Montag, April 29, 2019

Investfinans AB: Kontoeröffnung bei der Svenska Handelsbanken AB in Stockholm wirft Fragen auf.

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden betrogen, teilweise um enorm hohe Beträge. „Diese Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. „Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

Die Svenska Handelsbanken AB bekam also von demjenigen der für Investfinans AB einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus musste sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt war die Firma Investfinans AB zu vertreten.

Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem hätte sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren müssen.

Für den ESK stellt sich nunmehr die Frage, hätte der Svenska Handelsbanken AB bei all diesen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die Firma Investfinans AB für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen?

Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden. Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken. Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. Das schwedische Gesetz basiert auf der vierten Geldwäscherichtlinie der EU, was bedeutet, dass alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet sind, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.

Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.

Wenn bei der Bank der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist dies  unverzüglich der Abteilung für Finanzpolitik der Polizeibehörde (Finanspolisen) zu melden.

Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.

Investfinans AB hat damit geworben, dass die Investments der Anleger über die Einlagensicherung geschützt sei. Diese Aussage hätte der Bank eigentlich bekannt sein müssen.

Der ESK stellt an die Svenska Handelsbanken AB nun die Frage:

Hat die Bank  bei der Eröffnung des Kontos für Investfinans AB alle Maßnahmen getroffen, die die Bank gemäß den schwedischen Rechtsvorschriften zu ergreifen hat?

Zu welchem Datum hat die Bank bemerkt, dass das Unternehmen die getätigten Transaktionen nicht erklären konnte.
Zu welchem Datum hat die Svenska Handelsbanken AB das Konto der Investfinans AB für ausgehende und eingehende Zahlungen gesperrt und welcher Betrag befindet sich derzeit noch auf dem Konto?

Die Svenska Handelsbanken AB wird unserer Erfahrung nach, sicher mit dem Standardsatz in Anspruch genommener Banken reagieren:  „Es gibt keine Rechtsgrundlage für den Anspruch“. Die ESK Rechtsanwälte sehen das  ganz anders und geben der Bank eine zweite Chance zur außergerichtlichen Klärung.

Um nun möglichst zu verhindern dass das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen wird, ist rasches Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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