BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erläutern P&R-Anlegern, wie Sie Ihre
Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur
Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen.
Die Betroffenen erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von
Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.
Für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle beim
Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung der Anleger-Rechte im
Gläubigerausschuss und auf den Gläubigerversammlungen ist eine BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte nicht vergessen: Wer zuerst
kommt, mahlt zuerst!
Der BSZ e.V.
veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu täglich interessante Neuigkeiten für
Kapitalanleger.
Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des
Autors den aktuellen Bericht vom 03. 09. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:
Langjährige
Insolvenzverschleppung bei P&R?
Investmentcheck hat die Gutachten der Verwalter eingesehen. Die
Gutachten zur Eröffnung der Insolvenzverfahren im Fall P&R lesen sich wie
das erste Kapitel von einem Krimi. Ob die Täter am Ende überführt werden, muss
sich allerdings noch zeigen.
Das Buch wird sehr lang, denn die Gutachten haben allein
schon jeweils rund 130 Seiten. Viel Leid und etwas Hoffnung für die Anleger
beschreiben die Insolvenzverwalter Michael Jaffé und Philip Heinke. Ein
schnelles Ende wird es nicht geben, da die Insolvenzverwalter über eine
Fortführung nachdenken.
Fortführung.
Teile der auf 86 aktive Containerpools verteilten Flotte
sind bis 2032 vermietet. Deshalb erscheint eine schnelle Veräußerung für Jaffé
„kein gangbarer Weg“. Vielmehr arbeiten er und sein Team an einem mittel- bis
langfristigem Verwertungskonzept. Sogar über die Gründung einer deutschen
NewCo, die die derzeit bestehenden Verträge der P&R Equipment & Finance
übernehmen könnte, wird nachgedacht. Wenn alles optimal laufen würde, könnten
durch die Mieten und späteren Veräußerungserlöse rund 1,6 Milliarden Euro
zusammenkommen. In seinem dem Gericht gegenüber abgegebenen Vermögensstatus
stellt er grob geschätzt ein Vermögen von gut 800 Millionen Euro dar.
Allerdings belaufen sich die Verbindlichkeiten mit 4,35 Milliarden Euro auf gut
das Fünffache. Im Schnitt ergäbe das eine Quote von 19 Prozent, wobei die
Anleger der Angebote mit BaFin-gestattetem Prospekt am schlechtesten
abschneiden. Deren Quotenschätzung liegt nur knapp über zehn Prozent, ähnlich
wie bei der P&R Container-Leasing mit garantierten Rückkäufen, die bei rund
zwölf Prozent liegt.
Vorwürfe.
An verschiedenen Stellen wird in den Gutachten ausführlich
die historische Entwicklung aufgearbeitet. Seit 2007 wurden mit den in
Deutschland eingeworbenen Anlegergeldern „nur in verhältnismäßig geringem
Umfang tatsächlich Container erworben“. Jaffé spricht davon, dass in einer
Vielzahl von Fällen Container an Anleger verkauft wurden, „die es tatsächlich
gar nicht gab“. Noch untersucht werde derzeit, ob diese Fehlbestände noch
weiter zurückreichen als bisher gedacht. Doch damit nicht genug. Jaffé wirft in
seinen Gutachten die Frage der Insolvenzverschleppung auf. Seit 2007 war die
P&R-Gruppe nicht mehr in der Lage, „mit den Einnahmen aus der vorhandenen
Container-Flotte die bestehenden Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu
decken“. Am Ende münden seine Ausführungen in der Feststellung, spätestens seit
Ende der 2000er Jahre war „keine positive Fortführungsprognose mehr“ gegeben.
Für ihn war bereits zu dieser Zeit „klar erkennbar“, dass die Einnahmen die
Ausgaben „nicht ansatzweise werden decken können“. Warum es nicht schon früher
krachte, lag allein an der „Explosion der Verkaufszahlen in den Jahren ab
2011“. Trotz des zu dieser Zeit schon enormen Fehlbestandes an Containern
konnte P&R weiterarbeiten, „schlicht indem man die Einnahmen dazu
verwendete, um Zahlungen an Anleger zu leisten“.
Heinz Roth.
Hauptverdächtiger in dem P&R-Krimi ist Heinz Roth, der
im Dezember 1975 zusammen mit Heidrun Pfeifer die P&R Pfeifer und Roth GmbH
gründete. Als nun nach über 40 Jahren im März dieses Jahres das Kartenhaus
zusammen brach, stand Roth anfänglich zur Aufklärung krankheitsbedingt nur
eingeschränkt zur Verfügung. Nach einer anschließenden kooperativen Phase
änderte er sein Verhalten, nachdem er offenbar einen anwaltlichen Vertreter
mandatierte. Laut Jaffé kann das Fortschreiten der staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen auch dafür verantwortlich sein, dass Roth nicht mehr kooperativ
ist. Eine vor einiger Zeit erteilte Vollmacht für die P&R Equipment &
Finance Corp. hat er zwischenzeitlich widerrufen. Laut Gutachten gab es sogar
schon Versuche von ihm, eine Immobilie zu veräußern und eine andere in Grünwald
nach Auflösung des Güterstandes auf seine Ehefrau zu übertragen. Der
Aufforderung, ein Vermögensverzeichnis einzureichen, kam er nicht nach.
