Samstag, März 23, 2019

Eine unzulässige Abschalteinrichtung stellt einen Mangel dar und der Verbraucher hat somit Anspruch auf Ersatz. Punkt!!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung fordert alle Dieselkäufer auf unbedingt ihre Ansprüche geltend zu machen.  Entweder Betrugsdiesel zurück – gegen Kaufpreiserstattung oder   Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs.

Die Forderungen sind in der Regel noch nicht verjährt, sondern können noch mindestens bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Immerhin stellt der Verkauf von Autos mit der illegalen Umschaltlogik  eine „konkludente Täuschung“ dar. Der Kaufvertrag ist von vornherein nachteilig für den Käufer gewesen und deshalb nicht akzeptabel. Nach Ausmaß und Vorgehen handelt es sich um eine  „besonders verwerflichen Charakter der Täuschung von Kunden“.

In den 1990er Jahren wurde den Bürgern von der Politik der Diesel schmackhaft gemacht. Das kam nicht nur bei den Deutschen gut an. Kostengünstig fahren und gleichzeitig den Planeten retten, das hatte was. Wer Diesel fährt hilft die CO2-Emissionen zu senken, so lautete die Botschaft.

Heute soll das nicht mehr gelten. Die Grüne Botschaft lautet. Emissionsfrei elektrisch fahren. Dieses Märchen glauben zwar viele, aber es stimmt trotzdem nicht. Der Dreck kommt zwar nicht aus dem Auspuff dafür aber aus dem Kraftwerk. Tatsächlich regeln Markt und Verbraucher Erfolg oder Nichterfolg einer Technologie. Bisher deuten die rund 0,2 % Elektroautos nicht darauf hin, dass die Kunden massenhaft von einem Gefährt überzeugt sind, welches schlechtere Leistungen bietet, dazu aber teurer als bisherige Benzin- oder Dieselfahrzeuge ist.

Der Dieselskandal hat sich mittlerweile zu einem wirtschaftlichen Desaster für die ganze Autoindustrie und deren Beschäftigten entwickelt. 

Auf breiter Front schlagen jetzt die Folgen der Krise bei Diesel und Benziner in der Autoindustrie durch. Bei Volkswagen spricht man von bis zu 7.000 Stellen, die wegfallen sollen. Die entsprechenden Arbeitsplätze sollen nicht wieder besetzt werden, wenn die Mitarbeiter gehen. Die Kosten sollen ab dem Jahre 2023 um 5,9 Prozent Milliarden Euro im Jahr gesenkt werden, wie der Vorstand von Volkswagen erklärte. VW muss einmal die hohen Kosten für die Verminderung des CO2 Ausstoßes bezahlen und jene 19 Milliarden Euro stemmen, die für den Umstieg auf die Elektromobilität und autonomes Fahren draufgehen.

Auch die VW-Tochter Audi tritt kräftig auf die Bremse und will über Effizienzmaßnahmen bis 2022 15 Milliarden € einsparen. Mit dem Betriebsrat soll das Management jetzt Gespräche über Personalabbau aufnehmen. Die Rede ist von bis zu 15 % der 90.000 Angestellten, die verschwinden sollen. Das Tempo der Änderungen müsse erhöht werden, feuert der neue Vorstandschef seine Belegschaft an. Im Klartext: Die verbleibenden Mitarbeiter müssen mehr ranklotzen.

Auch bei Ford werden Arbeitsplätze gekippt. 5.000 sollen es laut Auskunft einer Unternehmenssprecherin in Deutschland sein. Damit soll jeder fünfte der 24.000 Mitarbeiter in Köln, Saarlouis und Aachen seinen Arbeitsplatz verlieren. Sie sollen entweder eine Abfindung bekommen oder in die Frührente geschickt werden.

  • Schaden haben  aber nicht nur die Automobilindustrie sondern auch die Autokäufer erlitten, erinnert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt/Technik|Recht| e.V. und Mitinitiator des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Volkswagen hat seinen Kunden Autos verkauft die mit einem Sachmangel behaftet sind.

Eine illegale Abschalteinrichtung, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, ist ein „Sachmangel“, das stellte sogar der Bundesgerichtshof in einem bemerkenswerten Hinweisbeschluss fest. Der Senat stellte klar, dass „bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte, …weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte.“

Das stärkt nicht nur die Position von VW-Kunden im Dieselskandal ganz erheblich. Das bedeutet letztlich, dass alle Besitzer von Schummeldieseln vom Kaufvertrag zurücktreten können – egal welche Automarke. Sie bekommen dann entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück oder sie können eine sogenannte Ersatzlieferung verlangen, also ein mängelfreies Fahrzeug. In diesem Fall würde sogar die Nutzungsentschädigung entfallen.

Eine unzulässige Abschalteinrichtung stellt einen Mangel dar und der Verbraucher hat somit Anspruch auf Ersatz. Punkt!!

  • Entweder Betrugsdiesel zurück – gegen Kaufpreiserstattung oder   Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung fordert alle Dieselkäufer auf unbedingt ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Forderungen sind in der Regel noch nicht verjährt, sondern können noch mindestens bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Immerhin stellt der Verkauf von Autos mit der illegalen Umschaltlogik  eine „konkludente Täuschung“ dar. Der Kaufvertrag ist von vornherein nachteilig für den Käufer gewesen und deshalb nicht akzeptabel. Nach Ausmaß und Vorgehen handelt es sich um eine  „besonders verwerflichen Charakter der Täuschung von Kunden“.

WER SCHADEN ERLEIDET, HAT BERECHTIGTE ANSPRÜCHE!

Ein Autokäufer darf darauf vertrauen, dass er sein Fahrzeug ungehindert im Straßenverkehr bewegen kann und dass der Hersteller die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt hat. Wenn der Hersteller durch den Einsatz einer Manipulationssoftware verhindert, dass der Käufer mit dem Auto die für die Zulassung erforderlichen und vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhalten kann, macht er sich Schadensersatzpflichtig.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt schon lange den Standpunkt im Diesel-Skandal:   Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche! Egal ob sich jemand bereits der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat oder nicht. Zögern und Abwarten ist jetzt die falsche Strategie.  Wer jetzt nicht aktiv wird, der wird am Ende auf seinem finanziellen Schaden sitzen bleiben.
Betrogene Dieselkäufer haben jetzt gute Chancen Ihre Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.

Diese berechtigten Ansprüche  setzt der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer außergerichtlich auf Erfolgsbasis durch.

  • Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer kleinen Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Jetzt Betrugsdiesel zurückgeben - gegen Kaufpreiserstattung!

Alle Besitzer von Betrugsdieseln können vom Kaufvertrag zurücktreten - egal welche Automarke. Sie bekommen dann entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück oder sie können eine sogenannte Ersatzlieferung verlangen, also ein mängelfreies Fahrzeug. In diesem Fall würde sogar die Nutzungsentschädigung entfallen.

Übrigens:
Auch das nachträgliche Aufspielen des Software-Updates, ist für den Autofahrer unzumutbar, da eben auch die zur angeblichen Nachbesserung eingesetzte Software von VW entwickelt worden ist. „Bei dieser Sachlage hat der Käufer zu Recht kein Vertrauen mehr zu seinem Vertragspartner und deshalb ein Recht auf Rücktritt.

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein Recht zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  außergerichtlichen Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Schadensersatzbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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