Sonntag, April 07, 2019

Investfinans AB: Anleger haben Fragen an die Svenska Handelsbanken in Schweden

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. „Diese Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes.

Die Anleger schließen sich dem Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung an und lassen zunächst außergerichtlich ihre Forderungen geltend machen und verlangen von der Svenska Handelsbanken Vorschläge zur Wiedergutmachung des Schadens.

Im Fall Investfinans AB wurde Anlegern durch viele positive Berichte im Internet eine solide Anlagemöglichkeit vorgegaukelt. In der Regel sind das Eigenberichte und bezahlte verdeckte Werbung.  Wer zum Beispiel „Investfinans AB“ googelt,  wird von Presseberichten und Mitteilungen quasi überschüttet. Natürlich alles positive Einschätzungen. 

Anleger wurden sogar mit einer angeblichen „Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein sollten. Die angebliche Einlagensicherung der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei nicht, es handelte sich nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach Schweden zu bewegen.

Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungs­systems erhalten haben. Diese sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne Einlagensicherung da. Darüber hinaus  besitzt Investfinans AB keine Erlaubnis der schwe­dischen Finanz­aufsichts­behörde.

Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen. Die am Telefon versprochenen Garantien sind reine Erfindungen. Tatsächlich verantwortliche Personen sind, zumindest im Internet nicht auszumachen. Erste Erkenntnisse kommen zu dem Schluss, dass sich hinter Investfinans AB ein türkisches Callcenter verbirgt.

Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben.

Inzwischen soll das Bankonto von Investfinans AB wegen Betrugs- und Geldwäscheverdachts eingefroren sein.

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird dann durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an  den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.

Auch in Schweden unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht. Die Bank hat sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte der Bank zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt.

Der Umfang der Risikobewertung hängt von Größe und Geschäft ab. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB offensichtlich um große Summen handelt, hätte sich die Bank über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen. Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen.

Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Die Bank wird nunmehr zu drängenden Fragen bezüglich Investfinans AB dem ESK Rede und Antwort stehen müssen: 

  • Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
  • Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
  • Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
  • Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
  • Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
  • Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
  • Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit von Investfinans AB eingeholt?
  • Warum ist der Bank  dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
  • Darüber hinaus haben sich Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen der Österreichischen Finanzaufsicht bezüglich  Finanzinvest AB, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
  • Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
  • Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen  über den Kunden übereinstimmten.  
  • Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Wer in der Lage gewesen ist so eine, für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen und damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch versuchen die Spur des ergaunerten Geldes zu verwischen.

Um nun möglichst zu verhindern dass das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen wird, ist rasches Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung legt für jedes seiner Fördermitglieder das Beitreiben der investierten Gelder in die professionelle Hände der Express Inkasso GmbH.

Ab sofort werden die Forderungen jedes Anlegers der sich beim ESK anmeldet unmittelbar durch eine Inkasso Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Außerdem wird geprüft inwieweit die Svenska Handelsbanken zu einer außergerichtlichen Lösung zur Entschädigung der Anleger bereit ist. Bleibt dieses Vorgehen ohne Erfolg, werden über ESK Vertrauensanwälte unmittelbar  gerichtliche Schritte eingeleitet.  Das passiert alles in sehr kurzen Zeitabständen!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-9816829

Montag, April 01, 2019

Finanzgeschäfte nur durch Unternehmen ausführen lassen, die von den Aufsichtsbehörden zugelassen sind.

Aktuell haben wieder viele Bürger Geld über Finanzdienstleister investiert, welche den Eindruck erweckt haben, sie verfügten über eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, ohne dass dies jedoch den Tatsachen entsprach.

Wer Finanzdienstleistungen anbietet, ohne dabei im Besitz der entsprechenden Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtbehörde zu sein, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Anleger sollten sich deshalb, bevor sie Geld investieren über Genehmigung oder eben der nicht vorhandenen Genehmigung schlau machen.

Aktuell warnt zum Beispiel die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein vor https://solu-trade(dot)com.

„Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die Betreiber der Website https://solu-trade(dot)com über keine spezialgesetzliche Bewilligung der FMA verfügen und keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen anbieten dürfen. Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website https://solu-trade(dot)com zu tätigen respektive auf Angebote dieser Gesellschaft zu reagieren oder Gelder zu überweisen.“

Auch nach Meldung der Finantsinspektsioon besitzt solutrade.com keine eine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Estland und darf daher keine Wertpapierdienstleistungen in Estland erbringen.

