Bei jedem Kapitalanlagegeschäft sind Banken beteiligt.

Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.  Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten. Tut sie das nicht, kann sich die Bank  Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen.   Dies kann insbesondere dann  der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.

Offensichtlich werden die Banken in ihrer Arbeitsweise bei einer Kontoeröffnung von den Aufsichtsbehörden kaum belästigt oder gestört.

Die Banken haben sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte den Banken zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB für die ausgeübte Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um große Summen handelt, hätten sich die Banken über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen als es offensichtlich tatsächlich der Fall gewesen ist. Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen.

  • Eine rechtliche Vorabbewertung durch die ESK Vertrauensanwälte lässt durchaus den Schluss zu, dass deren Auffassung nach, die Banken ein erhebliches Mitverschulden für den eingetretenen Schaden der Anleger trifft.

Die Pflichtverletzung der Banken ist allerspätestens nach Veröffentlichung der Warnung durch die österreichische Finanzaufsicht anzunehmen, eine Kontrolle hätte schon viel früher erfolgen müssen. Wären die Konten frühzeitig gesperrt, oder besser noch, gar nicht erst eröffnet worden, hätte man einen beträchtlichen Schaden vermeiden können.

Der Vorwurf an die Banken richtet sich u.a. dahingehend, dass sie sich nach Auffassung des ESK  nicht ausreichend  versichert hat, ob Ihr Kunde über eine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsicht verfügt. Dieses Verhalten ist sicherlich als grob fahrlässig zu bezeichnen, denn auch im Rahmen der  Vorschriften zur Geldwäsche stellt dies eine Obliegenheit der Banken dar.

Der ESK rät geschädigten Investfinans AB Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.

Gerade diese Leute beherrschen oft sehr meisterhaft ein Doppelspiel, täuschen und lügen, dass sich die Balken biegen. Die Anleger sollten sich weder durch Versprechungen  noch von Drohungen beeindrucken lassen.

Anleger der Firma Investfinans AB erhielten von der Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich eine Nachricht in der angekündigt wurde, dass die investierten Anlegergelder  bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt würden.

  • Der Absender dieses Schreibens ist ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Der ESK warnt aus diesem Grunde nochmals ausdrücklich davor, mit diesem Unternehmen in Kontakt zu treten!

Die hier mit einer Klonfirma praktizierte Vorgehensweise ist eine oft verwandte Betrugsmethode. Die Klonfirma, in diesem Fall die Firma „Secure Trading Financial Services“, täuscht ein legitimes autorisiertes Unternehmen vor.  Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Wer unberechtigt den Namen eines tatsächlich existierenden und zugelassenen Unternehmens benutzt, der will die Anleger ein zweites Mal über den Tisch ziehen.

Also: Finger weg! Hier bewahrheitet sich wieder die Erkenntnis: Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.

Wer in der Lage gewesen ist so eine, für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen und damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch versuchen die Spur des ergaunerten Geldes zu verwischen. Um nun möglichst zu verhindern dass das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen wird, ist rasches Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung legt auch aus diesem Grunde für jedes seiner Fördermitglieder das Beitreiben der investierten Gelder in die professionelle Hände der Express Inkasso GmbH.

  • Ein Inkassoverfahren gegen einen Hauptverantwortlichen der Investfinans AB wurde bereits eingeleitet. Außerdem bleibt abzuwarten inwieweit die Svenska Handelsbanken, aufgrund der Konfrontation mit dem ESK zu einer außergerichtlichen Lösung zur Entschädigung der Anleger bereit ist.

Bleibt dieses Vorgehen ohne Erfolg, werden über ESK Vertrauensanwälte unmittelbar  gerichtliche Schritte eingeleitet.  Das passiert alles in sehr kurzen Zeitabständen!

Ab sofort kann jeder Investfinans AB-Anleger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit:

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Kein Ende der staatlich sanktionierten Raubritterei - dem Abmahnunwesen - in Sicht!

Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen so unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann. Mit gebührenpflichtigen Abmahnungen kann man hier sehr schnell sehr reich werden.

Das deutsche Wettbewerbsrecht, Betroffene sprechen vom „Abmahnunrecht“, bietet Abmahnanwälten und Abmahnvereinen eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen.  Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.  Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Ist das in der Form noch als Rechtspflege zu bezeichnen?

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei. 

Die Praxis der massenweisen Abmahnungen von Verkäufern auf Internetportalen wie zum Beispiel ebay durch den IDO e.V. oder Autohäuser durch den DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.

