Montag, September 03, 2018

P&R Container: Ein Wirtschaftskrimi ohne genau vorher sehbares Ende.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  erläutern P&R-Anlegern, wie Sie Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen. Die Betroffenen erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.

Für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung der Anleger-Rechte im Gläubigerausschuss und auf den Gläubigerversammlungen ist eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte nicht vergessen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger.

Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 03. 09. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Langjährige Insolvenzverschleppung bei P&R?

Investmentcheck hat die Gutachten der Verwalter eingesehen. Die Gutachten zur Eröffnung der Insolvenzverfahren im Fall P&R lesen sich wie das erste Kapitel von einem Krimi. Ob die Täter am Ende überführt werden, muss sich allerdings noch zeigen.

Das Buch wird sehr lang, denn die Gutachten haben allein schon jeweils rund 130 Seiten. Viel Leid und etwas Hoffnung für die Anleger beschreiben die Insolvenzverwalter Michael Jaffé und Philip Heinke. Ein schnelles Ende wird es nicht geben, da die Insolvenzverwalter über eine Fortführung nachdenken.

Fortführung.

Teile der auf 86 aktive Containerpools verteilten Flotte sind bis 2032 vermietet. Deshalb erscheint eine schnelle Veräußerung für Jaffé „kein gangbarer Weg“. Vielmehr arbeiten er und sein Team an einem mittel- bis langfristigem Verwertungskonzept. Sogar über die Gründung einer deutschen NewCo, die die derzeit bestehenden Verträge der P&R Equipment & Finance übernehmen könnte, wird nachgedacht. Wenn alles optimal laufen würde, könnten durch die Mieten und späteren Veräußerungserlöse rund 1,6 Milliarden Euro zusammenkommen. In seinem dem Gericht gegenüber abgegebenen Vermögensstatus stellt er grob geschätzt ein Vermögen von gut 800 Millionen Euro dar. Allerdings belaufen sich die Verbindlichkeiten mit 4,35 Milliarden Euro auf gut das Fünffache. Im Schnitt ergäbe das eine Quote von 19 Prozent, wobei die Anleger der Angebote mit BaFin-gestattetem Prospekt am schlechtesten abschneiden. Deren Quotenschätzung liegt nur knapp über zehn Prozent, ähnlich wie bei der P&R Container-Leasing mit garantierten Rückkäufen, die bei rund zwölf Prozent liegt.

Vorwürfe.

An verschiedenen Stellen wird in den Gutachten ausführlich die historische Entwicklung aufgearbeitet. Seit 2007 wurden mit den in Deutschland eingeworbenen Anlegergeldern „nur in verhältnismäßig geringem Umfang tatsächlich Container erworben“. Jaffé spricht davon, dass in einer Vielzahl von Fällen Container an Anleger verkauft wurden, „die es tatsächlich gar nicht gab“. Noch untersucht werde derzeit, ob diese Fehlbestände noch weiter zurückreichen als bisher gedacht. Doch damit nicht genug. Jaffé wirft in seinen Gutachten die Frage der Insolvenzverschleppung auf. Seit 2007 war die P&R-Gruppe nicht mehr in der Lage, „mit den Einnahmen aus der vorhandenen Container-Flotte die bestehenden Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu decken“. Am Ende münden seine Ausführungen in der Feststellung, spätestens seit Ende der 2000er Jahre war „keine positive Fortführungsprognose mehr“ gegeben. Für ihn war bereits zu dieser Zeit „klar erkennbar“, dass die Einnahmen die Ausgaben „nicht ansatzweise werden decken können“. Warum es nicht schon früher krachte, lag allein an der „Explosion der Verkaufszahlen in den Jahren ab 2011“. Trotz des zu dieser Zeit schon enormen Fehlbestandes an Containern konnte P&R weiterarbeiten, „schlicht indem man die Einnahmen dazu verwendete, um Zahlungen an Anleger zu leisten“.

Heinz Roth.

Hauptverdächtiger in dem P&R-Krimi ist Heinz Roth, der im Dezember 1975 zusammen mit Heidrun Pfeifer die P&R Pfeifer und Roth GmbH gründete. Als nun nach über 40 Jahren im März dieses Jahres das Kartenhaus zusammen brach, stand Roth anfänglich zur Aufklärung krankheitsbedingt nur eingeschränkt zur Verfügung. Nach einer anschließenden kooperativen Phase änderte er sein Verhalten, nachdem er offenbar einen anwaltlichen Vertreter mandatierte. Laut Jaffé kann das Fortschreiten der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch dafür verantwortlich sein, dass Roth nicht mehr kooperativ ist. Eine vor einiger Zeit erteilte Vollmacht für die P&R Equipment & Finance Corp. hat er zwischenzeitlich widerrufen. Laut Gutachten gab es sogar schon Versuche von ihm, eine Immobilie zu veräußern und eine andere in Grünwald nach Auflösung des Güterstandes auf seine Ehefrau zu übertragen. Der Aufforderung, ein Vermögensverzeichnis einzureichen, kam er nicht nach.

