Mittwoch, August 29, 2018

BSZ e.V.-Fonds-Information "NORDCAPITAL MS E.R. Bristol Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG"


Die Zukunft des Fonds ist unsicher. Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Der Fonds, der im Jahre 2010 aufgelegt wurde, investierte in einen Massengutfrachter, einen sogenannten Bulker, der Handymax-Klasse mit einer Tragfähigkeit von 56.000 tdw und verfügte über eine fünfjährige Erstbeschäftigung.

Obwohl sich der Schifffahrtsmarkt und auch der Bulkermarkt zum Zeitpunkt der Prospekterstellung und Emission aufgrund einer bestehenden Übertonnage in einer tiefen Krise befand, die bis heute nicht ausgestanden ist, wurde im Prospekt fälschlich ein angeblich attraktives Marktumfeld dargestellt. Es erfolgte im Prospekt weder ein Hinweis auf die bereits bestehende Übertonnage, noch darauf, dass diese aufgrund der prognostizierten Wachstumsraten des Transportvolumens in Relation zum feststehenden Wachstum der Bulkerschiffsflotte weiter steigen musste. Ganz im Gegenteil werden angeblich attraktive Markterwartungen behauptet und suggeriert, dass ein Teil der bereits bestellten Schiffe aus unterschiedlichen Gründen mutmaßlich nicht abgeliefert würde und von einem vergleichsweise moderaten Flottenwachstum auszugehen sei.

  • Das waren allenfalls Wunschvorstellungen die der Realität widersprachen. Die tatsächliche Marktlage war eine sehr viel schlechtere, als der Prospekt glaubhaft machte.

  • Dass die tatsächliche Entwicklung eine völlig andere war, als im Prospekt dargestellt, ist mithin keine Überraschung, sondern war zum Zeitpunkt der Prospekterstellung klar absehbar.

WiDie hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  beraten und vertreten geschädigte Anleger, die die NORDCAPITAL MS E.R. Bristol Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gezeichnet haben nicht nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen die sogenannte Gründungsgesellschafter des Fonds aufgrund der Fehlerhaftigkeit des der Zeichnung zugrundeliegenden Verkaufsprospektes.

Die Zeichnungsempfehlungen erfolgten im Jahr 2010, also einem Zeitpunkt, in dem die Übertonnage schon geraume Zeit angewachsen war und auf absehbare Zeit keine Besserung des niedrigen Charterratenniveaus absehbar war.

Gleichwohl wurde den Anlegern in zahlreichen den Rechtsanwälten bekannten Beratungssituationen mitgeteilt, dass die Beteiligung an diesem Fonds ein solides, sicheres Investment sei, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche. Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in das Schiff flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.

Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für das Fondsschiff wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Charterraten kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.

Prospektfehler ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.

Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was die Kosten deutlich verringert. Die hier berichtende BSZ eV. Anlegerschutzkanzlei hat für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren kann.

Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), welches die Anwälte auf den Weg bringen wollen.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen Expertise haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis dieser Mandanten ausgewählt.

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.

Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ e,V. Anlegerschutzanwälte prüfen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

  • Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Beitrag verpassen. Anmeldung zum Newsletter

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

hh 

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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