..und die Gerichte?

Straftäter müssen zum Teil wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Gerichte angeblich überlastet sind und nicht im vorgeschriebenen Zeitfenster tätig werden können. Bei Abmahnungen dagegen, hat man binnen Stunden  „für Recht“ gesorgt. 

Gerichte und ihre Urteile zu kritisieren ist in Deutschland ein No Go. Insbesondere wenn es um Verlautbarungen des Gottvaters der deutschen Justiz, den BGH Bundesgerichtshof geht.

„Wenn tatsächlich Wettbewerbsverstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt“, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Recht und Urteil sind oft zweierlei. BGH: Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf weiterkassieren.

Eine weitere Ohrfeige für hart arbeitende und vom Dieselskandal bedrohte Autohändler. Das grüne Netzwerk funktioniert engmaschig.

Der umstrittene Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« darf voraussichtlich weiter Unternehmen abmahnen und abkassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute nach ersten Beratungen verkündet.

Ein Autohändler aus Fellbach bei Stuttgart hatte unterstützt von der KfZ-Innung Stuttgart geklagt. Die DUH betreibe Rechtsmissbrauch, wenn sie Autohändler abmahne. Denn der Verein habe es vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen. Die DUH mahne pro Woche 30 Verstöße ab und führe rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. 2,2 Millionen Euro betrug laut DUH das »Betriebsergebnis« allein im Jahr 2017. 2015 und 2016 waren das immerhin fast fünf Millionen Euro. Um Verbraucherschutz gehe es der DUH also nicht.

Der Autohändler weigerte sich, auf eine Abmahnung hin zu zahlen. Die Vorinstanzen gaben jedoch dem Abmahnverein Recht, das Oberlandesgericht Stuttgart ließ Revision beim BGH zu. Doch jetzt sehen die BGH-Richter kein rechtsmissbräuchliches Verhalten und keinen Anlass, die Klagebefugnis infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch in Karlsruhe sagte. Das Urteil mit Begründung wird in den nächsten Wochen verkündet.

Alles rechtens also. Ein anderer Spruch aus Karlsruhe wäre auch eine echte Überraschung gewesen. Gleichzeitig wären damit auch die engen Verflechtungen zwischen DUH, Ministerien und Umweltbundesamt ins Wanken geraten.

Es ist nicht erstaunlich, dass der BGH der DUH ihr Millionengeschäft nicht versalzen wollte. DUH-Leute schleichen sich inkognito in Autohäuser und überprüfen, ob CO2 Verbrauchsangaben groß genug zu lesen sind. Stehen die zum Beispiel in zu kleiner Schrift auf den Tafeln neben Autos, mahnt die DUH ab. Sie verschickt dazu Unterlassungserklärungen, die die Autohändler unterschreiben sollen. Das kann richtig teuer für den Autohändler werden. »Ökologische Marktüberwachung« nennen die DUH-Leute ihr einträgliche Geschäft. Das finanziere neben den satten Gehältern von DUH-Geschäftsführer Resch & Co auch den Kampf für saubere Luft, das sei letztlich im Sinne der Verbraucher.

Eine weitere Ohrfeige für hart arbeitende und vom Dieselskandal bedrohte Autohändler. Das grüne Netzwerk funktioniert engmaschig.
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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:



UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de



….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

Credit Union EEIG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Credit Union EEIG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Zudem verfügt das Unternehmen nicht über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Credit Union EEIG untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Credit Union EEIG mit angeblichen Sitzen in 85106 Sundsvall, Schweden, und 78234 Engen, Deutschland, tritt an interessierte Anleger mit dem Angebot heran, (Mitgliedschafts-)Anteile (sogenannte „Units“ in einem „Unit-System“) von ihr zu erwerben. Darüber hinaus bietet das Unternehmen die Gewährung von zinslosen Gelddarlehen an jeden Gesellschafter an.

Durch seine Firmierung als „Credit Union“ erweckt das Unternehmen fälschlich den Eindruck, eine beaufsichtigte Genossenschaftsbank zu sein.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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Donnerstag, April 25, 2019

Fikret Öcal/Yering Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat Herrn Fikret Öcal, Waldkraiburg, mit Bescheid vom 29. März 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Öcal nimmt unter der Firma Yering Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, Gelder deutscher und internationaler Investoren entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er verspricht. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

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Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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