Es reicht nicht aus die schönen Texte auf den Internetseiten der Anbieter zur Grundlage seiner Anlageentscheidung zu machen, sondern eigene Recherchen, möglichst auch solche außerhalb des Internets, anzustellen. Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.      Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden.

In nicht wenig Fällen wird Anlegern durch viele positive Berichte im Internet eine solide Anlagemöglichkeit vorgegaukelt. In der Regel sind das Eigenberichte und bezahlte verdeckte Werbung.

Wer zum Beispiel „Investfinans AB“ googelt,

wird von Presseberichten und Mitteilungen quasi überschüttet. Natürlich alles positive Einschätzungen. Es fällt allerdings auf, alle Berichte sind neueren Datums. Es wird auch ausführlich über einen angeblich bevorstehenden Börsengang berichtet.

Bei der Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden ist nun nach einer Investorenwarnung der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 21.02.2019 vor der Fa. Investfinans AB, und einer Warnung der Zeitschrift Test, der „Super-GAU“ für die Anleger eingetreten.

Die Svenska Handelsbanken in Schweden, bei der die Anlegergelder von Investfinans einbezahlt wurden, hat, wie ein ESK Vertrauensanwalt aus sicherer Quelle informiert wurde, inzwischen das Konto von Investfinans AB wegen Betrugs- und Geldwäscheverdachts eingefroren.

Anleger wurden sogar mit einer angeblichen „Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein sollten. Die angebliche Einlagensicherung der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei vermutlich nicht, es handelte sich vermutlich nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach Schweden zu bewegen.

Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungs­systems erhalten haben. Diese sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne Einlagensicherung da. Darüber hinaus  besitzt Investfinans AB keine Erlaubnis der schwe­dischen Finanz­aufsichts­behörde.

Die Anlegergelder sind damit leider in allerhöchster Gefahr, es besteht die konkrete Gefahr, dass die Täter schon einen Teil der überwiesenen Anlegergelder weiter überwiesen haben in andere Länder und diese damit bereits verschwunden sind.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung empfiehlt dringend, Finanzgeschäfte ausschließlich  nur durch Unternehmen ausführen zu lassen, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden auch tatsächlich  zugelassen sind.

Sein Geld gewinnbringend und sicher anzulegen, ohne in die vielen Fallen des Finanzmarktes zu tappen, ist nicht ganz einfach.

Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Freitag, März 29, 2019

Investfinans AB: Wer dies googelt, wird von Presseberichten und Mitteilungen überschüttet.

Natürlich alles positive Einschätzungen. Es fällt allerdings auf, alle Berichte sind neueren Datums. Es wird auch ausführlich über den angeblich bevorstehenden Börsengang berichtet.

Pressemeldungen werden umschrieben mit „Investfinans AB Skandinaviens führender Immobilienfonds“, es wird auch mit Renditen von 3–9,2 % pro Jahr geworben, angeblich keinem Risiko im Vergleich mit herkömmlichen Anlageprodukten, teilweise sogar mit „Festgeld“. Auch wird mit einem großen Börsengang geworben, wobei Anleger laut Investfinans eine der voraussichtlich lukrativsten Aktien der vergangenen zehn Jahre in Schweden schon früher als geplant kaufen könnten. Durch die Kapitalerhöhung sollen bereits vor dem Börsengang weitere 40 Millionen Euro auf den Markt gebracht worden sein.

„Diese Vorgehensweise gleicht einer Blaupause des Anlagebetrugs der mittlerweile insolventen  MDM Group aus Meggen in der Schweiz.

Dort ging man ebenfalls mit vielen Presseberichten und einem bevorstehenden Börsengang auf Investorenfang“, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Das Internet hat Verbrauchern scheinbar  umfassenden Zugang zu finanziellen Informationen und günstigen Möglichkeiten der Geldanlage verschafft.   Jedoch scheint  das Internet  mit eben solchen Informationen in einem nicht zu unterschätzenden Maße auch finanzielle Betrügereien zu fördern.  Dies führt dazu, dass Verbraucher sich bei ihrer Kapitalanlage oft in falscher Sicherheit wiegen.

Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft.

Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.      Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden.

  • Bei der Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden ist nun nach einer Investorenwarnung der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 21.02.2019 vor der Fa. Investfinans AB, einer Warnung der Zeitschrift Test, nun der „Super-GAU“ für die Anleger eingetreten.

Die Svenska Handelsbanken in Schweden, bei der die Anlegergelder von Investfinans einbezahlt wurden, hat, wie ein ESK Vertrauensanwalt aus sicherer Quelle informiert wurde, inzwischen das Konto von Investfinans AB wegen Betrugs- und Geldwäscheverdachts eingefroren.

Investfinans AB hatte  seit Herbst 2018 nicht nur Renditen zwischen ca. 3 – 9,2 % mit „sicheren“ Geldanlagen versprochen, schöne Meldungen an deutsche Anleger über seriöse Presseorgane (bei denen diese inzwischen teilweise gelöscht sind) und seriöse und weniger seriöse Börsenbriefe im Internet verbreiten lassen mit Meldungen wie „Investfinans- Geldanlage-Festgeld …. Investfinans AB: Skandinaviens führender Immobilienfonds …. Höchste Rendite … Kein Risiko... Transparentes Investment,“ mit einem großen Börsengang geworben, etlichen Mitarbeitern und Investitionen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro“

Die Wahrheit sieht indes leider anders aus:

Ein Blick ins Handelsregister verrät, dass Investfinans in Hägersten bei einer c/o-Adresse untergebracht war, offensichtlich ein Büroservice, wobei bei der Adresse leider kein großer „Konzern“ oder auch nur eine „große Belegschaft“ anzufinden waren, sondern vermutlich gar kein Mitarbeiter von Investfinans vor Ort war, also die Post nicht direkt zugestellt werden konnte, sondern immer einige Tage später abgeholt wurde.

Zu dem angeblichen „CEO“ von Investfinans AB B.M. Kasholm ist im Internet leider nicht viel zu finden, allerdings findet man im Internet unter der Seite www.svd.de.se/...  SöK Företag Angaben dazu, dass Herr K. wohl in der Tat „Board member“ eines Unternehmens mit dem Namen „Investfinans i Stockholm AB“ in Västertorpsvägen 135 in 12944 Hägersten ist, das in der Tat wohl auch bereits 2006 gegründet wurde.  Wer allerdings nun einen -zig Millionen schweren Konzern mit etlichen Mitarbeitern vermutet, wie von Investfinans AB vorgegaukelt, wird enttäuscht, denn die Umsätze im Jahr 2017 genauso wie die Mitarbeiterzahl lagen bei: 0 (in Worten: null!). Recherchen ergaben auch, dass die angegebene Umsatzsteuernummer von Investfinans SE556711636201 gegenwärtig ungültig ist.

Anleger wurden sogar mit einer angeblichen „Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein sollten. Die angebliche Einlagensicherung der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei vermutlich nicht, es handelte sich vermutlich nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach Schweden zu bewegen.

Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungs­systems erhalten haben.

Diese sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne Einlagensicherung da. Darüber hinaus  besitzt Investfinans AB keine Erlaubnis der schwe­dischen Finanz­aufsichts­behörde.

Die Anlegergelder sind damit leider in allerhöchster Gefahr, es besteht die konkrete Gefahr, dass die Täter schon einen Teil der überwiesenen Anlegergelder weiter überwiesen haben in andere Länder und diese damit bereits verschwunden sind.

Anleger sollten alle erforderlichen zivil- und strafrechtlichen Schritte einleiten.  Auch sollten Betroffene prüfen, ob diverse Verantwortliche, die bei dem Betrug mitgemacht haben, oder auch diverse Banken, eventuell haftbar gemacht werden könnten.

Sein Geld gewinnbringend und sicher anzulegen, ohne in die vielen Fallen des Finanzmarktes zu tappen, ist nicht ganz einfach.

Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.  

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen. 

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


Dienstag, März 26, 2019

ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung: Damit der Rechtsschutz der Bürger nicht mit der Kostenkeule erschlagen wird.

