Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung fordert alle
Dieselkäufer auf unbedingt ihre Ansprüche geltend zu machen. Entweder Betrugsdiesel zurück – gegen
Kaufpreiserstattung oder Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs.
Die Forderungen sind in der Regel noch nicht verjährt,
sondern können noch mindestens bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Immerhin stellt
der Verkauf von Autos mit der illegalen Umschaltlogik eine „konkludente Täuschung“ dar. Der
Kaufvertrag ist von vornherein nachteilig für den Käufer gewesen und deshalb
nicht akzeptabel. Nach Ausmaß und Vorgehen handelt es sich um eine „besonders verwerflichen Charakter der
Täuschung von Kunden“.
In den 1990er Jahren wurde den Bürgern von der Politik der
Diesel schmackhaft gemacht. Das kam nicht nur bei den Deutschen gut an.
Kostengünstig fahren und gleichzeitig den Planeten retten, das hatte was. Wer
Diesel fährt hilft die CO2-Emissionen zu senken, so lautete die Botschaft.
Heute soll das nicht mehr gelten. Die Grüne Botschaft
lautet. Emissionsfrei elektrisch fahren. Dieses Märchen glauben zwar viele,
aber es stimmt trotzdem nicht. Der Dreck kommt zwar nicht aus dem Auspuff dafür
aber aus dem Kraftwerk. Tatsächlich regeln Markt und Verbraucher Erfolg oder
Nichterfolg einer Technologie. Bisher deuten die rund 0,2 % Elektroautos nicht
darauf hin, dass die Kunden massenhaft von einem Gefährt überzeugt sind,
welches schlechtere Leistungen bietet, dazu aber teurer als bisherige Benzin-
oder Dieselfahrzeuge ist.
Der Dieselskandal hat
sich mittlerweile zu einem wirtschaftlichen Desaster für die ganze
Autoindustrie und deren Beschäftigten entwickelt.
Auf breiter Front schlagen jetzt die Folgen der Krise bei
Diesel und Benziner in der Autoindustrie durch. Bei Volkswagen spricht man von
bis zu 7.000 Stellen, die wegfallen sollen. Die entsprechenden Arbeitsplätze
sollen nicht wieder besetzt werden, wenn die Mitarbeiter gehen. Die Kosten
sollen ab dem Jahre 2023 um 5,9 Prozent Milliarden Euro im Jahr gesenkt werden,
wie der Vorstand von Volkswagen erklärte. VW muss einmal die hohen Kosten für
die Verminderung des CO2 Ausstoßes bezahlen und jene 19 Milliarden Euro
stemmen, die für den Umstieg auf die Elektromobilität und autonomes Fahren
draufgehen.
Auch die VW-Tochter Audi tritt kräftig auf die Bremse und
will über Effizienzmaßnahmen bis 2022 15 Milliarden € einsparen. Mit dem
Betriebsrat soll das Management jetzt Gespräche über Personalabbau aufnehmen.
Die Rede ist von bis zu 15 % der 90.000 Angestellten, die verschwinden sollen.
Das Tempo der Änderungen müsse erhöht werden, feuert der neue Vorstandschef
seine Belegschaft an. Im Klartext: Die verbleibenden Mitarbeiter müssen mehr
ranklotzen.
Auch bei Ford werden Arbeitsplätze gekippt. 5.000 sollen es
laut Auskunft einer Unternehmenssprecherin in Deutschland sein. Damit soll
jeder fünfte der 24.000 Mitarbeiter in Köln, Saarlouis und Aachen seinen
Arbeitsplatz verlieren. Sie sollen entweder eine Abfindung bekommen oder in die
Frührente geschickt werden.
- Schaden
haben aber nicht nur die
Automobilindustrie sondern auch die Autokäufer erlitten, erinnert Horst
Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt/Technik|Recht| e.V. und Mitinitiator des
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Volkswagen hat seinen
Kunden Autos verkauft die mit einem Sachmangel behaftet sind.
