Sein Geld gewinnbringend und sicher anzulegen ohne in die
vielen Fallen des Finanzmarktes zu tappen, ist nicht ganz einfach. Mit
frei erfundenen Versprechungen, schwer erkennbaren Schneeballsystemen, nicht
stattfindenden Börsengängen und falschen Pressemeldungen, wird versucht den
Anlegern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Jährlich werden Milliardenbeträge in Deutschland mit
dubiosen Anlageangeboten abgeschöpft.
Und meist sind es überwiegend Kleinanleger, die Ihr Geld verlieren. Vor
dem Hintergrund ständiger Anlageskandale, muss man einfach zu der Erkenntnis
kommen, dass es einen wirklich wirksamen Schutz für Anleger in Deutschland faktisch
nicht gibt.
Anleger, die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht
einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für
sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell. Die
Initiatoren und Finanzberater dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen
oft mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon, wenn nicht, sind sie nicht
selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem
ergaunerten Geld ein schönes Leben, während die Betrogenen keine Aussicht auf
Entschädigung haben.
Unterliegt der Anleger im Gerichtsverfahren, verliert er
nicht nur seine Forderung sondern hat
zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wer gewinnt, kann leer
ausgehen, wenn der Unterlegene zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Für
die Gerichtskosten und die Kosten seines Anwaltes haftet der Anleger dann als
so genannter Zweitschuldner. Wer die hohen Prozesskosten nicht aufbringen kann,
für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche, kritisiert
man beim ESK. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung
keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus
irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.
Dem ESK ist bekannt,
dass diese Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist,
Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen.
Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen
Existenz ist bedroht. Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und
die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen
wird, bietet der ESK wirksame Hilfe für betroffene Anleger. Mit dem ESK wird
vermieden, dass Rechtsuchende wegen der hohen Kosten davon abgehalten werden,
ihre Rechte geltend zu machen!
So stellt sich zum Beispiel
für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen häufig die Frage, wie
sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem
Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten
noch gutes Geld hinterher werfen? Oft sind die Anleger auch finanziell am Ende.
Da die Sachverhalte im Zusammenhang mit Not leidenden
Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden, ist es für die
Entscheidung über das konkrete Vorgehen unabdingbar, möglichst viele belegbare
Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft,
über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Mit der
Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine
fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden.
- Anleger
die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten
wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles
mir Rechten Dingen zugeht bietet die Fördergemeinschaft des
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kostenlos einen
fokussierten Ansatz, der Betroffenen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen
zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Das kann in vielen
Fällen bereits der erste Schritt zur Vermögenswiederherstellung sein.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer
sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit:
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
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