Geschäftsführerhaftung.

Konkret zitiert wird in den Gutachten Paragraph 64 GmbH-Gesetz, wonach der Geschäftsführer einer Gesellschaft zum Schadensersatz für Zahlungen verpflichtet ist, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet wurden. Auch Paragraph 43 bietet eine gute Grundlage, um Schadensersatzansprüche aufgrund der fehlenden Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes geltend zu machen. Jaffé listet deshalb die fünf Geschäftsführer der letzten zehn Jahre konkret auf und stellt noch fest, dass eine D&O Versicherung leider nicht bestand und nicht besteht.

Landgericht München.

In den Gutachten ist von Jaffé auch wieder die schon mehrfach zitierte Entscheidung des Landgerichts München erwähnt. Investmentcheck hat sich diese vom Gericht schicken lassen. Dabei geht es um einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, wonach ein Anleger ohne Eigentumszertifikate sich diese nachträglich ausstellen lassen wollte. Warum dieser Anleger damit keinen Erfolg hatte, lag daran, dass er die Nummern der ihm gehörenden Container nicht nachweisen konnte. „Auch sonstige Unterlagen, aus denen sich konkret ergeben würde, auf welche Container sich die Einigungen über den Eigentumsübergang beziehen, sind weder vorgelegt noch behauptet worden.“ Damit sagen die Richter ja ganz klar, dass die Frage des Eigentumsübergangs mit klarer Benennung der Container eventuell anders beurteilt werden müsste. Laut den Gutachten liegt die Quote der Investoren mit Eigentumszertifikat bei rund acht Prozent. Einen Wert haben die Eigentumszertifikate laut Jaffé nicht.

Interessenskonflikte.

Genau lesen sollten die Investoren auch eine Passage, die den Beginn vom P&R-Ende betrifft. Darin beschreibt Jaffé die im März dieses Jahres noch gezahlten Mieten an Investoren über 54 Millionen Euro, wodurch die Konten weitgehend leer geräumt wurden. Seines Erachtens hätte die Anleger da schon leer ausgehen sollen, weil damit nur ein Teil der insgesamt 82 Millionen Euro, die eigentlich fällig waren, bezahlt wurde: „Durch diese letztlich völlig unsinnige Zahlung wurde für die Abwicklung der Verfahren an sich dringend benötigte Liquidität entzogen, was die Verfahrensbearbeitung weiterhin anspruchsvoll macht.“ Ob das die überwiegend älteren Anleger, die damals vermutlich für lange Zeit die letzten Zahlungen kassierten, wohl auch als unsinnig ansehen?

Strukturanalysen.

Rund die Hälfte der Anleger ist zwischenzeitlich in Rente. Denn auch konkrete Aussagen zu den Anleger- und Vertriebsstrukturen enthält das Gutachten. Mehr als jeder dritte Anleger ist sogar über 70 Jahre alt. Immerhin 561 Investoren sind bereits über 90 Jahre. Der Bildungsstand der Geschädigten ist überdurchschnittlich. Jeder zweite hat Hochschulreife, weitere 35 Prozent einen (Fach-) Hochschulabschluss und acht Prozent der Anleger sind promoviert beziehungsweise habilitiert. Dafür gesorgt haben in der Vergangenheit 30 Kreditinstitute, die P&R vertrieben haben. Hinzu kamen bis zu 400 weitere Vermittler, die Provisionen zwischen drei und fünf Prozent kassierten. Am aktivsten waren sie in Bayern. In 2016 kamen über 40 Prozent des Kapitals von dort. Hamburg stellte mit 15 Prozent den zweitgrößten Anlegerblock.

Loipfinger’s Meinung.

Heinz Roth hat sein Vermögen in einer Höhe angegeben, die geradezu lächerlich wirkt. Dazu passt, dass er längst nicht mehr kooperativ ist und sogar schon versucht haben soll, Vermögen zu verschieben. Warum Martin Ebben bei den genannten Gehältern als Geschäftsführer eines Milliardenkonzerns anheuerte, ist unverständlich. Er muss doch schon zu der Zeit als Prokurist gemerkt haben, auf was er sich da einlässt. Der Sohn von Heinz Roth könnte davon profitieren, dass die längst vorliegende Insolvenz jahrelang verschleppt wurde. Jaffé stellt in Frage, ob aufgrund des Ausscheidens aus den Geschäftsführungen in 2012 noch Ansprüche „bestehen und durchgesetzt werden können“. Bleiben noch die Passagen zu den Forderungen aufgrund von Anfechtungsrechten. Dieses schon mehrfach diskutierte Damoklesschwert wird nicht groß ausgeführt, aber mit einem Erinnerungswert in die Vermögensaufstellungen einbezogen. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, wird noch geprüft.


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