Eine illegale Abschalteinrichtung, die den Stickoxidausstoß
auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, ist ein
„Sachmangel“, das stellte sogar der Bundesgerichtshof in einem bemerkenswerten
Hinweisbeschluss fest. Der Senat stellte klar, dass „bei einem Fahrzeug,
welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung
ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem
normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein
dürfte, …weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung
zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der
Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen
dürfte.“
Das stärkt nicht nur die Position von VW-Kunden im
Dieselskandal ganz erheblich. Das bedeutet letztlich, dass alle Besitzer von
Schummeldieseln vom Kaufvertrag zurücktreten können – egal welche Automarke. Sie
bekommen dann entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung
zurück oder sie können eine sogenannte Ersatzlieferung verlangen, also ein
mängelfreies Fahrzeug. In diesem Fall würde sogar die Nutzungsentschädigung
entfallen.
Eine unzulässige
Abschalteinrichtung stellt einen Mangel dar und der Verbraucher hat somit
Anspruch auf Ersatz. Punkt!!
- Entweder
Betrugsdiesel zurück – gegen Kaufpreiserstattung oder Lieferung
eines mangelfreien Neufahrzeugs.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung fordert alle
Dieselkäufer auf unbedingt ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Forderungen
sind in der Regel noch nicht verjährt, sondern können noch mindestens bis Ende
2019 geltend gemacht werden. Immerhin stellt der Verkauf von Autos mit der illegalen
Umschaltlogik eine „konkludente Täuschung“
dar. Der Kaufvertrag ist von vornherein nachteilig für den Käufer gewesen und
deshalb nicht akzeptabel. Nach Ausmaß und Vorgehen handelt es sich um eine „besonders verwerflichen Charakter der
Täuschung von Kunden“.
WER SCHADEN ERLEIDET,
HAT BERECHTIGTE ANSPRÜCHE!
Ein Autokäufer darf darauf vertrauen, dass er sein Fahrzeug
ungehindert im Straßenverkehr bewegen kann und dass der Hersteller die
erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt hat.
Wenn der Hersteller durch den Einsatz einer Manipulationssoftware verhindert,
dass der Käufer mit dem Auto die für die Zulassung erforderlichen und
vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhalten kann, macht er sich
Schadensersatzpflichtig.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vertritt
schon lange den Standpunkt im Diesel-Skandal:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche! Egal ob sich jemand
bereits der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat oder nicht. Zögern und
Abwarten ist jetzt die falsche Strategie.
Wer jetzt nicht aktiv wird, der wird am Ende auf seinem finanziellen
Schaden sitzen bleiben.
Betrogene Dieselkäufer haben jetzt gute Chancen Ihre
Ansprüche auch tatsächlich durchzusetzen.
Diese berechtigten
Ansprüche setzt der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer außergerichtlich
auf Erfolgsbasis durch.
- Ansprüche
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle
verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei
einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein
Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich
einer kleinen Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Jetzt Betrugsdiesel
zurückgeben - gegen Kaufpreiserstattung!
Alle Besitzer von Betrugsdieseln können vom Kaufvertrag
zurücktreten - egal welche Automarke. Sie bekommen dann entweder den Kaufpreis
abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück oder sie können eine sogenannte
Ersatzlieferung verlangen, also ein mängelfreies Fahrzeug. In diesem Fall würde
sogar die Nutzungsentschädigung entfallen.
Übrigens:
Auch das nachträgliche Aufspielen des Software-Updates, ist für
den Autofahrer unzumutbar, da eben auch die zur angeblichen Nachbesserung
eingesetzte Software von VW entwickelt worden ist. „Bei dieser Sachlage hat der
Käufer zu Recht kein Vertrauen mehr zu seinem Vertragspartner und deshalb ein
Recht auf Rücktritt.
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein Recht zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
mit außergerichtlichen Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden
rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen.
Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem
kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher
wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage
zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular ,Telefon, Mail, Fax oder auch per
Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Schadensersatzbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen