Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat
massenweise deutsche Kunden betrogen, teilweise um enorm hohe Beträge. „Diese
Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen
vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung.
Die meisten Anleger dürften
ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. „Bei Anlagebetrug besteht auch immer
der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen
Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu
überprüfen.
Die Svenska Handelsbanken AB bekam also von demjenigen der
für Investfinans AB einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte
einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus musste sich die Bank durch
Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf
Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt war die Firma Investfinans
AB zu vertreten.
Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25
Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss
auf das Unternehmen ausübt. Außerdem hätte sich die Bank über den
Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der
von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren
müssen.
Für den ESK stellt sich nunmehr die Frage, hätte der Svenska
Handelsbanken AB bei all diesen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass
die Firma Investfinans AB für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der
Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann
möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen?
Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen
Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche
nachgegangen werden. Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer
die Dienstleistungen von Banken. Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der
Welt Regeln eingeführt. Das schwedische Gesetz basiert auf der vierten
Geldwäscherichtlinie der EU, was bedeutet, dass alle Finanzunternehmen in der
EU verpflichtet sind, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch
Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die
Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht
nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn
bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden,
wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Wenn bei der Bank der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist
dies unverzüglich der Abteilung für
Finanzpolitik der Polizeibehörde (Finanspolisen) zu melden.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden
Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein
Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu
erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei
der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass
der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen
Aufsichtsbehörde verfügt.
Investfinans AB hat damit geworben, dass die Investments der
Anleger über die Einlagensicherung geschützt sei. Diese Aussage hätte der Bank
eigentlich bekannt sein müssen.
Der ESK stellt an die Svenska Handelsbanken AB nun die
Frage:
Hat die Bank bei der
Eröffnung des Kontos für Investfinans AB alle Maßnahmen getroffen, die die Bank
gemäß den schwedischen Rechtsvorschriften zu ergreifen hat?
Zu welchem Datum hat die Bank bemerkt, dass das Unternehmen die getätigten Transaktionen nicht erklären konnte.
Zu welchem Datum hat die Svenska Handelsbanken AB das Konto der
Investfinans AB für ausgehende und eingehende Zahlungen gesperrt und welcher Betrag
befindet sich derzeit noch auf dem Konto?
Die Svenska Handelsbanken AB wird unserer Erfahrung nach,
sicher mit dem Standardsatz in Anspruch genommener Banken reagieren: „Es gibt keine Rechtsgrundlage für den
Anspruch“. Die ESK Rechtsanwälte sehen das
ganz anders und geben der Bank eine zweite Chance zur außergerichtlichen
Klärung.
Um nun möglichst zu verhindern dass das erbeutete
Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen wird, ist rasches
Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung.
Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB
auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt,
haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung ihres eingezahlten
Geldes.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene
nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer
gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein
Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich
einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
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