Von Beginn an verlieren Anleger damit bis zu 5 % ihrer
Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast
bisher nicht wieder aufholen konnten.
Was Anleger häufig nicht wissen: Ausgabeaufschläge (Agien)
und Verwaltungsgebühren stellen nicht nur Kosten der Anlage dar, sondern dienen
auch Vertriebszwecken. Um den Absatz der Anlageprodukte zu steigern, erhalten
Banken und andere Finanzdienstleister bei der Vermittlung von Investmentfonds
oder Zertifikaten Teile dieser Vergütungen als Provisionen (sog. Kickbacks,
Rückvergütungen o.ä.). Damit sollen regelmäßig besondere Anreize für den
Verkauf gesetzt werden.
BSZ e. V.
Anlegerschutzanwälte gehen für Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Ausgabeaufschlag gegen diese Praxis vor und verschaffen ihnen
im Erfolgsfall als "Zusatzrendite" einen Ausgleich ihrer Verluste.
- Nach
Analyse der Gesetzeslage durch die betreffenden BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte dürfte nämlich jeder, der bei einem offenen
Aktien -, Renten -, Immobilien - oder sonstigen Fonds ein solches
Aufgeld/Agio gezahlt hat, vollständige Erstattung nebst Verzinsung
beanspruchen können.
- Individuelle
Verläufe, wie gute oder schlechte Bank - oder sonstige Beratungen oder die
Anschaffung aus eigenem Anlageentschluss, erfreuliche oder
desillusionierende Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der Anlage, etc.,
beeinflussen die Rechtslage nicht.
- Anspruchsbegründend
ist allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die
schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage.
Und so einfach können
Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“
teilhaben:
Schicken sie an die hier berichtende BSZ e. V.
Anlegerschutzkanzlei unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften
Fonds die jeweilige "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds"
per Post zu oder machen sie den Anwälten per Fax oder Mail zugänglich,
wie auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für
zukünftige Zahlungen an Sie.
Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt
sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten
die Rechtsanwälte um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf
empfiehlt sich eine baldige Anfrage.
- Nach
Sichtung der Unterlagen werden die Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten,
schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall
ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen.
Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren
Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls
kostenlos.
Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte.
Sie werden überrascht
sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten
auftun sollten.
Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft„Ausgabeaufschlag“ kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
jg
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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