Geschäftsführerhaftung.
Konkret zitiert wird in den Gutachten Paragraph 64
GmbH-Gesetz, wonach der Geschäftsführer einer Gesellschaft zum Schadensersatz
für Zahlungen verpflichtet ist, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder
nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet wurden. Auch Paragraph 43
bietet eine gute Grundlage, um Schadensersatzansprüche aufgrund der fehlenden
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes geltend zu machen. Jaffé listet
deshalb die fünf Geschäftsführer der letzten zehn Jahre konkret auf und stellt
noch fest, dass eine D&O Versicherung leider nicht bestand und nicht
besteht.
Landgericht München.
In den Gutachten ist von Jaffé auch wieder die schon
mehrfach zitierte Entscheidung des Landgerichts München erwähnt.
Investmentcheck hat sich diese vom Gericht schicken lassen. Dabei geht es um einen
Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, wonach ein Anleger ohne
Eigentumszertifikate sich diese nachträglich ausstellen lassen wollte. Warum
dieser Anleger damit keinen Erfolg hatte, lag daran, dass er die Nummern der
ihm gehörenden Container nicht nachweisen konnte. „Auch sonstige Unterlagen,
aus denen sich konkret ergeben würde, auf welche Container sich die Einigungen
über den Eigentumsübergang beziehen, sind weder vorgelegt noch behauptet
worden.“ Damit sagen die Richter ja ganz klar, dass die Frage des
Eigentumsübergangs mit klarer Benennung der Container eventuell anders
beurteilt werden müsste. Laut den Gutachten liegt die Quote der Investoren mit
Eigentumszertifikat bei rund acht Prozent. Einen Wert haben die
Eigentumszertifikate laut Jaffé nicht.
Interessenskonflikte.
Genau lesen sollten die Investoren auch eine Passage, die
den Beginn vom P&R-Ende betrifft. Darin beschreibt Jaffé die im März dieses
Jahres noch gezahlten Mieten an Investoren über 54 Millionen Euro, wodurch die
Konten weitgehend leer geräumt wurden. Seines Erachtens hätte die Anleger da
schon leer ausgehen sollen, weil damit nur ein Teil der insgesamt 82 Millionen
Euro, die eigentlich fällig waren, bezahlt wurde: „Durch diese letztlich völlig
unsinnige Zahlung wurde für die Abwicklung der Verfahren an sich dringend
benötigte Liquidität entzogen, was die Verfahrensbearbeitung weiterhin
anspruchsvoll macht.“ Ob das die überwiegend älteren Anleger, die damals
vermutlich für lange Zeit die letzten Zahlungen kassierten, wohl auch als unsinnig
ansehen?
Strukturanalysen.
Rund die Hälfte der Anleger ist zwischenzeitlich in Rente.
Denn auch konkrete Aussagen zu den Anleger- und Vertriebsstrukturen enthält das
Gutachten. Mehr als jeder dritte Anleger ist sogar über 70 Jahre alt. Immerhin
561 Investoren sind bereits über 90 Jahre. Der Bildungsstand der Geschädigten
ist überdurchschnittlich. Jeder zweite hat Hochschulreife, weitere 35 Prozent
einen (Fach-) Hochschulabschluss und acht Prozent der Anleger sind promoviert
beziehungsweise habilitiert. Dafür gesorgt haben in der Vergangenheit 30
Kreditinstitute, die P&R vertrieben haben. Hinzu kamen bis zu 400 weitere
Vermittler, die Provisionen zwischen drei und fünf Prozent kassierten. Am
aktivsten waren sie in Bayern. In 2016 kamen über 40 Prozent des Kapitals von
dort. Hamburg stellte mit 15 Prozent den zweitgrößten Anlegerblock.
Loipfinger’s Meinung.
Heinz Roth hat sein Vermögen in einer Höhe angegeben, die
geradezu lächerlich wirkt. Dazu passt, dass er längst nicht mehr kooperativ ist
und sogar schon versucht haben soll, Vermögen zu verschieben. Warum Martin
Ebben bei den genannten Gehältern als Geschäftsführer eines Milliardenkonzerns
anheuerte, ist unverständlich. Er muss doch schon zu der Zeit als Prokurist
gemerkt haben, auf was er sich da einlässt. Der Sohn von Heinz Roth könnte
davon profitieren, dass die längst vorliegende Insolvenz jahrelang verschleppt
wurde. Jaffé stellt in Frage, ob aufgrund des Ausscheidens aus den
Geschäftsführungen in 2012 noch Ansprüche „bestehen und durchgesetzt werden
können“. Bleiben noch die Passagen zu den Forderungen aufgrund von
Anfechtungsrechten. Dieses schon mehrfach diskutierte Damoklesschwert wird
nicht groß ausgeführt, aber mit einem Erinnerungswert in die
Vermögensaufstellungen einbezogen. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen,
wird noch geprüft.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel
erhältlich. Es zeigt auch für Laien
verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren
Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
***
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen
Verluste erlitten haben.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch
hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte
dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen
Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen.
Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Wenn Sie finanziell bei P&R
engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel
verpassen
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaf P&R kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen