Die Zukunft des Fonds ist unsicher. Wenn Sie Ihr Kapital
retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.
Der Fonds, der im Jahre 2010 aufgelegt wurde, investierte in
einen Massengutfrachter, einen sogenannten Bulker, der Handymax-Klasse mit
einer Tragfähigkeit von 56.000 tdw und verfügte über eine fünfjährige
Erstbeschäftigung.
Obwohl sich der Schifffahrtsmarkt und auch der Bulkermarkt
zum Zeitpunkt der Prospekterstellung und Emission aufgrund einer bestehenden
Übertonnage in einer tiefen Krise befand, die bis heute nicht ausgestanden ist,
wurde im Prospekt fälschlich ein angeblich attraktives Marktumfeld dargestellt.
Es erfolgte im Prospekt weder ein Hinweis auf die bereits bestehende
Übertonnage, noch darauf, dass diese aufgrund der prognostizierten
Wachstumsraten des Transportvolumens in Relation zum feststehenden Wachstum der
Bulkerschiffsflotte weiter steigen musste. Ganz im Gegenteil werden angeblich
attraktive Markterwartungen behauptet und suggeriert, dass ein Teil der bereits
bestellten Schiffe aus unterschiedlichen Gründen mutmaßlich nicht abgeliefert
würde und von einem vergleichsweise moderaten Flottenwachstum auszugehen sei.
- Das
waren allenfalls Wunschvorstellungen die der Realität widersprachen. Die
tatsächliche Marktlage war eine sehr viel schlechtere, als der Prospekt
glaubhaft machte.
- Dass
die tatsächliche Entwicklung eine völlig andere war, als im Prospekt
dargestellt, ist mithin keine Überraschung, sondern war zum Zeitpunkt der
Prospekterstellung klar absehbar.
WiDie hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und vertreten geschädigte Anleger, die
die NORDCAPITAL MS E.R. Bristol Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG gezeichnet haben nicht nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen
die sogenannte Gründungsgesellschafter des Fonds aufgrund der Fehlerhaftigkeit
des der Zeichnung zugrundeliegenden Verkaufsprospektes.
Die Zeichnungsempfehlungen erfolgten im Jahr 2010, also
einem Zeitpunkt, in dem die Übertonnage schon geraume Zeit angewachsen war und
auf absehbare Zeit keine Besserung des niedrigen Charterratenniveaus absehbar
war.
Gleichwohl wurde den Anlegern in zahlreichen den
Rechtsanwälten bekannten Beratungssituationen mitgeteilt, dass die Beteiligung
an diesem Fonds ein solides, sicheres Investment sei, das darüber hinaus
attraktive Renditen verspreche. Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und
Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen
Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in das Schiff flossen, oder
die Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den
Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.
Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im
Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation.
Für das Fondsschiff wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig
unrealistischen Charterraten kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht
auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der
Investition hingewiesen.
Prospektfehler
ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.
Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was
die Kosten deutlich verringert. Die hier berichtende BSZ eV.
Anlegerschutzkanzlei hat für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie
entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent
seiner Beteiligungshöhe reduzieren kann.
Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im
Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an einem
Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), welches die Anwälte auf den Weg
bringen wollen.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits in
anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche
weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen
Expertise haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in
verschiedenen Verfahren aus dem Kreis dieser Mandanten ausgewählt.
Wenn Sie Ihr Kapital
retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach
Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.
Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ
e,V. Anlegerschutzanwälte prüfen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre
Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben
sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl
betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen
in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut. Durch
Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
- Anleger
die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden
möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind, können eine rechtliche Überprüfung ihrer
Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten
durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds
vornehmen lasse.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Beitrag verpassen. Anmeldung
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Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an!
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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