Sein Geld gewinnbringend und sicher anzulegen ohne in die vielen Fallen des Finanzmarktes  zu tappen, ist nicht ganz einfach. Mit frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren Schneeballsystemen, nicht stattfindenden Börsengängen und falschen Pressemeldungen, wird versucht den Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Jährlich werden Milliardenbeträge in Deutschland mit dubiosen Anlageangeboten abgeschöpft.  Und meist sind es überwiegend Kleinanleger, die Ihr Geld verlieren. Vor dem Hintergrund ständiger Anlageskandale, muss man einfach zu der Erkenntnis kommen, dass es einen wirklich wirksamen Schutz für Anleger in Deutschland faktisch nicht gibt.


Anleger, die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell. Die Initiatoren und Finanzberater dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon, wenn nicht, sind sie nicht selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben, während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.

Unterliegt der Anleger im Gerichtsverfahren, verliert er nicht nur  seine Forderung sondern hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wer gewinnt, kann leer ausgehen, wenn der Unterlegene zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Für die Gerichtskosten und die Kosten seines Anwaltes haftet der Anleger dann als so genannter Zweitschuldner. Wer die hohen Prozesskosten nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche, kritisiert man beim ESK. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Dem ESK ist bekannt, dass diese Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen.

Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht. Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird, bietet der ESK wirksame Hilfe für betroffene Anleger. Mit dem ESK wird vermieden, dass Rechtsuchende wegen der hohen Kosten davon abgehalten werden, ihre Rechte geltend zu machen!

So stellt sich zum Beispiel  für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? Oft sind die Anleger auch finanziell am Ende.

Da die Sachverhalte im Zusammenhang mit Not leidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden, ist es für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen unabdingbar, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden.

  • Anleger die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet die Fördergemeinschaft   des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Betroffenen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Das kann in vielen Fällen bereits der erste Schritt zur Vermögenswiederherstellung sein.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit:

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

Samstag, März 23, 2019

Eine unzulässige Abschalteinrichtung stellt einen Mangel dar und der Verbraucher hat somit Anspruch auf Ersatz. Punkt!!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung fordert alle Dieselkäufer auf unbedingt ihre Ansprüche geltend zu machen.  Entweder Betrugsdiesel zurück – gegen Kaufpreiserstattung oder   Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs.

Die Forderungen sind in der Regel noch nicht verjährt, sondern können noch mindestens bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Immerhin stellt der Verkauf von Autos mit der illegalen Umschaltlogik  eine „konkludente Täuschung“ dar. Der Kaufvertrag ist von vornherein nachteilig für den Käufer gewesen und deshalb nicht akzeptabel. Nach Ausmaß und Vorgehen handelt es sich um eine  „besonders verwerflichen Charakter der Täuschung von Kunden“.

In den 1990er Jahren wurde den Bürgern von der Politik der Diesel schmackhaft gemacht. Das kam nicht nur bei den Deutschen gut an. Kostengünstig fahren und gleichzeitig den Planeten retten, das hatte was. Wer Diesel fährt hilft die CO2-Emissionen zu senken, so lautete die Botschaft.

Heute soll das nicht mehr gelten. Die Grüne Botschaft lautet. Emissionsfrei elektrisch fahren. Dieses Märchen glauben zwar viele, aber es stimmt trotzdem nicht. Der Dreck kommt zwar nicht aus dem Auspuff dafür aber aus dem Kraftwerk. Tatsächlich regeln Markt und Verbraucher Erfolg oder Nichterfolg einer Technologie. Bisher deuten die rund 0,2 % Elektroautos nicht darauf hin, dass die Kunden massenhaft von einem Gefährt überzeugt sind, welches schlechtere Leistungen bietet, dazu aber teurer als bisherige Benzin- oder Dieselfahrzeuge ist.

Der Dieselskandal hat sich mittlerweile zu einem wirtschaftlichen Desaster für die ganze Autoindustrie und deren Beschäftigten entwickelt. 

Auf breiter Front schlagen jetzt die Folgen der Krise bei Diesel und Benziner in der Autoindustrie durch. Bei Volkswagen spricht man von bis zu 7.000 Stellen, die wegfallen sollen. Die entsprechenden Arbeitsplätze sollen nicht wieder besetzt werden, wenn die Mitarbeiter gehen. Die Kosten sollen ab dem Jahre 2023 um 5,9 Prozent Milliarden Euro im Jahr gesenkt werden, wie der Vorstand von Volkswagen erklärte. VW muss einmal die hohen Kosten für die Verminderung des CO2 Ausstoßes bezahlen und jene 19 Milliarden Euro stemmen, die für den Umstieg auf die Elektromobilität und autonomes Fahren draufgehen.

Auch die VW-Tochter Audi tritt kräftig auf die Bremse und will über Effizienzmaßnahmen bis 2022 15 Milliarden € einsparen. Mit dem Betriebsrat soll das Management jetzt Gespräche über Personalabbau aufnehmen. Die Rede ist von bis zu 15 % der 90.000 Angestellten, die verschwinden sollen. Das Tempo der Änderungen müsse erhöht werden, feuert der neue Vorstandschef seine Belegschaft an. Im Klartext: Die verbleibenden Mitarbeiter müssen mehr ranklotzen.

Auch bei Ford werden Arbeitsplätze gekippt. 5.000 sollen es laut Auskunft einer Unternehmenssprecherin in Deutschland sein. Damit soll jeder fünfte der 24.000 Mitarbeiter in Köln, Saarlouis und Aachen seinen Arbeitsplatz verlieren. Sie sollen entweder eine Abfindung bekommen oder in die Frührente geschickt werden.

  • Schaden haben  aber nicht nur die Automobilindustrie sondern auch die Autokäufer erlitten, erinnert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt/Technik|Recht| e.V. und Mitinitiator des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Volkswagen hat seinen Kunden Autos verkauft die mit einem Sachmangel behaftet sind.

Eine illegale Abschalteinrichtung, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, ist ein „Sachmangel“, das stellte sogar der Bundesgerichtshof in einem bemerkenswerten Hinweisbeschluss fest. Der Senat stellte klar, dass „bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte, …weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte.“

Das stärkt nicht nur die Position von VW-Kunden im Dieselskandal ganz erheblich. Das bedeutet letztlich, dass alle Besitzer von Schummeldieseln vom Kaufvertrag zurücktreten können – egal welche Automarke. Sie bekommen dann entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück oder sie können eine sogenannte Ersatzlieferung verlangen, also ein mängelfreies Fahrzeug. In diesem Fall würde sogar die Nutzungsentschädigung entfallen.

Eine unzulässige Abschalteinrichtung stellt einen Mangel dar und der Verbraucher hat somit Anspruch auf Ersatz. Punkt!!

  • Entweder Betrugsdiesel zurück – gegen Kaufpreiserstattung oder   Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung fordert alle Dieselkäufer auf unbedingt ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Forderungen sind in der Regel noch nicht verjährt, sondern können noch mindestens bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Immerhin stellt der Verkauf von Autos mit der illegalen Umschaltlogik  eine „konkludente Täuschung“ dar. Der Kaufvertrag ist von vornherein nachteilig für den Käufer gewesen und deshalb nicht akzeptabel. Nach Ausmaß und Vorgehen handelt es sich um eine  „besonders verwerflichen Charakter der Täuschung von Kunden“.

WER SCHADEN ERLEIDET, HAT BERECHTIGTE ANSPRÜCHE!

Ein Autokäufer darf darauf vertrauen, dass er sein Fahrzeug ungehindert im Straßenverkehr bewegen kann und dass der Hersteller die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt hat. Wenn der Hersteller durch den Einsatz einer Manipulationssoftware verhindert, dass der Käufer mit dem Auto die für die Zulassung erforderlichen und vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhalten kann, macht er sich Schadensersatzpflichtig.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange den Standpunkt im Diesel-Skandal:   Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche! Egal ob sich jemand bereits der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat oder nicht. Zögern und Abwarten ist jetzt die falsche Strategie.  Wer jetzt nicht aktiv wird, der wird am Ende auf seinem finanziellen Schaden sitzen bleiben.
Betrogene Dieselkäufer haben jetzt gute Chancen Ihre Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.

Diese berechtigten Ansprüche  setzt der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer außergerichtlich auf Erfolgsbasis durch.

  • Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer kleinen Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Jetzt Betrugsdiesel zurückgeben - gegen Kaufpreiserstattung!

Alle Besitzer von Betrugsdieseln können vom Kaufvertrag zurücktreten - egal welche Automarke. Sie bekommen dann entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück oder sie können eine sogenannte Ersatzlieferung verlangen, also ein mängelfreies Fahrzeug. In diesem Fall würde sogar die Nutzungsentschädigung entfallen.

Übrigens:
Auch das nachträgliche Aufspielen des Software-Updates, ist für den Autofahrer unzumutbar, da eben auch die zur angeblichen Nachbesserung eingesetzte Software von VW entwickelt worden ist. „Bei dieser Sachlage hat der Käufer zu Recht kein Vertrauen mehr zu seinem Vertragspartner und deshalb ein Recht auf Rücktritt.

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein Recht zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  außergerichtlichen Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Schadensersatzbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

Freitag, März 22, 2019

Durch Fehlerhafte Anlageberatung, Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld verloren.

Die Bürger können unter einer ständig wachsenden Vielfalt von Anlageprodukten auswählen, und haben anscheinend die Freiheit eigene Anlageentscheidungen zu treffen. Finanzberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein Glücksspiel wie Roulette. Durch falsche Finanzberatung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Das ist skandalös.

Es ist ja (noch) ihr Geld und sie können es investieren wo sie wollen.   Nur hat die Freiheit, sein Geld  überall und in jedes Projekt investieren zu können, auch ihren Preis, warnt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Die Finanzbranche ist ein Haifischbecken wo auch Produkte verkauft werden die den Anlegern von Anfang an Null Möglichkeiten zum Geld verdienen bieten. Verdient wird ausschließlich von den Anbietern.

Wie ist da möglich?

Ganz einfach: Es wird gelogen und getrickst, dass sich die Balken biegen. Durch Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld verloren. Da machen Verkäufer unhaltbare Versprechen leichter Gewinne durch steigende Preise für Edelmetalle wie Gold, Silber, Palladium und Platin. Mit teilweise dubiosen Goldsparplänen, Gold was überhaupt nicht vorhanden ist oder Falschgold werden die Anleger skrupellos betrogen und ausgenommen.

Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.

Der globale Anlagebetrug ist in Deutschland zu einem ernsthaften Problem geworden.

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.

Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen extrem hoher Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. Diese Anleger würden jedoch gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen.

Bei dem ESK beklagen sich viele Anleger über den Auslandsinvestitionsschwindel.

Die Angebote reichen von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen, bevorstehenden Börsengängen und spezielle ausländische Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit „sky-high, no risk“ bis zu Phantomprojekten. Kaum jemand kennt die genaue Summe, um die jährlich Anleger in Deutschland durch diesen Betrug geschädigt werden.

Abkassiert wird meist nach den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“.

Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren.

Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind meist nur Lockmittel, selten Realität. Natürlich ist nicht jedes dieser Angebote ein Ponzi-System bei dem das frische Anlegergeld benutzt wird um die früheren Investoren zu bezahlen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben.
Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

So Maximieren fehlerhaft beratene Anleger ihre Chance auf Schadensersatz.

Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde,  ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit   unter den Teppich  zu kehren.

Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen  unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite  besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden

Die gute Nachricht:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

Häufig kann im Falle formaler Rechtsverstöße ohne die praktisch sehr häufigen Beweisprobleme (oft fehlt es an eigenen Zeugen oder die Zeugen der Gegenseite fürchten bei wahrheitsgemäßer Aussage sich selbst zu belasten) die Anlage außergerichtlich gegen Rückzahlung der Einlage zurückgegeben werden. Dies gelang in den letzten Jahren in zahlreichen Fällen von Immobilien-, Schiffs- und Filmfonds sowie Lebensversicherungen. Der Vorteil bei einem außergerichtlichen Ansatz ist die sehr schnelle Abwicklung. Diese ist zudem in aller Regel weit kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter oder unter falschen Voraussetzungen verkaufter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.  Der ESK sorgt dafür, dass die Kapitalanleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich   >wissen die vom ESK eingeschaltete Spezialisten>, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Ehrliche Menschen rechnen eigentlich nicht damit, dass sie getäuscht oder gar betrogen werden könnten.

Kommt die Täuschung an das Tageslicht, hat der Betrogene in vielen Fällen Skrupel sein Recht einzufordern. In solch einer Situation macht es Sinn, sich jemand anders darum kümmern zu lassen.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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